Vertragsgestaltung Altklausurfragen
Antwort auf Fragen aus Altklausuren im Fach Vertragsgestaltung
Antwort auf Fragen aus Altklausuren im Fach Vertragsgestaltung
Set of flashcards Details
Flashcards | 21 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 11.01.2014 / 12.01.2014 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/vertragsgestaltung_altklausurfragen1
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Due Diligence
-detaillierte und systematische Erhebung und Analyse von Daten einer Gesellschaft -Ziel: genauen Einblick in Unternehmen, um so Gesamtbild d. Gesellschaft mit ihren Stärken u. Schwächen, Chancen u. Risiken zu erhalten -Erkenntnisse dienen potenziellen Investoren u. Käufern zur Klärung d. Frage, ob Unternehmen seinen strategischen u. unternehmerischen Vorstellungen entspricht -stellt Grundlage bei Unternehmenswertermittlung dar -wichtig bei Kaufvertragshanldungen u. Ausgestaltung des Unternehmenskauf
Asset deal (Erwerb v. Wirtschaftsgütern)
-KP abschreibungsfähig -Überleitung aller Verträge: Zustimmung des VP zur Vertragsübernahme notw. -Erwerb beschr. sich auf Kauf jeweiliger Wirtschaftsgüter -Käufer kann sich ausdr. aussuchen, welche Gegenstände er erwerben möchte u. welche nicht (sog. Cherry picking) -Steuerl.: Käufer von assets verteilt GesamtKP auf einzelnen von ihm erworbenen Wirtschgüter: er kann Afa §7EStG geltend machen -> jeweiligen jährlichen Absetzungsbetr. als Aufwendungen schmälern seinen Gewinn & führen zu Steuerentlast.
allg. Grunddienstbarkeit, §1018 BGB
-Berechtigter: jeweiliger Eigentümer d. herrschenden Grundstücks -muss für Benutzung d. Grundstücks vorteilhaft sein -entsteht rechtsgeschäftl. gem. §837 durch Einigung zw. Eigentümer des dienenden Grundstücks u. Eigentümer d. herrschenden Grundst. sowie Eintragung auf Grundbuchblatt d. belasteten Grundstücks -Vermerk auf Grundbuchblatt des herrschenden Grundstücks -wird zsm mit herrsch. Grundstück übertragen, da sie dessen Bestandteil ist, §96 -gesetzl. SV kommt zw. den Beteiligten mit Bestellung
Belehrung
rechtl. Aufklärung der Beteiligten über das betreffende RG hinsichtl. Voraussetzungen, Rechtsfolgen, Abhängigkeiten u. Gefahren. Bezugspunkt: vorgegebener (rechtl.) SV Differenzierung zw. erklärender u. warnender, sowie Belehrung zum Umfeld
Beratung
Aufzeigen u. Bewertung best. Gestaltungsoptionen vor dem Hintergrund des gegebenen Regelungsziels. Aufgabe: Suchen nach Möglichk. u. Alternativen. Schließt Belehrung ein, denn Beratung wird Voraussetzungen, Rechtsfolgen u. Gefahren nennen müssen. Insb. wenn mehrere Gestaltungsoptionen in Betracht kommen, bedeutet Beratung das Aufzeigen u. Gewichtung von Vor- u. Nachteilen, Chancen u. Risiken, um Mandanten Entscheidungsgrundlage zu bieten.
beschrnäkt persönliche Grunddienstbarkeit
-Rechtsinhalt wie bei allg. Grunddienstbarkeit -Berechtigter: individuell bestimmte Person -da es kein herrschendes Grundstück gibt, entfällt auch Kriterium des Vorteils für Benutzung eines anderen Grundstücks -Untrennbar mit Person des Berechtigten verbunden: daher nicht übertragbar u. nicht vererblich
Dauerwohnrecht, §33 WEG
-Befugnis, Gebäude o. Teile eines Gebäudes unter Ausschluss d. Eigentümers als Wohnung zu benutzen -Veräußerlich u. vererblich -Bedingungsfeindlich -Berechtigt zu jeder Art von Nutzung (z.B. auch Vermietung) -kann schon bestellt werden, wenn Gebäude noch nicht fertiggestellt
Formulierung für Verkäufer günstige Regelung über Sach- und Rechtsmängelhaftung
"Der Käufer erwirbt das Objekt so, wie er es besichtigt hat, unter Ausschluss jeglicher Haftung des Verkäufers für Rechts- und Sachmängel. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat."
Formulierung Mangelhaftung bei Kaufvertrag so, dass BGB-Vorschriften gelten / günstig für den Käufer
"Es gelten die gesetzlichen Rechte des Kaufvertragsrechts über die Sach- und Rechtsmängelhaftung." "Der Verkäufer übernimmt die Haftung für die Freiheit des Objekt von Sach- und/oder Rechtsmängeln."
Formulierung mit angemessener Regelung über Sach- und Rechtsmängelhaftung
"Der Verkäufter haftet für die Freiheit des Objekts von sämtlichen Rechtsmängeln. Der Verkäufer hat dem Käufer ausreichend Zeit gegeben, das Objekt zu besichtigen. Der Käufer erwirbt das Objekt in dem Zustand, in dem es sich befindetn, unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel. Der Verkäufer erklärt, dass ihm verdeckte Sachmängel nicht bekannt sind."
Gliederung eines Mietvertrags über Wohnraum
1. Vertragsparteien 2. Vertragsgegenstand 3. Mietzins und Nebenkosten 4. Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 5. Mietdauer 6. Kündigung 7. Instandhaltung u. Instandsetzung /Haftung für Schäden 8. Schönheitsreparaturen 9. Untervermietung 10. Bauliche Veränderungen 11. Mängel 12. Betreten der Mietsache 13. Tierhaltung, Antenne, Haushaltmaschinen 14. Beendigung des Mietverhältnisses 15. Kaution 16. Schriftform 17. Besondere Vereinbarungen (z.B. Gartennutzung) 18. Zusatzvereinbarung für EGW
Share deal
(Erwerb der Gesellschaftsanteile)
-Wahrung der Rechtsidentität -Kaufpreis grds. nicht abschreibungsfähig -"nach außen" verändert sich nicht -alle Verträge bleiben unverändert bestehen (auch Anstellungsverhältnisse, GmbH bleibt AG) -keinerlei Zustimmungen müssen eingeholt werden -§613 a (Betriebsübergang) spielt keine Rolle -KP nur abschreibungsfähig, wenn sich später herausstellt, dass Gesellschaft nicht überlebensfähig ist -dient v.a. den Interessen des Verkäufers
Nießbrauchrecht, §100 BGB
-unveräußerlich, unvererblich, pfändbar -absolutes Recht, die Nutzungen einer Sache o. eines Rechts zu ziehen -lebenslanges Recht, eine Wohnung o. ein Haus zu bewohnen u. alle Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen, z.B. Miete (Fruchtziehung) -Recht zur umfassenden Nutzung des belasteten Gegenstands, wirkt ggü. jedermann -Nießbraucher quasi "wirtschaftl. Eigentümer" d. Sache -Nießbrauch an unbewegl. Sachen wird gem. §873 durch Einigung u. Eintragung ins Grundbuch bestellt
Struktur des methodischen Vorgehens bei der Vertragsgestaltung
1. Zielgerichtete Ermittlung des relevanten SV 2. Ermittlung des Sachziels 3. Formulierung des Rechtsziels 4. Ermittlung der Gestaltungsoptionen 5. Aufsuchen von Regelungsmöglichkeiten 6. Umsetzung in Vertragstext
Wohnungsrecht, §1093 BGB
-subj. Recht, Gebäude o. Teil eines Gebäudes unter Ausschl. d. Eigentümers als Wohnung zu benutzen -bes. Form der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit -falls andere Nutzung als Wohnen: §1090 -regelmäßig auf Lebenszeit des Berechtigten beschränkt -nicht übertragbar, Ausübung kann jedoch Dritten überlassen werden, falls gestattet
Gliederung Geschäftsführeranstellungsvertrag
1. Aufgabenbereich, Kompetenzen, Weisungsgebundenheit
2.Laufzeit, Verlängerungsklausel, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
3. Vergütung
-Festvergütung als Jahresvergütung
-Tenieme (Gewinnanteile)
-weitere Nebenleistungen
-Dienstwagen
-Direktverischerung / Altersvorsorge
4.Urlaub
5. Krankheit, Tod des GF
6. Schweigepflicht
7. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
8. Schlussbestimmungen
Aufgaben GF in Anwalts-GmbH
-nicht rechtl. Beratung u. Vertretung von Mandanten
-kaufmännische Führung der Anwaltssozietät:
Rechnungswesen, Controlling, Buchführung, Erstellung des Jahresabschlusses, Aufstellung von Businessplänen, Personalwesen, EDV- und Versicherungsbereich, Abschluss von Dauerschuldverhältnissen
-GF vertritt GmbH außergerichtlich und gerichtlich
Formulierung vollst. Haftungsausschluss d. Vermieters
"Die Haftung des Vermieters für sämtliche vorleigende und auftretende Rechts- und Sachmängel des Mietobjekts ist ausgeschlossen."
ZLK einer vollst. Haftungsausschluss d. Vermieters
-unzulässig, solche Klausel wäre unwirksam
-Vermieter kann aber Gewährleistung u. damit seine Haftung für alle bei Abschluss des Vertrages bereits vorhandener Mängel ausschließen
-Haftung für Mängel, die erst während der Vertragslaufzeit auftreten, kann nicht ausgeschlossen werden
Alternative zu. staatl. Gerichtsverfahren,
Vor- und Nachteile,
Formulierung in Vertragstext
-Schiedsgerichtsvereinbarung
-oft in Gesellschaftsverträgen vorgesehen
-wird Gericht wg. Rechtsstreitigkeit angerufen, für die die Parteien einen Schiedsvertrag geschlossen haben, so hat das Gericht die Klage als unzulässig abzuweisen, wenn Beklagter sich auf Schiedsvertrag beruft, §1027 ZPO
Formulierung:
"Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gltigkeit ergeben, werden nach der Schiedgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden."
Vorteile:
-fehlende Öffentlichkeit
-Einzügigkeit (zeitsparend)
-größere Sachkompetenz
Nachteile:
-der von den Parteien ernannte Schiedsrichter ist meist weniger neutral als staatl. Richter
-häufig wird großer Vergleichsdruck aufgebaut
-widersetzt man sich diesem Druck, besteht Gefahr des "Abstrafens", erfolgsversprechende Rechtsmittelmöglichkeiten gibt es dann nicht
Gliederung eines Gesellschaftsvertrages
I. Vertragliche Grundlagen
§1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr
§2 Gegenstand der Gesellschaft
§3 Gesellschaftskapital, Beteiligung, Gesellschafterkonten
II. Innere Ordnung und Vertretung der Gesellschaft
§4 Geschäftsführung und Vertretung
§5 Jahresabschlus, Ergebnisaufteilung und -verwendung
§6 Gesellschafterversammlung
§7 Gesellschafterbeschlüsse, Stimmrecht
§8 Informations- und Kontrollrecht
§9 Wettbewerbsverbot
III. Strukturänderungen d. Gesellschaft
§10 Verfügungen über Gesellschaftsanteile und Lebenden
§11 Regelungen von Todes wegen
§12 Austritt, Kündigung der Mitgliedschaft
§13 Einziehung, Ausschließung von Gesellschaftern
§14 Anteilsbewertung, Abfindung
§15 Liquidation
IV. Allgemeine Bestimmungen / Sonderregelungen
§16 Schriftform
§17 Teilnichtigkeit
§18 Bekanntmachungen
§19 Gerichtsstand / Schiedgerichtsvereinbarung
§20 Gründungskosten