VBV_Gebäudehaftpflicht
S194 - S200
S194 - S200
Set of flashcards Details
Flashcards | 26 |
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Students | 21 |
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Primary School |
Created / Updated | 16.03.2014 / 01.06.2025 |
Weblink |
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Wer ist versichert?
Eigentümer des Gebäudes und Grundstückes und allenfalls Angestellte, die er im Zusammenhang mit der Liegenschaft beschäftigt (ZB Hauswart)
Welche Haftungen sind versichert?
Als Eigentümer der Gebäude und Bauwerke auf dem Grundstück (Werkeigentümerhaftung)
Als Eigentümer des Grundstückes (Grundeigentümerhaftung)
Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Liegenschaft (Verschuldenshaftung)
Für plötzliche Umweltbeeinträchtigungen
Was sind die gängigen Ausschlüsse gem. AVB?
Eigenschäden (Sach od. Personenschäden von versicherten Personen)
Schäden, die durch andere Haftplichtversicherungen zu versichern sind (zB: Motor-FZ-HP od. Bauherrenhaftpflicht bei Neu Umba oder Renovationen
Was ist die übliche Garantiesumme?
zwischen 3 und 5 Mio.
Wo kann die Gebäudehaftpflicht bereits versichert sein?
via Privathaftpflicht ( bei selbst bewohnten Einfamilienhaus od. Wohnhaus mit max. 3 Wohnungen)
via Betriebshaftpflichtversicherung ( Unternehmen, die in auschliesslich von ihnen genutzten Gebäuden Geschäfte betreiben )
Wann ist eine Gebäudehaftpflicht sinnvoll?
In allen Fällen in welchen via Privat. HP oder Betriebs HP keine Deckung besteht, zB:
Gemischte Wohn- / Gewerbeliegenschaft
Reine Wohnhäuser mit mehr als 3 Wohnungen
Gewerbeliegenschaften mit mehreren Unternehmen
Einfamilienhäuser, in denen nicht der Eigentümer wohnt
Bauherren HP: Worum geht es?
Bei der Rohbau - und Bauwesenversicherung geht es um Beschädigung oder Zerstörung vom versicherten Bauwerk. Bei der Bauherrenhaftpflicht geht es darum, dass durch die Baustelle Dritte geschädigt werden
Bauherren HP: Wer ist versichert?
Bauherr und dessen Angestellte, welche er im Zusammenhang mit der Baustelle beschäftigt sowie Grundstückeigentümer, sofern ihm das Grundstück nicht gehört
Bauherren HP: Welche Haftungen sind versichert?
als Eigentümer des entstehenden Bauwerkes (Werkeigentümerhaftung)
(zB: wegen mangelhafter Absperrung oder Sicherung der Baustelle, auch wenn Personen, die auf der Baustelle arbeiten zu Schaden kommen)
als Eigentümer des Baugrunds (Grundeigentümerhauftung) (ZB wenn sich Erdbewegungen auf andere Grundstücke auswirken)
als Aktiver auf dem Bau für herbeigeführte Schädigungen (Verschuldenshaftung) (zB Angestellte des Bauherrn die im Zusammenhang mit der Baustelle Schäden an Dritten anrichten)
Für versicherte Umweltbeeinträchtigungen
Bauherren HP : Was versichert und wie hoch Garantiesumme?
Personen- und Sachschaden für die VN die Verantwortung zu tragen hat
Garantiesumme: 3, 4, oder 5 Mio FR
Bauherren HP: Wie setzt sich die Prämie zusammen?
Höhe der Baukosten, Grad in welchem die Nachbarschaft gefährdet ist, gewählte Garantiesumme, gewählter SB
MF HP: Welches Gesetze sind massgebend und was wird damit bezweckt?
SVG (Strassenverkehrsgesetz) und Verkehrsicherungsverordnung.
Mit dem HP- Gesetz soll sichergestestellt werden, dass Haftpflichtansprüche aus Verkehrsunfällen sicher bezahlt werden
MF- HP: Was ist ein Motorfahrzeug?
Nach SVG:
jedes FZ mit eigenem Antrieb durch den es auf dem Erdboden unabängig von Schienen fortbewegt wird
MF HP: Müssen Fahrzeuge auf privaten Grundstücken versichert werden?
nein
MF HP Wer ist Halter des FZ?
Person, die über FZ verfügt, profitiert selbst vom FZ, bestimmt, wer es benutzen darf und trägt Betriebskosten! ist haftpflichtig!
MF- HP: Ist der Halter auch Eigentümer des FZ?
Nein (zB Leasing!)
MF- HP: Wie werden Unfälle im Ausland abgewickelt?
über nationales Versicherungsbüro (wird von Zürich verwaltet). Grüne Karte (Versicherungsnachweis im Ausland) wird ebenfalls vom nationalen Versicherungsbüro verwaltet
MF- HP: Was ist eine Strolchenfahrt?
= Entwendung zum Gebrauch
Haftbar werden nach SVG:
der Entwender und der Lenkder des FZ, sofern er wissen musste dass es entwendet wurde
Die Haftung des Halters bleibt ggü. Personen bestehen, die nicht wussten dass es sich um ein entwendetes FZ handelt... So ist sichergestellt, dass Unfallopfer ihre Schadenersatzansprüche bei der MF- Vers. geltend machen können (direktes Forderungsrecht). Versicherer kann Regress auf Lenker nehmen, jedoch nicht auf Halter wenn ihn an der Entwendung keine Schuld trifft
MF- HP: Wer haftet bei Unfällen mit Faherflucht?
nationaler Garantiefond (verwaltet durch Zürich, finanziert von allen MF- HP- Versicherungen)
haftet bei Fahrerflucht, bei nicht versicherten MF-FZ und Fahrrädern
Bei Sachschäden (ZB Parkschäden ) beträgt SB 1000 Fanken
MF-HP: Was sind die versicherten Ereignisse?
- Schäden aus Betrieb des Fahrzeuges (im Verkehr, sobald Motor läuft oder Licht eingeschaltet ist)
- Schäden durch nicht in Betrieb befindliches FZ (zb: parkiertes Auto verliert Öl) Geschädigter muss Beweie für Verschulden von Halter bzw. Lenker erbringen
- Schäden wegen Ein und Aussteigen
- Schäden aus Unfallhilfe (Halter muss für Schäden aufkommen von Personen, welche Unfallhilfe geleistet haben.. zB Kleidung von Helfer ist mit Blutflecken beschmutzt nach Unfallhilfe)
- Schadenverhütungskosen
MF- HP: Wie lauten die gesetzlichen Mindest- Garantiesummen?
PW (bis 9 Plätze) Motorräder und Nutzfahrzeuge = 5 Mio
Nutzfahrzeuge mit gefährlicher Ladung = 15 Mio
Busse / Cars mit mehr als 9 PL bis 50 PL = CHF 10 Mio
Busse / Cars über 50 PL = CHF 20 Mio
MF- HP: Besonderheit Haftpflichtansprüchen?
direktes Forderungsrecht.. Geschädigter kann direkt auf die Versicherung des Haftpflichtigen zugehen und Entschädigung fordern ohne sich mit Haftpflichtigen herumzuschlagen
MF- HP: Was ist Regress und wann kann Versicherung ihn anwenden?
Rückgriff auf VN bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit
MF- HP: Was sind die gängigen Selbstbehalte?
Jugendliche Lenker (bis 25) : 1000 fr
Neulenker (über 25, Ausweis weniger als 2 Jahre) = 500 fr
andere Lenker= CHF 0
MF- HP: Für was dient der Selbstbehalt und wann wird er nicht erhoben?
Lenker soll zu vorsichtigem Verhalten erzogen werden und soll sich an den Schadenaufwendungen beteiligen
Schadenfälle, für die den VN kein Verschulden trifft (Kausalhaftungen)
Schäden aus Strolchenfahrten, sofern VN kein Verschulden trifft
Schäden während Fahrunterricht
Schäden während Fahrprüfung
MF HP: Wie setzt sich die Prämienberechnung zusammen?
Risikoprämie (aus Berechnungen von Vers. Mathematiker)
+ Risikozuschläge
= Nettoprämie (enthält das vollständige vers.technische Risiko)
+ Verwaltunskosten
+Gewinnzuschlag
- Zinserträge
= Bruttoprämie ((Ausgangspunkt für Berechnung der Prämie eines bestimmten Kunden)
+kundenspezifische Zuschläge
- Rabatte
= Vertragsprämie (steht in der Police des VN)
- Bonus + Malus
= Barprämie (wird in Rechnung gestellt)