VBR - Einführung Recht

Einführung Recht BMS 2 Bern

Einführung Recht BMS 2 Bern


Kartei Details

Karten 20
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 26.01.2013 / 31.03.2016
Weblink
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Regeln für das Zusammenleben

- nicht erzwingbare Regeln

  1. Brauch / Sitte
  2. Moral

 

- erzwingbare Regeln

  1. Gesetz

Aufbau der Rechtsordnung

Öffentliches Recht (regelt Verhältnis Staat zum Bürger)

  1. Gesetze (Steuergesetz, Baugesetz, Strafgesetz, etc...)

 

Privatrecht (regelt Verhältnis unter Bürger)

  1. OR / ZGB

Charakter von Rechtsvorschriften

- Zwingendes Recht

 

- Dispositives Recht

Rechtsquellen

- Das geschriebene Recht

- Das Gewohnheitsrecht

- Die Gerichtspraxis

- Die Rechtslehre

- Die gerichtliche Rechtsempfindung / richterliches ermessen

Geschriebenes Recht

Die Verfassung (Volk/Ständerat)

  1. Fundament der Rechtsordnung
  2. sehr unkonkret

Die Gesetze (Nationalrat/Ständerat)

  1. konkretisieren die Verfassung

Die Verordnungen (Bundesrat)

  1. konkretisieren die Gesetze

 

Das Gewohnheitsrecht

Lang geübte Bräuche, zum Beispiel kaufmännisches Jahr zählz 360 Tage

- ungeschriebene!

Die Gerichtspraxis

Alte Gerichtsurteile, v.a. Bundesgerichtsurteile

Die Rechtslehre

Meinungen von Professoren und anderen Experten

Arten der Gerichtsprozesse

- Strafverfahren

- Verwaltungsverfahren

- Zivilverfahren

Strafverfahren

- Öffentliches Recht

 

Instanzenzug

Regionalgericht >> Obergericht >> Bundesgericht

Verwaltungsgericht

- Öffentliches Recht

 

Instanzenzug

Rekurskommission >> Verwaltungsgericht >> Bundesverwaltungsgericht

Zivilverfahren

- Privatrecht

- Gerichtsstand >> Wohnort des Beklagten (Angeklagten)

Instanzenzug

Friedensrichter >> Regionalgericht >> Obergericht >> Bundesgericht

Streitbeträge

 

- Friedensrichter, Obergericht, Bundesgericht

- Friedensrichter bis zu 2'000.-

- Obergericht ab 10'000.-

- Bundesgericht ab 30'000.-

  1. Miet- & Arbeitsrecht schon ab 15'000.-

Rechtsgrundsätze

  1. Rechtsgleichheit
  2. Beweislast
  3. Im Zweifelsfall für den Angeklaten = Beklagten
  4. Rechtsunkenntnis schütz vor Strafe nicht

Personenrecht

  1. Rechtsfähigkeit
  2. Urteilsfähigkeit
  3. Mündigkeit
  4. Handlungsfähigkeit
  5. Beschränkte Handlungsfähigkeit
  6. Natürliche und juristische Personen

Rechtsfähigkeit

Ab der 12. Schwangerschaftswoche bis zum Tod, teilweise auch darüber hinaus. Man untersteht dem Schutz der Rechtsordnung

Urteilsfähigkeit

!! Gilt nur fürs Privatrecht !!

 

Erreicht ab dem 18. vollendeten Lebensjahr, 18. Geburtstag

Nicht urteilsfähig wenn geistig behindert

Kann man auch vorübergehend verlieren (z.Bsp. Vollrausch)

Mündigkeit

Ab dem 18. Geburtstag

Kann man auch vorübergehend verlieren (z.Bsp. Drogensucht, mehrjähriger Gefängnisstrafe, Demenz, etc.)

Handlungsfähigkeit

!! Gilt nur fürs Privatrecht !!

 

Urteilsfähigkeit + Mündigkeit = Handlungsfähigkeit

Strafmündigkeit

!! Gilt nur fürs Strafrecht !!

 

Ab 10 Jahren = Jugendstrafrecht