VBR - Recht
Test
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Set of flashcards Details
Flashcards | 49 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | Secondary School |
Created / Updated | 22.02.2013 / 15.11.2016 |
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Rechtsunkenntnis schadet
Das Recht ist allen bekannt und zugänglich, Unwissenheit ändert nichts an den Rechtsfolgen.
Obligation
Gegenseitiges Schuld-Forderungsverhältnis, der Schuldner ist zu einer Leistung verpflichtet, der Gläubiger kann eine Leistung einfordern
Beispiele:
- ArbN verpflichtet sich zur Arbeitsleistung, ArbG kann die Arbeitsleistung einfordern
- Mieter verpflichtet sich zur Mietzinszahlung, Vermieter kann Mietzins einfordern etc.
Entstehung von Obligationen
- Vertrag
- unerlaubte Handlung
- ungerechtfertigte Bereicherung
Vertrag
Besteht immer aus einer übereinstimmenden Willensäusserung: Jede Partei hat eine Pflicht und eine Forderung (z.B. Kaufvertrag)
--> zweiseitiges Rechtsgeschäft, da es Antrag (Anina fragt Livia, ob sie die Schuhe für 10.- haben kann) und Annahme (Livia sagt ja) braucht
Unerlaubte Handlung
Delikt
Verschuldenshaftung, Haftung aus eigenem Verschulden
- wer andern Schaden zufügt, ob absichtlich oder ô, muss Ersatz leisten OR 41
Kausalhaftung, Haftung obwohl man den Schaden nicht selbst verursacht hat
- Geschäftsherrenhaftung (OR 55) à ArbG für seine ArbG
- Tierhalterhaftung (OR 56) Tierhalter für seine Tiere
- Werkeigentümer (OR 58) Hausbesitzer für mangelhafte Beleuchtung im Treppenhaus und die daraus folgenden Unfallkosten
Ungerechtfertigte Bereicherung
Jemand wird ohne Rechtsgrund bereichert
z.B: Doppelzahlung einer Rechnung, irrtümliche Banküberweisung etc.
Rechtsgeschäfte
Einseitiges Rechtsgeschäft, entsteht nur durch eine Partei
- Kündigungen (z.B. Arbeitsvertrag)
- Testamentserstellung
Zweiseitiges Rechtsgeschäft, entsteht durch 2 oder mehrere Parteien
- alle Verträge (z.B. Kaufvertrag)
Ist ein Vertrag entstanden?
Dazu müssen folgende Fragen geklärt werden:
- Erfolgte eine übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung?
- Sind die Vertragspartner handlungsfähig?
- Sind die Formvorschriften eingehalten worden?
- Ist der Vertragsinhalt zulässig?
Verjährung
- 20 Jahre: Einforderung von Verlustscheinen
- 10 Jahre, allgemeine Frist, insbesondere kaufmännischer Verkehr
- 5 Jahre, für periodische Leistungen und aus alltäglichen Geschäften wie Lohnzahlung, Mietzinsen, Handwerker- und Arztrechnungen etc.
- 1 Jahr: Bei Ansprüchen aus Mängeln gekaufter oder reparierten Ware etc.
- Ausnahmen: Anfechtbare Verträge: 1 Jahr
- Keine Verjährung: Grundpfandschulden