Volkswirtschaft - Parteien, Vereine etc.
Mediamatiker 3 LJ.
Mediamatiker 3 LJ.
Kartei Details
Karten | 81 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 07.12.2015 / 09.12.2015 |
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Vergleich Politische Partei-Verband
Beiträge
Politische Partei:
- Freiwillige Zuwendungen
Verband:
- Nach Einkommen abgestufte, relativ hohe und für Mitgliede obligatorische Beiträge.
Vergleich Politische Partei-Verband
Finanzen
Politische Partei:
- finanzschwach
Verband:
- finanzkräftig
Vergleich Politische Partei-Verband
Leistungen
Politische Partei:
- Die Mitgliederschaft basiert auf einem gemeinsamen Ideal
- es erfolgen keine direkten matriellen Gegenleistungen
Verband:
- Mitgliedschaft baiser auf einer fühlbaren Gegenleistung.
- In Gesamtarbeitsverträgen werden Mindestlöhnen, Ferien usw. ausgehändelt)
- Das Mitglied kann soahr uentgeltich rechtliche Beratung und Ver tretungin Anspruch nehmen.
Verfassung (Bundesversammlung)
Grundgesetz eines Staates, weches die Grundprdnung, wie der Staat augebaut ist, sowie die Grundregeln des Zusammenlebens enthält. Die Verfassung bildet auch die Grundlage für die Schaffung von Gesetzen.
Verfassung - Bundesebene
Änderung oder Ergänzung der Bundesverfassung müssen in jedem Fall von Volks/Ständemehr gutgeheissen werden.
Gesetzt
Vom Parlament erlassene nähere Ausführung zu einer Verfassungbestimmung. Das Gesetz enthält Rechte und Pflichten, Gebote und Verbote.
Gesetzt - Bundesebene
- Gesetz wird von National und Ständerat beschlossen.
- Das Volk oder 8 Kantone können danach das fakultative Referendum ergreifen und eine Volksabstimmung erzwingen.
- Alleine das Volk entsciedet, ob das Gesetzt angenommen oder abgelehnt wird.
Gesetzt - Kantonsebene
-Kantonale Gesetze werden von jeweiligen Kantonsparlament (Grosser Rat) erlassen
- Da Kantonsparlamente nur 1 Kammer haben erfolgen Zwei Lesungen, in der dann unter Umständen Änderingsvorschläge aus der 1. Lesung berücksichtigt werden.
Gesetzt - Gemeineebene
= Reglement
Das sind Erlasse, die Gesetzescharakter haben.
Bsp. Organisationregelemtn, Kehrichtreglement, Baureglement
Verordnung
= ungeordnete Erlasse, die Recht setzen und die nicht dem Referendum unterstehen. Sie bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.
Verordnung - Bundesebene
Berordnungen werdem vom Bundesrat (Normalfall BV) oder ausnahmsweise vom Parlament selbst erlassen.
Verordnungen - Kantonsebene
= auch Begriff "Dekret" verwendet
Entstehung eines Gesetzes
1. Anstoss zur Gesetzgebung
Anstoss Indirekt
- Interessengruppen
- Kantone
- Medien
Anstoss direkt
- Parlamentsmitglieder
- mitels Motion
- Bundesrat
Entstehung eines Gesetzes
2. Vorparlamentarische Phase
Vorentwurf
Verwaltung arbeitet zusammen mit Fachleuten
Vernehmlassung
Verfassung schreibt vor das Vorentwurf:
- Kantonen
- Parteien
- weiteren Interessenkreisen
- Verbänden
zur Stellungnahme geschickt werden müssen
Behandlung im Bundesrat
- Definitiver Entwurd wird erstellt.
- Bundesrat erfasst Botschaft ans Parlament.
- Botschaft umfasst den definitiven Entwurf wie Erklährungen dazu
Entstehung eines Gesetzes
3. Parlamentarische Phase
Behandlung im Erstrat - z.B. Nationalrat
- vorberatende Komission Erstrat
- Beratung im Erstrat
- Entscheid im Erstrat
Behandlung im Zweitrat/Ständerat
- vorberatende Komission Zweitrat
- Beratung im Zweitrat
- Entscheid im Zweitrat
evlt. Differenzbereinugung
- Bestehen zwischen den beiden Räten Differenzen, so beschränkt sich die Differenzberinigung auf die strittigen Punkte.
- Das Verfahren wird bis zur Einigung wiederholt (notfalls erneuerungskonferenz)
Schlussabstimmung
Erfolgt im National und Ständerat gleichzeitig
Entstehung eines Gesetzes
4. Nachparlamentarische Phase
a) Obligatorische Abstimmung
- Betrifft die Bundesverfassung
Annahme
- Volk/Stände stimmen zu
b) Fakultative Abstimmung
- Betrifft Gesetze
Annahme
Das Gesetz wird im Bundesblatt veröfentlicht.
a) Referendum wird nicht ergriffen oder kommt nicht zustande
b) Referendum wird von min 50.000 Stimmberechtigten oder von 8 Kantonen innerhalb von 100 Tager ergriffen und es kommt zustande. Das Volk stimment dem neuen Gesetz zu.
Inkrafttreten
Änderung der Bundesverfassung: Sie tritt mit der Annahme durhc Volk und Stände sofort in kraft.
Bundesrat setzt das Gesetz häufig am 1.Jan in Krafttreten.
Referendum
Das Recht des Vokes, pber wichtige Beshclüssse des Parlaments selber an der Urne entgültig zu entscheiden.
Referendum = Volksabstimmung
Referednum - Möglichkeiten mitzuarbeiten VOLK
-mittels Stillschweigen = Zustimmung zu Gesetz
- Mithilfe des fakultativen Referendums erzwingt das Volk eine Abstimmung pber ein vom Parlament beschlossenes Gesetz
Das Fakultative Referendum
= Auch Gesetzreferendum
setzt den Willen gewisser Bevölkergruppen über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz zu verlangen.
Referendum - Bedingungen
Innerhalb von 100 Tagen (grechnet ab Veröffentlichung im Bundesblatt)
müssen mindestens 50 000 Stimmberechtige (ab 18) das Begehren unterschreiben.
Innerhalb dieser Frist muss auch die Stimmrechtsbescheinigung erfolgen -> auf der Gemeindekanzlei müssen Unterschriften auf ihre Rechtmässigkeit überpürft werden.
-> Gültig nur die Unterschriften welche am 100 Tag bei der Bundeskanzlei eingetroffen sind mitsamt Stimmrechtsbeschinigung der Gemeinde
- Innerhalb der gleichen Frist können auch 8 Kantone verlangen, dass es vor das Volk kommt
- Auf einem Unterschriftsbogen dürfen nur Stimmberechtigte unterschreiben, die in der Gemeinde wohnen die auf dem Blatt steht.
- Stimmberechtige Person muss Name, Vorname, Geb Dat, Wohnadresse leserlich in handschrift schreiben sowie eigenhändig unterschreiben
- Wer Unterschriften fälscht, streicht oder wer mehrfach unterschreibt macht sich strafbar.
Das obligatorissche Referendum (Verfassungsreferendum)
= Beschliesst das eigs. Parlament von sich Änderungen oder Ergänzungen in der Bundesverfassung, müssen die Stimmberechtigen auf jeden Fall darüber entscheiden.
Doppeltes Mehr
Immer wenn Bundesverfassung geändert oder ergänz werden soll ist das doppelte Mehr erforderlich. (Volks und Ständemehr)
Initiative
= auch Volksinitiative genannt
Das Recht des Volkes, neue Artikel und / oder die Änderung oder Aufhebung bestehender Artikel in der Bundesverfassung anzuregen.
Dieses Recht auf Teilrevision der Bundesverfassung besthet seit dem Jahr 1891
Formuliere Initative
Der genau Wortlaut des Texttes (von Initianten verfasst) liegt vr.
= 95% der Fall
Initiative - Allgemiene Anregung
- Genaue Wortlaut des Textes fehlt
(Noch Nie davon brauch Gemacht)
Nach Annahme der allgemeinen Anregung durch das Parlament/Volk formuliert i.d.r. der BR den konkreten Entwurf.
Zwei Möglichkeiten:
1) Parlament kann den Textvorschlag des Bundesrates unverändert verabschieden und ihn Volk(ständen zur Annahme empfehlen.
2) Parlament kann Text abändern. Zur Abstimmung gelangt dann nur der vom Parlament bechlossene Text.
Initiative - Bedingungen
- Innert 18 Monaten (ab Veröfentlichung im Bundesblatt) müssen mindestens 100 000 Unterschriften unterschreiben
- a) Initiativen müssen "Einheit der Materie" wahren = eine Initiative darf dur ein Ziel anstreben.
b) dürfen nicht gegen zwingende Bestimmungen des Völkerrecht verstossen.
Werden die Bedingungen verletzt erklährt BV initiative als unglültig oder teilungültig
- Initative muss eine Klausel haben, die bestimmt wer das Volksbegehren zurückziehen kann
- Bei der Abstimmung über die formulierte Verfassungsinitiative braucht es in jedemfall das Vols/Ständemehr
- Auf Untershriftbogen dürfen nur Simmberechtige untershrieben die in Gemeinde wohenen (Schweizerbürgerecht, 18 und urteilsfähig) Liste muss von Hand ausgefüllt und unterschireben werden.
- Wer Untersch. fälscht, streicht oder mehrfach untersch. macht sich strafbar.
Initiative - Prüfung der Unterschriften
- Die Gemeinden prüfen, ob die Unterzeichnenden simmberechtigt sind.
- Danach stellt Bundeskanzlei fest, on Anzahl der Unterschriften erreicht wurde.
Das Verfahren bei der formulieren Volksinitiative
1. Schritt Bundesrat
unterbreitet National und Ständerat Botschaft und Antrag
Er empfiehlt:
der Intitative zustimmen
oder
Initative one Alernativvorschlag ablehnen
oder dem vom Bundesrat augearbeiteten Gegenentwurf zuzustimmen
Das Verfahren bei der formulieren Volksinitiative
2. National und Ständerat
emfielt dem Volk
Initiative zustimmen
oder
Initiative ohne Alternativvorschlag ablehnen
oder
dem Bundesrat/Parlament ausgearbeiten Gegenentwurf zuzustimmen
Das Verfahren bei der formulieren Volksinitiative
3. Volks und Stände
entscheiden an Urne:
Wird Intiative/Gegenentwurf angenommen, tritt sie bzw. er in der Regel sofort in Kraft
Das Verfahren bei der formulieren Volksinitiative - ZEITEN
Nach Einreichung einer Volksinitiative haben Bundesrat und Parlament
30 Monate Zeit für Behandlung
12 Monate stehen Bundesrat und 18 Monate dem Räten zur Verfügung
- Bundesrat muss Volksinitiative innert 10 Monaten nach Schlussabstimmung in beidne Räten unterbreiten.
Das doppelte JA
Gemäss BV ist es erlaubt, in einer Doppelabstimmung sowohl Initiative als auch zum Gegenentwurf JA zu sagen
Mit der Stichfrage wird ermittelt wechen der beidenTexte die Stimmberechtigten Vorziehen
Falls Volk/Stännde nebst Initiative ein Gegenentwurd untrbeiten wird der Zettel so aussehen
= Gewünscht im betreffen