Unternehmensgründung
Finanzplanung
Finanzplanung
Kartei Details
Karten | 7 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 10.06.2014 / 10.06.2014 |
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1. Einzelfirma
- nötige Bewilligung einholen
- Anerkennung der Selbständigkeit erforderlich (mehr als 1 Kunde)
- Handelsregistereintrag für kaufmännisch geführtes Gewerbe
- Anzahl Inhaber: 1 natürliche Person
- Mindestkapital: keine Auflagen
- Meldepflichten
2. Aktiengesellschaft
- nötige Bewilligung einholen
- Beurkundung beim Notar
- Handelsregistereintrag
- Anzahl Inhaber: 1 Aktionär, natürliche Person oder juristische Person
- Mind. Kapital: 100'000 CHF, davon 50% einbezahlt
- Meldepflichten
3. GmbH
- nötige Bewilligung einholen
- Handelsregistereintrag
- Anzahl Inhaber: 1 Gesellschafter (vor 2008 mind. 2)
- natürlich oder juristische Person (keine Solidarhaftung unter Gesellschaftern)
- Mindestkapital: 20'000, vollständig einbezahlt
- Übertragung der Stammanteile genügt einfache Schriftlichkeit
- keine obere Limite beim Stammkapital
- Rechnungslegungsvorschriften wie bei AG
- Meldepflicht
4. Revisionspflicht
wenn ...
- Bilanzsumme über 10m CHF
- Umsatzerlös über 20m CHF
- über 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
Keine Revisionspflicht wenn nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt und Zustimmung aller Gesellschafter
5. Anerkennung Selbständigkeit
- durch die Ausgleichskasse nur bei Gründung einer Einzelunternehmung erforderlich
6. Als sozialversicherungsrechtlich selbständig gilt wer?
- unter eigenem Namen
- auf eigene Rechnung arbeitet
- in unabhängiger Stellung (mehr als nur 1 Kunde)
- das eigene wirtschaftliche Risiko trägt
7. Welche Unterlagen braucht die Ausgleichskasse?
- Rechnungen
- Offerten
- Lieferscheine
- abgeschlossene Verträge mit Kunden / Auftraggebern
- Miet-/Pachtverträge, Berufsausübungsbewilligung
- andere je nach Tätigkeit massgebende Unterlagen