Vermögen - Zusammenfassung - Block 03
Vertrauenshaftung, Staats- und Beamtenhaftung, Mehrheit von Ersatzpflichtigen, Mehrere Haftungsgründe eines einzelnen Haftpflichtigen, Haftungskollision, Schadenersatz und Genugtuung, Verjährung
Vertrauenshaftung, Staats- und Beamtenhaftung, Mehrheit von Ersatzpflichtigen, Mehrere Haftungsgründe eines einzelnen Haftpflichtigen, Haftungskollision, Schadenersatz und Genugtuung, Verjährung
Set of flashcards Details
Flashcards | 129 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | University |
Created / Updated | 01.03.2014 / 19.03.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/vermoegen_zusammenfassung_block_03
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Verjährung
Zweck
Erkläre den Zweck der Verjährung
Im öffentlichen Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens soll der potenziell Haftpflichtige davor geschützt werden, auf unabsehbare Zeit mit möglichen Schadenersatzforderungen konfrontiert zu werden.
Verjährung
Ordentliche Verjährungsfrist
Erkäre die ordentliche Verjährungsfrist
Die ordentliche Verjährungsfrist von 10 Jahren nach OR 127 ist für alle Forderungen massgeben, soweit das Bundeszivilrecht nicht etwas anderes bestimmt.
Verjährung
Ausservertragliche Verjährung
Erkläre die ausservertragliche Verjährung
OR 60 enthält die grundlegenden Bestimmungen für die ausservertragliche Verjährung. Diese gelten für die Haftpflichtbestimmungen des OR und ZGB und durch Verweis vereinzelt auch für spezialgestliche Haftungsregelung. die meisten Spezialgesetze enthalten jedoch eigene, davon abweichende Regelungen.
Verjährung
Ausservertragliche Verjährung
Aus welchen 3 Verjährungsfristen setzt sich die Verjährungsregel von OR 60 zusammen?
Relative Verjährungsfrist von 1 Jahr seit tatsächlicher Kenntnis des gesamten Schadens in groben Zügen und der ersatzpflichtigen Person.
Absolute Verjährungsfrist von 10 Jahre seit der schädigenden Handlung, unabhängig davon, ob und inwieweit die geschädigte Person Kenntnis vom Schaden und des Haftpflichtigen hat.
Die allenfalls längere strafrechtliche Verjährungsfrist, die im Falle einer strafbaren Handlung auch für Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche zur Anwendung kommt.
Verjährung
Vertragliche Verjährung
Was beinhaltet die Vertragliche Verjährung?
Für Schadenersatz und Genugtuungsansprüche aus Vertragsverletzungen kommt grundsätzlich die ordentliche 10 Jährige Verjährung gem. OR 127 ab dem Zeitpunkt des schädigenden verhaltens zur Anwendung.
Verjährung
Öffentliches Recht
Was beinhaltet die Verjährung im öffentlichen Recht?
Die Verjährung bzw. Verwirkung von Forderungen aus öffentlichem Recht unterliegen grundsätzlich den dafür vorgesehenen bestimmungen im öffentlichen REcht, soweit nicht auf die einschlägigen Bestimmungen des OR verwiesen werden
Verjährung
Anspruchskonkurrenz
Welche Verjährungsfrist gilt bei Anspruchskonkurrenz zwischen der ausservertraglichen und vertraglichen Verjährungsregel?
Sofern der haftpflichtige durch sein Verhalten gleiczeitig eine vertragsliche Pflicht verletzt und eine unerlaubte Handlung begangen hat, besteht Anspruchskonkurrenz, sodass der GEschädigte die für ihn günstigere Verjährungsregel beanspruchen kann.
Verjährung
Hinderung und Stillstand der Frist
Erkläre Hinderung und Stillstand der Frist
Unter Hinderung des Fristenlaufs versteht man den Fall, in welchem dei Verjährungsfrist nicht zu laufen beginnt.
Stillstand liegt hingegen vor, wenn der bereits begonnene Fristenlauf nicht weiterläuft, also stillsteht.
In OR 134 I werden diejenigen Gründe aufgeführt, welche die Hinderung und den Stillstand der Verjährung bewirken.
(z.B. Forderung unter Ehegatten, solange die Ehe besteht)
Verjährung
Verwirkung
Was bedeutet die Verwirkung und
welche Merkmale weist sie auf?
Erlöschen einer Forderung, welche sich durch folgende Merkmale auszeichnet:
- Es besteht keine Möglichkeit zur Verrechnung verwirkter Forderungen.
- Die Verwirkung ist in einem Gerichtsverfahren von Amtes wegen zu berücksichtigen.
- Eine Verwirkungsfrist kann nicht unterbrochen oder durch Hinderung oder Stillstand gehemmt werden