Block 1
Kartei Details
Karten | 16 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 27.02.2014 / 19.03.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/vermoegen_zusammenfassung_block_01a
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/vermoegen_zusammenfassung_block_01a/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Haftpflichtrechtliche Entwicklung
Welches sind die Gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Faktoren, die das Haftpflichtrecht beeinflussen? 4 Stück
- Erhöhtes Anspruchsbewusstsein wirkt auf Gesetzgebung und Rechtsprechung aus
- Zunahme der Haftpflichtrechtlichen Relevanz bei schwer feststellbaren Gesundheitsbeeinträchtigungen
- Technischer Fortschritt führt zu Veränderungen der Risikolandschaft und Haftungsverschärfung
- Steigende Behandlungskosten der modernen Medizin führen zu erhöhten Schadenersatzleistungen
Haftpflichtrechtliche Entwicklung
Was gehört zur Entwicklung in der Gesetzgebung? 3 Stück
- Ausbau der Gefahrdungstatbestände und damit Fortführung des Patchwork-Systems
- Ausdehnug des Kreises der Ersatzpflichtigen
- Umweltschäden als entschädigungspflichtige Schadensart
Haftpflichtrechtliche Entwicklung
Was gehört zur Entwicklung in der Rechtssprechung? 8 Stück
- Erhöhte Verkehrsicherungspflicgten und damit Ausweitung des Gefahrensatzes
- Erschwerter Befreiungsbeweis im Bereich der milden Kausalhaftung
- Erweiterung des Begriffs des Schadens (z.B. Haushaltsschaden)
- Bajaung der Adäquanz auch bei aussergewöhnlichen Folgen und bei Bagatellunfällen
- Weiterentwicklung bei der Begründung der Widerrechtlichkeit in Fällen von reinen Vermögensschäden
- Grosszügiger umgang mit Genugtuungsansprüchen
- Zunehmende Bedeutung der Vertrauenshaftung
- Zunehmende Bedeutung von Nebenpflichten im Bereich der vertraglichen Haftung
Haftpflichtrechtliche Entwicklung
Was können Sie zur Internationalen Entwicklungen sagen? 6 Aussagen
- Sie strahlen auch auf das schweizerische Haftpflichtrecht aus
- Diverse grundlegende Reformen im europäischen Ausland
- Ausbau von Sammelklagen zur besseren Rechtsdurchsetzung für Verbraucher
- Ausbreitung der EG-Richtlinien, welche den Mitgliedstaaten oft nur geringen Spielraum bei der Umsetzung lassen
- Anpassung der Anknüpfungskriterien zur Bestimmung des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- Bestrebung zu einer gesamteinheitlichen Harmonisierung des Haftpflichtrechts in Europa
Haftpflichtrechtliche Entwicklung
Welcher ist der Einfluss der Haftpflichtversicherung im Haftpflichtrecht? 3 Aussagen
- Breitere Auslegung der Haftungsvoraussetzungen und grosszügige Entschädigungen
- Beeinflussung der Anspruchsmentalität
- Ausbreitung der Pflichtversicherung(oftmals im Gleichschritt mit Haftungsverschärfung)
Funktion Haftpflichtrecht
Welche sind die Funktionen des Haftpflichtrechts? 3 Stück
- gerechter Schadenausgleich
- Prävention
- Nebenwirkung: vermeigung/miderung einer finanziellen Notlage des Geschädigten
Haftungsvoraussetzung
Erkläre die allg. Haftungsvoraussetzung
siehe seite 50+51 Band 1 Vermögen
und Foto
Verschuldenshaftung im Überblick
Erkläre den Begriff Verschulden. 5 Aussagen
- rechtliche Tadelnswürdigkeit eines Verhaltens, welches sich nach objektiven Kriterien am durchsschnittlich sorgfältig handelnden Menschen in der Situation des Schädigers orientiert
- Die Ausübung einer Tätigkeit, ohne die dazu fachliche Qualifikation, kann ein Übernahmeverschulden bedeuten.
- Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten führen zu erhöhten Sorgfaltsanforderungen
- Die Schaffung eines gefährlichen Zustands verpflichett zu Vorsichtsmassnahmen (Gefahrensatz. Die Verletzung des Gefahrensatzes stellt ein Verschulden dar.)
- Zur Festellung der Fahrlässigkeit kommen verschiedene Hilfsmittel in Betracht, die jedoch nur ein Indiz für ein Verschulden darstellen
Verschuldenshaftung im Überblick
Erklären Sie den Begriff Urteilsfähigkeit ausführlich 7 Aussagen
- Voraussetzung für Verschuludenhaftung, bedeutet nicht dass die Person Mündig ist!
- Verstandesfähigkeit und Willensfähigkeit
- Eine selbst verschuldete, vorübergehende unteilsfähigkeit ändert nichts an den Rechtsfolgen
- Die urteilsfähigkeit muss anhand der konkreten umstände im Einzelfall beurteilt werden. (Bei Kindern stellt sich die urteilsfähigkeit ab Schulbeginn nach und nach ein.
- Eine verminderte Urteilsfähigkeit des Schädigers vermag unter Umständen die Schadenersatzpflicht zu ermässigen oder in gewissen Fällen gänzlich aufzuheben
- Das Verhalten eines urteilsunfähigen GEschädigten kann nicht als Selbstverschulden qualifiziert werden.
- Gestützt auf die Billighaiftung gem. OR 54l kann auch ein urteilunfähiger Schädiger zu Schadenersatz verpflichtet werden
Verschuldenshaftung im Überblick
Bedeutung des Verschuldens 5 Aussagen
- Haftungsvoraussetzung bei der aussenvertraglichen Verschuldenshaftung und- abgesehen von einzelnen Ausnahmen- auch bei der Haftung aus Vertrag (mit umgekehrter Beweislast)
- Das Verschulden besetzt einzelne Nischen in Spezialgesetzen
- Auswirkung bei der Bemessung des Schadenersatzes
- I.d.R. haftungsbefreiende Wirkung bei grossem Selbst oder Drittschulden
- Kriterium bei der Aufteilung des Schadens unter mehreren Ersatzpflichtigen
Verschuldenshaftung im Überblick
Nennen Sie die 5 Formen des Verschuldens
- Absicht
- direkter Vorsatz
- Eventualvorsatz
- grobe Fahrlässigkeit
- leichte Fahrlässigkeit
Verschuldenshaftung im Überblick
Erkläre Absicht als Form des Verschuldens
Täter strebt den Erfolg zum Selbstzweck an
Verschuldenshaftung im Überblick
Erkläre Eventualvorsatz als Form des Verschuldens
Täter nimmt Schaden bewusst in Kauf
Verschuldenshaftung im Überblick
Erkläre grobe Fahrlässigkeit als Form des Verschuldens
Ausserachtlassen elementarster Vorsichtsgebote
Verschuldenshaftung im Überblick
Erkläre leichte Fahrlässigkeit als Form des Verschuldens
Ausserachtlassen der gebotenen Sorgfalt (aber noch verständlich)
Verschuldenshaftung im Überblick
Was gilt bei der Verschuldungshaftung gem. OR 41
vom geschädigten zu beweisenden Haftungsvoraussetzung
- Schaden
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Widerrechtlichkeit
- Verschulden
Der Verschuldungshaftung gem. OR 41 kommz universeller Charakter zu.
Haftpflichtig ist, wer den Scahden persönlich verursacht hat. Juristische Personen werden durch die Handlung Ihrer Organe verpflichtet.