VBR - Recht
Test
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Set of flashcards Details
Flashcards | 49 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | Secondary School |
Created / Updated | 22.02.2013 / 15.11.2016 |
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Herkunft der Regeln
- Recht
- Sitte
- Brauch
Recht
Rechtsordnung, staatlich erzwingbare Regeln --> öffentliches/Privates Recht Beispiele: Religionsfreiheit, Zahlung der Miete, keine Verletzungen, Steuern bezahlen
Sitte/Brauch
äusseres Verhalten, Anstand
Beispiele: Grüssen, Umgangsformen
Moral
Gewissen, Innere Gesinnung
Beispiele: Keine verletzenden Bemerkungen, Lügen
Welche Anforderungen soll eine Rechtsordnung erfüllen?
- Gerechtigkeit
- Billigkeit
- Praktikabilität
Gerechtigkeit
Gleiches gleich behandeln und Ungleiches ungleich
Billigkeit
Rücksicht auf den Einzelfall
Praktikabilität
Sinnvoll und klar anwendbar
Rechtsquellen
- Geschriebenes Recht
- Gewohnheitsrecht
- Gerechtigkeitspraxis
Geschriebenes Recht
Verfassung, Gesetz, Verordnung
Gewohnheitsrecht
Regional üblicher Brauch, Usanzen der Wirtschaft
z.B. ist es festgelegt, dass man beim Zinssatz mit 360 Tagen rechnet
Gerechtigkeitspraxis
BGE
Welches ist das wichtigste Gesetz in der Schweiz?
Die Bundesverfassung
Rangordnung des Rechts
- Verfassung
- Gesetze (Legislative, Parlament)
- Verordnung (basiert auf dem Gesetz, ausgeführt durch den Bundesrat, Exekutive)
Kompetenzkonkurrenz
- Bundesrecht vor kantonalem Recht
- Kantonales Recht vor Gemeinderecht
Normenkonkurrenz
- Jüngeres Recht vor älterem Recht
- Sondergesetzte vor allgemeinen Gesetzen
- Höherrangiges Recht vor niederrangigerem Recht
Begrenzung staatlicher Macht
- Gewaltentrennung bei Behörden
- Garantie der Freiheitsrechte
- Legalitätsprinzip, der Staat handelt aufgrund der gesetzlichen Grundlage. BV Artikel 190
- Vorschrift so auffassen, wie sie im Gesetz steht
Öffentliches Recht
- Regelt die Rechtsbeziehung zwischen: Privatperson – Staat und Staat - Staat
- BV, StGB, SVG, USG, SchKG
- Zwingendes Recht: Vorschriften müssen eingehalten werden
Privatrecht
- Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Personen untereinander
- ZGB/OR
- Dispositives Recht: Vorschriften gelten nur, wenn nichts anderes abgemacht ist
Rechtsvorschriften
-
Absolut zwingendes Recht
-
Dispositives Recht
-
Relativ zwingendes Recht
Absolut zwingendes Recht
Bestimmungen sind gegenüber beiden Parteien nicht veränderbar
Beispiele: Verjährungsrecht, Fahrverbot im angetrunkenen Zustand, Mindestkapitalisierung AG etc.
Dispositives Recht
Gilt nur, sofern nichts anderes vereinbart wurde
Beispiele: FrankoDomizil, Zahlungsfristen, Gewinnverteilung Kollektivgesellschaft, Übergabeort etc.
Relativ zwingendes Recht
Zugunsten der wirtschaftlich-sozial schwächeren Partei (z.B. Arbeitnehmer) dürfen Änderungen gemacht werden, nicht aber zu deren Ungunsten.
Beispiel: Nach dem 20. Lebensjahr hat ein Arbeitnehmer Anrecht auf 4 Wochen bezahlte Ferien. Der Arbeitgeber darf ihm mehr, aber nicht weniger gewähren.
Handlungsfähigkeit
Natürliche Personen
- urteilsfähig à Fähigkeit, vernunftgemäss zu handelnmündig à ab 18 Jahren
Juristische Personen
- Wenn die nach Gesetz und Statuten erforderlichen Organe bestellt sind
Volljährigkeit
Mit Vollendung des 18. Altersjahres
Handlungsunfähig
Nicht urteilsfähig, umfassende Beistandschaft (Bevormundung)
Beschränkt Handlungsunfähig
Kinder und Jugendliche, urteilsfähig, nicht volljährig oder hat einen Beistand zur Unterstützung
Generell: bedürfen zum Abschluss eines Vertrages die Zustimmung der Eltern, dürfen im Rahmen ihres Einkommens und Urteilsvermögen selbständig Verträge abschliessen (Kauf von Paninibildern, Playstation etc.) Faustregel: 2 Monatsgehälter
Lösen von Rechtsfällen
1. Sachverhalt feststellen
2. Bezug zwischen Sachverhalt und Recht herstellen
3. Rechtsfolgen feststellen
4. Durchsetzung des Rechts planen
Sachverhalt feststellen
Was genau ist passiert? --> W-Fragen
Bezug zwischen Sachverhalt und Recht herstellen
Welche gesetzlichen Regelungen können auf den Sachverhalt angewendet werden?
--> Artikel mithilfe vom Sachregister heraussuchen
Rechtsfolgen feststellen
welche Konsequenzen zieht die Wirkung dieser Regel nach sich?
--> welche Rechtsfolge sieht die anwendbare Regel vor?
Durchsetzung des Rechts planen
Was muss ich tun, damit ich mein Rechts durchsetzten kann?
Rechtsgrundsätze
- Rechtsgleichheit
- Reihenfolge der Rechtsquellen
- Richterliches Ermessen
- Treu und Glauben
- Der gute Glauben wird vermutet
- Rechtsmissbrauch findet keinen Schutz
- Rechtsmissbrauchsverbot
- Beweislast
- Rechtsunkenntnis schadet
Rechtsgleichheit
alle müssen gleich behandelt werden, ob Mann oder Frau. Niemand darf diskriminiert werden
Lohn von Frauen ist tiefer als der der Männer
Reihenfolge der Rechtsquellen
In einem Rechtsfall muss zuerst das geschriebene Recht mit seiner Auslegung herangezogen werden. Wenn sich darin keine Vorschrift befindet, hat das Gericht das Gewohnheitsrecht zu berücksichtigen.
Wo auch solches fehlt, hat das Gericht der Regel zu urteilen, die es als Gesetzgeber aufstellen würde.
Richterliches Ermessen
Wo dem Gericht eigenes Ermessen eingeräumt wird, muss es sämtliche Umstände des konkret zu beurteilenden Falles beachten, um den besonderen Verhältnissen auch tatsächlich gerecht zu werden.
Treu und Glauben
Gesetzgeber verlangt, dass jeder immer nach bestem Wissen und Gewissen handelt. Es wird erwartet, dass man in seinem Handeln ehrlich und fair ist. Zusammenleben ist nur möglich, wenn man davon ausgehen darf, dass man vom Gegenüber nicht belogen oder betrogen wird.
Wird aber auch von einem selbst erwartet.
Rechtsmissbrauch findet keinen Schutz
--> Gutgläubig, vom Recht geschützt:
Ich gehe auf den Flohmarkt und gehe davon aus, dass die Leute ihre gebrauchten Sachen verkaufen und nicht, dass das alles Diebesgut ist.
--> Bösgläubig, vom Recht nicht geschützt:
Ich finde im EBay eine Rolex-Uhr, die sehr günstig ist. Ich vermute, dass die wahrscheinlich geklaut wurde und kaufe sie trotzdem.
Rechtsmissbrauchsverbot
Missbraucht jemand sein Recht offensichtlich, wird dieser Missbrauch nicht geschützt.
- Nur um einen Nachbarn zu ärgern und diesem vorsätzlich die Aussicht zu nehmen, darf man keine Mauer bauen, die sonst keinen Zweck hat.)
Beweislast
Wer etwas behauptet und daraus etwas zu seinen Gunsten ableiten will, muss seine Behauptung auch beweisen. Beweisen heisst: Man muss das Gericht von der Richtigkeit einer behaupteten Tatsache überzeugen.