Vorsorge
Finanzberater Vorsoge
Finanzberater Vorsoge
Set of flashcards Details
Flashcards | 112 |
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Students | 56 |
Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | Other |
Created / Updated | 17.09.2012 / 04.05.2025 |
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Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Überschussquellen
1) Falls die der Tarifberechn. zugrunde liegenden Annahmen sich pos. entwickeln, werden allenfalls Überschüsse anfallen. Diese Überschüsse kommen zustande falls: Zinsüberschuss: Die Gelder besser als zum tech. Zinssatz angelegt werden konnten "
Risikoüberschuss:
Der Risikoverl. sich besser entwickelt als angenommen "Risikogewinn"
Kostenüberschüsse:
Die allg. Kosten tiefer ausfallen als eingerechnet. Die zuteilbaren Überschüsse werden z.B. laufend in einem sep. Überschusskonto verzinslich angesammelt. Weitere Varianten können eine Leistungserhöhung, Fondsinvestitionen oder bei periodisch finanzierten LV-Policen eine Prämeinreduktion bewirken.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Überschussverwendung
2) Umwandlung
1) Prämienreduktion, verzinsliche Ansammlung, Leistungserhöhung, Fondsinvetition.
2) Bei Einstellung der Prämienzahlungen, wird die gemischte Police in eine prämienfreie Versicherung (EE) mit reduzierten Leistungen umgewandelt. Der Umwandlungswert entspricht dem aktuelle Rückkaufswert. Abschlusskosten werden keine mehr verrechnet jedoch allenfalls Verwaltungskosten abgezogen.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Verpfändung
2) Versicherungsbedingungen
3) Widerrufsrecht
1) Leistungen aus einer rückkaufsfähigen Police können verpfändet werden. Der Pfandvertrag muss schriftlich erfolgen, die Origianlpolice übergeben und der Versicherer schriftlich informiert werden. Säule 3a) nur im Rahmen der WEF.
2) Bestandteil des Versicherungsvertrages reglen das Verhältnis zwishen Kunden und Gesellschaft.
AVB, BVB, ZVB
3) Bei den meisten Versicherern besteht heute ein Widerrufsrecht innerhalb von 7-14 Tagen mittels eingeschiebenem Brief. Auch wenn die provisorische Deckung schon läuft.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Wiederinkraftsetzung
2) Zins (technischer)Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Wiederinkraftsetzung
2) Zins (technischer)
1) Um eine Police die wegen Zahlungsverzug umgewandelt wurde, wieder zu "aktivieren" muss die Prämie inkl. Mahn-+ Verzugszinsen bezahlt werden. Dabei darf das versicherte Ereignis noch nicht eingtreten sein.
I.d.R. wird zudem nach einem Jahr (nach Stillegung) auch eine neuerliche Gesundheitsprüfung verlangt.
2) Der beim Abschluss gültige tech. (Mindest)-Zins auf die sparprämie (derzeit 2% bei klassischen LV) gilt für die gesamte Vertragsdauer. Die mit dem technischen Zins aufgezinste Sparprämie ergibt das Deckungskapital.
Bei Fondspolicen wird der technische Zinssatz zur Ermittlung der garantierten Todesfallsumme (nicht Erlebensfallsumme) beigezogen. Hier gilt ein Zinssatz von 5% der angewendet werden muss.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Zinsrisikoabzug
1) Bei Abschluss eines LV-Vertrages werden i.d.R. lange Laufzeiten eingegangen. Bei frühzeitiger Auflösung können allenfalls Verluste auf den Anlagen auftreten, die im Rückkaufsabzug berücksichtigt werden.
Wer ist bei der AHV 1) obligatorisch und 2) freiwillig versichert
1)obligatorisch:
Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten
CH-Bürger, die im Ausland im Dienste der Eidg. tätig sind
2 freiwillig:
Personen, die für einen CH-Arbeitgeber im Ausland tätig sind
Personen mit CH, EU oder EFTA-Bürgerrecht, sofern während 5 Jahren bei AHV versichert
Nenne Beginn und Dauer der Versicherung AHV ?
Beginn
- wenn Wohnsitz in CH
- Erwerbstätigkeit in CH
Die Versicherung endet, wenn keine der oben erwähnten Voraussetzungen mehr erfüllt sind
Welches sind für alle obligat. und freiwilligen Personen die vericherten Ereignisse ?
Alter und Tod
bei Todesfall Unfall oder Krankheit spielt keine Rolle
Auf welchen Grundlagen basiert die Rentenberechnung ?
- AHV-Lohnsumme
- Aufwertungsfaktor
- Zuschlag für IV-Renten (Karrierezuschlag) wird per 0101.08 abgeschaftt.
- Summe der Erziehungs- und Betreuergutschriten
- Anzahl Beitragsjahre
- Massgebendes durchschn. Jahreseinkommen
Wie wird die AHV finanziert ?
Finanzierung erfolgt nach dem Umlageverfahren.
Ein Ausgleichfonds dient den kurzfristigen Schwankungen.
Einnahmequellen:
Beiträge der Versicherten, Beiträge Arbeitgeber, Beiträge aus öffentl. Hand
Zinserträge aus Ausgleichsfonds
Einnahmen aus Regress
Wann beginnt und erlischt die Beitragspflicht der AHV ?
Beginn mit der Aufnhame der Erwerbstätigkeit, frühstens ab 1.1. des 18. Altersjahres
Ende mit Aufgabe Erwerbstät., frühstens aber mit Erreichen des AHV-Alters
Nenne die Beitragssätze der AHV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ?
Werden von beiden zur Hälfte getragen:
AHV 4.20 %
IV 0.70 %
EO 0.25 %
Total 5.15 %
Was zählt alles zum versicherten Lohn (AHV-Lohn) ?
Stunden- Tages- Wochen- Monats- und Stücklöhne einschliesslîch Entschädigungen für Ueberzeit etc.
- Orts- und Teuerungszulagen
- VR-Honorare
- Gratifikationen, Leistungsprämien (Bonus) Dienstaltersgeschenke etc.
- Naturalbezüge (Kost und Logis)
Nicht zum massgebenden Lohn zählen unter anderem ?
Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder Invalidität
- Reglementarische Leistungen von Pensionskassen
- Naturalgeschenke, die weniger als 500.-- im Jahr betragen
Was bedeutet Plafonierung ?
Die Renten sind plafoniert. Die Renten beider Ehegatten können zusammen Fr. 3315.--
nicht übersteigen. Sind beide Eltern Rentner, kann die Kinderrente für das einzelne Kind Fr. 1326.-- nicht übersteigen.
Keine Plafonierung bei Richterlich getrenntem Haushalt (Art. 176 ZGB)
Ab wann ist eine Person gegenüber der AHV und IV beitragspflichtig?
- Erwerbstätige am 1. Januar des 17. Altersjahres
- NE spätestens am 1. Januar des 21. Altersjahres
- Allfällige Jugendjahre (max. 3 Jahre) werden bei fehlenden Beitragsjahren angerechnet
-Beitragsbefreiung NE Ehepartner erwerbstätig und mind. doppelten Mindesbeitrag für NE/Jahr (CHF 890.-- im 2007)
Wann beginnt und endet die UVG-Versicherung?
Beginn
Bei Stellenantritt, beim erstmaligen begeben auf den Arbeitsplatz
Ende / Nachdeckung
Die Versicherung endet 30 Tage, nachdem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufgehört hat.
Abredeversicherung
- Die Versicherung für NBU kann längstens für 180 Tage verlängert werden
- die Prämie von CHF 25.00/Monat muss vor Ablauf der 30 Tage einbezahlt werden.
Wie sieht die Beitragsfinanzierung im BVG aus? Prozentzahlen sowie Alter sind gesucht.
Risikoprämien: ca. 4-6% des versicherten Lohnes
Altersgutschriften: In Prozenten vom versicherten BVG-Lohn (mind. 1/2 hat der Arbeitgeber zu tragen).
25 - 34 = 7%
35 - 44 = 10%
45 - 54 = 15%
55 - 65/64 = 18%
Welche Ursachen sind im UVG versichert?
Unfälle - Der Unfallbegriff
"Eine plötzliche, nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper."
Gleichstellung mit Unfall
Knochenbrüche, Gelenkverrenkungen, Meniskus-+ Muskelrisse, Muskel-+ Bänderzerrungen, Sehnenrisse, Trommelfellverletzungen.
Berufskrankheiten
Durch bestimmte Arbeiten oder schädigende Stoffe berufsbedingt verursachte Krankheiten.
Ab wann kann man den IV-Grad bestimmen und wie hoch könnte die Rente sein?
Bestimmung IV-Grad
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach erfolgten Eingliederungsmassnahmen (Grundlage)
- Erwerbstätige: Einkommenseinbusse (=Einkommensvergleich)
- NE: Reduktion der pers. Leistungsfähigkeit
Rentenleistungen
- IV-Grad ab 40% = 1/4
- IV-Grad ab 50 % = 1/2
- IV-Grad ab 60 % = 3/4
- IV-Grad ab 70 % = Vollrente
Ab wann kann man den IV-Grad bestimmen und wie hoch könnte die Rente sein?
Bestimmung IV-Grad
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach erfolgten Eingliederungsmassnahmen (Grundlage)
- Erwerbstätige: Einkommenseinbusse (=Einkommensvergleich)
- NE: Reduktion der pers. Leistungsfähigkeit
Rentenleistungen
- IV-Grad ab 40% = 1/4
- IV-Grad ab 50 % = 1/2
- IV-Grad ab 60 % = 3/4
- IV-Grad ab 70 % = Vollrente
Wie sehen die Anpassungen der Leistungen sowie Hinterlassenenleistung von der 1. zur 2. Säule aus?
PK = Die PK kann die Hinterlassenenleistungen kürzen, soweit sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90% des Lohnes übersteigen.
UVG = Übersteigen die Leistungen aus 1. Säule + UVG 90% des versicherten Lohnes, werden die totalen Unfall-Leistungen auf 90% gekürzt. 8ung! 1. Säule-Leistungen werden nicht gekürzt!!
Witwen-Rente: 40%
1/2waisen-Rente: 15%
Vollwaisen-Rente: 25 %
TOTAL max. 70% des versicherten Lohnes
mit Renten 1. Säule max. 90% des versicherten Lohnes
Grundlagen Leistungsberechnung im PK. Welche Leistungsprimate kennen wir?
Beitragsprimat
Aufgrund der Prämienbeiträge ergeben sich die Leistungen
Leistungsprimat
Die im Voraus bestimmten Leistungen (In Prozenten zum versicherten Lohn) ergeben die Prämienbeiträge.
Freizügigkeit (FZG)
Guthaben, welches die versicherte Person bei Austritt aus der Vorsorgestiftung erhält.
Guthaben gemäss BVG (Schattenrechnung) wird in den meisten Fällen für die Berechnung von Subsidiär-Renten verwendet.
Welcher ist der versicherte Personenkreis in der Krankenpflegeversicherung?
Obligatorisch
- Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz haben sich für Krankenpflege zu versichern
- Krankenkasse kann frei gewählt werden
Abkommen über die Personenfreizügigkeit (APF):
Grundsätzlich kommt des Erwerbsortsprinzip zur Anwendung. Teilweise bestehen Sonderregelungen für Grenzgänger, Rentner, Arbteitslose und deren nicht erwerbstätige Familienangehörige.
Reisen in EU/EFTA-Länder:
Formular E-111 oder gleichwertige Versicherungskarte auf sich tragen.
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Police
2) Prämienarten
3) Prämie-nivellierte
4) Prämie-natürliche
1) Die Annahme des Antrages wird quasi durch die Zustellung der Police (Versicherungsvertrag) bestätigt.
2) Kosten-, Risiko-, Sparprämie
3) Über die ganze Vertragsdauer gleichbleibende Prämie (zu Beginn "zu Hoch" später "zu Tief" da Risiko steigt.)
4) Prämie die jährlich für die jeweils aktuelle Leistung erhoben würde, im Gegensatz zur nivellierten Prämie stark schwankend.
Welche Leistungen sowie Ansprüche sieht das BVG vor?
Alterseinkommen
- Altersrente
- Pensionierten-Kinderrente bis 18/25 (20%)
Leistungen bei Invalidität durch Krankheit
(Die Renten-Leistungen erfolgen gemäss dem bestimmten IV-Grad)
- Invalidenrente
- Invaliden-Kinderrente (20%)
Leistungen an Hinterbliebene
- Witwenrente / Witwerrente (60%) oder Abfindung 3x Jahresrente
- Waisenrente je Kind bis 18/25 (20%)
Fortsetzung Begünstigung
(Mangels Platz: Wenn nötig, evtl. noch selber Ergänzungen anbringen.)
Bei der Säule 3b wird in den Anträgen AVB s i.d.R. die Standardregel aufgeführt:
Bei Erleben: der VN
Im Todesfall: der Ehegatte etc.
In der Säule 3a kommt in jedem Fall die gesetzliche Begünstigungsordnung zum Tragen (BVV 2)
Bei Erleben: der VN
Im Todesfall:
1. der überlebende Ehegatte oder die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner;
2. die direkten Nachkommen sowie Personen, für deren Unterhalt der Verstorbene in massgeblicher Weise aufgekommen ist;
etc.
Erkläre den Begriff "Antragsprüfung" zum Lebensversicherungen.
Antragsprüfung (Underwriting)
Die Gesellschaft prüft den eingereichten Versicherungsantrag
- medizinisch / wirtschaftlich / auf Geldwäscherei
Annahme - Ablehnung des Antrages
Die Versicherungsgesellschaft hat verschiedene Reaktionsmöglichkeiten, um den Ergebnissen der Antragprüfung Rechnung zu Tragen:
- Annahme
- mit Gegenvorschlag (Vorbehalt, Ausschluss, Prämienzuschlag)
- Rückstellung
- Ablehnung
Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:
1) Ausscheideursachen
2) erschwerte Bedingungen
1) (Statistische Erhebung)Ursachen die dazu führen, dass der Versicherte aus dem aktiven Bestand ausscheidet.
2) Falls der Antrag nicht zu norm. Bedingungen angenommen werden kann, kann ein Gegenvorschl. unterbreitet werden. Massnahmen bei erschwerten Bedingungen können wie folgt aussehen:
- Prämien-Zuschlag mit oder ohne Rückgewähr
- Temporärer Zuschlag
- Reduktion der (Todesfall)-Leistung
- Staffelung der Todesfallleistung
- Abkürzung der Vertragsdauer
- Änderung des Tarifs oder Leistungs-Kombination
- Ausschluss bestimmter Risiken
Bei Erwerbsausfallrenten: Prämienzuschl. oder Ausschluss bestimmter Leiden oder Unfallfolgen.
Was bedeutet Splitting im Zusammenhang der AHV/IV?
Während der Ehe wird die Einkommenszuweisung auf dem IK-Auszug je Partner gehälftet und dem anderen Partner zugewiesen.
Nach der Ehe (Tod oder Scheidung) resp. beim Rentenfall wird es wieder aufgelöst.
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