Umweltrecht

Umweltrecht

Umweltrecht

Christoph Farmer

Christoph Farmer

Kartei Details

Karten 45
Lernende 12
Sprache Deutsch
Kategorie Naturkunde
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 05.08.2014 / 19.04.2021
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Genehmigungsbedüftige Anlagen

Grundpflichten des Betreibers

  1. Schutzpflicht(Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen, Normalbetrieb und Störfälle)
  2. Vorsorgepflicht(integrierte Emissionsvermeidung/-begrenzung,Stand der Technik,Angemessenheit)
  3. Abfallvermeidung/-entsorung(Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung, Entsorung nach BImSchG)
  4. Energieverwendung (Sparsamkeit/Effizienz)
  5. Nachsorge (Nach Einstellung Betriebes: Schutz- und Gefahrenabwehrpflicht,Abfallentsorgungspflicht, Betriebsgeländesicherungspflicht)

Begriff Störfallverordnung

Verordung die den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von plötzlich auftretenden Störfällen bei technischen Anlagen mit Austritt gefährlicher Stoffe regeln soll.

Setzt Anforderungen an die europ. Seveso-II-RL. in nationales Recht um. DIe Störfallverordnung gilt für alle Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer Mengenschwelle vorhanden sind.

Grundpflichten StöV

  • allg. Betreiberpflichten
  • Verhinderung von Störfällen
  • Begrenzung von Störfallauswirkungen
  • Anzeigeverpflichtungen (Errichtung,Änderung,Stillegung)
  • Konzept zur Verhinderung von Störfällen

erweiterte Pflichten lt. StöV

  • Sicherheitsbericht
  • Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
  • Informationen über Sicherheitsmaßnahmen
  • Dokumentation

Struktur StöV

  1. Allg. Vorschriften
  2. Grundpfl.
  3. erweiterte Pfl.
  4. Behördenpfl.
  5. Meldeverfahren und Schlussvorschriften
  6. Anhänge