Vermögen - Zusammenfassung - Block 03
Vertrauenshaftung, Staats- und Beamtenhaftung, Mehrheit von Ersatzpflichtigen, Mehrere Haftungsgründe eines einzelnen Haftpflichtigen, Haftungskollision, Schadenersatz und Genugtuung, Verjährung
Vertrauenshaftung, Staats- und Beamtenhaftung, Mehrheit von Ersatzpflichtigen, Mehrere Haftungsgründe eines einzelnen Haftpflichtigen, Haftungskollision, Schadenersatz und Genugtuung, Verjährung
Kartei Details
Karten | 129 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 01.03.2014 / 19.03.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe (Beck) |
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Vertragliche Haftung
Kaufvertrag
Was bedeutet Wandelung?
Rückgängimachung des Kaufs
Vertragliche Haftung
Begriff
Erkläre den Begriff
Vertragliche Haftpflicht
Unter dieser Bezeichnung ist nicht die Vertragserfüllung im Sinne des Leistungs- und Erfüllungsinteresses zu verstehen, sondern der dem Vertragspartner allenfallss darüber hinaus oder nebenher zugefügte sonstige Schaden im Sinne des Haftpflichtrechts
Vertragliche Haftung
Haftungsvoraussetzungen
Nenne die vier Haftungsvoraussetzungen
Schaden
Vertragsverletzung
anstelle der Widerrechtlichkeit
Kausalzusammenhang
zwischen dem vertragswidrigen Verhalten und dem Schaden
Haftungsgrund
i.d.R. Verschulden mit umgekehrter Beweislast.
Vertragliche Haftung
Begriff
Erkläre den Begriff Exkulpationsbeweis
Der mutmassliche Haftpflichtige hat die Möglichkeit, den Nachweis seines Nichtverschuldens zu erbringen
Vertragliche Haftung
Einstehen für Hilfspersonen
Im Vergleich zur ausservertraglichen Haftung ist die Hilfspersonenhaftung im verttraglichen Bereich in zweierlei Hinsicht strenger ausgelegt.
Nämlich?
Der Geschäftsherr hat für das Verhalten beigezogener Hilfspersonen bedingungslos einzustehen, als ob es sein eigenes wäre. Die in OR 55 vorgesehene Entlastungsmöglichkeit (Sorgfaltsbeweis) steht dem aus Vertrag Haftenden nicht zu.
Der Begriff der Hilfsperson wird weiter ausgelegt, indem ein Unterordungsverhältnis, wie es in der Geschäftsherrenhaftung gem. OR 55 vorgesehen ist, nicht erforderlich ist.
Vertragliche Haftung
Begriff
Erkläre den Begriff
Freizeichnungsklausel
Mit einer Freizeichnungsklause wird die gesetzliche Haftpflicht vertraglich eingeschränkt oder wegbedungen. Eine Einschränkung oder Wegbedingung der Haftung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Schranken möglich
Vertragliche Haftung
Verjährung
Nenne die Verjährungsfrist
10 Jahre ab Beginn der Fälligkeit der Forderung
Vorbehältlich einer anderen Regelung bei einzelnen Vertragsarten
Vertragliche Haftung
Grundnorm
Nenne die Grundnorm der Vertraglichen Haftpflicht
gem. OR Art. 97 I
Kann die Erfüllung der Verbindlichkeit überhapt nicht oder nicht gehörig bewirtk werden, so hat der Schuldner für den daraus entstehenden Schaden Ersatz zu leisten, sofern er nicht beweis, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.