Vermögen - Zusammenfassung - Block 06
Deckungserweiterungen, Haftpflichtversicherung für das Motorfahrzeuggewerbe, Haftpflichtversicherung für das Baugewerbe
Deckungserweiterungen, Haftpflichtversicherung für das Motorfahrzeuggewerbe, Haftpflichtversicherung für das Baugewerbe
Kartei Details
Karten | 92 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 03.03.2014 / 19.03.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/vermoegen_zusammenfassung_block_06
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/vermoegen_zusammenfassung_block_06/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Deckungserweiterung
Verbindungs- und Vermischungsschäden
In Bezug auf die Mangelhaftigkeit des Endprodukts können sich 3 Konstellationen, die deckungsmässig unterschiedlich behandelt werden ergeben.
Erkläre "keine Substanzbeeinträchtigung der Drittsache - Trennung möglich" und nenne ein Beispiel
Keine Substanzbeeinträchtigung der Drittsache, Trennung möglich
Erklärung:
Verbindung oder Vermischung des mangehaften Erzeugnisses des VN mit einer Einwandfreien Drittsache führt hier zu einem Mangel am Endprodukt, ohne dass ein physischer Schaden vorliegt. Sofern eine Trennung ohne wesentliche Beeinträchtigung der Drittsache möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, gilt ein solcehr Sachverhalt nicht als Verbindungs- und Vermischungsschaden im Sinne dieser Deckungserweiterung und ist von der Versicherung ausgeschlossen. Solche Aufwendungen können allenfalls im Rahmen der Deckungserweiterung Aus- und Einbaukosten versichert werden
Beispiel:
Der VN liefert mangelhaftes Befestigungsmaterial für die Erstellung eines Hochregallagers. Vor der Inbetriebnahme werden der Mangel und die daraus resultierende ungenügende Tragfähigkeit entdeckt. Die vom VN gelieferten Schrauben müssen ausgetauscht werden, ohne dass dabei die Drittsache beschädigt wird.
Es liegt kein versicherter Verbindungs- und Vermischungsschaden vor. Für ein solches Ereignis besteht Schutz über die Deckungserweiterung Aus- und Einbaukosten.
Deckungserweiterung
Verbindungs- und Vermischungsschäden
In Bezug auf die Mangelhaftigkeit des Endprodukts können sich 3 Konstellationen, die deckungsmässig unterschiedlich behandelt werden ergeben.
Erkläre "Keine Substanzbeeinträchtigung der Drittsache - Trennung nicht möglich "
und nenne ein Beispiel
Keine Substanzbeeinträchtigung der Drittsache, Trennung nicht möglich
Erklärung:
Auch bei dieser Konstellation fürht die Verbindung oder Vermischung des mangelhaften Erzeugnisses des VN mit einer einwandfreien Drittsache zu einem Mangel am Endprodukt, ohne dass ein physischer Schaden vorliegt. Hingegen ist hier eine Trennung mit einer weentlichen Beeinträchtigung der Drittsache oder mit wirtschaftlich nicht vertretbarem Aufwand möglich. Diese Fälle sind Gegenstand der Deckungserweiterung.
Beispiel:
Die vom VN gelieferten Kaffeebohnen weise nicht die vereinbarte Qualität auf. Leider bemerkt die Rösterei die Qualitätsabweichung erst, nachdem die gelieferten Kaffebohnen mit eigenen, guten Bohnen vermischt werden. Obwohl sich die vom VN gelieferten Kaffeebohnen von den anderen Kaffeebohnen nicht nur in der Qualität, sondern auch farblich unterscheiden, ist eine Trennung aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar.
Die aus der Vermischung bei der Rösterei eingetretenen Vermögensnachteile sind über die Deckungserweiterung versichert.
Deckungserweiterung
Weiterverarbeitungskosten
Was ist der Geganstand dieser Deckungserweiterung?
Haftpflicht für Kosten Dritter aus der Weiterverarbeitung oder Weiterbearbeitung von mangelhaften Erzeugnissen des VN
ohne Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung mit anderen Produkte
Deckungserweiterung
Weiterverarbeitungskosten
Was ist von Deckungserweiterung ausgeschlossen?
Kosten für die Behebung des Mangels am Erzeugnis des VN selbst oder für sonstige Nachbesserungsarbeiten an diesem Erzeugnis
Deckungserweiterung
Weiterverarbeitungskosten
Welches sind die versicherten Kosten
dieser Deckungserweiterung?
- Herstellkosten des Dritten mit Ausnahme des Entgelts für das mangelhafte Erzeugnis des VN
- Mindererlös des Dritten wegen eines allfälligen Preisnachlasses für das Endprodukt.
- Es erfolgt ein anteilsmässiger Gewährleistungsabzug in dem Verhältnis, in welchem das Entgelt für das gelieferte ERzeugnis zum regulären Verkaufspreis des Endprodukts steht.
- Kosten für eine wirtschaftlich vertretbare Nachbesserung des Endprodukts
Deckungserweiterung
Weiterverarbeitungskosten
Bei welchen Betrieben kommt diese
Deckungserweiterung in Betracht?
Bei Betrieben deren Erzeugnisse von Dritten weiterverarbeitet oder weiterbearbeitet werden, ohne dass eine Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung mit anderen Produkten stattfindet.
Deckungserweiterung
Weiterverarbeitungskosten
Nenne ein Beispiel zu versicherten
Weiterverarbeitungskosten
Aus dem vom VN gelieferten Baumwollgarn werden durch eine Drittfirma Pullover gestrickt. Beim anschliessenden Bleichen stellt sich heraus dass das vom VN gelieferte Garn wegen eines Herstellungsfehler Fremdkörper enthält und die Pullover deswegen nur als zweite Wahl verkauft werden können.
Mit dieser Deckungserweitung ist der durch den Preisnachlass bedingte Mindererlös der Drittfirma versichert.
Der Versicherer ersetzt den Schaden jedoch in dem Verhältnis nicht, in dem das Entgelt für das gelieferte Baumwollgarn zum regulären Verkaufspreis der Pullover steht
Deckungserweiterung
Reine Vermögensschäden aufgrund
mangelhaften Verpackungsmaterials
Was ist der Geganstand dieser Deckungserweiterung?
Haftpflicht für Ansprüche aufgrund des vom VN hergestellten oder gelieferten mangehlaften Verpackungsmaterials.
Deckungserweiterung
Weiterverarbeitungskosten
Welche sind die versicherten Kosten dieser
Deckungserweiterung?
- Kosten für das Aus- und Einsortieren
- Kosten für das Nachetikettieren der mangelhaften Erzeugnisse
- Kosten für das Umpacken oder Umfüllen bereits verpackter Erzeugnisse Dritter
- Weitere Vermögensnachteile, weil die verpackten Erzeugnisse Dritter nachweislich aufgrund des mangelhaften Verpackungsmaterials des VN nicht oder nur mit einem Preisnachlass veräussert werden können.
- Dabei erfolgt ein anteilsmässiger Gewährleistungsabzug in dem Verhältnis, in welchem das Entgelt für das gelieferte Verpackungsmaterial zum regulären Verkaufspreis des verpackten Erzeugnisses steht.
Deckungserweiterung
Weiterverarbeitungskosten
Was ist von der Deckungserweiterung
ausgeschlossen?
- Kosten für die Nachlieferung von Etiketten für das Nachetikettieren der mangelhaften Erzeugnisse einschliesslich Transportkosten
- Kosten für das Nachliefern von mangelfreiem Verpackungsmaterial einschliesslich Transportkosten
- Schäden, die auf einen mangelhaften EAN-Srichcode oder auf ähnliche Codierungen zurückzuführen sind.
- Kosten für den Rückruf oder die Rücknahme von mangelhaften Sachen
- weitere vermögenseinbussen
Deckungserweiterung
Weiterverarbeitungskosten
Für welche Betriebe kommt diese
Deckungserweiterung in Betracht?
Betriebe welche Verpackungsmaterial herstellen, liefern oder bearbeiten
Deckungserweiterung
Weiterverarbeitungskosten
Nenne ein Beispiel zu einem versicherten
Vermögensschaden aufgrund mangelhaften Verpackungsmaterials
Ein Hersteller von Kunststoffprodukten (VN) liefert Plastikeimer an einen Farbhersteller. Dieser füllt Fassadenfarbe in die Eimer ab und liefert diese später an Baugrossmärkte. Nach kurzer Lagerung stellt sich heraus, dass bei einer Vielzahl der vom VN hergestellten Eimer der Boden ausbricht und die Farbe ausläuft. Der Farbhersteller muss die noch nicht ausgelaufenen Eimer in mängelfreie umfüllen.
Mit der Deckungserweiterung sind die anfallenden Kosten für das Umfüllen der Farbe versichert.
Wenn durch das Auslaufen der Farbe beim Farbhersteller ein Sachschaden eingetreten wäre, so wäre dieser über die Grunddeckugn versichert.
Deckungserweiterung
Rückrufkosten
Was ist RAPEX?
Ein europäisches Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte
Deckungserweiterung
Rückrufkosten
Welche sind die am häufigsten gemeldente Produktkategorien?
- Spielzeug - 28%
- Andere - 27%
- Bekleidung, Textilien und Modeartikel - 23%
- Motorfahrzeuge - 9%
- Elektrogeräte - 8%
- Kosmetika - 5%
Deckungserweiterung
Rückrufkosten
Nenne die verschiedenen Arten
von Rückrufen
- Eigenrückruf
- Fremdrückruf
- offener Rückruf
- stiller Rückruf
- behördlich veranlasster Rückruf
- freiwilliger Rückruf
Deckungserweiterung
Rückrufkosten
Was ist der Gefahrensatz?
Derjenige der einen gefährlichen Zustand schaftt oder aufrechterhält, ist verpflichtet, di zur Vermeidung des Schadens nach den Umständen gebotene und erforderlichen Vorsichtsmassnahmen zu treffen.
Deckungserweiterung
Rückrufkosten
In Anlehung an die EG-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit sind ind er Schweiz am 1. Juli 2010 das PrSG und die PrSV in Kraft getreten.
Was bedeuten diese Abkürzungen und was sind ihr Zweck?
PrSG
Produktsicherheitsgesetzt
PrSV
Produktesicherheitsverordnung
Zweck:
Mit dem PrSG sollen die Sicherheit von Produkten gewährleistet werden und grenzüberschreitende freie Warenverkehr erleichter werden.
Deckungserweiterung
Rückrufkosten
Was ist die Deckungsvoraussetzung dieser
Deckungserweiterung?
- Der Rückruf
- ist aufgrund festgestellter oder nach objektiven Tatsachen vermuteter Produktfehler zur Vermeidung veresicherter Peresonen- oder versicherter wesentlicher Sachschäden notwendig oder
- wird zur Vermeidung solcher Schäden behördlich angeordnet
Deckungserweiterung
Rückrufkosten
Welches sind die versicherten Kosten dieser
Deckungserweiterung?
Versichert sind ausschliesslich die nachfolgend aufgeführten Kosten für notwendige und zweckmässige Massnahmen, welche vom VN aufgewendet oder für welche gegen ihn Ansprüche erhoben werden:
- Benachrichtigungskosten
- Kosten des Transports (inkl. Verpackungskosten) der Produkte vom Besitzer zum VN oder an den nächstgelegenen geeigneten Ort.
- Kosten für die Rücksendung der reparierten oder ersetzten Produkte zum Besitzer (inkl. Verpackungskosten)
- Allfällige Entsorgungs- oder Vernichtungskosten, soweit diese Massnahme erforderlich oder sinnvoll ist
- Kosten für die notwendige und fachgerechte Lagerung der betroffenen Produkte während max. 3 Monaten
- Kosten für das Aussortieren der vom Rückruf betroffenen Produkte
- Überprüfungskosten, soweit sich diese Massnahme als sinnvoll erweist
- Reisekosten
- Werden die versicherten Massnahmen von den Versicherten selbst ergriffen udn umgesetzt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die Selbstkosten
Deckungserweiterung
Rückrufkosten
Welche Ausschlüsse sieht diese Deckungserweiterung vor?
- Vorsätzliche Verletzung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften
- Noch nicht freigegebnene Produkte
- Andere nciht als versichert aufgeführte Kosten und Schäden als Folge des Rückrufs, wie Betriebsunterbruch, Nichteinhaltung von Lieferfristen, Umsatzeinbusse, Imageverlust, Löse-und Erpressungsgelder
- Kosten für die Mangelbehbung
- Kosten und Ansprüche im zusammenhang mit Rückrufen von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie von Teilen und Zubehör für solche Fahrzeuge
- Gentechnisch veränderte Organismen
- Kosten für Rückrufe infolge behaupteter, angedrohter oder tatsächlicher böswilliger Manipulation von Produkten (Sabotage)
Deckungserweiterung
Rückrufkosten
Eine Obliegenheit sieht vor, dass der Versicherte verpflichtet ist, den Versicherer bei einem Rückruf einzubeziehen. Der Entscheid über einen allfälligen Rückruf und die anzuordnenden Massnahmen wird durch den Versicherten sowie den Versicherer getroffen.
Nenne die Ausnahme
Es sei denn, ein drohender Personen- oder Sachschaden könne nur durch ein sofortige Handeln seitens des Versicherten vermieden werden oder der Rückruf wurde durch die zuständige Behörde angeordnet
Deckungserweiterung
Rückrufkosten
Für welche Betriebe eignet sich
diese Deckungserweiterung?
Für Hersteller, Importeure und Händler der verschiedensten Arten von Produkten und Teilprodukten.
Im Vordergrund stehen dabei Verbraucherprodukte inkl. Lebensmittel
Deckungserweiterung
Rückrufkosten
Nenne einige Beispiele für Rückrufaktionen
- Wegen eines fehlerhaften Widerstand muss ein Elektronikhersteller 3000 TV-Geräte zurückrufen. Das fehlerhafte Bauteil kann sich überhitzen und unter ungünstigen Umständen einen Brand verursachen.
- Die belgische Niederlassung eines weltweit vertretenen Getränkekonzerns muss nach gesundheitlichen Beschwerden von 40 Schülern 2.5 Millionen Flaschen vom Markt zurücknehmen.
- 12 Millionen Flaschen eiens Fitnessgetränks für Sportler müssen zurückgerufen werden, weil der Verschlussteil der Glasflasche beim Öffnen brechen könnte.
- Ein Handelsbetrieb muss einen mit Listeriose-Bakterien verunreinigten Käse zurückrufen.
Deckungserweiterung
Umweltkosten
Was ist der Gegenstand dieser Deckungserweiterung?
Die erweiterte Deckung von Ansprüchen im zsammenhang mit Umweltbeeinträchtigung gem. Art. 107 ZAB enthält die folgenden zwei Deckungsbereiche:
- Ansprüche aus Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen
(wurde von der Grunddeckung übernommen)
- Öffentlich-rechtliche Kosten bei gesetzlich angeordneten Massnahmen zur Behebung von Umweltschäden
Deckungserweiterung
Umweltkosten
Welche Kosten sind versichert?
Schäden und Kosten im Zusammenhang mit einer Umweltbeeinträchtigung, sofern diese die Folge eines einzelnen, plötzlich eingetretenen, unvorhergesehenen Ereignisses ist, das zudem sofortige Massnahmen erfordert.
(Rosten oder Leckwerdens einer mit Grundstück fest verbundenen Anlage ebenfalls versichert)
- Ansprüche für Personen und Sachschäden
- Kosten für Wiederherstellung von gschützten Arten oder Lebensräumen
- Kosten für Behebung von Schäden an nicht in zivilrechtlichem Eigentum stehenden Gewässern oder Böden
- Kosten für Ersatzmassnahmen
- Kosten für Ausgleichssanierungen
- Kosten für Schadenverhütungsmassnahme zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Personen-, Sach- oder Umweltschadens.
Deckungserweiterung
Umweltkosten
Welche allg. Ausschlüsse für Personen-, Sach- und Umwetlschäden und welche zusätzlichen Ausschlüsse für Umweltschäden sieht die Deckungserweiterung vor?
Allgemeine:
- Tropf-, Klecker- und ähnliche Schäden sowie Dauerimmissionen, vorbehaltlich des Durhrostens oder leckwerdens einer mit dem Grundstück fest verbundenen Anlage
- Altlasten
- Eigentum oder Betrieb von Abfalls- und Recyclinganlagen
- Gentechnisch veränderte Organismen
Zusätzliche
- Herstellung, Liferung oder Verwendung von Pestiziden, Bioziden, Klärschlamm oder Dünger
- Entwicklungsrisiko bei fehlerhaften Produkten
- Veränderung des Spiegels oder Fliessverhaltens des Grundwassers
- Vorsätzliche MIssachtung von gesetzlichen sowie behördlichen Sicherheits- oder Umweltvorschriften
- Betribsbedingt unverbeidbare notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt
- Aussetzen, Veräussern oder Halten von Tieren oder Pflanzen
Deckungserweiterung
Umweltkosten
Für welche Betriebe kommen diese
Deckungserweiterung in Betracht?
Unternehmen, bei denen dieEG-Umwelthaftungsrichtlinie haftpflichtrechtlie Relevanz erlangen kann.
z.B. bei grenzüberschreitenden Umweltbeeinträchtigungen, Dienstleistungen inder EU, Produktehaftpflicht oder Niederlassungen/Tochtergesellschaften in der EU.
Aber auch Unternehmen ohne Auslandbezug die ein erhöhtes Umweltschadenrisiko aufweisen
Deckungserweiterung
Zuordnung
Für welchen Ausschluss ist Obhuts- und Bearbeitungsschäden eine Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung?
Teilweise Abänderung von Art. 7 k AVB
Ansprüche aus Schäden an Sachen die ein Versicherter zum Gebrauch, zur Bearbeitung, Verwahrung oder Beförderung oder aus anderen Gründen übernommen oder die er gemietet oder gepachtet hat.
Die Ausschlüsse bleiben allg. bestehen jedoch wird der Obhuts- und Bearbeitungsschaden eingeschlossen
Deckungserweiterung
Zuordnung
Für welchen Ausschluss ist Schäden aus Anschlussgleisenn
eine Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung?
Art. 7r AVB
Aufhebung des Artikels
Haftpflicht aus dem Bestand oder Btrieb von Schlussgleisen, Seilbahnen jeder Art zur Personenbeförderung und Skiliften
Art. 7d AVB
Teilweise Abänderung
Ansrüche aufgrund einer vertraglich übernommenen, über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden haftung oder wegen Nichterfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Versicherungspflicht
Die vertraglich übernommene Haftpfliccht mit dem Anschlussgleisvertrag mit der SBB ist nun versichert.
Art. 7n AVB
Teilweise Abänderung
Ansprüche aus Vermögensschäden, die weder auf einen versicherten Personenschaden noch auf einen dem Geschädigten zugefügten versicherten Sachschaden zurückzuführen sind.
Die Ansprüche der SBB aus reinen Vermögensschäden sind nun mitversichert.
Deckungserweiterung
Zuordnung
Für welchen Ausschluss ist Schäden durch nicht dem Betrieb dienende Grundstücke und Gebäude eine Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung?
Art. 1b Ziff. 1 AVB
Eliminierung
Risikobegrenzung in Bezug auf Anlagerisko wird elimeniert
(es wird nicht in ein Ausschluss eingegriffen)
Deckungserweiterung
Zuordnung
Für welchen Ausschluss ist Ermittlungs- und Behebungskosten
eine Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung?
Art. 7 l Abs. 2 AVB
Teilweise Abänderung
Artikel besagt, dass Ansprüche für Aufwendungen im Zusammenahng mit der Ermittlung und Behebung von Mängeln und Schäden an den vom versicherten Betrieb hergestellten oder gelieferten Sachen oder geleisteten Arbeiten von der Versicherung ausgeschlossen sind.
Diese sind mit der Zusatzdeckung nun eingeschlossen
Deckungserweiterung
Zuordnung
Für welchen Ausschluss ist Aus- und Einbaukosten
eine Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung?
Art. 7 l AVB
Teilweise Abänderung
Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen oder an deren Stelle tretende Ansprüche auf Ersatzleistungen wegen Nichterfüllung oder nicht richtige Erfüllung, iinsbesondere diejenigen für Mängel und Schäden die an den vom VN hergestellten oder geliferten Sachen oder geleisteten Arbeiten infolge einer in der Herstellung lieferung oder Arbeitsleistunge liegenden Ursache.
Erfüllungs- und Gewährleistungsnsprüche sind nun eingeschlossen.
Deckungserweiterung
Zuordnung
Für welchen Ausschluss ist Nutzungsausfall
eine Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung?
Art. 7l AVB
Teilweise Abänderung
Ansprüche oder Aufwendungen im Zusammenahng mit der Ermittlung und Bebung von im Abs. 1 erwähnten Mängeln und Schäden sowie Ansprüche für Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen als Folge solcher Schäden.
Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen sind nun mitversichert
Art. 7n AVB
Teilweise Abänderung
Ansprüche aus Vermögensschäden die weder auf einen versihcerten Personenschaden nocht auf einen dem Geschädigten zugeüfgten versicherten Sachschaden zurückzuführen sind.
Haftpflichtversicherung des Motorfahrzeuggewerbes
Deckungselemente
Nenne die 3 Deckungselemente
welche die Haftpflichtversicherung des Motorfahrzeuggewerbes
umfasst
- Grundrisiko
- Haftpflicht gem. SVG 71
- Haftpflicht für Schäden an aufbewahrten und bearbeiteten Motorfahrzeugen
Haftpflichtversicherung des Motorfahrzeuggewerbes
Grundrisiko
Nenne 3 Beispiele für das Grundrisiko
- Auf einer leicht abfallenden Werkstatteinfahrt macht sich infolge Unachtsamkeit eines Angestellten ein schwerer Wagenheber selbständig und rollt auf das Trottoir. Ein vorbeigehender Passant wird vom Wagenherb getroffen und an den Beinen verletzt. Die Haftpflicht für den Personenschaden des Passanten ist über das Grundrisiko versichert.
- Infolge der vom Garagenbetrieb nicht richtig eingestellten Bremsen kommt der Halter des Motorfahrzeugs von der Strasse ab und erleidet einen schweren Personenschaden und einen erheblichen Sachschaden am Fahrzeug. Die Haftpflicht für den personenschaden ist über das Grundrisiko verischert.
Der Schaden am Fahrzeug ist Gegenstand des Deckungselemnts Schäden an aufbewahrten und bearbeiteten Farhezeugen.
- Der Chef des Ersatzteillagers verkauft einem Fahrzeugbastler Bremsbeläge für einen falschen Fahrzeugtyp. Aufgrund dieser Verwechslung und der damit ungenügenenden Bremswirkung verursacht der Fahrzeugbastler einen Selbstunfall, wodurch sein Oldtimer Totalschaden erleidet. Der Fahrzeugbastler hat die gekauften bremsbeläge selbst eingebtut. die Haftpflicht für den Schaden am Oldtimer ist über das Grundrisiko versichert.
Haftpflichtversicherung des Motorfahrzeuggewerbes
Haftpflicht gem. SVG 71
Was sagt Art. 71 SVG zur Haftpflicht des
Motorfahrzeuggewerbes aus?
Gem. SVG haftet der Unternehmer im Motorfahrzeuggewerbe wie ein Halter für den Schaden, der druch ein MFZG verursacht wird, das ihm zur Aufbewahrung, Reparatur, Wartung, zum Umbau oder zu ähnlichen Zwecken übergeben wurde. Der Halter und sein Haftpflichtversicherer haften nicht.
Deshalb müssen die Unternehmer die Haftpflicht nach SVG 71 obligatorisch versichern
Haftpflichtversicherung des Motorfahrzeuggewerbes
Haftpflicht gem. SVG 71
Nenne ein Beispiel für die SVG 71- Deckung
Bei Probefahrt mi Kundenfahrzeug verursacht Automechaniker auf öffentlicher Strasse eine Kollision mit einem Velofahrer, der verletzt wird. Zudem entsteht ein Schaden am Fahrrad und am Kundenfahrzeug. Das Kundenfahrzeug ist mit den Kontrollschildern der Halterversicherung des Kunden versehen.
Über das Dekcungselement der SVG 71 Deckung ist die Haftpflicht für den Personen- und Sachschaden des Velofahrers versichert. Der Schadenam Kundenfahrzeug ist Gegenstand des Deckungselements "Schäden an aufbewahrten und bearbeiteten Fahrzeugen"
Haftpflichtversicherung des Motorfahrzeuggewerbes
Haftpflicht für Schäden an aufbewahrten und bearbeiteten Fahrzeugen
Welche Ausschlüsse werden durch diese Deckungserweiterung teilweise aufgehoben?
Art. 75 AVB
Obhuts und Tätigkeisschäden
Art. 7l AVB
Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche
Haftpflichtversicherung des Motorfahrzeuggewerbes
Haftpflicht gem. SVG 71
Nenne die 7 Merkmale zur Haftpflicht gem. SVG 71
- Obligatorische Haftpflicht aus dem Betrieb von eigenen Motorfahrzeugen, ohne Halterversicherung und von fremden, dem VN übergebene Motorfahrzeugen mit Halterversicherung
- Entweder separate Haftpflichtversicherung oder kombinierte Betriebs-Haftpflichtversicherung
- Graue Karte als VNA
- SVG 71 ist von der Händlerschild-Versicherung (kollektive MF-Haftpflichtversicherung) abzugrenzen
- Garagist muss Fahrzeugeohne Halterversicherung für Fahrten auf öffentlicher Strasse normal versichern
(gewöhnliche Schilder oder Händlerschilder)
- Wenn Schaden aus gesetzlich oder behördlich nicht bewilligter Verwendung des Fahrzeuges auf Strasse, erfolgt Rückgriff des Versicherer auf Lenker oder auf VN welcher der FAhrt ausdürcklich oder stillschweigend zustimmte.
- Ausgestaltung des Versicherungsschutz ist geprägt durch Vorgaben der Strassenverkehrsgesetzgebung
(Mindest VS, anwendbare Ausschlussbestimmungen)
Haftpflichtversicherung des Motorfahrzeuggewerbes
Haftpflicht für Schäden an aufbewahrten und
bearbeiteten Fahrzeugen
Nenne die 7 Merkmale zur Deckung
Fakultativ zu versicherndes Zusatzrisko
Versichert ist Haftpflicht aus Entwendung, Beschädigung oder Zerstörung von fremden MFZG (inkl. Anhänger) die dem VN zur Aufbewahrung, Bearbeitung oder ähnlichen Zwecken überlassen wurden und zwar in folgenden Situationen:
- Aufbewahrung der MFZG
- Bearbeitung der MFZG
- Schäden an MFZG nach Ablieferung an den Kunden infolge mangelhafter Arbeiten oder Materialien
- Probefahrten
- Abschleppen der MFZG
- Überführungsfahrten
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Beschädigung jener Fahrzeugteile auf die sich die Tätigkeit unmittelbar bezieht oder hätte beziehen sollen , sowie Ansrüche aus Schäden an den Flüssigkeitssystem und an den von ihnen abhängigen Fahrzeugteilen, wenn der Schaden im Zusammenahng mit Einfülllvorgängen steht
Kommt nicht zur Anwendung wenn Fahrzeug einen Schaden durch Anprall, Zusammenstoss, Um- oder Absturz, brand, Explosion oder Kurzschluss erleidet und dadurch das Teil beschädigt wir.d
Haftpflicht aus der Entwendung, Beschädigung oder Zerstörung von persönlichen Effektten der Fahrzeugbenützer wenn sie durch Gewalt aus dem verschlossenen FZG oder gleichzeit mit FZG entwendet werden.
Verschiedene Obliegenheiten zur Vorbeugung von Fahrzeugdiebstahl. Bei Schuldhafter Verletzung enfätllt die Leistungspflicht.