Vollzugsrecht

zollamtliche Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs

zollamtliche Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs

Markus Schwarz

Markus Schwarz

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Flashcards 12
Students 18
Language Deutsch
Category Career Studies
Level Vocational School
Created / Updated 21.10.2013 / 03.07.2025
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Was ist rechtmäßiges handeln?

Rechtmäßiges handeln ist:

Aufgabe

Zuständigkeit

Befugnisse

Handlungs- und Verfahrensprinzip

Ermächtigungsbegrenzende Vorschriften

Formvorschriften

 

Wo finde ich die Aufgaben des grenzüberschreitenden Warenverkehrs?

§1(1) ZollVG - Grenzüberschreitend im Grenznahen Raum

§1(2) ZollVG - Kontrolle der Verbrauchssteuerpflichtigen Waren

§1(3) ZollVG Überwachung von VuB's u. körperliche Durchsuchung

&1(3a) ZollVG Verkehr von Barmitteln im Inland

=> Wenn §1(1) ZollVG dann greift auch immer der Zollkodex mit den Artikeln 13;37;78

Wo ist die Zuständigkeit der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs geregelt?

Sachlich: §6 (2) Nr. 5 AO

§16 AO iVm §1 Nr 4 FVG und § 12 (2) FVG

Örtlich

§§ 17 und 24 AO

Wie ist das Handlungs- und Verfahrensprinzip der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs geregelt?

Legalitätsprinzip: § 85 AO ( Steuern sind gleichmäßig festzusetzen)

Orpotunitätsprinzip: § 86 Satz 1 Ao und § 88 AO ( Die Behörde ermittelt nach pflichtgemäßem Ermessen )

Wo sind die Befugnisse der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs geregelt?

§10 (1) ZollVG - Anhalten, Ausweisprüfungsrecht, prüfen der Ladung, Gepäck einschl. Mitnahmerecht

§10(2) ZollVG - örtlich und zeitlich begrenzte Kontrolle außerhalb des grenznahen Raumes

§10(3) ZollVG - körperliche Durchsuchung

§10(3a) ZollVG - Überprüfung am Ort der Gestellung grenznaher Raum (Art. 46 ZK Nur bei Drittlandsbezug)

§14(1) ZollVG - Definition grenznaher Raum

§14(2) ZollVG - Grünstück Betretungsrecht im grenznahen Raum

§§8 und 35(1) StVo Sonderrechte im Straßenverkehr

Wo sind die Ermächtigungsbegrenzenden Vorschriften der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs geregelt?

Verhältnismäßigkeit:

Der VA § 118 AO

inhaltlich hinreichend bestimmt § 119 (1) AO

 

Bei Drittlandsverkehr Art. 4 Nr 5 ZK

Wo sind die Formvorschriften der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs geregelt?

Art. 13 GG Richtervorbehalt

§ 10(3) Satz 2 ZollVG körperliche Durchsuchung Gleichgechlechtsgrundsatz

Z0601 Abs. 317

Wo sind die Aufgaben der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden  Barmittel/- Bargeldverkehrs geregelt?

§1 ( 3a) ZollVG Barmittelkontrolle

§1(1) AO -> AO gilt für alle Steuern

Wo ist die Zuständigkeit der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden  Barmittel/- Bargeldverkehrs geregelt?

Die Zuständigkeit ist wie bei Grenzüberschreitendem Wahrenverkehr:

Sachlich:

§6 (2) Nr 5 AO

§ 16 AO iVm §1 Nr 4 FVG und §12 FVG

Örtlich:

§§17 und 24 AO

Wie ist das Handlungs- und Verfahrensprinzip der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden  Barmittel/- Bargeldverkehrs geregelt?

Das Legalitätsprinzip:

§ 85 AO

Orputunitätsprinzip:

§§85 Satz 1 Ao und § 88 (1) AO

Wo finde ich die Befugnisse der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden  Barmittel/- Bargeldverkehrs geregelt?

§ 12 a ( 2+3) ZollVG iVm § 10 (1) ZollVG

Anhalterecht, Ausweiskontrolle

§10 (2) ZollVG außerhalb des grenznahen Raumes

§10 (3) ZollVG körperliche Durchsuchung

Welche ermächtigungsbegrenzenden Vorschriften und welche Formvorschriften gelten für die zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden  Barmittel/- Bargeldverkehrs geregelt?

Ermächtigungsbegrenzend: § 118 AO der VA und 119 (1) AO die Inhaltlich hinreichende Bestimmtheit

Die Formvorschrift ist Art. 13 GG Richtervorbehalt