VBR-Strafrecht

Vorbereitung Test BMS

Vorbereitung Test BMS

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Flashcards 25
Language Deutsch
Category Law
Level Vocational School
Created / Updated 18.02.2013 / 29.10.2014
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Leitidee StGB

- keine Freiheitsstrafen unter 6 Monaten (ausser: schlechte Prognose, kein Geld und nicht für gemnü. Arbeit einsetzbar) -> da zu wenig Platz in Gefängnissen

- Tagessätze zwischen 30.- bis 3'000.- CHF (StGB 34)

Strafen

- Freiheitsstrafe

- Geldstrafe

- Gemeinnützige Arbeit (max. 6 Monate und einstimmung Täter)

straffähig (Alter)

ab 10 Jahren

Erwachsenenstrafrecht (Alter)

ab 18 Jahren; sonst Jugendstrafrecht

bedingte Strafen

- neu bis zu 2 Jahren

- kurios auch bei Geldstrafen möglich

- auch teilbedingte Strafen möglich

Deliktarten

- Übertretung (max. 10'000 CHF oder geimeinnü. Arbeit)

- Vergehen (Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren oder Geldstrafen)

- Verbrechen (Freiheitsstrafen über 3 Jahren)

Justizreform

Untersuchungsrichter vertreten den Staat (die Staatsanwaltschaft) vor Gericht

Gründe U-Haft

- dringender Tatverdacht

- Verdunklungsgefahr (Kollusionsgefahr = Beweise wegräumen; Personen beeinflussen)

- Fluchtgefahr (z.B. bei Ausländer)

- Tatbegehungsgefahr o. Wiederholungsgefahr

-> Antrag Staatsanwaltschaft, Entscheid Haftrichter

Massnahmen

- Therapeutisch (StGB 59 - 61)

- Isolierend (StGB 64+65) -> Sicherungsverwahrung nach Verbüssung der Strafe; mögliche Entlassung wird jährlich geprüft

Täter 10-15 Jahren

Strafen: 1. Verweis / 2. Pers. Leistung (max. 10 Tage)

Erzieherische Massnahmen (haben Vorrang; falls abgebrochen -> Strafe) (Art. 12-20)

-> Massnahme + Strafe auch kombinierbar

Täter 15-18 Jahren

Strafen: 1. Verweis / 2. Pers. Leistung (max. 3 Monate) / 3. Busse (max. 2'000 CHF) / 4. Freiheitsentzug (max. 1 Jahr) -> max. 4 Jahre für 16-18 jährige bei schweren Verbrechen

Erzieherische Massnahmen (haben Vorrang; falls abgebrochen -> Strafe)

Tagessatz

- StGB 34

- je nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters

Wer profitiert bei Tagessätzen?

- Junge ohne Job und Geld

- Rentner ohne grosses Einkommen

- Rotlichmilieu (wenig deklariert; hohe Einnahmen)

- Selbstständige (finanz. Situation auf Zeitpunkt Urteil steuerbar)

Verschärfung CH (Verkehr)

a) Strafrechtsverfahren : einfach (Busse) oder grobe Verkehrsverletzungen (Gefängnis; Geld)

b) Administrationsverfahren SVA

USA weiter verschärft (Verkehr)

z.B. Alkohol am Steuer + Kind dabei -> 4 Jahre

Zukunft: Auto umrüsten; Atemlufttest

Ladendiebstahl

- 3-faches des Diebstahls (mind. 150 CHF)

- Wiederholungsfall : Mindestbetrag wird erhöht

Sinn und Zweck Strafgesetz

- Gerechtigkeit

- Schutz (abschrecken)

- Sicherheit

- Ordnung

- Sühne  (vom Opfer her: andere wurde bestraft)

Deals à la USA

- aussergerichtliche Verhandlungen zwischen Opfer- und Täterschaft

-> Einigung wird dem Gericht vorgeschlagen

Strafprozess (Grafik)

1 Bundesgericht

2 Kantonsgericht / Obergericht (ev. kant. Kassationsgericht)

3 Bundesstrafgericht / kant. Strafgericht 1. Instanz / besondere Gerichte: _Kinder/Jugendliche _Wirtschaftsdelikte

Grundsatz

- Täterstrafrecht (kein Tatstrafrecht: z.B. USA; Autobussen) aber schwere der Tat auch massgebend

- Täter soll wieder integriert werden

Verbrechensaufbau

1. Menschliches Verhalten (Täter muss Mensch sein)

2. Tatbeständiges Verhalten (StGB 1; muss auf Art. passen)

3. Rechtwidriges Verhalten

4. Schuldhaftes Verhalten

5. weitere Voraussetzungen (z.B. Tod)

zu 3. Rechtwidriges Verhalten

- unerlaubter Eingriff in ein Rechtsgut (Leib, Leben, Vermögen, Freiheit)

- Rechtfertigungsgründe:

_Notwehr (StGB 15) darf nicht überreagieren

_ Notstand (StGB 17) z.B. Einbruch in Alphütte bei Schneesturm; um überleben zu retten

_Amts- / Berufspflicht (Polizei)

_ Einwilligung des Verletzten (Arzt)

zu 4. schuldhaftes Verhalten

- Verschuldensprinzip (nicht gleich Erfolgsprinzip) -> Erfolg muss nicht eingetroffen sein (Steinwurf gegen Menschenmenge)

- Voraussetzung: Strafmündigkeit / Schuldfähigkeit (StGB 19 nicht Drogensüchtiger)

- Vorsatz, Eventualvorsatz(nimmt Tat in Kauf; 100 kmh durchs Dorf), Fahrlässigkeit(fast immer wenn man in Auto steigt)

Versuch

- Verschuldensprinzip angewandt

- Unvollendet

- Vollendet

- Untauglich

- Irrtum über die Rechtswidrigkeit (StGB 21)

Strafezumessung

- Anstiftung (StGB 24: auch Versuch strafbar)

- Gehilfenschaft (StGB 25: bewusste Gehilfenschaft nur für das Abgemachte strafbar)

- sehr grosser Spielraum (StGB 48: Strafmilderung)

- Verjährung (StGB 97 ff)