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Livia Schwarz

Livia Schwarz

Set of flashcards Details

Flashcards 49
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Secondary School
Created / Updated 22.02.2013 / 15.11.2016
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Rechtsunkenntnis schadet

Das Recht ist allen bekannt und zugänglich, Unwissenheit ändert nichts an den Rechtsfolgen.

Obligation

Gegenseitiges Schuld-Forderungsverhältnis, der Schuldner ist zu einer Leistung verpflichtet, der Gläubiger kann eine Leistung einfordern

Beispiele:

  • ArbN verpflichtet sich zur Arbeitsleistung, ArbG kann die Arbeitsleistung einfordern
  • Mieter verpflichtet sich zur Mietzinszahlung, Vermieter kann Mietzins einfordern etc.

Entstehung von Obligationen

  1. Vertrag
  2. unerlaubte Handlung
  3. ungerechtfertigte Bereicherung

Vertrag

Besteht immer aus einer übereinstimmenden Willensäusserung: Jede Partei hat eine Pflicht und eine Forderung (z.B. Kaufvertrag)

--> zweiseitiges Rechtsgeschäft, da es Antrag (Anina fragt Livia, ob sie die Schuhe für 10.- haben kann) und Annahme (Livia sagt ja) braucht

Unerlaubte Handlung

Delikt

Verschuldenshaftung, Haftung aus eigenem Verschulden

  • wer andern Schaden zufügt, ob absichtlich oder ô, muss Ersatz leisten OR 41

Kausalhaftung, Haftung obwohl man den Schaden nicht selbst verursacht hat

  • Geschäftsherrenhaftung (OR 55) à ArbG für seine ArbG
  • Tierhalterhaftung (OR 56) Tierhalter für seine Tiere
  • Werkeigentümer (OR 58) Hausbesitzer für mangelhafte Beleuchtung im Treppenhaus und die daraus folgenden Unfallkosten

Ungerechtfertigte Bereicherung

Jemand wird ohne Rechtsgrund bereichert

z.B: Doppelzahlung einer Rechnung, irrtümliche Banküberweisung etc.

Rechtsgeschäfte

Einseitiges Rechtsgeschäft, entsteht nur durch eine Partei

  • Kündigungen (z.B. Arbeitsvertrag)
  • Testamentserstellung

Zweiseitiges Rechtsgeschäft, entsteht durch 2 oder mehrere Parteien

  • alle Verträge (z.B. Kaufvertrag)

Ist ein Vertrag entstanden?

Dazu müssen folgende Fragen geklärt werden:

  • Erfolgte eine übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung?
  • Sind die Vertragspartner handlungsfähig?
  • Sind die Formvorschriften eingehalten worden?
  • Ist der Vertragsinhalt zulässig?

Verjährung

  • 20 Jahre: Einforderung von Verlustscheinen
  • 10 Jahre, allgemeine Frist, insbesondere kaufmännischer Verkehr
  • 5 Jahre, für periodische Leistungen und aus alltäglichen Geschäften wie Lohnzahlung, Mietzinsen, Handwerker- und Arztrechnungen etc.
  • 1 Jahr: Bei Ansprüchen aus Mängeln gekaufter oder reparierten Ware etc.
  • Ausnahmen: Anfechtbare Verträge: 1 Jahr
  • Keine Verjährung: Grundpfandschulden