Vertragsrecht
Vertragsrecht Einkafsfachmann/-frau mit eidg. FA
Vertragsrecht Einkafsfachmann/-frau mit eidg. FA
Fichier Détails
Cartes-fiches | 88 |
---|---|
Utilisateurs | 25 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 14.05.2015 / 28.10.2024 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/vertragsrecht3
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/vertragsrecht3/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Abgrenzung Auftrag zum Arbeitsvertrag
- Im Unterschied zum Arbeitnehmer steht der Unternehmer nicht in einem Subordinationsverhältnis zum Auftraggeber – er ist nicht in seinen Betrieb eingegliedert
- Somit geniesst Auftragnehmer nicht denselben Schutz wie ein Arbeitnehmer (Sozialversicherungen, Kündigungsschutz...)
Arbeitsvertrag
Definition: Durch den Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienste des Arbeitgebers und dieser zur Entrichtung eines Lohnes
- Arbeitnehmer schuldet also ebenfalls blosses Tätigwerden, nicht aber ein bestimmtes Resultat
- Arbeitnehmer stellt sich in einem Unterordnungsverhältnis zum Arbeitgeber und trägt kein unternehmerisches Risiko
- Arbeitgeber kann Weisungen veranlassen ist aber auch dazu verpflichtet, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen
Abgrenzung zwischne Werkvertrag und Werklieferungsertrag
Bei schlichtem Werkvertrag ist nur Arbeit geschuldet
Beim Werklieferungsvertrag stellt er das Werk aus selbst beschfftem Stoff her
Kaufvertrag - Verzug des Verkäufers
Verzug des Verkäufers
Wahrecht 1: Festhalten an der nachträglichen Erfüllung und Schadenersatz für Verspätung. Beispiel: Es ist nicht möglich die Leistung schneller von einem Dritten zu erhalten
Wahlrecht 2: Festhalten am Vertrag, Verzicht auf nachträgliche Erfüllung und Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Beispiel: Leistung ist bei einem anderen erhältlich aber teurer
Wahlrecht 3: Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz wegen Dahinfallens des Vertrages. Beispiel: Leistung bei einem anderen erhältlich aber billiger
Achtung bei Fixgeschäften wie Beispiel ist kein Mahnung/Nachfrist nötig
Gewährleistungsrechte des Käufers
Wandelung (Aufhebung, Rückabwicklung), Schadenersatz nur bei wesentlichen Mängeln möglich
Minderung (Preisnachlass)
Ersatzlieferung (umgehende Lieferung einwandfreier Ware und Rückgabe der mangelhaften Ware) NICHT: Nachbesserung; in AGB aber häufig vorgesehen