Vermögen - Zusammenfassung - Block 12

Luftfahrzeughaftpflicht, Luftfahrzeugversicherung, Wasserfahrzeug Haftpflicht, Wasserfahrzeugvesicherung

Luftfahrzeughaftpflicht, Luftfahrzeugversicherung, Wasserfahrzeug Haftpflicht, Wasserfahrzeugvesicherung


Set of flashcards Details

Flashcards 57
Language Deutsch
Category Finance
Level University
Created / Updated 05.03.2014 / 19.03.2024
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Luftfahrzeugversicherung
Versicherte Personen

Welche sind die versicherten Personen in
der Insassen Unfallversicherung?

Passagiere und / oder Besatzungsmitglieder

Versichert ist die in der Police eingetragene Anzahl Passagiere bzw. Besatzungsmitglieder

Befinden sich im Luftfahrzeug mehr Passagiere bzw. Besatzungsmitglieder als ind er Police eingetragen, werden die Leistungen im Verhältnis der eingetragenen Anzahl zur Anzahl Passagiere bzw. Besatzungsmitglieder gekürzt.

 

Luftfahrzeugversicherung
Versicherte Leistungen in der Insassenunfallversicherung

Nenne die Versicherten Leistungen

  • Todesfallsumme
  • IV-Kapital
  • Taggeld begrenzt auf 730 Tage
  • Sptaltaggeld begrenzt auf 730 Tage
  • Heilungskosten

 

Wasserfahrzeug- Haftpflicht
Allgemein

Nach welchem Recht richtet sich die
Haftung aus dem Betrieb eines Wasserfahrzeuges?

Nach dem allgemeinen Recht, wobei Verschuldenshaftung nach OR 41 im Vordergrund steht.

 

Wasserfahrzeug- Haftpflicht
Allgemein

Nach welchem Recht richtet sich die
Haftung der konzessionierten Schirffahrtsunternehmen?

Gefährdungshaftung

Art. 40b-40f des Eisenbahngesetzes

 

Wasserfahrzeug- Haftpflicht
Allgemein

Wie lautet der Haftungsgrundsatz nach EBG 40b?

Der Inhaber eines Eisenbahnungernehmens haftet für den Schaden, wenn die charakteristischen Risiken, die  mit dem Betrieb der Eisenbahn verbunden sind, dazu führen, dass ein Mensch getötet oder verletzt wird oder ein Sachschaden entsteht.

Er haftet für Schäden:

an Sachen in der Obhut der reisenden Person ausschliesslich nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 2009,

an beförderten Sachen ausschliesslich nach dem Gütertransportgesetz vom 19.12.08

Soweit die Haftung nach Abs. 2 nicht im Personenbeförderungsgesetz vom 20.03.09 oder im Gütertransportgesetzt vom 19.12.09 geregelt ist, gelten ausschliesslich die vertragsrechtlichen Bestimmungen des OR

 

Wasserfahrzeug- Haftpflicht
Haftungsbegründeter Tatbestand

Welches ist der Haftungsbegründender Tatbestand bei konzessionierten Schifffahrtsunternehmen?

Prsonen- oder Sachschaden aus der Verwirklichung der mit dem Betrieb der Schifffahrt verbundenen charakteristischen Risiken

 

Wasserfahrzeug- Haftpflicht
Haftungssubjekt

Wer ist das Haftungssubjekt bei konzessionierten
Schifffahrtsunternehmen?

Inhaber des Schifffahrtsunternehmen

d.h. diejenige Person auf deren Rechnung und Gefahr der Betrieb der Schifffahrt geführt wird.

 

Wasserfahrzeug- Haftpflicht
Haftungsbefreiung

Wann wird der Inhaber entlastet?

Der Inhaber wird von der Haftpflicht entlastet, wenn ein Sachverhalt, der ihm  nicht zugerechnet werden kann, so sehr zur Entstehung des Schadens beigetragen hat, dass er als dessen Hauptursache anzusehen ist.

Dazu gehören insbesondere höhere Gewalt, grobes Selbstverschulden und grobes Drittverschulden

 

Wasserfahrzeugversicherung
Mind. VS

Wie hoch sind für die folgenden Kategorien die Mindest Versicherungssummen?

  1. Schiffe mit Maschinenantrieb
  2. Segelschiffe mit einer Segelfläche von über 15m2
  3. Rafts mit einer Länge von mehr als 2,5m
  4. Drachensegelbretter
  5. Gewerbsmässig eingesetzte Schiffe, ohne Maschinenantrieb
  6. Gewerbsmässig eingesetzte Segelschiffe, die keinen Motor besitzen und eine Segelfläche bis zu 15m2 aufweisen
  7. Schiffe, mit denen Personen gewerbsmässig befördert werden
  8. Schiffe für den gewerbsmässigen Güterverkehr

  1. 2 Mio.
  2. 2 Mio.
  3. 750 000
  4. 750 000
  5. 750 000
  6. 750 000
  7. 70 000 pro zugelassenen Passagier, mind 5 Mio
  8. 5 Mio

 

Wasserfahrzeugversicherung
Gesetzliche Regeln

Nenne die 7 gesetzlichen Regen der
Wasserfahrzeughaftpflichtversicherung

  • Haftpflicht-Versicherungsobligatorium für Gebrauch von Wasserfahrzeugen mit Ausnahme von
    • Schiffen ohne Maschinenantrieb
    • Raft unter 2.5 m Länge
    • Segelschiffen ohne Motor, bis zu einer Segelfläche von 15m2
    • Wasserfahrzeugen des Bundes und der Kantone
       
  • Abschluss der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung ist durch einen VNA zu belegen
     
  • Analog zu SVG enthält auch das Binnenschifffahrtsgesetz ein direktes Forderungsrecht des Geschädigten, sodass auch hier zu unterscheiden ist zwischen Einschränkungen der Deckung, die der Haftpflichtversicherer dem Geschädigten nicht entgegenhalten darf, und solchen die er dem Geschädigten entgegenhalten darf
     
  • Folgende Ansprüche dürfen nach dem Binnenschifffahrtsgesetz von der Versicherung ausgeschlossen werden und sind damit auch im Aussenverhältnis wirksam
    • Ansprüche des Eigentümers, des Halters und des Führers des Schiffes
    • Ansprüche aus Sachschäden des Ehegatten des Ersatzpflichtigen, seiner Verwandten in auf- und absteigender Linie und seiner mit ihm in gemeinsamen Haushalt lebenden Geschwister
    • Ansprüche der geschleppten Wasserskifahrer aus Unfällen beim Schleppen
    • Ansprüche aus der Beschädigung oder Zerstörung des Schiffes und der damit beförderten, geschleppten oder gestossenen Sachen
    • Ansprüche aus Unfällen bei Rennen, für die eine beosndere Haftpflichtversicherung besteht.
       
  • Dem Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherer steht es frei, weitere Deckungseinschränkungen inden Vertrag aufzunehmen. Diese dürfen allerdings dem Geschädigten nicht entgegengehalten werden
     
  • Dem Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherer steht gegenüber dem VN oder den Versicherten ein rückgriffsrecht zu, soweit er bei Fehlen eines direkten Forderungsrechts seine Liestungen hätte verweigern oder kürzen können.
     
  • Veranstalter von nautischen Veranstaltungen haben eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Zuschauern und unbeteiligten Dritten abzuschliessen, welche durch die Haftpflicht versicherung der beteiligten Schiffe nicht gedeckt sind.

 

Wasserfahrzeugversicherung
Örtlicher Geltungsbereich

Wo ist der Örtliche Geltungsbereich?

in jedem Fall die europäischen Binnengewässer sowie Schäden die in Europa an Land eintreten

Verlegt Halter Wohnsitz in Ausland immatrikuliert er das Wasserfahrzeug im Ausland oder löst er für das Wasserfahrzeug einen ausländischen Flaggenschein, erlischt der Versicherungsschutz spätestens am Ende des Versicherungsjahres.

 

Wasserfahrzeugversicherung
Zeitlicher Geltungsbereich

Wie ist der zeitliche Geltungsbereich?

Versicherungsschutz gilt i.d.R. für Schäden, die während der Vertragsdauer verursacht werden. 

 

Wasserfahrzeugversicherung
Gegenstand 

Was ist der Gegenstand der Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung?

Schadenersatzansprüche, die aufgurnd gesetzlicher Haftpflichitbestimmungen gegen die versicherte Personen aus dem bestand und aus dem Gebracu des in der Police bezeichenten Wasserfahrzeugs erhoben werden infolge von

  • Verletzung oder Tötung von Personen
  • Beschädigung oder Zerstörung von Sachen
    Tiere sind den Sachschäden gleichgestellt

Schadenverhütungskosten sind mitversichert.

 

Wasserfahrzeugversicherung
Versicherte Personen

Wer sind die versicherten Personen?

Haftpflicht

  • des Eigentümers, des Halters und des Führers des Wasserfahrzeugs
  • der Besatzungsmitglieder und der Hilfspersonen
  • der geschleppten Wasserskifahrer

 

Wasserfahrzeugversicherung
Versicherte Leistungen

Nenne die versicherten Leistungen

Entschädigung begründeter und Abwehr unbegründeter Ansprüche

 

Wasserfahrzeugversicherung
Gegenstand

Was ist Gegenstand der Wasserfahrzeug-Unfallversicherung?

Versichert sind Unfälle im zusammenhang mit der Benützung des versicherten Wasserfahrzeugs. Vielfach wird in den AVB präzisiert, dass sich der Versicherungsschutz erstreckt auf Unfälle

  • beim Einsteigen, Verlassen und Anbinden des Wasserfahrzeugs
  • bei Reparatur-, Reinigungs- und anderen Arbeiten am Wasserfahrzeug
  • bei unterwegs geleisteter Hilfe im Rahmen von Ereignissen im Zusammenhang mit der Schifffahrt
  • beim Ein- und Auswassern
  • beim Gebrauch des Beiboots
  • bei der Ausübung des Wasserskisports

 

Wasserfahrzeugversicherung
Versicherte Personen

Wer sind die versicherten Personen in der
Wasserfahrzeug- Unfallversicherung?

Versichert sind

  • die Benützer des Wasserfahrzeugs
  • die geschleppten Wasserskifahrer
  • Personen, die den Benützern des Wasserfahrzeugs bei Unfällen freiwillig und unentgeltlich Hilfe leisten

Einschränkungen des versicherten personenkreises:

  • Personen, die als Drachen-, Gleit- oder Fallschirmflieger nachgezogen werden
  • Personen die auf dem Wasserfahrzeug eine Tätigkeit gegen Entgelt ausüben