Vollzugsrecht
zollamtliche Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
zollamtliche Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
Kartei Details
Karten | 12 |
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Lernende | 17 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 21.10.2013 / 18.11.2024 |
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Was ist rechtmäßiges handeln?
Rechtmäßiges handeln ist:
Aufgabe
Zuständigkeit
Befugnisse
Handlungs- und Verfahrensprinzip
Ermächtigungsbegrenzende Vorschriften
Formvorschriften
Wo finde ich die Aufgaben des grenzüberschreitenden Warenverkehrs?
§1(1) ZollVG - Grenzüberschreitend im Grenznahen Raum
§1(2) ZollVG - Kontrolle der Verbrauchssteuerpflichtigen Waren
§1(3) ZollVG Überwachung von VuB's u. körperliche Durchsuchung
&1(3a) ZollVG Verkehr von Barmitteln im Inland
=> Wenn §1(1) ZollVG dann greift auch immer der Zollkodex mit den Artikeln 13;37;78
Wo ist die Zuständigkeit der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs geregelt?
Sachlich: §6 (2) Nr. 5 AO
§16 AO iVm §1 Nr 4 FVG und § 12 (2) FVG
Örtlich
§§ 17 und 24 AO
Wie ist das Handlungs- und Verfahrensprinzip der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs geregelt?
Legalitätsprinzip: § 85 AO ( Steuern sind gleichmäßig festzusetzen)
Orpotunitätsprinzip: § 86 Satz 1 Ao und § 88 AO ( Die Behörde ermittelt nach pflichtgemäßem Ermessen )
Wo sind die Befugnisse der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs geregelt?
§10 (1) ZollVG - Anhalten, Ausweisprüfungsrecht, prüfen der Ladung, Gepäck einschl. Mitnahmerecht
§10(2) ZollVG - örtlich und zeitlich begrenzte Kontrolle außerhalb des grenznahen Raumes
§10(3) ZollVG - körperliche Durchsuchung
§10(3a) ZollVG - Überprüfung am Ort der Gestellung grenznaher Raum (Art. 46 ZK Nur bei Drittlandsbezug)
§14(1) ZollVG - Definition grenznaher Raum
§14(2) ZollVG - Grünstück Betretungsrecht im grenznahen Raum
§§8 und 35(1) StVo Sonderrechte im Straßenverkehr
Wo sind die Ermächtigungsbegrenzenden Vorschriften der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs geregelt?
Verhältnismäßigkeit:
Der VA § 118 AO
inhaltlich hinreichend bestimmt § 119 (1) AO
Bei Drittlandsverkehr Art. 4 Nr 5 ZK
Wo sind die Formvorschriften der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs geregelt?
Art. 13 GG Richtervorbehalt
§ 10(3) Satz 2 ZollVG körperliche Durchsuchung Gleichgechlechtsgrundsatz
Z0601 Abs. 317
Wo sind die Aufgaben der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Barmittel/- Bargeldverkehrs geregelt?
§1 ( 3a) ZollVG Barmittelkontrolle
§1(1) AO -> AO gilt für alle Steuern
Wo ist die Zuständigkeit der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Barmittel/- Bargeldverkehrs geregelt?
Die Zuständigkeit ist wie bei Grenzüberschreitendem Wahrenverkehr:
Sachlich:
§6 (2) Nr 5 AO
§ 16 AO iVm §1 Nr 4 FVG und §12 FVG
Örtlich:
§§17 und 24 AO
Wie ist das Handlungs- und Verfahrensprinzip der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Barmittel/- Bargeldverkehrs geregelt?
Das Legalitätsprinzip:
§ 85 AO
Orputunitätsprinzip:
§§85 Satz 1 Ao und § 88 (1) AO
Wo finde ich die Befugnisse der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Barmittel/- Bargeldverkehrs geregelt?
§ 12 a ( 2+3) ZollVG iVm § 10 (1) ZollVG
Anhalterecht, Ausweiskontrolle
§10 (2) ZollVG außerhalb des grenznahen Raumes
§10 (3) ZollVG körperliche Durchsuchung
Welche ermächtigungsbegrenzenden Vorschriften und welche Formvorschriften gelten für die zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Barmittel/- Bargeldverkehrs geregelt?
Ermächtigungsbegrenzend: § 118 AO der VA und 119 (1) AO die Inhaltlich hinreichende Bestimmtheit
Die Formvorschrift ist Art. 13 GG Richtervorbehalt