Vertragsrecht
Vertragsrecht Einkafsfachmann/-frau mit eidg. FA
Vertragsrecht Einkafsfachmann/-frau mit eidg. FA
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Cartes-fiches | 88 |
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Utilisateurs | 25 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 14.05.2015 / 28.10.2024 |
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Kaufvertrag - Der Verzug des Verkäufers
- Käufer (Gläubiger) kann die nachträgliche Erfüllung (sobald fällig und gemahnt) der Leistung verlangen (Nachfrist ansetzen) und Schadenersatz wegen Verspätung verlangen = Wahlrecht 1 z.B. wenn er die Ware nirgends anders schneller bekommt
- Käufer (Gläubiger) kann auf die Lieferung verzichten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen (sofern ein bestimmter Liefertermin vereinbart ist und sich der Verkäufer in Verzug befindet) Wahlrecht 2 z.B: wenn er die Ware irgendwo schneller aber teurer erhält
- Käufer (Gläubiger) kann vom Vertrag zurücktreten und auf die Lieferung verzichten und Schadenersatz wegen Dahinfallen verlangen = 3. Wahlrecht z.B. wenn er Ware irgendwo günstiger erhält
Mietvertrag
Mietvertrag (= Gebrauchsüberlassungsvertrag)
Definition: Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache zum Gebrauch zu überlassen, und der Mieter, dem Vermieter dafür einen Mietzins zu leisten.
- Miete ist die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch für eine bestimmte Zeit oder unbefristet. Wichtig: starke Regulierung des Mietrechts zum Schutz der sozial schwächeren Partei.
- Wesentliche Vertragsbestandteile sind Gegenstand der Miete und Mietzins
Abgrenzung zur Gebrauchsleihe:
- Abgrenzungskriterium ist die Entgeltlichkeit
Abgrenzung zum Darlehen:
- Ein Darlehen bezieht sich auf Geld oder andere vertretbare Sachen, die im Gegensatz zur Miete ins Eigentum des Borgers übergehen und von diesem verbraucht werden dürfen mit Rückerstattungspflicht
Werkvertrag
Werkvertrag (=Vertrag auf Arbeitsleistung)
Definition: Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks und der Besteller zur Leistung einer Vergütung
- Unternehmer schuldet nicht nur ein Tätigwerden, sondern einen Erfolg (Werk)
- Vertragsgegenstand ist das Arbeitsresultat und nicht die Arbeit als solche
- Wesentliche Vertragselemente sind die Herstellung oder Änderung eines Werkes und der Werklohn
- SIA Normen sind Geschäftsbedingungen für Bauarbeiten
Abgrenzung Werkvertrag zum Kaufvertrag
- Beim Werkslieferungsvertrag hat der Unternehmer den Stoff zur Herstellung des Werks ganz oder teilweise selber zu beschaffen. Bei Warenlieferung mit Montagepflicht ist das Kaufvertragsrecht anwendbar, solange die Montage blosse Nebenpflicht bleibt. Steht aber die Arbeit im Zentrum liegt ein Werklieferungsvertrag vor
- Rechte nach Erstellung des Werkes: Mängelrechte mit Wandelung (bei erheblichen Mängel und damit Unbrauchbarkeit), Minderung und Nachbesserung durch den Unternehmer. Ausserdem kann ein Besteller jeweils ergänzenden Schadenersatz verlangen
Abgrenzung Werkvertrag zum Auftrag
- Beim Auftrag verpflichtet sich der Beauftragte zum blossen sorgfältigen Tätigwerden – ein Erfolg ist nicht geschuldet
- Eine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis wird im Unterschied zum Werkvertrag also nicht übernommen, da dies nicht möglich ist (z.B. Behandlung bei einem Arzt)
- Ein Auftragsverhältnis kann im Gegensatz zum Werkvertrag jederzeit beendet werden
Auftrag
Definition: Durch die Annahme eines Auftrages (z.B. ich bei SPAR) verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenden Geschäfte oder Dienste vertragsgemäss zu besorgen.
- Beauftragte verpflichtet sich, die ihm übertragenden Geschäfte oder Dienste im Interesse der Auftraggeberin zu besorgen
- Ein Auftrag kann entgeltlich oder unentgeltlich sein
- Beispiele: Verträge mit Ärzten, Anwälten, Architekten
- Wesentliche Begriffsmerkmale des Auftrages sind Selbständiges Tätigwerden im Interesse des Auftraggebers
- Entgelt = Honorar
Abgrenzung Auftrag zur blossen Gefälligkeit
- Ist kein Vertrag, hier können keine Erfüllungs- oder Haftungsansprüche gemacht werden
Abgrenzung Auftrag zum Arbeitsvertrag
- Im Unterschied zum Arbeitnehmer steht der Unternehmer nicht in einem Subordinationsverhältnis zum Auftraggeber – er ist nicht in seinen Betrieb eingegliedert
- Somit geniesst Auftragnehmer nicht denselben Schutz wie ein Arbeitnehmer (Sozialversicherungen, Kündigungsschutz...)
Arbeitsvertrag
Definition: Durch den Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienste des Arbeitgebers und dieser zur Entrichtung eines Lohnes
- Arbeitnehmer schuldet also ebenfalls blosses Tätigwerden, nicht aber ein bestimmtes Resultat
- Arbeitnehmer stellt sich in einem Unterordnungsverhältnis zum Arbeitgeber und trägt kein unternehmerisches Risiko
- Arbeitgeber kann Weisungen veranlassen ist aber auch dazu verpflichtet, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen
Abgrenzung zwischne Werkvertrag und Werklieferungsertrag
Bei schlichtem Werkvertrag ist nur Arbeit geschuldet
Beim Werklieferungsvertrag stellt er das Werk aus selbst beschfftem Stoff her
Kaufvertrag - Verzug des Verkäufers
Verzug des Verkäufers
Wahrecht 1: Festhalten an der nachträglichen Erfüllung und Schadenersatz für Verspätung. Beispiel: Es ist nicht möglich die Leistung schneller von einem Dritten zu erhalten
Wahlrecht 2: Festhalten am Vertrag, Verzicht auf nachträgliche Erfüllung und Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Beispiel: Leistung ist bei einem anderen erhältlich aber teurer
Wahlrecht 3: Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz wegen Dahinfallens des Vertrages. Beispiel: Leistung bei einem anderen erhältlich aber billiger
Achtung bei Fixgeschäften wie Beispiel ist kein Mahnung/Nachfrist nötig
Gewährleistungsrechte des Käufers
Wandelung (Aufhebung, Rückabwicklung), Schadenersatz nur bei wesentlichen Mängeln möglich
Minderung (Preisnachlass)
Ersatzlieferung (umgehende Lieferung einwandfreier Ware und Rückgabe der mangelhaften Ware) NICHT: Nachbesserung; in AGB aber häufig vorgesehen
Wie lange ist der Verkäufer an Offerte/Angebot gebunden?
Antrag mit Frist:
- Bis zum Ablauf der Frist gebunden (mit Datum, genau bis dann gültig, er ist verpflichtet zur Einhaltung)
Antrag ohne Frist:
- Unter Anwesenden (gegenübersteht oder Webshop, E Bookers)/per Telefon, Skype… → gilt so lange wie wir anwesend sind
- Unter Abwesenden (alles andere wie Post 7-10 Tage (Hin und Rückweg), Mail 3-5 Tage, Fax 2 Tage (Sendebericht = Zustellung) Wie lange gebunden: Kommunikationsmittel + Überlegungszeit + Rückantwort)
Stillschweigen:
- Z.B. im Selbstbedienungsrestaurant
- Notwendigkeit des Akzepts kann entfallen
- Vermutung, dass die andere Vertragspartei im Fall der Unrichtigkeit widersprochen hätte
- Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Auftragsbestätigung → ich bestätige den Kauf
Kontrolle und notfalls Reaktion i.S. einer Berichtigung (wenn ich auf die Abweichung nicht reagiere stimme ich zu → deshalb jede AB immer gut prüfen, sonst gilt seine Auftragsbestätigung als Grundlage des Vertrages
5 Grundvoraussetzungen, dass Vertrag gültig zustande kommt
3. Einhaltung der Formvorschriften
Grundsätzlich sind alle Verträge formfrei, ausser es steht, dass dieser Vertrag nach dieser Form ausgeführt werden muss. Schriftlicher Vertrag ist ein Beweisstück. In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz aber vor, dass Verträge eigenhändig unterzeichnet werden müssen (einfache Schriftlichkeit) teilweise einen bestimmten Mindestinhalt aufweisen oder sogar öffentlich beurkundet werden müssen (qualifizierte Schriftlichkeit). Der Grund für diese Formvorschriften ist im Schutz der Vertragsschliessenden vor übereilten Handlungen und in der Rechtssicherheit zu suchen.
Rechtsfolge bei Nichteinhaltung: Vertrag ist nichtig
Grundsatz der Formfreiheit
Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz eine solche vorschreibt oder die Parteien eine solche vereinbaren.
Folgende Formvorschriften sieht das Gesetz vor:
Ich verstehe Sinn und Zweck, die Arten sowie die Bedeutung von Formvorschriften für das Zustandekommen eines Vertrages
LZ 5
K2
- Einfache Schriftlichkeit
Niederschrift und eigenhändige Unterschrift des Verpflichteten
Beispiel: schriftliches Schenkungsversprechen, schriftlicher Kaufvertrag
- Qualifizierte Schriftlichkeit (es muss so und so sein, z.B. Lehrlingsvertrag, Testament muss handschriftlich sein) → Zustimmung des kantonalen Berufsbildungsamt oder Konsumkreditertrag → Hinweis Widerrufsrecht
Entspricht einfacher Schriftlichkeit und zusätzliche Anforderung
Beispiel: Lehrlingsvertrag
- Öffentliche Beurkundung (Verschreibung bei Notar, danach Grundbucheintrag
Kantonales Verfahren mit Notar/Urkundsperson
Beispiel: Grundstückkaufvertrag, Bürgschaft
Digitale Signatur
Ich verstehe Sinn und Zweck, die Arten sowie die Bedeutung von Formvorschriften für das Zustandekommen eines Vertrages
Elektronische Unterschrift
LZ 5
K2
-Verträge, für die bestimmte Formvorschriften (also auch bei vorgeschriebener Schriftlichkeit) gelten, kommen ohne eigenhändige US nicht gültig zustande
-wo Formfreiheit gilt – ist ein Vertragsabschluss über das Internet möglich.
-Um die Vertraulichkeit und die Identität der Geschäftspartner sicherzustellen, können so genannte elektronische Signaturen (Swiss ID) verwendet werden.
-Zusätzlich wurde eine neue Bestimmung ins OR eingefügt, wonach die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt wird. Voraussetzung ist, dass die e. S. auf einem qalifizierten Zertifikat einer anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten beruht.
-Die einfache Schriftlichkeit von Verträgen benötigt die Unterschrift aller Personen, die durch den Vertrag verpflichtet werden sollen. Damit ein Vertrag, der der einfachen Schriftlichkeit bedarf, via Internet geschlossen werden kann, ist es notwendig, dass alle dadurch Verpflichteten je über eine mit einem qualifizierten Zertifikat ausgestattete elektronische Signatur verfügen. Die praktische Relevanz wird daher auf absehbare Zeit gering bleiben.
-Bund hat im 2010 die Suisse ID mit Mitteln gefördert (Grundidee: dass wir irgendwann elektronisch abstimmen können, hierzu benötigt es eine Swiss ID)
5 Grundvoraussetzungen, dass Vertrag gültig zustande kommt
4. Inhaltsmängel fehlen
Rechtsfolge bei Nichteinhaltung: Vertrag ist nichtig
Grundsatz: Inhaltsfreiheit (ich darf alles hineinschreiben was ich will). Die Parteien können vereinbaren, was sie für richtig halten
Ein Inhaltsmangel liegt vor, wenn der Vertragsinhalt:
- Unmöglich ist (z.B. ich verkaufe Dir ein Stück Mond)
- Widerrechtlich ist (gegen geltendes Recht verstossen) z.B. Bezahlung für illegale Tätigkeit
- Gegen die guten Sitten verstösst
5 Grundvoraussetzungen, dass ein Vertrag gültig zustande kommt
5. Willensmängel fehlen
Rechtsfolge bei Nichteinhaltung: Vertrag ist anfechtbar
Ein Willensmngel liegt vor, wenn der Vertragsinhalt:
- Eine Übervorteilung darstellt (wenn die eine Partei seinen Vorteil ausnutzt z.B. Wucherzins von 15%)
- Auf einem Irrtum beruht
- Auf einer Täuschung beruht
Auf einer Drohung beruht
pacta sunt servanda
Verträge sind einzuhalten (pacta sunt servanda)
→ Ausnahme Haustürgeschäfte (hier kann man sich aus dem Vertrag zurückziehen)
→ eine falsche Bezeichnung eines Vertrages schadet nicht
→ ohne Einverständnis der Gegenpartei besteht keine Möglichkeit, einen einmal abgeschlossenen Vertrag wieder aufzulösen (Ausnahme Haustürgeschäft)
Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
-Anfechtbar da eine Partei so schwer benachteiligt ist, dass der Vertrag nachträglich innert Frist anfechtbar ist(einseitige Unverbindlichkeit).
-Es handelt sich dabei um Fälle, da die Willensäusserung einer Partei aufgrund besonderer Umstände nicht ihrem wahren Willen entspricht (Willensmängel).
Das Gesetz unterscheidet die folgenden Fallgruppen:
- Eine Übervorteilung darstellt (wenn die eine Parte seinen Vorteil ausnutzt z.B. Wucherzins von 15%)
- Auf einem Irrtum beruht
- Auf einer Täuschung beruht
- Auf einer Drohung beruht
Beispiel: Der Irrtum eines Käufers über die Qualität des Baugrundes oder über die Leistungsfähigkeit einer Maschine
Ich kenne die Bedingungen, unter welchen AGB Vertragsinhalt werden. Ich kann Chancen und Risiken beim Einsatz von AGB in konkreten Situationen beurteilen. Ich kann deren Auswirkungen abschätzen.
LZ 6
K4
AGB müssen gültig in den Vertrag Eingang finden. Es besteht das Risiko einer Kollision von AGB (Battle of the forms). Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) und Allgemeine Lieferbedingungen (ALB) weichen oft beträchtlich voneinander ab. Sie enthalten in der Regel sämtliche wichtigen Vertragspunkte. Ungewöhnlichkeits- und Unklarheitsregel setzen dem Einsatz von AGB Grenzen.
Ich kenne die Bedingungen, unter welchen AGB Vertragsinhalt werden. Ich kann Chancen und Risiken beim Einsatz von AGB in konkreten Situationen beurteilen. Ich kann deren Auswirkungen abschätzen.
AGB und AEB
LZ 6
K4
- AGB sind Vertragsbestimmungen
- AEB sind Geschäftsbedingungen, welche für wichtige Fragen des Einkaufs regeln
- AGB/AEB dienen der Regelung von Vertragsklauseln, die immer wieder die gleichen sind. Neben diesen beiden werden oft auch noch Allgemeine Lieferbedingungen (ALB) verwendet
- AGB werden von einem Unternehmer erlassen oder von Verbänden (z.B. SIA Normen)
- Wichtig: AGB/AEB müssen von den Parteien immer vereinbart werden – sie gelten also nicht automatisch!
- AGB/AEB sind immer nur soweit verbindlich, als sie von den Parteien übernommen wurden – Keine Geltung ohne Übernahme!
- Wichtig AGB immer lesen…Beispiel: Es gelten die AGB, welche unter www.muster.ch eingesehen werden können. Sie bilden integrierender Vertragsbestandteil
- Sinnvollerweise einigen sich die Parteien darauf, dass nur die einen AGB/AEB zur Anwendung kommen
- Wenden beide Parteien ihre eigene AGB/AEB an, ohne dass eine Partei ihre AGB/AEB gegen diejenigen der anderen Partei durchgesetzt hat, so entsteht ein Widerspruch der ABG/AEB = Battle of the forms. Es fehlt an einer gegenseitigen übereinstimmenden Willenserklärung und anstelle der AGB/AEB tritt das dispositive Gesetzrecht.
Battle of the forms
Wenden beide Parteien ihre eigene AGB/AEB an, ohne dass eine Partei ihre AGB/AEB gegen diejenigen der anderen Partei durchgesetzt hat, so entsteht ein Widerspruch der ABG/AEB = Battle of the forms. Es fehlt an einer gegenseitigen übereinstimmenden Willenserklärung und anstelle der AGB/AEB tritt das dispositive Gesetzrecht
Ich kenne die Bedingungen, unter welchen AGB Vertragsinhalt werden. Ich kann Chancen und Risiken beim Einsatz von AGB in konkreten Situationen beurteilen. Ich kann deren Auswirkungen abschätzen.
Trotz Übernahme gelten AGB/AEB nicht:
LZ 6
K4
- Gegen geltendes Recht verstossen wird
- Unmöglicher oder
- Unsittlicher Inhalt enthalten ist
- Wenn Parteien eine abweichende individuelle Abrede getroffen haben
- Wenn eine zustimmende Partei keine Möglichkeit hatte, sich vom Inhalt der AGB/AEB Kenntnis zu verschaffen
- Wenn es sich um eine für den konkreten Vertrag ungewöhnliche Bestimmung handelt, mit der eine zustimmende Partei nicht gerechnet hat = Ungewöhnlichkeitsregel Beispiel: Ein Teil der AGB wurde in Englisch verfasst obwohl es eine CH Firma ist
- Unklarheiten in den Formulierungen gehen zulasten der Partei, die die AGB/AEB verfasst hat = Unklarheitsregel
Wichtig zu beachten, wenn AGB verwendet werden
- bereits zu Beginn der Vertragsverhandlng, also bereits bei der Anfrage, integrieren – der Lieferant muss sein Angebot in Kenntnis aller relevanten Eckdaten erarbeiten können
Wesentliche Inhalte von AEB (wichtig Prüfung!):
- Anwendungsbereich AEB
- Verbindlichkeit von Bestellungen
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Lieferungen und Leistungen des Lieferanten
- Erfüllungsort, Transportkosten
- Liefertermin, Lieferverzug
- Übergang von Nutzen und Gefahr
- Prüfung der Lieferung
- Gewährleistung
- Haftung für Mängel
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
Ich beschreibe den Unterschied zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht
Öffentliches Recht
LZ 1
K2
- Regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat als Träger von hoheitlicher Gewalt und dem Einzelnen
- Beschreibt Aufbau, Organisation und Tätigkeiten des Staates und das Verhältnis zum Bürger
- Subordinationsverhältnis des Einzelnen zum Staat
- SCHKG regelt auf welchem Weg ein Schuldner betrieben werden kann und das Zivilprozessrecht gibt Antwort auf die Frage, vor welchem Gericht, an welchem Ort (Gerichtsstand), in welchem Verfahren und mit welchen Regeln der Schuldner eingeklagt werden kann
- Über zwingende Gerichtsstände können Parteien nicht frei verfügen
- Über nicht Zwingende eine Vereinbarung treffen Gerichtsstandsklausel) z.B. Gerichtsstand Zürich
- Wir kommen tagtäglich mit dem öffentlichen Recht konfrontiert: wir müssen uns im Strassenverkehr regelkonform verhalten, wir müssen Steuern bezahlen
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