Vorsorge

Finanzberater Vorsoge

Finanzberater Vorsoge

Özlem Akcadag

Özlem Akcadag

Set of flashcards Details

Flashcards 112
Students 56
Language Deutsch
Category Social
Level Other
Created / Updated 17.09.2012 / 04.05.2025
Weblink
https://card2brain.ch/box/vorsorge
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/vorsorge/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Zähle ein paar technische Merkmale auf im Zusammenhang der freien Vorsorge.

Äquivalenzprinzip Gegensatz von Solidaritätsprinzip.

Sterbewahrscheinlichkeit/

Lebenserwartung

Die (einjährige) Sterbewahrscheinlichkeit gibt an, wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Person z.B. mit Alter 60 im nächsten Jahr d.h. vor 61 stirbt.

- Sterbetafel = Lebensvers.

- Rententafel = Rentenvers.

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Zinsrisikoabzug

1) Bei Abschluss eines LV-Vertrages werden i.d.R. lange Laufzeiten eingegangen. Bei frühzeitiger Auflösung können allenfalls Verluste auf den Anlagen auftreten, die im Rückkaufsabzug berücksichtigt werden.

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Rechnungsgrundlagen

2) Rententafel

3) Risiko objektives/subjektiv

4) Risikozuschlag

1) Prämienfestlegung: Zins, Asscheideursachen (Risiko), Kosten

2) Im Gegensatz zur Sterbetafel steht hier nicht die Sterbewahrscheinlichkeit im Vordergrund sondern die Über- bzw. Erlebensfallwahrscheinlichkeit. In dieser Tabelle wird die erwartete Lebensdauer eines x-jährigen dargestell.

3) Objektive Risiken: Wirtschaftliche/konjunkturelle Risiken denen der Versicherte ausgesetzt ist.

Subjektive Risiken: diejenigen die der Versicherte selbst beeinflussen oder verursachen kann.

4) Prämienzuschlag für erschwerte Aufnahmebedingungen

(1) Zähle verschiedene Gesetzliche Grundlagen auf.

Gesetzliche Grundlagen aus 3-Säulen-Prinzip

- BV Art. 111 / BVG / BVV3

Bundesgesetze

- ZGB und OR

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Bestimmungen zum Versicherungsvertrag

- zwingende Bestimmungen

- halbzwingende Bestimmungen, dispositive Bestimmungen, individuelle Anpassungen der Vertragsbestimmungen durch AVB-ZVB-BVB

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Überschussquellen

1) Falls die der Tarifberechn. zugrunde liegenden Annahmen sich pos. entwickeln, werden allenfalls Überschüsse anfallen. Diese Überschüsse kommen zustande falls: Zinsüberschuss: Die Gelder besser als zum tech. Zinssatz angelegt werden konnten "

Risikoüberschuss:

Der Risikoverl. sich besser entwickelt als angenommen "Risikogewinn"

Kostenüberschüsse:

Die allg. Kosten tiefer ausfallen als eingerechnet. Die zuteilbaren Überschüsse werden z.B. laufend in einem sep. Überschusskonto verzinslich angesammelt. Weitere Varianten können eine Leistungserhöhung, Fondsinvestitionen oder bei periodisch finanzierten LV-Policen eine Prämeinreduktion bewirken.

Welche 5 Leistungskomponenten spielen im UVG eine Rolle?

Heilbehandlung (Pflegeleistung)

Taggelder (Geldleistung)

Reise-, Transport-, Rettungskosten, Bestattung (Kostenvergütung)

Integritäts-+ Hilflosenentschädigung (Geldleistung)

Renten für Invalide + Hinterlassene (Geldleistung)

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Begünstigung

1) Mit der Errichtung einer Begünstigung (keine Formvorschrift) kann der Versicherte bestimmen, wer allfällige Leistungen erhalten soll. Diese kann jederzeit vom VN ohne weitere Zustimmungen des VS etc geändert werden (falls nicht unwiderruflich, ansonsten Zustimmung des Begünstigen).

Eine unwiderrufliche Begünstigung kann die Stellung des Begünstigten verbessern, da diesem die Leistung nicht entzogen werden kann (VVG 77) In diesem Fall muss die Police an den Begünstigten übergeben werden.

Empfehlung jedoch Info an Versicherer, ansonsten werden die Leistungen im guten Glauben an letztbekannten anspruchsberechtigte Person ausbezahlt (sofern dieser die Police aushändigen kann).

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Police

2) Prämienarten

3) Prämie-nivellierte

4) Prämie-natürliche

1) Die Annahme des Antrages wird quasi durch die Zustellung der Police (Versicherungsvertrag) bestätigt.

2) Kosten-, Risiko-, Sparprämie

3) Über die ganze Vertragsdauer gleichbleibende Prämie (zu Beginn "zu Hoch" später "zu Tief" da Risiko steigt.)

4) Prämie die jährlich für die jeweils aktuelle Leistung erhoben würde, im Gegensatz zur nivellierten Prämie stark schwankend.

(1) Zähle verschiedene Gesetzliche Grundlagen auf.

Gesetzliche Grundlagen aus 3-Säulen-Prinzip

- BV Art. 111 / BVG / BVV3

Bundesgesetze

- ZGB und OR

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Bestimmungen zum Versicherungsvertrag

- zwingende Bestimmungen

- halbzwingende Bestimmungen, dispositive Bestimmungen, individuelle Anpassungen der Vertragsbestimmungen durch AVB-ZVB-BVB

Nenne die Unterschiede zwischen gebunde und freie Vorsorge.

Gebunde Vorsorge (3a)

Möglich für in der Schweiz steuerpflichtige Erwerbstätige mit einem AHV-Einkommen

- Gebundene Lebensversicherung

- Vorsorgekonti bei Banken

Freie Vorsorge (3b)

Die freie Vorsorge gehört zur privaten Vorsorge im Rahmen des 3-Säulen-Konzepts. In erster Linie als:

- Lebensversicherung

- Kapitalanlagen

- Wohneigentum

Zähle ein paar technische Merkmale auf im Zusammenhang der freien Vorsorge.

Äquivalenzprinzip Gegensatz von Solidaritätsprinzip.

Sterbewahrscheinlichkeit/

Lebenserwartung

Die (einjährige) Sterbewahrscheinlichkeit gibt an, wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Person z.B. mit Alter 60 im nächsten Jahr d.h. vor 61 stirbt.

- Sterbetafel = Lebensvers.

- Rententafel = Rentenvers.

Welche Prämienkomponente sind in der Gesamtprämie integriert?

Kostenprämie

- Abschluss

- Inkasso

- Verwaltung

Sparprämie

Risikoprämie

- Invalidität

- Todesfall

Aus was können Überschussquellen bei einer Gemischten LV bestehen?

Risiko-/Kostenüberschüsse entstehen wenn diese günstiger ausfallen als angenommen.

Zinsüberschüss: Differenz zwischen dem technischen Zins und vom Versicherer effektiv erwirtschafteten Ertrag

Wie sieht die Finanzierung einer LV aus?

Prämienarten

- Nivellierte Prämien (gleichbleibende Versicherungsprämie/auf gleichem Niveau während der Vertragsdauer)

- Natürliche Prämie ("einjährige" Prämien - die Prämien werden jährlich aufgrund des effektiven Alters und Risikos neu festgelegt.)

Prämienfinanzierung

- Einmalprämie

- Periodische Prämie (jährlich, 1/2 jährlich..., vorschüssige Prämie, i.d.r. Ratenzahlungszuschlag auf unterjährige Zahlung)

- Prämienkonto (mit Rückzugsmöglichkeiten)

- Prämien(sperr)konto

Zähle zwei Arten der Überschussbeteiligung auf.

Verwendung des Überschusses

Der Kunde kann durch verschiedene Systeme am Überschuss beteiligt werden.

- Verzinsliche Ansammlung (Überschusskonto)

- Leistungshöhung (Bonus)

- Prämienreduktion (üblich bei Risikoversicherung)

Fondsgebundene Lebensversicherung

Die Sparprämie (+Risiko-+ Kostenüberschüsse) werden in ausgewählte Anlagefondsanteile investiert.

Der Kunde partizipiert direkt an der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Fondsanteile.

Erkläre den Begriff "Der Versicherungsantrag".

Versicherungsantrag

Für den Abschluss einer Versicherung muss einen Antrag gestellt werden. Dies ist eine einseitige Willensäusserung und stellt keinen Vertrag dar.

Bindefrist

Mit Unterzeichnung des Antrages ist der Versicherungsnehmer

- 14 Tage ohne ärztliche Untersuchung

- 4 Wochen mit ärztlicher Untersuchung

an seinen Antrag gebunden, damit der Versicherer die Antragsprüfung durchführen kann.

Während der Antragsprüfung gewährt die Gesellschaft dem Kunden eine (summen-+ zeitmässig beschränkte) provisorische Deckung.

Erkläre den Begriff "Antragsprüfung" zum Lebensversicherungen.

Antragsprüfung (Underwriting)

Die Gesellschaft prüft den eingereichten Versicherungsantrag

- medizinisch / wirtschaftlich / auf Geldwäscherei

Annahme - Ablehnung des Antrages

Die Versicherungsgesellschaft hat verschiedene Reaktionsmöglichkeiten, um den Ergebnissen der Antragprüfung Rechnung zu Tragen:

- Annahme

- mit Gegenvorschlag (Vorbehalt, Ausschluss, Prämienzuschlag)

- Rückstellung

- Ablehnung

Welche Möglichkeiten bestehen gemäss VVG als Vertragsveränderung?

Möglichkeiten gemäss VVG

Dem Versicherten stehen gemäss VVG folgende Möglichkeiten zu, seinen Versicherungsvertrag anzupassen:

- Verzicht (Rücktritt vom Vertrag)

- Rückkauf (Auflösung des Vertrages)

- Umwandlung (in eine prämienfreie Versicherung)

Weitere Möglichkeiten

Die Versicherer können in Ihren AVBs grosszügigere Lösungen vorsehen, damit der Vertrag an veränderte Umstände oder Bedürfnisse des Versicherten angepasst werden kann:

Risikozwischenversicherung, Anrechnungswert usw.

Was geschieht bei Annahme des Antrages der Vertragsbeteiligte?

Definitiver Versicherungsschutz

Bei Übergabe der Police, jedoch frühstens ab dem beantragtem Versicherungsbeginn. Bei einer klassischen Einmaleinlage beginnt dieser frühestens per Valutadatum der Einmalprämie.

Beteiligte Personen

- Versicherungsnehmer

- Versicherte Person(en)

- Begünstigte Person(en)

- Prämienzahler

- (Versicherungsgesellschaft)

Was versteht man unter dem Begriff "Konkursrechtliches Privileg"?

Sind der Ehegatte, die eingetragene Partnerin, der eingetragene Partner oder Nachkommen des Versicherungsnehmers Begünstigte, so unterliegt, vorbehältlich allfälliger Pfandrechte, weder der Versicherungsanspruch des Begünstigten noch derjenige des Versicherungsnehmers der Zwangsvollstreckung zugunsten der Gläubiger des Versicherungsnehmers. (VVG 80)

Was versteht man unter dem Begriff "Steurrechtliches Privileg"?

Aufgrund des in der Verfassung verankerten 3-Säulen-Konzepts, muss die Selbstvorsorge durch stuerlichen Massnahmen gefördert werden.

- In der freien Vorsorge sind Vermögenserträge (Einschränkung bei Einmaleinlagen) und die Auszahlung steuerfrei.

- Im beschränkten Rahmen können Beiträge an die gebundene Vorsorge, Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

- Im Rahmen des Abzuges für Versicherungsprämien kann auch die Säule 3b steuerwirksam in Abzug gebracht werden.

Was versteht man unter dem Begriff "Erbrechtliches Privileg"?

Versicherungsleistungen fliessen nicht in den Nachlass und die begünstigte Person hat einen eigenen Anspruch auf diese Leistung. Vorbehalt bleibt die betreibungsrechtliche Anfechtungsklage (VVG 82).

Erbberechtigte Nachkommen, Ehepartner, Eltern, Grosseltern oder Geschwister erhalten die Leistung ausbezahlt auch wenn sie die Erbschaft ausschlagen (VVG 85).

Bei rückkaufsfähigen Versicherungen können bei Verletzung der Pflichtteile von den Betroffenen eine Herabsetzungsklage auf den Rückkaufswert eingereicht werden. In diesem Fall wird rechnerisch dieser Betrag zum Nachlass gezählt und damit ermittelt, ob mit diesem Wert Pflichtteile effektiv verletzt worden sind.

Erkläre kurz das Produkt Risiko-Lebensversicherung.

Todesfall-Risikoversicherungen

- Auf 1 oder 2 Personen

- Abnehmendes oder gleichbleibendes Todesfall-Kapital

Erwerbsunfähigkeitsversicherungen

- Prämienbefreiung (Zusatzversicherung)

- Erwerbsunfähigkeitsrente bei Krankheit und Unfall

- Erwerbsunfähigkeitsrente nur bei Krankheit

- Wartefrist (i.d.R. 720 Tage, je nach Anbieter ev. kürzere Wartefristen erhältlich)

(1) Erkläre kurz das Produkt Kapitalbildende Versicherung.

Gemischte Versicherung

Garantiertes Kapital im Erlebens- und Todesfall

- Periodische Prämie oder Einmalprämie

- Div. Zusatzversicherungen (z.B. Prämienbefreiung, zus. Todesfallkapitalien, EU-Rente usw.)

Fondsgebunde Versicherung

Garantiertes Kapital im Erlebens- (je nach Gesellschaft) und Todesfall

- Periodische Prämie oder Einmalprämie

- Div. Zusatzversicherungen (z.B. Prämienbefreiung, EU-Rente, zus. Todesfallkapitalien usw.)

(2) Erkläre kurz das Produkt Kapitalbildende Versicherung.

Angezeigt: 179 mal

Link senden

Erlebensfall-Versicherung

Garantiertes Kapital im Erlebensfall, Rückgewähr im Todesfall

Termin-Versicherung

Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme, unabhängig davon ob der VN noch lebt (z.B. Kinderversicherung)

Fremdwährungspolice

Prämien und Auszahlung in einer Fremdwähurung

Versicherung mit mehreren Auszahlungen (Etappenpläne)

Teilauszahlung während der Laufzeit, Todesfallsumme mitversichert.

Zähle die Eigenschaften einer Rentenversicherung auf?

Beginn

sofortbeginnend (nur bei Einmalprämie) oder aufgeschoben

Dauer

temporär (Kapitalverzehr) oder lebenslang

Rückgewähr

mit oder ohne Rückgewähr (bedeutet tiefere oder höhere Rentenleistungen)

Versicherte Personen

auf 1 oder 2 Leben (mit Rentenübergang an die überlebende Person zu 100% oder 80% und so weiter)

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Abfindungswerte

2) Abschlusskosten

1) Barabfindung der bezahlten Prämien bei Auflösung bzw. Umwandlung des Vertrages. I.d.R. Prämien abzüglich Risikoprämie, Verwaltungskosten, Abschlusskosten

2) (Alphakosten); Verwaltungs- und Vertriebskosten, Abschlussvergütungen, Medizinische Prüfung etc.

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Abtretung

2) Alphakosten

1) Ansprüche oder Leistungen aus einem Versicherungsvertrag können an Drittpersonen abgetreten werden.

Abtretung mit allen Rechten und Pflichten als VN ist üblicher. In diesem Fall muss durch die Drittperson eine Annahmeerklärung als neuer VN unterzeichnet werden und mit der Originalpolice an den Versicherer unterzeichnet übergeben werden, damit dieser eine Bestätigung bzw. ein neues Dokument erstellen kann.

2) Siehe Abschlusskosten

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Antragsprüfung

2) Anzeigepflichtverletzung

1) Prüfung der Antragspapiere ob die zu versichernde Person zu normalen Bedingungen versichert werden kann.

2) Die Anzeigepflicht (VVG 4) d.h. alle bekannten Tatsachen wahrheitsgetreu zu beantworten. Bei Verheimlichung oder unrichtigen Angaben liegt eine Anzeigepflichtverletzung (VVG 6-10) vor. In diesem Fall kann der Versicherer innerhalb von 4 Wochen nach Vorliegen der Beweise vom Vertrag zurücktreten.

Bei rückkaufsfähigen Versicherungen muss der RkW ausbezahlt werden

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Ausscheideursachen

2) erschwerte Bedingungen

1) (Statistische Erhebung)Ursachen die dazu führen, dass der Versicherte aus dem aktiven Bestand ausscheidet.

2) Falls der Antrag nicht zu norm. Bedingungen angenommen werden kann, kann ein Gegenvorschl. unterbreitet werden. Massnahmen bei erschwerten Bedingungen können wie folgt aussehen:

- Prämien-Zuschlag mit oder ohne Rückgewähr

- Temporärer Zuschlag

- Reduktion der (Todesfall)-Leistung

- Staffelung der Todesfallleistung

- Abkürzung der Vertragsdauer

- Änderung des Tarifs oder Leistungs-Kombination

- Ausschluss bestimmter Risiken

Bei Erwerbsausfallrenten: Prämienzuschl. oder Ausschluss bestimmter Leiden oder Unfallfolgen.

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Begünstigung

1) Mit der Errichtung einer Begünstigung (keine Formvorschrift) kann der Versicherte bestimmen, wer allfällige Leistungen erhalten soll. Diese kann jederzeit vom VN ohne weitere Zustimmungen des VS etc geändert werden (falls nicht unwiderruflich, ansonsten Zustimmung des Begünstigen).

Eine unwiderrufliche Begünstigung kann die Stellung des Begünstigten verbessern, da diesem die Leistung nicht entzogen werden kann (VVG 77) In diesem Fall muss die Police an den Begünstigten übergeben werden.

Empfehlung jedoch Info an Versicherer, ansonsten werden die Leistungen im guten Glauben an letztbekannten anspruchsberechtigte Person ausbezahlt (sofern dieser die Police aushändigen kann).

Fortsetzung Begünstigung

Als Begünstigte können natürliche oder juristische Personen eingesetzt werden nicht aber Sachen.

Soll auf eien Begünstigung verzichtet werden, so muss dies explizit festgehalten werden. In diesem Fall fällt die Leistung in den Nachlass (8ung! bei Verheirateten: Wegfall Erbschaftsprivileg (nach VVG 85), Verzögerung der Auszahlung da diese im Nachlass; bei Konkubinatspaaren: Erbschaftssteuer)

Fortsetzung Begünstigung

(Mangels Platz: Wenn nötig, evtl. noch selber Ergänzungen anbringen.)

Bei der Säule 3b wird in den Anträgen AVB s i.d.R. die Standardregel aufgeführt:

Bei Erleben: der VN

Im Todesfall: der Ehegatte etc.

In der Säule 3a kommt in jedem Fall die gesetzliche Begünstigungsordnung zum Tragen (BVV 2)

Bei Erleben: der VN

Im Todesfall:

1. der überlebende Ehegatte oder die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner;

2. die direkten Nachkommen sowie Personen, für deren Unterhalt der Verstorbene in massgeblicher Weise aufgekommen ist;

etc.

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Belehnung Police

1) Jede rückkaufsfähige Police kann gegen einen entsprechenden Zins belehnt werden. Diese Belehnung wird bei Umwandlung, Rückkauf oder Ablauf verrechnet.

Die Police muss dem Versicherer im 1. Rang verpfändet werden.

Die Grenzen können je nach Gesellschaft variieren, bei klassischen Policen ca. 80-90%, bei Fondspolicen ca. 50-60% des aktuellen RkW.

Eine Belehnung kann jederzeit zurückbezahlt werden.

Bei der gebunden Vorsorge kann nur im Rahmen des WEF auf den Rückkaufswert zurückgegriffen werden.

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Berichtungsrecht

2) Bestandesprämie

3) Betakosten

1) Der VN hat das Recht innerhalb von 4 Wochen eine Berichtigung der Police zu verlangen, falls derer Inhalt nicht mit den Vereinbarungen übereinstimmt.

2) Jahresprämientotal der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Bilanzierung.

3) Inkassokosten

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Bindefrist

1) Mit der Unterzeichnung des Antrages ist der VN 14 Tage (ohne ärztliche Untersuchung) bzw. 4 Wochen (mit ärztlicher Untersuchung) an seinen Antrag gebunden, damit der Versicherer die Antragsprüfung durchführen kann.

Trifft innerhalb dieser Zeitsperre die Annahmebestätigung nicht beim VN ein, so ist dieser nicht mehr an seinen Antrag gebunden. Dies gilt auch wenn die Versicherung nicht wie beantragt angenommen wurde.

Bei den meisten Versicherern besteht heute ein Wiederrufsrecht innerhalb von 14 Tagen mittels eingeschriebenem Brief.

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Bruttoprämie

2) BPV

3) Deckungskapital

4) Einmalprämie

1) Berechnete Prämie inkl. sämtlicher Kosten

2) Bundesamt für Privatversicherungen

3) Aufgezinste Sparprämie; oder Barwert der künftigen Versicherungsleistungen abzüglich Barwert der künftigen Prämien

4) Bezahlung der erforderlichen Prämien (Leistungsbarwert zzgl. Kosten) zu Beginn des Vertrages.

Auf rückkaufsfähigen Policen wird dem VN mit Wohnsitz in der CH eine Stempelsteuer von 2.5% erhoben.

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Einschluss

2) Erlebensfallversicherung

3) Etappenplan

1) bedeutet technische Änderung: Einschluss einer weiteren Leistung oder Person in einen bestehenden Vertrag (z.B. Anpassung Prämie bei der Säule 3a).

2) Bei Erleben wird die vertragsmässig angesparte Leistung ausbezahlt. Im Todesfall i.d.R. wird eine Prämienrückgewähr ohne Zins vorgenommen. 8ung! kein Steuerprivileg.

3) Konstantes Todesfallkapital mit periodischer Auszahlung der Erlebensfallsummen.

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Fremdwährungspolicen

2) Gammakosten

3) Garantiefonds

4) Grobfahrlässigkeit

1) Policen in fremder Währung mit Switchmöglichkeiten

2) Summenproportionale allg. Verwaltungskosten

3) Theoretischer Wert = Betrag den die Lebensversicherung nicht als Eigenmittel unterschreiten dürfen.

4) Die meisten Gesellschaften verzichten auf die Abschätzung der Grobfahrlässigkeit bei der Erbringung ihrer Leistungen und daher auf Kürzungen (siehe auch AVB s)

Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Jahresprämie

2) Kosten

Zuschläge auf Nettoprämie

3) Kriegerische Ereignisse

1) Die i.d.R. jährliche geschuldete Prämie mit oder ohne Tarifgarantie. Bei unterjährigen Zahlung entsprechender Zuschlag

2) Setzen sich zusammen aus: Abschlusskosten, Inkasso- & Bestandesbetreuungskosten, Verwaltungskosten, welche einen Prämienbestandteil bilden.

3) Bei Lebensversicherungen werden bei Teilnahme an kriegerische Ereignissen (sofern die CH nicht mitbetroffen ist) nur das auf den Todestag berechnete Deckungskapital ausbezahlt.