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Vermögen - Zusammenfassung - Block 03

Vertrauenshaftung, Staats- und Beamtenhaftung, Mehrheit von Ersatzpflichtigen, Mehrere Haftungsgründe eines einzelnen Haftpflichtigen, Haftungskollision, Schadenersatz und Genugtuung, Verjährung

Vertrauenshaftung, Staats- und Beamtenhaftung, Mehrheit von Ersatzpflichtigen, Mehrere Haftungsgründe eines einzelnen Haftpflichtigen, Haftungskollision, Schadenersatz und Genugtuung, Verjährung


Kartei Details

Karten 129
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 01.03.2014 / 19.03.2024
Lizenzierung Keine Angabe    (Beck)
Weblink
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Vertragliche Haftung
Kaufvertrag

Was bedeutet Wandelung?

Rückgängimachung des Kaufs

Vertragliche Haftung
Begriff

Erkläre den Begriff
Vertragliche Haftpflicht

Unter dieser Bezeichnung ist nicht die Vertragserfüllung im Sinne des Leistungs- und Erfüllungsinteresses zu verstehen, sondern der dem Vertragspartner allenfallss darüber hinaus oder nebenher zugefügte sonstige Schaden im Sinne des Haftpflichtrechts

 

Vertragliche Haftung
Haftungsvoraussetzungen

Nenne die vier Haftungsvoraussetzungen

Schaden

Vertragsverletzung
anstelle der Widerrechtlichkeit 

Kausalzusammenhang
zwischen dem vertragswidrigen Verhalten und dem Schaden

Haftungsgrund
i.d.R. Verschulden mit umgekehrter Beweislast.

 

Vertragliche Haftung
Begriff

Erkläre den Begriff Exkulpationsbeweis

 

Der mutmassliche Haftpflichtige hat die Möglichkeit, den Nachweis seines Nichtverschuldens zu erbringen

 

Vertragliche Haftung
Einstehen für Hilfspersonen

Im Vergleich zur ausservertraglichen Haftung ist die Hilfspersonenhaftung im verttraglichen Bereich in zweierlei Hinsicht strenger ausgelegt.

Nämlich?

 

Der Geschäftsherr hat für das Verhalten beigezogener Hilfspersonen bedingungslos einzustehen, als ob es sein eigenes wäre. Die in OR 55 vorgesehene Entlastungsmöglichkeit (Sorgfaltsbeweis) steht dem aus Vertrag Haftenden nicht zu.

Der Begriff der Hilfsperson wird weiter ausgelegt, indem ein Unterordungsverhältnis, wie es in der Geschäftsherrenhaftung gem. OR 55 vorgesehen ist, nicht erforderlich ist.

 

Vertragliche Haftung
Begriff

Erkläre den Begriff
Freizeichnungsklausel

Mit einer Freizeichnungsklause wird die gesetzliche Haftpflicht vertraglich eingeschränkt oder wegbedungen. Eine Einschränkung oder Wegbedingung der Haftung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Schranken möglich

 

Vertragliche Haftung
Verjährung

Nenne die Verjährungsfrist

10 Jahre ab Beginn der Fälligkeit der Forderung

Vorbehältlich einer anderen Regelung bei einzelnen Vertragsarten

 

Vertragliche Haftung
Grundnorm

Nenne die Grundnorm der Vertraglichen Haftpflicht
gem. OR Art. 97 I

Kann die Erfüllung der Verbindlichkeit überhapt nicht oder nicht gehörig bewirtk werden, so hat der Schuldner für den daraus entstehenden Schaden Ersatz zu leisten, sofern er nicht beweis, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.