Vermögen - Zusammenfassung - Block 03
Vertrauenshaftung, Staats- und Beamtenhaftung, Mehrheit von Ersatzpflichtigen, Mehrere Haftungsgründe eines einzelnen Haftpflichtigen, Haftungskollision, Schadenersatz und Genugtuung, Verjährung
Vertrauenshaftung, Staats- und Beamtenhaftung, Mehrheit von Ersatzpflichtigen, Mehrere Haftungsgründe eines einzelnen Haftpflichtigen, Haftungskollision, Schadenersatz und Genugtuung, Verjährung
Set of flashcards Details
Flashcards | 129 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | University |
Created / Updated | 01.03.2014 / 19.03.2024 |
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Schadenersatz & Genugtuung
Rentenschaden
Was ist ein Renteschaden?
Der Rentenschaden bzw. Rentenverkürzungsschaden
ergibt sich aus der Differenez zwischen den hypothetischen Altersrenten (ohne das haftungsbegründende Ereignis) und
den als Folge des schädigenden Ereignisses reduzierten künftigen (mutmasslichen) Altersrente.
Schadenersatz & Genugtuung
Tötung
Nenne die 4 Schadensposten bei der
Tötung.
Todesfallkosten:
(mit der Bestattung zusammenhängende Aufwendungen)
- Leichentransport
- Waschung und Kleidung des Leichnams
- Sarg
- Todesanzeige und Danksagung
- Kremation oder Beerdigung
- Trauerkleider
- Leichenmahl
- grabstein
- Erste Grabbepflanzung
Kosten versuchter Heilung
Nachteile infolge Arbeitsunfähigkeit
zwischen dem haftungsbegründenden Ereignis und Tod
Versorgerschaden
(inkl. Versorgerschaden aus ausgefallener Haushaltstätigkeit.)
Schadenersatz & Genugtuung
Versorgerschaden
Erkläre den Begriff
Versorgerschaden
Unter dem Versorgerschaden ist die Ersatpflicht für den Schaden zu verstehen, den eine oder mehrere Personen erleiden, weil eine andere Person (Versorger) nicht mehr
Geld-, Sach- oder Dienstleistungen zu ihren Gunsten erbringen kann, die sie ohne das haftungsbegründende Ereignis erbracht hätte.
Mit dem Ersatz des Versorgerschadns soll der mutmassliche zukünftige Lebensstandard der versorgten personen aufrechterhalten werden.
Die Geschädigten sollen demnach als Folge des Verlustes des Versorgers nicht gezwungen werden, ihre Lebensführung wesentlich zu ändern.
Schadenersatz & Genugtuung
Versorgerschaden
Nenne die 3 Voraussetzungen
beim Versorgerschaden
- Zwischen Getöteten und dem Geshcädigten ein Versorgerverhältnis bestand bzw. in der Zukunft bestanden hätte und de Geschädigte als folge des haftungsbegründenden Reignisses einen Versorgungsunfall erleidet.
- Es bedarf ein Unterstützungsbedürftigkeit, wonach der Versorgte nach dem Ausfall des Versorgers nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen bzw. mutmasslich zukünftigen Lebensstandard aus eigenen Mitteln aufrechzuerhalten.
- Ein Versorgerschaden wird nur anerkannt, wenn der Versorger regelmässig und unentgeltlich Versorgungsleistungen in einem gewissen Ausmass erbracht hat bzw. in Zukunft erbracht hätte.
Schadenersatz & Genugtuung
Versorgerschaden
Was wird unter Versorger verstanden?
Als Versorger gilt die Person die tatsächlich gegenüber dem Ansprecher, ohne das haftungsbegründende Ereignis, aller Wahrscheinlichkeit nach regelmässig Versorgungsleistungen erbracht hätte.
Diese Wahrschinlichkeit ergibt sich meistens aus bisherigen Unterstützungsleistungen, wenn anzunehmen ist, dass diese auch ohne das Ereignis weiterhin erbracht worden wären.
In der Regel handelt es isch dabei um den Ehemann und Vater. Angesichts der verschiedenen möglichen Formen des ehelichen und ausserehelichen Zusammenlesn kommen jedoch auch andere Formen vor
Schadenersatz & Genugtuung
Versorgerschaden
Erkläre den Begriff Versorgten
Der Kresi der Anspruchsberechtigten ist weit gefasst, indem grundsätzlich jede Person anspruchsberechtigt ist, die durch Tötung ihren Versorger verloren hat.
Massgebend sind somit nicht das Bestehen einer Unterstützungspflicht oder bestimmte persönliche Beziehungen, wie bsp. die Ehe, Verwandtschaft oder Erbberechtigtung, sondern allein die Tatsache einer bisherigen bzw. zukünftigen Unterstützung.
Schadenersatz & Genugtuung
Versorgerschaden
Nenne die 6 Elemente zur Berechnung des
Versorgerschadens
- Mutmassliches zukünftiges Einkommen der verstorbenen Person
- Versorgungsanteil der Versorgungsgemeinschaft sowie die Versorgungsquoten der einzelnen Versorgten.
- Wiederverheiratungsabzug, unter Berücksichtigung der konkrenten Verhältnissen.
- Anrechnung von Erträgen aus einem vom Versorger ererbten Vermögen (nicht das Erbschaftskapital selbst)
- Anrechnung von Versicherungsleistungen, soweit diese nicht mit den Versorgungsansprüchen kumulierbar sind (AHV und UVG-Leistungen)
- Mutmassliche Unterstützungsdauer
Schadenersatz & Genugtuung
Haushaltsschaden
Erkläre den Begriff des Haushaltschaden
und die haftpflichtrechtliche Besonderheit
Eine Ersatzpflicht besteht im Fall
einer Körperverletzung (OR 46) oder
Tötung (OR 45)
der haushaltführenden Person.
Die Besonderheit des Haushaltschadens besteht darin,
dass er ohne Nachweis einer konkret entstandenen Vermögenseinbusse zu ersetzen ist,
wobei der Schaden am Aufwand zu bemessen ist, den eine entgeltlich eingesetzte Ersatzkraft verursachen würde.
Schadenersatz & Genugtuung
Haushaltsschaden
Nenne die 3 Elemente zur Berechnung des
Haushaltschadens
- Mutmasslicher Haushaltsaufwand in Stunden
(ohne das haftungsbegründende Ereignis) gestützt auf statistische Werte der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE).
- Einschränkung der geschädigten Person in der Haushalts-Führungsfähigkeit.
- Geschulderter Ersatzlohn
Schadenersatz & Genugtuung
Sachschaden
Erkläre den Begriff Sachschaden
Vermögensverminderung einer Sache durch:
- Zerstörung
- Verlust oder
- Beschädigung
Folge-Vermögensschaden gilt auch als Sachschaden
(z.B. Betriebsausfall durch Beschädigung einer Maschine).
Substanzbeeinträchtigung versus
Funktionsbeeinträchtigung:
Frage ob zur Annahme eines Sachschadens eine Substanzverletzung erforderlich ist, oder eine sonstige Beeinträchtigung des bestimmungsgemässen Gebrauchs der Sache genügt
Die Schweizersiche Rechtssprechung folgt der Substanzbeeinträchtigungstheorie.
Schadenersatz & Genugtuung
Sachschaden
Nenne die 6 Schadensposten bei dem Sachschaden
Reparaturkosten
Minderwert
nach Reparatur
Wiederbeschaffungskosten:
für gleichwertigen Ersatzgegenstand als Folge der Zerstörung oder des Verlusts einer Sache.
Nutzungsausfall:
der Beschädigten Sachewährend der Reparaturzeit bzw. bis zur Lieferung einer Ersatzsache
Mit dem Sachschaden im Zusammenhang stehende Kosten
z.B. Rettungskosten, Gutachterkosten zur Klärung der Sachsdenursache und der Schadenhöhe, Anwaltskosten, Kosten für einen Mietwagen.
Tierschaden:
Ersatzwert, Heilungskosten, Affektionswert
Schadenersatz & Genugtuung
Reduktionsfaktoren
Nenne und erkläre die im Rahmen der Schadenersatzbemessung gestützt auf OR 43 I und OR 44 zu berücksichtigenden Reduktionsfaktoren.
OR 43 sind bei der Festlegung des haftungsumfangs sowohl die Umstände als auch die Grösse des Verschuldens des Haftpflichtigen zu berücksichtigen.
Dabei kommt ein leichtes Verschulden des Haftpflichtigen für eine Reduktion der Ersatzpflicht in Betracht.
Gefälligkeitshandlung im Interesse des Geschädigten, wie z.B. die unentgeltliche Hilfe beim Umzug.
Mitwirken eines Zufalls
Notlage des Haftpflichtigen, sofern er nicht absichtlich oder grobfahrlässig gehandelt hat.
Einwilligung des Geschädigten in der schädigenden Handlung
Selbstverschulden des Geschädigten
Handeln auf eigene Gefahr
Verletzung der Sachdenminderungspflicht durch den Geschädigten. Dieser Reduktionsgrund ist allenfalls bereits im Rahmen der Schadensberechnung (Schadenhöhe) nach OR 42 zu berücksichtigen.
Konstitutionelle Prädisposition. Je nach Auswirkung der Prädiesposition ist dieser Reduktionsgrund allenfalls breits im Rahmen der SChadensberechnung (Schadenhöhe) nach OR 42 zu berücksichtigen.
Ein vom Geschädigten zu vertretender Tatbestand einer milden Kausalhaftung oder Gefährdungshaftung.
Eine Handlung oder Unterlassung, mit welcher der Geschädigte die Stellung des Ersatzpflichtigen sonstwie erschwert (z.B. Vereitelung oder Erschwerung von Regressmöglichkeiten)
Schadenersatz & Genugtuung
Genugtuung
Erkäre den zweck der Genugtuung
Bezweckt den Ausgleich für erlittene Unbill, indem das Wohlbefinden anderweitig gesteigert oder die Beeinträchtigung erträglicher gemacht wird.
Schadenersatz & Genugtuung
Genugtuung
Nenne die verschiedenen Arten von Genugtuungsansprüchen und deren gesetzliche Grundlage
OR 47:
Genugtuungsanspruch der körperlich verletzten Person
OR 47:
Genugtuungsanspruch eines Angehörigen des Getöteten
OR 49:
Genugtuungsanspruch von Angehörigen von Schwerverletzten
OR 49:
Genugtuungsanspruch aus einer Persönlichkeitsverletung ohne Vorliegeneiner Körperschädigung, wi z.B. Ehrverletzung
Schadenersatz & Genugtuung
Genugtuung
Nenne die 10 allgemein gültigen Grundsätze
zur Genugtuung
- Angehörige von körperlich Verletzten oder Getöteten haben ein eigenes unmittelbares Recht, Genugtuungsansprüche geltend zu machen, selbst wenn der direkt Geschädigte für die erlittenen Körperverletzung bereits eine angemessene Genugtuung erhalten hat.
- Eine Zurückhaltung bei der Zusprechung von Genugtuungsleistungen drängt sich beim Bestehen einer engene Beziehung zwischen dem Haftpflichtigen und dem Ansprecher auf.
- Bei der Bemessung der Genugtuung sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der genugtuungsberechtigten Personen nicht zu berücksichtigen.
- Bei der Festsetzung der Genugtuung sind die Lebenshaltungskosten am Ort des Berechtigten ausnahmsweise, (d.h. bei besonders grossen Unterschieden zu den hiesigen Verhältnissen) zu berücksichtigen.
- Ohne Haftung keine Genugtuung
- Analog zum Schadensersat wird auch beim Genugtuungsanspruch ein Verschulden des Haftpflichten lediglich im Fall der Verschuldenshaftung vorausgesetzt.
- Das Verschulden des Haftpflichtigen spielt aber, wie auch dasjenige des Geschädigten eine wichtige Rolle beid er Bemessung der Genugtuung.
- Ist den Angehörigen eines Getöteten (OR 47) oder eines Verletzten (OR 49) eine Genugtuungssumme zuzusprechen, so kann solchen Angehörigen ein allfälliges Verschulden des getöteten bzw. Verletzten ebenfalls entgegengehalten werden.
- Ab dem Tag des schädigenden Ereignisses bzw. der Entstehung der seelischen Unbill ist bis zur Zahlung der Genugtuung ein Genugtuungszins von 5 % pro Jahr zu leisten.
- Auch beim immateriellen Schaden (Genugtuung) besteht ein Wahlrecht zwischen Kapitalauszahlung und Rente.
Schadenersatz & Genugtuung
Genugtuung
Nenne die 7 Grundsätze zur Festlegung der Genugtuung bei Körperverletzung
- Die aufgrund der Körperverletzung herbeigeführte immaterielle Unbill muss eine gewisse Intensität aufweisen.
- Ein Genugtuungsanspruch ist grundsätzlich auch bei dauerndem Bewusstseinsverlust des Körperverletzten zu anerkennen.
- Im Genugtuungsrecht spielt der Ermessenspielraum eine wichtige Rolle
- Präjudizien können als Orientierungshilfe herangezogen werden, sofern sie mit dem aktuellen Fall tatsächlich vergleichbar sind und nicht allzu weit zurückliegen. Dabei ist allerdings der zwischenzeitlich eingettretenen teuerung Rechnung zu tragen.
- Vermehrt wird in der Praxis zur Festlegung der Genugtuungssumme das in der Lehre propagierte, stufenweise Vorgehen angewendet
(Zwei- Phasen- Methode).
Dabei wird in einem erstent Schritt eine Basisgenugtuung entsprechend der objektiven Schwere der Verletzung festgelegt und dieses alsdann afugrund der Umstände des Einzelfalls angemessen erhöht bzw. reduziert. Als Resultat dieser Abstimmung ergibt sich sodann die Gesamtgenugtuung.
- Bei der Festlegung der Genugtuungssumme für körperlich Verletzte sind namentlich folgende Faktoren zu berücksichtigen:
- Art und Schwere der Verletzung
- Intensität und Dauer der Asuwirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen
- Schwere des Verschuldens seitens des Haftpflichtigen
- Aussicht auf Linderung des körperlichen oder seelischen Schmerzes durch die Zahlung eines Geldbetrags
- Ausnahmsweise Berücksichtigung der tieferen Lebenshaltungskosten eines Anspruchstellers mit ausländischem Wohnsitz
- Bei schweren Körperverletzungen bewegen sich die vom Bundesgericht zugesprochenen Genugtuungssummen zwischen 50 00 und 150 000. Die kantonale Rechtsprechung hat miitunter Genugtuung im Bereich von 200 000 zugesprochen
Schadenersatz & Genugtuung
Genugtuung
Nenne den Kreis der genugtuungsberechtigten Angehörigen getöteter Personen
- Ehegatte
- Verlobte
- Konkubinatspartner
(nur unter bestimmten Voraussetzungen)
- Eltern
- Kinder
- Geschwister
Schadenersatz & Genugtuung
Genugtuung
Nenne die 9 Faktoren zur Festlegung der Genugtuung von Angehörigen getöteter Personen
- Nähe der familiären Beziehung
- Vorliegen eines gemeinsamen Haushalts
- Intensität des Nähegefühls
(z.B. aussergewöhnliche harmonische Bezeihung zwischen dem Getöteten und dem Angehörigen, Dauer und Intensität der Beziehung von Verlobten)
- Intensität und Dauer der Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Angehörigen
(z.B. Depression im Rahmen der Trauerarbeit, finanzielle Schwierigkeiten, Vorhandensein von kleinen Kindern)
- Besondere Umstände des genugtuungsbegründenden Ereignisses und des Todes
(z.B. besondere Tragik eines Ereignisses, bewusstes Miterleben des Ereignisses, langer qualvoller Todeskampf)
- Schwere des Verschuldens des Haftpflichtigen
- Alter des Getöteten bzw. des Angehörigen
- Verlust des einzigen Angehörigen (Kindes)
- Ausnahmsweise Berücksichtigung der tieferen Lebenshaltungskosten eines Angehörigen mit ausländischem Wohnsitz
Schadenersatz & Genugtuung
Genugtuung
Nenne die 2 Voraussetzung für die Zsprechung einer Genugtuung von Angehörigen verletter Personen
- Für die Zusprechung einer solchen Angehörigen- Genugtuung wird vorausgesetzt, dass der unmittelbar Geschädigte eine schwere Körperverletzung erlitten hat und der Angehörige infolge dessen ähnlich oder schwerer betroffen ist als im Fall der Tötung.
- Zwischen der körperlich verletzten Person und dem betreffenden Angehörigen bedarf es einer engen familiären Beziehung.
Verjährung
Ausservertragliche Haftung
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
OR 60 I
1 Jahr ab Kenntnis des Schadens und des Haftpflichtigen.
10 Jahre der Schädigenden Handlung
Verjährung
Produktehaftpflicht
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
PrHG 9 und PrHG 10
3 Jahre
Beginn ab Tatsächliche oder mögliche Kenntnis des Schadens, des Produktefehlers und des Herstellers
10 Jahre
Beginn ab Inverkehrbringen des fehlerhaften Produkts
Verjährung
Ionisierende Strahlen
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
StrSG 40
3 Jahre
Beginn ab Kenntnis des Schadens und des Haftpflichtigen
30 Jahre
Beginn ab Aufhören der schädigenden Einwirkung
Verjährung
Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
ZertES 18
1 Jahr
Beginn ab Kenntnis des Schadens und des Haftpflichtigen
10 Jahre
Beginn der Schädigenden Handlung
Verjährung
Motorfahrzeuge und Fahrräder
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
SVG 83
2 Jahre
Beginn ab Kenntnis des Schadens und des Haftpflichtigen
10 Jahre
Beginn ab Unfalltag
Verjährung
Privatrechtliche Haftung für
Schäden im Zusammenhang mit
Umweltbeeinträchtigungen
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
USG 59 c I mit Verweis auf OR 90
1 Jahr
Beginn ab Kenntnis des Schadens und des Haftpflichtigen
10 Jahre
seit schädigender Handlung
Verjährung
Schäden wegen des Umgangs mit pathogene Organismen
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
USG 59 c II
3 Jahre
Beginn ab Kenntnis des Schadens und des Haftpflichtigen
30 Jahre
seit Eintritt oder Ende des Ereignisses im Betrieb oder in der Anlage oder Inverkehrbringen der Organismen
Verjährung
Vom Gemeinwesen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Kostenauflage dem Verursachereiner Umweltbeeinträchtigung auferlegte Kosten für Sicherung- oder Behebungsmassnahmen
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
Rechtsprechung
5 Jahre
Beginn Massnahmen abgeschlossen und die Kosten bekannt.
Solange der ordnungswidrige Zustand andauert, wird somit die Verjährung der Kostentragungspflicht gem. den Umweltvorschriften nicht in Gang gesetzt
Verjährung
Jagd
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
JSG 15 mit Verweis auf OR
1 Jahr
Ab Kenntnis des Schadens und des Haftpflichtigen
10 Jahre
Seit Schädigenden Handlung
Verjährung
Kernenergie
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
KHG 10
3 Jahre
ab Kenntnis des Schadens und des Haftpflichtigen oder Deckungspflichtigen
30 Jahre
seit Eintritt des Schadenereignisses bzw. Aufhören einer andauernden Einwirkung
Verjährung
Rohrleitungen
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
RLG 39
2 Jahre
ab Kenntnis des Schadens und des Haftpflichtigen oder Deckungspflichtigen
10 Jahre
seit Eintritt des Schadens
Verjährung
Elektrische Anlagen
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
EleG 37
2 Jahre
ab schädigender Handlung
Verjährung
Eisenbahn
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
EBG 40f mit Verweis auf OR
1 Jahr
ab Kenntnis des Schadens und des Haftpflichtigen
10 Jahre
seit schädigender Handlung
Verjährung
Luftfahrt für Schäden auf der Erde
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
LFG 68
1 Jahr
ab Möglicher Kenntnis
3 Jahre
seit Schadenverursachung
Verjährung
Luftfahrt für Schäden der Passagiere
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
LTrV
2 Jahre
ab Ankunft am Bestimmungsort oder
Zeitpunkt, an welchem das Flugzeug hätte ankommen sollen oder nachdem die Beförderung abgebrochen wurde
Verjährung
Sprengmittel oder pyrotechnische Gegenstände
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
SprstG 27 mit Verweis auf OR
1 Jahr
ab Kenntnis des Schadens und des Haftpflichtigen
10 Jahre
seit schädigender Handlung
Verjährung
Gentechnik
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
GTG 32
3 Jahre
ab Kenntnis des Schadens und des Haftpflichtigen
30 Jahre
seit Eintritt oder Ende des Ereignisses im Betrieb oder in der Anlage oder Inverkehrbringen der Organismen
Verjährung
Vertragliche Haftung, die nicht einer
speziellen Verjährungsregelung unterliegt
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
OR 127
10 Jahre
seit schädigendem Verhalten
Verjährung
Kaufvertrag
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
OR 210
1 Jahr
ab Ablieferung der Sache an den Käufer
Verjährung
Werkvertrag
Wo ist die Verjährungsfrist geregelt
und wie lange ist sie?
OR 371
1 Jahr
ab Ablieferung der Sache an den Käufer bei beweglichen Werken
5 Jahre
ab Abnahme bei unbeweglichen Bauwerken
Verjährung
Begriff
Erkläre den Begriff Verjährung
Entkräftung einer Forderung durch Zeitablauf, indem die Schadenersatzforderung des Geschädigten zwar grundsätzlich noch besteht, jedoch gegen den Willen des Haftpflichtigen nicht mehr durchgesetzt werde kann.
Der Haftpflichtige kann eine von ihm (versehentlich) erbrachte Schadenersatzleistung zu einer bereits verjährten Forderung nicht rückgängi machen, weil nicht eine Nichtschuld, sonder eine nicht mehr durchsetzbare Forderung beglichen wurde.