Vertiefung der Gemeinschaften und Schaffung der EU

Vertiefung der Gemeinschaften und Schaffung der EU

Vertiefung der Gemeinschaften und Schaffung der EU


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 24.11.2014 / 24.11.2014
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1957 - 1987 Fusionsverträge

- Mit Gründung der EWG und Euratom wurden die Parlamente und Gerichshöfe der Gemeinschaften fusioniert

- 1965 sind Rat und Kommission für alle drei Gemeinschaften EWG Euratom und EGKS zusammengelegt

 

Volkswahl des Parlaments 1976

1976 ist die Volkswahl des Parlaments eingeführt worden

Einheitliche Europäische Akte 1986

- Sollen Intensivierung und Institutionalisierung der Zusammenarbeit bewirken

- Soll Realisiserung des europäischen Binnenmarktes beschleunigen

- verstärkte parlamentarische Mitwirkungsrechte durch Einführung des Verfahrens der Zusammenarbeit

- Mehrheitsbeschlussmöglichkeit des Rates insb. im Hinblick auf Binnenmarkt erweitert

- Europäischer Gerichtshof  um erstinastanzliches Gericht erweitert

- Ergänzung der Gemeinschaftskompetenzen im Bereich Umweltschutz und Forschung

1992 - 2002 - Vertrag von Maastricht Schaffung der EU

- Vertrag von Maastricht --> Schaffung der EU

- Dach über

- den drei Gemeinschaften  EG, Euratom, EGKS (Säule 1)

- Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (Säule 2)

- Kooperation in den Bereichen Justiz und Inneres (Säule 3)

- Einführung der Unionsbürgerschaft

- EWG --> EG

- Zeitplan der Wirtschafts- und Währungsunion im Vertrag von Maastricht

- ebenso vertragliche Grundlage für gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik sowie Kooperation Justiz und Inneres

- Erweiterung der Gemeinschaftskompetenzen im Bereich Erziehung, Kultur, Entwicklungszusammenarbeit und Kohäsionspolitik

- Vertragliche Verankerung des Subsidiaritätsprinzips

- Stärkung des Parlaments durch Mitentscheidungsverfahren sowie Mitwirkung bei Ernennung der Kommission

Vertrag von Amsterdam 1997 (in Kraft seit 1999)

- Vereinfachung der gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik

- Neue Kompetenzen im Polizei- und Asylwesen

--> Verlagerung von Dritter in die erste Säule (vergemeinscahftung)

--> Dritte Säule fortan polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

- Integration des Abkommens über Sozialpolitik in den EG-Vertrag

- Erhebung der Beschäftigungspolitik zur Gemeinschaftssache

 - Ausdehnung des Mitentscheidungsverfahrens auf weitere BEreiche

- Mit dem Vertrag von Amsterdam zusätzlich:

- Bereinigung von EG- und EU-Vertrag

- Neunummerierung der Artikel

Vertrag von Nizza 2001

 

- Erneute Modifikation des EU- und EG-Vertrags

- Rechtliche Grundlage für Beitritt von mittel- und osteuropäischen Staaten

- Neu gestaltete Zusammensetzung der Gemeinschaftsorgane

- Neugewichtung der Stimmen

- Grundrechtskarta ohne Rechtsverbindlichkeit verkünet

Auflösung der Montanunion (EGKS)

- Auflösung im Sommer 2002 (Ablauf der 50-Jährigen Frist)

- Aufgaben, Aktiven und Passiven von EG übernommen.

Auflösung der Montanunion (EGKS)

- Auflösung im Sommer 2002 (Ablauf der 50-Jährigen Frist)

- Aufgaben, Aktiven und Passiven von EG übernommen.

Seit 2002

- Einsetzung des europäischen Konvents durch den europäischen Rat

- Soll künftige Reformen des Gemeinschaftsrechts vorbereiten

 - 105 Mitglieder (Auch Beitrittskandidaten wie die Türkei)

- Verfassungsentwurf über die EU durch Konvent ausgearbeitet

- Bezweckt weitere Vertiefund der ZA und Integration

- Sollte Unionsvertrag und Vertrag über Gründung der EG ersetzen

- Grundrechtskarta sollte in die EU-Verfassung integriert werden.

- Von den Regierungschefs unterzeichnet, bei den Volksreferenen jedoch teilweise Abgelehnt, Ratifizierung gescheitert.

 

 

Reformvertrag 2007

Nach dem Scheitern der Unionsverfassung wurde auf deren Basis 2007 der Reformvertrag ausgearbeitet

- Unterzeichnugn 2007 in Lissabon

- Wegen des gesetzesändernden Charakters war der Vertrag nur noch in Irland referendumspflichtig und wude dort auch knapp abgelehnt

- Nach geringfügigen Modifikationen und erneuter Abstimmung hat auch Irland den Reformvertrag ratifiziert (2009)

Folgen des Reformvertrags von Lissabon:

- EU ersetzt EG

- Euratom besteht weiter

- EUV neue Rehtsgrundlage

- EGV heisst neu AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU)

- Grundrechtskarta (GRCh) Hat Rechtsverbindlichkeit und ist auf gleicher Stufe wie Verräge

- Neunummerierung des EUV und AEUV