Vorsorge
Finanzberater Vorsoge
Finanzberater Vorsoge
Set of flashcards Details
Flashcards | 112 |
---|---|
Students | 56 |
Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | Other |
Created / Updated | 17.09.2012 / 04.05.2025 |
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Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Kriegsklausel
2) Kriegsumlagebeitrag
3) Kündigung
1) Möglichkeit einen Kriegsumlagebeitrag zu erheben.
2) Beitrag zu Deckung der mittelbar oder unmittelbar verursachten Schäden wenn die CH in einen Krieg verwickelt wird.
3) Gem. VVG 89-91 kann ein Lebensversicherungvertrag spätestens nach 3 Jahren einseitig durch den VN jederzeit gekündigt werden.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Lebenserwartung
2) Leistungsbarwert
3) Leistungserhöhung
1) Statistische, aufgrund der Sterbetafeln, ermittelte Lebenserwartung für Mann und Frau.
2) Abdiskontierter Barwert der Versicherungsleistung (inkl. tech. Zins).
3) Art der Verwundung des Überschusses.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Nachversicherungsgarantie
2) Nettodeckungskapital
3) Nettoprämie
1) Die meisten Versicherungen bieten Ihren Kunden die Möglichkeit periodisch (z.B. alle 5 Jahre) die Leistungen ohne zusätzliche Gesundheitsprüfungen und ohne Prämienzuschlag um eine gewisse Grössenordnung (z.B. 10%) anzupassen.
2) Barwert künftiger Leistungen von Versicherungen ohne Kosten
3) Berechnungsgrundlagen Zins und Risiko (ohne Kosten)
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Police
2) Prämienarten
3) Prämie-nivellierte
4) Prämie-natürliche
1) Die Annahme des Antrages wird quasi durch die Zustellung der Police (Versicherungsvertrag) bestätigt.
2) Kosten-, Risiko-, Sparprämie
3) Über die ganze Vertragsdauer gleichbleibende Prämie (zu Beginn "zu Hoch" später "zu Tief" da Risiko steigt.)
4) Prämie die jährlich für die jeweils aktuelle Leistung erhoben würde, im Gegensatz zur nivellierten Prämie stark schwankend.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Prämien-unterjährig
2) Prämienfreie Versicherung
1) Prämien sind vorschüssig gerechnet dadurch entstehen bei unterjährigen Zahlungen Zinsverluste. Zudem erhöht sich der Verwaltungsaufwand. (z.B. 1/2 jährlich: +2%, 1/4 jährlich: +3%, Monatlich: 5-6%)
2) Je nach Gesellschaft kann nach Bezahlung von 3 Jahreprämien gem. VVG 90 eine Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung erfolgen. Die Leistungen werden dadurch entsprechend reduziert. Zusatzleistungen fallen weg.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Prämiendepot / Prämeinsperrdepot
1) Das Prämiendepot (mit Rückzugsmög.) ist zwingend an mind. eine Police gebunden und der Saldo darf die Gesamtsumme aller künftigen Prämien nicht übersteigen. Das verzins. Konto kann 1xlig oder periodisch geäufnet und jederzeit gekündigt werden. Im Todesfall oder bei Vertragsaufl. wird der Saldo zurückerstattet. Die Zinsen unterliegen den Eink-St. und der Saldo der Vermög-St. Auf die Erträge wird die VST erhoben. Das Prämeinsperrdepot unterscheidet sich zum obenge. Konto insofern, dass keine Kapitalrückbez. getätigt werden dürfen, dafür liegt der Zins i.d.R. höher. Im weiteren wird bei diesem Depot keine VST erhoben, die Zinsen unterliegen jedoch gleichwohl der Eink.- bzw. Verm.-St. Beide Konto-Arten geniessen keinen Schutz durch das Bankgeh.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Prämienkalkulation
2) Prämienreduktion
3) Prämienrückerstattung
4) Prämienrückgewähr
1) Unter Berücksichtigung der Risiko-, Zinskomponenten (Nettoprämie), zzgl. Kosten (Bruttoprämie).
2) Form der Überschussverwendung oder bei tech. Änderungen
3) Die über den Zeitpunkt des eingetroffenen Ereignisses (Rückkauf/Todesfall/IV) hinaus bezahlten Prämien werden i.d.R. zurückerstattet.
4) Bei Erlebensversicherungen
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Prämienzahlung
1) Die Prämien sind i.d.R. vorschüssig geschuldet und am Stichtag fällig. Erfolgt die Bezahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist (1 Monat), wird dem Versicherten durch eine schriftliche Mahnung eine weitere 14tägige Frist gesetzt.
Bleibt die Mahnung ebenfalls erfolglos, so erlischt der Versicherungsschutz.
Sofern die Mindestanzahl z.B. 3 Jahresprämien (gem. AVB vielfach 1/10 der Versicherungsdauer max. 3 Jahre) auch bezahlt wurden, erfolgt eine Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Provisorische Versicherung
1) Die provisorische Deckung die i.d.R. gewährt wird, bezieht sich auf einen Höchstbetrag (z.B. Todesfall CHF 200/EA-Rente CHF 24/) und eine begrenzte Dauer (z.B. 4 Wochen). Sie schliesst vorgängig bestandene Ursachen eines Schadens aus und wird für voll arbeitsfähige Kunden, die sich nicht ärztlicher Behandlung befinden, ausgesprochen. Die provisorische Deckung beginnt i.d.R. mit dem Eingang des Antrages bei der GD. (Details siehe AVBs)
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Privilegien einer LV
1) Steuerprivileg
Förderung der Selbstvorsorg
Erbschaftsprivileg
Pflichtteilsgeschützt ist nur der Rückkaufswert
Betreibungsrechtliche Privilegien
Dient für die Vorsorge der eigenen Familie. Dies bedeutet, dass bei Begünstigung des Ehepartner oder der Nachkommen, die Zwangsvollstreckung der Versicherungsleistungen ausgeschlossen wird (VVG80)
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Privilegien einer LV
1) Steuerprivileg
Förderung der Selbstvorsorg
Erbschaftsprivileg
Pflichtteilsgeschützt ist nur der Rückkaufswert
Betreibungsrechtliche Privilegien
Dient für die Vorsorge der eigenen Familie. Dies bedeutet, dass bei Begünstigung des Ehepartner oder der Nachkommen, die Zwangsvollstreckung der Versicherungsleistungen ausgeschlossen wird (VVG80)
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Rechnungsgrundlagen
2) Rententafel
3) Risiko objektives/subjektiv
4) Risikozuschlag
1) Prämienfestlegung: Zins, Asscheideursachen (Risiko), Kosten
2) Im Gegensatz zur Sterbetafel steht hier nicht die Sterbewahrscheinlichkeit im Vordergrund sondern die Über- bzw. Erlebensfallwahrscheinlichkeit. In dieser Tabelle wird die erwartete Lebensdauer eines x-jährigen dargestell.
3) Objektive Risiken: Wirtschaftliche/konjunkturelle Risiken denen der Versicherte ausgesetzt ist.
Subjektive Risiken: diejenigen die der Versicherte selbst beeinflussen oder verursachen kann.
4) Prämienzuschlag für erschwerte Aufnahmebedingungen
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Risikozwischenversicherung
2) Rückkauf
3) Rückkaufsabzug
4) Rückkaufswert
1) Bei rückkaufsfähigen LV kann der Sparprozess z.B. aufgrund Liquiditätsprobleme für eine bestimmte Dauer (i.d.R. 1-3 Jahre) unterbrochen werden. Für diese Dauer kann die Risikodeckung durch eine Zwischenversicherung aufrecht erhalten werden. Nach dieser Phase läuft die gemischte LV zu den aktuellen Tarifgrundlagen prämiepflichtig weiter.
2) Nach Bezahlung der ersten Jahresprämie und vorhandenem Rückkaufswert (Regel nach drei Jahren) jederzeit möglich.
3) Noch nicht amortisierte Abschlusskosten, Zinsrisikoabzug etc.
4) Deckungskapital ./. Rückkaufsabzug
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Rückstellung (technische)
1) Müssen vorgenommen werden, damit der Versicherer jederzeit seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Über Deckungskapitalien müssen jederzeit sämtliche künftige Leistungen nachgewiesen werden können.
Sollbetrag: Berechnete Deckungskapital für die laufenden Versicherungen, nach Abzug der darauf gewährten Darlehen und Vorauszahlungen, sowie der ausstehenden und gestundeten Prämien.
Rückstellungen für hängige Versicherungsleistungen.
An VN gutgeschriebene Gewinnanteile (Überschüsse)
Zuschuss von mind. 1% des Sollbetrages (Min. jedoch CHF 100/)
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Selbstmord
2) Sicherungsfonds + SSG (Sicherstellungsgesetz)
3) Sparprämie
1) Bei Nachweisen der Ursache wird in den ersten 3 Jahren nur das Deckungskapital zurückerstattet. Anschliessend verzichten die Vers. i.d.R. auf eine Kürzung der Leistung.
2) Aufgrund des SSG müssen inländische LV-Gesellschaften die Ansprüche aus den von Ihnen abgeschl. Verträge mit einem Sicherungsfonds garantieren können. Der Sollbetrag entspricht den tech. Rückstellungen der LV-Ges.
Für anteilsgebundene LV, muss die LV-Ges. eigens für den anteilsgebundene Sparteil einen zusätzliechen Sicherungsfonds einrichten. Dieser Fonds darf nur mit Anteilscheinen von Anlagefonds, die in der CH zugelassen sind, geäufnet werden.
3) Anteil des Sparbetrages bei einer rückkaufsfähigen LV (bei klassischen Vers. ca. 60-70% der Brutto-Prämie).
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Sterbetafel
2) Sterbewahrscheinlichkeit (einjährige)
3) Technische Änderung
1) Tabelle die für jedes Alter die ensprechende einjährige Sterbewahrscheinlichkeit angibt.
2) Gibt an, wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Person z.B. mit Alter 40 im nächsten Jahr d.h. vor 41 stirbt.
3) Rückkauf oder Umwandlung sowie Änderungen des/r: Zahlungsmodus, Versicherungsart, Vertagsdauer, Leistungen (Einschluss-/Erhöhung-/Reduktion-Leistung), Wartefrist Renten, Umwandlung, etc.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Tarifgarantie
2) Überlebenszeitrente
3) Überschussbeteiligung
1) Prämiengarantie bei LV über die gesamte Laufzeit.
2) Auszahlung der Todesfallleistung an die Begünstigte/r über eine definierte Versicherungsdauer in Form einer Rente.
3) Entstehen aufgrund der Umstände, dass die Prämienkalkulation vorsichtig erfolgt um die vertraglich garantierten Leistungen jederzeit sicherzustellen.
Aufgrund dieser Grundlagen (Kalkulationsart) entstehen in "normalen" Zeiten entsprechend Differenzen zwischen den Erträgen und den Aufwendungen sprich Überschüsse. Ein Grossteil derselben (ca. 80-90%) müssen den Versicherten als Überschussbeteiligung gutgeschrieben werden.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Überschussquellen
1) Falls die der Tarifberechn. zugrunde liegenden Annahmen sich pos. entwickeln, werden allenfalls Überschüsse anfallen. Diese Überschüsse kommen zustande falls: Zinsüberschuss: Die Gelder besser als zum tech. Zinssatz angelegt werden konnten "
Risikoüberschuss:
Der Risikoverl. sich besser entwickelt als angenommen "Risikogewinn"
Kostenüberschüsse:
Die allg. Kosten tiefer ausfallen als eingerechnet. Die zuteilbaren Überschüsse werden z.B. laufend in einem sep. Überschusskonto verzinslich angesammelt. Weitere Varianten können eine Leistungserhöhung, Fondsinvestitionen oder bei periodisch finanzierten LV-Policen eine Prämeinreduktion bewirken.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Überschussverwendung
2) Umwandlung
1) Prämienreduktion, verzinsliche Ansammlung, Leistungserhöhung, Fondsinvetition.
2) Bei Einstellung der Prämienzahlungen, wird die gemischte Police in eine prämienfreie Versicherung (EE) mit reduzierten Leistungen umgewandelt. Der Umwandlungswert entspricht dem aktuelle Rückkaufswert. Abschlusskosten werden keine mehr verrechnet jedoch allenfalls Verwaltungskosten abgezogen.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Verpfändung
2) Versicherungsbedingungen
3) Widerrufsrecht
1) Leistungen aus einer rückkaufsfähigen Police können verpfändet werden. Der Pfandvertrag muss schriftlich erfolgen, die Origianlpolice übergeben und der Versicherer schriftlich informiert werden. Säule 3a) nur im Rahmen der WEF.
2) Bestandteil des Versicherungsvertrages reglen das Verhältnis zwishen Kunden und Gesellschaft.
AVB, BVB, ZVB
3) Bei den meisten Versicherern besteht heute ein Widerrufsrecht innerhalb von 7-14 Tagen mittels eingeschiebenem Brief. Auch wenn die provisorische Deckung schon läuft.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Wiederinkraftsetzung
2) Zins (technischer)Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Wiederinkraftsetzung
2) Zins (technischer)
1) Um eine Police die wegen Zahlungsverzug umgewandelt wurde, wieder zu "aktivieren" muss die Prämie inkl. Mahn-+ Verzugszinsen bezahlt werden. Dabei darf das versicherte Ereignis noch nicht eingtreten sein.
I.d.R. wird zudem nach einem Jahr (nach Stillegung) auch eine neuerliche Gesundheitsprüfung verlangt.
2) Der beim Abschluss gültige tech. (Mindest)-Zins auf die sparprämie (derzeit 2% bei klassischen LV) gilt für die gesamte Vertragsdauer. Die mit dem technischen Zins aufgezinste Sparprämie ergibt das Deckungskapital.
Bei Fondspolicen wird der technische Zinssatz zur Ermittlung der garantierten Todesfallsumme (nicht Erlebensfallsumme) beigezogen. Hier gilt ein Zinssatz von 5% der angewendet werden muss.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Zinsrisikoabzug
1) Bei Abschluss eines LV-Vertrages werden i.d.R. lange Laufzeiten eingegangen. Bei frühzeitiger Auflösung können allenfalls Verluste auf den Anlagen auftreten, die im Rückkaufsabzug berücksichtigt werden.
Wer ist bei der AHV 1) obligatorisch und 2) freiwillig versichert
1)obligatorisch:
Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten
CH-Bürger, die im Ausland im Dienste der Eidg. tätig sind
2 freiwillig:
Personen, die für einen CH-Arbeitgeber im Ausland tätig sind
Personen mit CH, EU oder EFTA-Bürgerrecht, sofern während 5 Jahren bei AHV versichert
Nenne Beginn und Dauer der Versicherung AHV ?
Beginn
- wenn Wohnsitz in CH
- Erwerbstätigkeit in CH
Die Versicherung endet, wenn keine der oben erwähnten Voraussetzungen mehr erfüllt sind
Welches sind für alle obligat. und freiwilligen Personen die vericherten Ereignisse ?
Alter und Tod
bei Todesfall Unfall oder Krankheit spielt keine Rolle
Auf welchen Grundlagen basiert die Rentenberechnung ?
- AHV-Lohnsumme
- Aufwertungsfaktor
- Zuschlag für IV-Renten (Karrierezuschlag) wird per 0101.08 abgeschaftt.
- Summe der Erziehungs- und Betreuergutschriten
- Anzahl Beitragsjahre
- Massgebendes durchschn. Jahreseinkommen
Wie wird die AHV finanziert ?
Finanzierung erfolgt nach dem Umlageverfahren.
Ein Ausgleichfonds dient den kurzfristigen Schwankungen.
Einnahmequellen:
Beiträge der Versicherten, Beiträge Arbeitgeber, Beiträge aus öffentl. Hand
Zinserträge aus Ausgleichsfonds
Einnahmen aus Regress
Wann beginnt und erlischt die Beitragspflicht der AHV ?
Beginn mit der Aufnhame der Erwerbstätigkeit, frühstens ab 1.1. des 18. Altersjahres
Ende mit Aufgabe Erwerbstät., frühstens aber mit Erreichen des AHV-Alters
Nenne die Beitragssätze der AHV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ?
Werden von beiden zur Hälfte getragen:
AHV 4.20 %
IV 0.70 %
EO 0.25 %
Total 5.15 %
Was zählt alles zum versicherten Lohn (AHV-Lohn) ?
Stunden- Tages- Wochen- Monats- und Stücklöhne einschliesslîch Entschädigungen für Ueberzeit etc.
- Orts- und Teuerungszulagen
- VR-Honorare
- Gratifikationen, Leistungsprämien (Bonus) Dienstaltersgeschenke etc.
- Naturalbezüge (Kost und Logis)
Nicht zum massgebenden Lohn zählen unter anderem ?
Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder Invalidität
- Reglementarische Leistungen von Pensionskassen
- Naturalgeschenke, die weniger als 500.-- im Jahr betragen
Was bedeutet Plafonierung ?
Die Renten sind plafoniert. Die Renten beider Ehegatten können zusammen Fr. 3315.--
nicht übersteigen. Sind beide Eltern Rentner, kann die Kinderrente für das einzelne Kind Fr. 1326.-- nicht übersteigen.
Keine Plafonierung bei Richterlich getrenntem Haushalt (Art. 176 ZGB)