Vermögensversicherung Band II Wahlmodul Fachausweis Versicherung

Vermögensversicherung Band II Wahlmodul Fachausweis Versicherung Band 2, Betriebshaftpflicht, Zusatzdeckungen

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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Autres
Crée / Actualisé 03.03.2015 / 20.03.2025
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Bearbeitungs- und Obhutsschäden

Gegenstand - Ausschlüsse

Gegenstand: Bearbeitungs- und Obhutsschäden

Ausschlüsse:

-Schäden im Zusammenhang mit beauftragtem Transport

-gemietete, geleaste oder gepachtete Sachen

-unmittelbarer Tätigkeitsbereich

-Schäden an Land-, Wasser-, Luftfahrzeugen

Mieterschäden

Gegenstand - Ausschlüsse

Gegenstand: gemietete Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten; gemeinschaftlich benützte Gebäudeteile; Versorgungsanlagen, Rolltreppen, Aufzüge; Schäden deren Verursacher nicht ermittelt werden kann > Hapftlicht aus Mietvertrag

Ausschlüsse: Sachversicherungsschäden, versichert sind aber Vermögenseinbussen als Folge solcher Schäden; Allmählichkeitsschäden; Wiederherstellungskosten nach willentlichen Veränderungen

Gemietete Bürotelekommunikationsanlagen

Bsp.:

Schaden an gemietetem Telefaxgerät

Be- und Entladeschäden an Land- und Wasserfahrzeugen

Gegenstand - Ausschlüsse

Gegenstand: Schäden an Land und Wasserfahrzeugen durch Be- und Entladen von Stückgütern; Auffüllen/Entleeren von flüssigen und festen Gütern in Tankfahrzeuge (Schaden am Fahrzeug)

Ausschllüsse:

-Luftfahrzeuge

-Rollmaterial der Bahn

-gemietete, geliehene Land- und Wasserfahrzeuge

-Be- und Entladen von Schüttgütern (bspw. Aushubmaterial)

-Überfüllen/Überladen

-Behälter sowie die Güter selber

Schäden an Rollmaterial und Installationen der Bahn

Bsp.:

Aufgrund einer falsch gestellten Weiche entgleisen zwei gemietete Güterwaggons der Bahn. Kosten der Reparatur der Waggons sind versichert

Schäden aus Anschlussgeleisen

Gegenstand - Ausschlüsse

Gegenstand: Bestand und Betrieb von Anschlussgeleisen, sowie vertraglich übernommene H3 aufgrund des Anschlussvertrages

Aussschlüsse: Vermögensschäden

  • vorsätzliches Abweichen von Gesetzten/Anordnungen/Empfehlungen
  • Konventionalstraffen
  • Schäden im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen

Bsp.: beim Rangieren einer Lokomotive wird ein Knabe erfasst. verischerter PS

Schäden durch nicht (oder nicht vorwiegend) dem Betrieb dienende Grundstücke und Gebäude

Gegenstand - Bsp.:

Deckungserweiterung für Betriebe mit Gebäuden, welche nicht dem versicherten Betrieb dienen. Bspw.: als Vermögensanlage dienend

Architekt vermietet ein Mehrfamilienhaus. Ein Rentner stürzt auf vereistem Vorplatz. Versicherter PS

>>>Deckung wie eine separate GEB-Haftpflichtdeckung

Ermittlungs- und Behebungskosten (Handwerkerdeckung)

Gegenstand - Ausschlüsse

Kosten für die notwendige Zerstörung/Beschädigung Sachen Dritter für Ermittlung/Behebung von Mängel oder Sachschäden, welche ein versicherter Arbeiter geleistet, hergestellt, geliefert hat. Bei Schäden an GEB, Strassen, Leitungen und anderen unbeweglichen Werken

Ausschlüsse: Ertragsausfälle und anderer Vermögenseinbusssen als Folge einer solchen Zerstörung; Schäden an Sachen, die der Versicherte selber geliefert/hergestellt hat.

Bsp.: VN fehlerhafte Wasserleitung. Baufirma ermittelt Schadenort, spitzt Kanal auf danach neu verputzen und malen.

Kosten dieser Baufirma sind versichert

Kosten für den Austausch der Mangelware ist Sache des VN.

Aus- und Einbaukosten

Gegenstand - Ausschluss

Bsp.:

Gegenstand: Ausbau/Freilegung von mangelhaften (nicht dem Verwendungszweck dienende) beweglichen oder unbeweglichen Sachen, die ein versicherter hergestellt, bearbeitet oder geliefert hat; Einbau von mangelfreien Sachen

Ausschluss:

  1. Selbst eingebaute, angebrachte oder verlegte Sachen
  2. die mangelhafte Sachen selber
  3. Kosten für Nachlieferung
  4. Ertragsausfälle wegen Aus- und Einbau (>>>Nutzungsausfall)
  5. Kosten für Aus- und Einbau von Teilen an Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen

Bsp.: Ausbau von fehlerhaften Kupplungen und Einbau von fehlerfreien Kupplungen sind versichert. Nicht versichert wenn Rohrkupplungen in Schiffen fehlerhaft wären

Nutzungsausfall

Gegenstand - Deckungsvoraussetzungen - Ausschlüsse

Vermögenseinbusse eines Dritten als Folge der dahingehenden/eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit von unversehrt gebliebenen Sachen durch plötzlich und unerwartet eingetretenen Schaden an der von einem Versicherten hergestellten, gelieferten oder bearbeiteten Sache.

Voraussetzungen:

  • Plötzlich/unerwartete Beschädigung/Zerstörung von einem Versicherten oder von ihm beauftragten Dritten hergestellten , gelieferten oder bearbeiteten Sache
  • Beschädigung/Zerstörung ist auf VN/Hilfsperson (Herstellung, Lieferung, Bearbeitung) zurückzuführen
  • Eintritt erst nach Abnahme der Inbetriebsetzung eingetreten
  • versicherte hat keinen Bezug zu den unversehrt gebliebenen Sachen

Ausschlüsse: Aus- und Einbaukosten, Ermittlungs- und Behebungskosten

Verbindungs- und Vermischungsschäden

Beispiele

Weiterverarbeitungskosten, Vermögensschäden aufgrund mangelhaften Verpackungsmaterials, Rückrufkosten

Weiterverarbeitungskosten: VN liefert Baumwollgarn. Drittfirma macht daraus Pullover. Versichert ist der Mindererlös, da das Garn Fremdkörper enthält.

mangelhaftes Verpackungsmaterial: Plastikeimer für Fassadenfarbe. Farbe läuft aus. Kosten für umfüllen zu lasten des VN, welcher die Eimer hergestellt hat.

Rückrufkosten: fehlerhaftes Bauteil in Fernsehgerät kann sich überhitzen und Brand verursachen.

Motorfahrzeuggewerbe

Grunddeckung - oblig. Zusatzdeckung - fakultative Zusatzdeckung

Beispiele: Grundrisiko

  • Wagenheber sollt unachtsam auf Trottoir und verursacht einen PS.

SVG 71 - oblig. Zusatzdeckung

  • Versicherte Person verursacht mit Kundenfahrzeug (KS von Kunde) eine Kollision mit Velofahrer. PS/SS des Velofahrers über SVG 71 gedeckt. SS am Kundenfahrzeug ist über "Schäden an aufbewahrten und bearbeiteten Fahrzeugen" gedeckt.

Schäden an aufbewahrten und bearbeieteten Fahrzeuge

  • Während Aufbewahrung, Tätigkeit (Ausschluss des unmittelbaren Tätigkeitsbereich, nach der Ablieferung an Kunden (mangelhafte Arbeit)
  • bei Probefahrten, beim Abschleppen
  • Überführungsfahrten; zum Kunden, andere Werkstätte oder MFK

Erscheinungsformen des Bauunternehmers

Unterschied General- und Totalunternehmer

GU/TU verpflichten sich zur Errichtung eines gesamten Bauwerks. Der TU übernimmt zusätzlich die vollständige Planung. Beide haften gegenüber dem Bauherr für sämtliche Mängel des Bauwerks.

Deckungskonzept für Architekten und Bauingenieure

wesentliche Pflichten des Planers

Sorgfältige Ausführung des Auftrags

Treuefähigkeit

Handeln nach Weisungen des Bauherrn

Bearbeitungs- und Informationspflicht

Pflicht zur Unfallverhütung

Bautenschäden

Gegenstand - Ausschlüsse

Schäden/Mängel an Bauten und Bauteilen, die aufgrund von Planungsarbeiten der Versicherten oder unter deren Bauleitung erstellt werden. Vermögensfolgeschäden

Ausschlüsse: Schäden aus Bodenbewegungen: Schäden wegen Abbruch- /Bauarbieten durch Versicherten selber ausgeführt wird und VN finanziell > 25% beteiligt; Konventionalstraffen.

Bsp.: Feuchtigkeitsschäden aufgrund mangelhafter Funktionstüchtigkeit der aussenwand. Schlechte Materialwahl des Architekten.

Architekten Zusatzdeckung - reine Vermögensschäden

Deckung - Ausschlüsse - Bsp.:

messbare Schäden, die weder die Folge eines Personenschadens noch die Folge eines dem Geschädigten zugefüten Sach- oder Bautenschadens sind.

Einschränkungen:

  • Überschreitung von Voranschlägen, nichteinhalten von Fristen
  • Ansprüche durch Aktivitäten, welche nicht zum üblichen Tätigkeitsbereich eines Architekten/Bauingenieurs gehören
  • Organhaftung
  • Ansprüche wegen  Aufgabe der Geschäftstätigkeit
  • Ansprüche von AN aus Arbeitsvertrag
  • unterlassenem Abschluss von Versicherungen
  • Schäden im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigung

Bsp.: Architekt plant und verbaut eine Qualität die weit über das hinausgeht, was notwendig und vernünftig ist. Mehrkosten für Bauherr.

Pflichten des Planers

  • Sorgfältige Ausführung des Auftrags
  • Treuepflicht
  • Handeln nach Weisungen des Bauherrn
  • Weitergehende Beratungs- und Informationspflicht
  • Pflicht zur Unfallverhütung

Deckungselemente Architekten und Bauingenieure

Haftpflichtversicherung von Architekten Zeitlicher Geltungsbereich

ungünstige Risikoentwicklung im Bausektor

  • Zeit- und Kostendruck
  • Komplexere Bauvorhaben
  • viele Schnittstellen - hohe Koordinationsbedarf
  • Baugrund Risiken - Bebauung ungünstiger Baugrundverhältnisse

Heikle Risikobereiche Architekten und Bauingenieure

  • Rammarbeiten
  • Baugrubenaushub >> Hanglage
  • Wasserschäden
  • Unterfangungs- und Unterfahrungsschäden
  • Beschädigung von fehlerhaft eingetragenen Leitungen
  • Koordinationsprobleme
  • technische Entwicklung, neue Baustoffe
  • SS/PS von AN oder unbeteiligten Dritten

Haftungsgrundsätze des Planers

  • Erstellen von Plänen - Werkvertrag
  • Bauleitung - Auftragsrecht (kein bestimmter Erfolg sondern sorgföltige Ausfürhung des Auftrags
  • Gesamtvertrag - Werkvertrag/Auftragsrecht

Vorteile der separaten Police für Arbeitsgemeinschaften

  • gleichgültig wer haftpflichtig ist, Deckung besteht
  • keine heikle Festlegung heikler Haftungsquoten
  • Deckung der Solidarhaftung
  • einheitliche VS und Selbstbehalte
  • Klarheit über Leistungspflichtige Versicherung
  • Keine Belastung der Überschussbeteiligung in den Sammpolicen

Deckungselemente Haftpflichtversicherung des Motorfahrzeuggewerbes

  • Grundrisiko
  • Haftpflicht gemäss SVG 71
  • Haftpflicht für Schdäen an aufbewahrten und bearbeiteten Motorfahrzeugen

Haftpflicht gemäss SVG 71 - Garagenbetriebe

  • obligatorisch für Garagenbetriebe; Betrieb von eingenen MFZ, ohne Alterversicherung und fremde, dem VN übergebene MFZ mit Halterversicherung
  • Spezieller Versicherungsnachweis Graue Karte
  • Abgrenzung von Händlerschild
  • Fahrten auf öffentlichen Strassen sind normal über die Schilder oder Händlerschilder zu versichern