Umweltplanung
Prüfungsfragen zur Vorlesung «Umweltplanung» des PLUS am D-BAUG der ETH Zürich
Prüfungsfragen zur Vorlesung «Umweltplanung» des PLUS am D-BAUG der ETH Zürich
Kartei Details
Karten | 58 |
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Lernende | 26 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Geographie |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 06.07.2011 / 21.05.2023 |
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16. b)Was ist im wesentlichen bei der Systemabgrenzung im Zusammenhang mit einer UVP zu beachten?
soll wirkungsbezogen sein!!!
* zeitliche Systemabgrenzung:
- Erstellungszeit
- wirtschaftliche Lebensdauer
- Stillegung/Abbruch der Anlage ("Altlasten")
*räumliche Systemabgrenzung:
- von Fall zu Fall verschieden
- räumliche Ausbreitung der Belastung sehr schwer zu erfassen (Ausbreitungsmodelle)
*inhaltliche Systemabgrenzung:
-Die UVP soll alle einer Anlage zurechenbaren Auswirkungen auf die natürliche Umwelt einzeln und auch gesamthaft ermitteln und bewerten.
-Die UVP beinhaltet keine Untersuchung von sozio-ökonomischen Auswirkungen (Ausnahme: Bei öffentlichen und konzessionierten privaten Anlagen wird eine Begründung des Vorhabens verlangt), nur umweltrelevante.
-Die UVP ist also keine Raumverträglichkeitsprüfung (Standortfrage ist nicht Gegenstand der Untersuchung) und auch keine Zweckmässigkeitsprüfung.
16. a) Wozu dient im Gesamtablauf einer Umweltverträglichkeitsprüfung das "with-without-Prinzip"? Was ist im wesentlichen bei der Systemabgrenzung im Zusammenhang mit einer UVP zu beachten?
a) Mit Hilfe des WITH-WITHOUT-Prinzipes (Hauptuntersuchung!) werden folgende Punkte abgeklärt:
Betrachtungszeitraum
WITH-Fall: Welche Intensität haben die Wirkungen und welche Eintretenswahrscheinlichkeit besitzen sie über den gesamten Betrachtungszeitraum gesehen. Das heisst:
-wie stark wird die Umwelt während der Bauphase belastet?
-welche Wirkungen gehen von der Anlage aus im Normalbetrieb?
-welche Wirkungen sind zu erwarten bei Störfällen und wie gross ist die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens?
-welche Störfälle sind als Katastrophenfälle (gemäss USG) zu bezeichnen und entsprechend zu berücksichtigen?
-mit welchen Wirkungen ist nach der Stillegung bzw. während des Abbruchs der Anlage zu rechnen?
-Ausgangszustand bzw. -belastung: Wie gross ist die Belastung der Umwelt vor der Erstellung der Anlage?
-WITHOUT-Fall: Wie wäre die Entwicklung der Umweltbelastung ohne die Erstellung der Anlage über den gesamten Beobachtungszeitraum gesehen?
15.) Welche Möglichkeiten sehen Sie als verantwortlicher Projektleiter und Verfasser eines Umweltverträglichkeitsberichtes, die beteiligten Akteure in Ihre Arbeit miteinzubeziehen? Wie ist das Beschwerderecht bei UVP-Verfahren geregelt?
Der Bericht und der Entscheid der Umweltschutzfachstelle (bzw. des BUWAL, wo es zuständig oder anzuhören ist) können nach Bekanntgabe der zuständigen Behörde während 30 Tagen eingesehen werden. Berechtigt zur Beschwerde sind das Eidgenössische Departement des Innern und betroffene Nachbarkantone (Behördenbeschwerde), betroffene Gemeinden (Gemeindebeschwerde) sowie vom Bundesrat bezeichnete, gesamtschweizerische Umweltschutzorganisationen (Verbandsbeschwerde), welche mindestens zehn Jahre vor Einreichen der Beschwerde gegründet wurden (Ar. 55, 56, 57 USG)
- Verfahrenskoordination mit zuständiger Behörden und US-Fachstellen
- Breite Orientierung der Öffentlichkeit
- Unabhängige Begleitkommission mit Vertretern aller Akteuren (=> Interessen verbinden)
- Regelmässige Meetings
*Vorsorgeprinzip: minimieren und vermeiden von Umweltschäden (soweit tech. und wirtsch. tragbar), Art. 9 Abs. 2 USG (Massnahmen zur weiteren Verminderung): UVP stellt sicher, dass Anlagen nur dann bewilligt werden, wenn ihre Vereinbarkeit mit den Umweltschutzbestimmungen gewährleistet ist
*Prinzip der ganzheitlichen Betrachtungsweise: Gesamtschau (=> Verfahrenskoordination der UVP) (Wirkungsketten, Synergismen, Antagonismen)
*Verursacherprinzip:
Kosten für UVB
Verantwortung für Umweltschäden
Beweissicherung
UVP/USG verlangen Massnahmen für eine weitere Verminderung der Umweltbelastung und Kosten dafür -> Erfolgskontrolle
*Verhältnismässigkeitsprinzip: UVP zeigt nur Massnahmen auf, die finanziell im Rahmen des Projektes liegen. Kosten im vernünftigen Verhältnis zu den Gesamtkosten
*Kooperationsprinzip: Kooperation zwischen allen Beteiligten
13.) Welchen Stellenwert ordnen Sie dem heute zur Anwendung gelangenden UVP-Verfahren zu? Wo vermuten sie Lücken und Nachteile des Verfahrens?
integrale Anlagenprojektierung; liefert unverzichtbare Grundlagen zum Entscheid über die Umweltverträglichkeit eines Vorhabens
Bauprojekt und UVB werden unter fachlichen und organisatorischen Gesichtspunkten idealerweise vom gleichen Ingenieurbüro bearbeitet. Dies hat natürlich eine starke Abhängigkeit zur Folge. Auch bei verschiedenen Büros besteht natürlich immer eine Abhängigkeit zwischen dem Berichtverfasser und dem Auftraggeber
Die UVP berücksichtigt keine sozialen oder ökonomischen Aspekte. Eine Anlage, die aus z.B. sozialen Gründen sinnvoll wäre, kann vom Umweltstandpunkt her sehr fragwürdig sein (Bsp.: Helikopterlandeplatz eines städtischen Spitals).
Die doch sehr wichtige Standortwahl geschieht nicht zwingend nach umweltspezifischen Kriterien.
Der UVP wird oft vorgeworfen, bauverzögernde oder sogar -verhindernde Wirkung zu haben (Konflikt Wirtschaft - Umweltschutz)
nur Projekt-UVP, keine Prozess-UVP (Standortwahl!)
12.) Nennen Sie Ihnen bekannte Beispiele von Anlage, die der UVP-Pflicht unterworfen sind. Erläutern Sie in diesem Zusammenhang die beiden Begriffe: - massgebliches Verfahren? Bsp.? - 1- oder mehrstufige UVP? Bsp.?
a) Bereiche: Strassenverkehr, Schifffahrt, Schiessverkehr, Luftfahrt, Energieerzeugung, Übertragung & Lagerung v. Energie, Wasserbau, Entsorgung, milit. Bauten & Anlagen, Sport, Tourismus & Freizeit, Industrielle Betriebe, andere Anlagen
-> Rohrleitungen: 1. Konzessionsverfahren 2. Plangenehmigungsverfahren
-> Flughäfen: 1. Rahmenkonzessionsverf. 2. Baukonzessionsverf. 3. Betriebskonz.
-> Laufkraftwerke: 1. Konzessionsverf. 2. durch kant. Recht geregelt
b) Bewilligungs-, Genehmigungs- oder Konzessionsverfahren, wie es für die jeweilige Anlage im Gesetz vorgesehen ist. Durch dieses Verfahren ist auch die zuständige Behörde bestimmt
=> Baubewilligung, Plangenehmigung
c) UVP ist kein selbständiges Verfahren, sondern Bestandteil des massgebl. Verfahrens und deshalb
wird dieses evtl. aufgeteilt auf mehrere Stufen. Die Prüfung wird bei jedem Verfahrensschritt soweit durchgeführt, als die Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt für den jeweiligen Entscheid bekannt sein müssen
11.) Bei umfassenden Vorhaben finden sich heute oft viele Projekte auf engstem Raum, die zum gr. Teil UVP-pflichtig sind. Vor welchen spezifischen Problemen stehen die Behörden als Prüfinstanz?
*Fachlich: fehlende Kompetenz, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Ungenauigkeit der Prognosen
*Organisatorisch: Koordination der interdiszipl. Zusammenarbeit
*Finanziell: Kostenverhältnis UVP <=> Projekt
*Prognosen: Beschreibung des Ist-Zustandes? Ausgangszustand! => Zeitl. Veränderung der Umweltbelastung, prognostische Wirkungsanalyse schwierig, wenn künftig ganz andere Einwirkungen vorherrschen
*Projekt-UVP -> zur Koordination (und i. S. der ökol. Planung) wären Prozess-UVP nötig, um das Zusammenspiel der versch. Anlagen berücksichtigen zu können => bestmögliche Standortwahl
*Zusammenspiel: => ökol. Planung => Prozess-UVP
10.) Nennen sie die Ihnen bekannten umweltrelevanten Gesetzte und Verordnungen und deren Bedeutung im Gesamtrahmen. Erläutern Sie in diesem Zusammenhang die Begriffe: - nominales & funktionales US-Recht? Welche wesentliche Instrumente zur Durchsetzung des
a) - BV Art. 74 Umweltschutz
*USG (Umweltschutzgesetz)
*UVPV (Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
*LRV (Luftreinhalte-Verordnung)
*StoV (Verordnung über umweltgefährdende Stoffe)
*VBBO (Verordnung über Belastungen des Bodens)
*LSV (Lärmschutz-Verordnung)
-NHG (Gesetz über den Natur- und Heimatschutz)
*VBLN (Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler)
*VISOS (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz)
-GschG (Gewässerschutzgesetz)
*Klärschlammverordnung
*VWF (Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten)
*Abwasserreinigung
b) Nominales: USG <=> funktionales: Vorschriften über N-&H-Schutz etc.
c) *Vorschriften zur Begrenzung der Umweltbelastungen (Emissions- & Immissionsgrenzwerte)
*Sanierungspflicht bei Überschreitung von Grenzwerten
*Luftreinhaltekonzepte & Lärmbekämpfungskonzepte
9.) Im Auftrag des BAFU und der Regio Basiliensis haben sie trotz EWR-Nein die unterschiedliche Handhabung bei der Überprüfung umweltrelevanter Vorhaben in D, F & CH zu erfassen um später mögliche Angleichungen vorzuschlagen: => Erläutern Sie ein mögliche
Systemtechnik:
Infobeschaffung
Studium der Gesetzestexte; Erarbeitung der Grundlagen, auf die sich die UVP in den jeweiligen Ländern stützen; Unterschiede herausarbeiten
Analyse der UVP-Verfahren (Zuständigkeiten, Aufgaben; Koordination; Ablauf...)
Direkter Projektvergleich: vergleiche Bewilligungsverfahren gleicher Anlagen in den Ländern
8.) Im USG vom 1. Juli 1997 wird das Instrument UVP gesetzlich verankert. Was ist Gegenstand, Inhalt, Zweck und Ergebnis dieser Prüfung ? Erläutern Sie die grundsätzliche Bedeutung von USG, UVP und UVPV im Rahmen des Umweltschutzes.
USG Art. 10a-10d (Kapitel 3) => UVP
Gegenstand: Projekt-UVP => ortsfeste Anlagen (Std.ort gegeben), die die Umwelt erheblich belasten können
Inhalt: Vorhaben, Auswirkungen, Massnahmen, Kosten
Zweck: Bereitstellung der nötigen Entscheidungsgrundlagen für zust. Behörde, ob ein Vorhaben
den Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht und (evtl. mit Auflagen oder Bed.) bewilligt werden kann Umweltauswirkungen abklären Instr. der Vorsorge
Ergebnis: Aussage über die UV eines Vorhabens und evtl. über Auflagen oder Beding., mit welchen diese erreicht werden kann
USG: techn.-naturw. & politischer US, enthält gesetzl. Grundlage für Verordnungen, welche die Instrumente zur Realisierung des US beinhalten.
UVP: (unselbständiges) Verfahren zur Abklärung der Einhaltung umweltrelevanter Vorschriften, Vorhaben wird an den Vorschriften gemessen
UVPV: präzisiert die Vorschriften von Art. 10a-d USG & bezeichnet die UVP-pflichtigen Anlagen
Art. 75 BV: RP -> zweckmässige Nutzung des Bodens
Art. 74 BV: US -> Schutz des Menschen & seiner natürl. Umwelt
USG: techn.-naturwissensch. & politischer US
RPG: vorbeugender US (haushälterische Nutzung des Bodens...)
RP & US sind aufeinander abzustimmen => sachübergreifende Planung
RP -> Raumbezug aller Sachplanungen
US -> Umweltrelevante Auswirkungen
Abstimmungsgebot:
US -> Planung, Errichtung/Änderrung von Anlagen, welche Umwelt erheblich belasten; Beachtung der umweltrelevanten Vorschriften
RP -> Koordinationspflicht bezügl. Der raumwirksamen Tätigkeiten
Ökologische Planung:
Bindeglied zwischen RP und Umweltschutz => sachübergreifende und querschnittsorientierte Planung braucht Instrumente der RP (Richt- u. N’pläne) und des Umweltschutzes (Emissions- & Immissionsgrenzwerte, Sanierugskonzepte)
Querschnittsorientierte Grundlagenplanung und überprüfende Planung
Ansätze und Methoden, um Auswirkungen von Nutzungsansprüchen zu ermitteln und zu bewerten.
6.) Zwei Leitsätze des BUWALs zur Optimierung der UVP (1997) lauten:
1. Raumplanung – eine Chance für den Umweltschutz
2. Umweltschutz beginnt mit der Projektidee
Interpretieren Sie! Prinzip der Proj.UVP,Beispiele zu UVP-pflichtigen Anlagen?
Die Raumplanungsinstrumente (Konzepte, Sachpläne, Nutzungs- und Richtpläne) beeinflussen die räumliche Entwicklung und somit auch die Umweltsituation massgeblich.
Umweltschutzmassnahmen werden in der Regel erst spät, d.h. im Rahmen des massgeblichen Verfahrens beantragt. Ebenso wird die Öffentlichkeit und einspracheberechtigte Organisationen vom Gesuchsteller oft erst gegen Ende des Verfahrens in den Planungsprozess einbezogen
5.) Nennen Sie die Zielsetzungen und Prinzipien des Umweltschutzes in der Schweiz. Welches sind die wesentlichen Instrumente zur Durchsetzung des Umweltschutzes?
a) Zielsetzungen:
Art.1 USG: Schutz der Menschen, Tiere & Pflanzen, ihrer Lebensgemeinschaften & Lebensräume vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen und Erhalt der Bodenfruchtbarkeit
b) Prinzipien:
Kooperationsprinzip, Vorsorgeprinzip (minimieren & vermeiden), Pr. der ganzheitlichen Betrachtungsweise (Wirkungsketten, Synergismen, Beweissicherung), Pr. d. Verhältnismässigkeit, Verusacherprinzip
c) Instrumente
Sach-, Richt-, Nutzungspläne (-> Instr. der RP)
Nominales & funktionales Umweltrecht:
- Emissions- & Immissionsgrenzwerte, Sanierungskonzepte
- Vorschriften Begrenzung Umweltbelastungen
- Sanierungspflicht Überschreitung von Grenzwerten
UVP, Grenzwerte, Sondernutzungspläne, Sanierungspflicht Marktkonforme Instrumente (Lenkungsabgaben, Ökobonus, Ökozertifikate)
4.) Was ist Gegenstand der UVP? Auf welchen Verfassungsartikel und Rechtsnormen stützt sich die UVP ab?
Die UVP ist gemäss Gesetz als Projekt-UVP ausgelegt und bezieht sich somit auf die Projektierung von Anlagen an einem gegebenen Standort zu einer gegebenen Zeit. Ortsfeste Anlagen, deren Errichtung oder Änderung die Umwelt erheblich belasten können.
- Bundesverfassung Art. 74 (Umweltschutz)
- Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) Art. 10
- Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) In gewissen Kantonen bestehen Einführungsbestimmungen zur Regelung der vom Bundesrecht offen gelassenen Verfahrensfragen. Die in Art. 9 Abs. 2 USG (Artikel wurde aufgehoben) genannten Richtlinien liegen seit 1990 in Form des vom BAFU herausgegebenen "Handbuch UVP" vor. Des Weiteren wurden vom BAFU in der Reihe "Mitteilungen zur UVP" Vollzugshilfen mit Richtliniencharakter veröffentlicht. Das Handbuch und diese Mitteilungen entfalten keine Gesetzeskraft, sind aber grundsätzlich zu befolgen.
3.) Der Kanton hat Abfallkonzept erarbeitet: Entwicklung einer Methodik zur Evaluation möglicher Deponiestandorte. Erläutere ein mögliches Vorgehen von der Grobtriage bis zur definitiven Festlegung eines Standortes? (Methodik; Ablauf; etc.)
Vorgehensmodell der Systemtechnik:
a) vom Groben ins Detail
b) Unterscheidung von Lebensphasen
c) Problemlösungszyklus
Mögliche Standorte -> RVP (Vorgaben Abfallkonzept beachten -> Schwergewichte: Verbrennung, Recycling, Standort zentral/dezentral)
Entscheidungsablauf:
a) Studium der Situation (Ausgangslage)
b) Wahl des generellen Verfahrens der Entscheidung (method. Unterstützt oder improvisiert)
c) Entscheidungsverfahren festlegen (z.B. NKA)
d) Infobeschaffung & -aufbereitung
e) Anwendung der Entscheidungsregeln
f) Entschluss fassen
Systemtechnik:
GIS (Negativplanung) -> 20 – 30 mögl. Standorte -> Triage -> 5 – 10 Standorte -> Kriterien
verfeinern => Vorstufe zur UVP
2.) Sie erhalten von Ihrem Abteilungsleiter beiliegenden Projektbeschrieb einer UVP-pflichtigen Anlage. Skizzieren Sie als kurze Vorbereitung für das nachfolgende "Brainstorming" eine Relevanzmatrix mit den massgebenden Aussagebereichen.
a) Zeilen: Projektbelange (Ausgangszustand, Errichtung, Betrieb, Ver- und Entsorgung,
Transporte, Zusatzaktivitäten, Ersatzleistungen, Betriebsunterbrüche, Abbruch/Stilllegung, Stör-/ Katastrophenfälle)
b) Spalten: ressourcenbezogene Umweltbereiche (Luft, Wasser, Boden, Flora, Fauna,
Landschaft, Wald, Lärm, Erschütterungen) + raumbezogene Nutzungen (Siedlung, LW, Erholung, Jagd, Fischerei, Wasserwirtschaft etc.)
c) Dient in der Voruntersuchung zur Erfassung der relevanten Fragen und Wirkungsbereiche
d) Schematische/synoptische Darstellung
1.) Als Projektleiter haben Sie die Aufgabe, einen UVB für ein umfangreiches Vorhaben (Stadtautobahn, Flusskraftwerk Ruppoldingen) zu erstellen. Wo sehen Sie Ihr Arbeitsschwergewicht (fachlich, organisatorisch), wo wesentliche Probleme und Konfliktpunkte?
Arbeitsschwergewicht:
a) Führung, Koordination, leitende & überwachende Funktion (org.)
b) Hoher Querschnittsbezug -> interdisziplinäre Zusammenarbeit (org.)
c) Öffentlichkeitsarbeit (org.)
d) Emissionen/Immissionen (Lärm, Abgase, Staub, Erschütterungen) (fachlich)
e) Stadtbild (fachlich)
Probleme & Konflikte:
- fachlich: fehlende Kompetenz, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Ungenauigkeit der Prognosen
- organisatorisch: Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit
- finanziell: Die Kosten für die UVP sollten im Vergleich zu den Kosten des Projektes in einem vernünftigen Verhältnis bleiben. keine exakten Modelle -> keine exakten Resultate
17. a) Welche Probleme stellen sich bei der Quantifizierung von Auswirkungen auf die Umwelt?
Die Beziehungen zwischen Emissionen und Immissionen und den Veränderungen der abiotischen Ressourcen wie Wasser, Boden, Luft lassen sich in der Regel gut mittels mathematischer, physikalischer und statistischer Modelle beschreiben und weitgehend näherungsweise quantifizieren.
Die durch die Ressourcenveränderung induzierten Veränderungen im biotischen, landschaftsbezognen Bereich zu ermitteln, ist wesentlich komplexer als im abiotischen Bereich. Es gilt, die folgenden zwei Probleme zu bewältigen:
- Eigentlich müsste jede einzelne Tier- und Pflanzenart untersucht werden, wie sie auf die Ressourcenveränderung reagiert. Ein solches Vorgehen ist aber schon aus arbeitsökonomischen Gründen ein hoffnungsloses Unterfangen.
- Es ist äusserst schwierig, das gesamte Verhalten eines Ökosystems infolge von Ressourcen- veränderungen quantitativ zu beschreiben.
17. b) Was verstehen Sie unter Aggregation und Syntheseregeln im Zusammenhang mit Umweltauswirkungen?
Mit dem sogenannten Indikatorprinzip werden für eine nicht direkt messbare Grösse (Indikandum) direkt messbare Grössen (Indikatoren) gesucht. Den jeweiligen Indikatormessgrössen werden Werte einer Qualitätsdimension zugeordnet. Anschliessend werden die Indikatoren mit Hilfe einer Gewichtung zu einem Indikandumswert zusammengefasst. Die Gewichtung erfolgt, da nicht alle Indikatoren als Einflussgrössen gleichwertig sein können. Diese Zusammenfassung von direkt messbaren Umweltbelastungen (Grenzwertüberschreitungen etc.) wird Aggregation genannt.
Syntheseregeln:
Vergleichbarkeit der Resultate!
Überführung in gem. Wertdimension, Gewichtung
Zuerst Synthese, dann Aggregation
18.) Nennen Sie die methodischen Grundelemente zur Ermittlung möglicher Umwelt- auswirkungen und erläutern Sie deren Zweck und Bedeutung im Gesamtablauf einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
*Wirkungs- und strukturbezogene Betrachtungsweise
*Bewertungsmassstab als Wertebene (Ziele und Ansprüche der Gesellschaft)
*WITH-WITHOUT-Prinzip
*Wirkunsanalysen (verschiedene Methoden)
*Aggregation nach Syntheseregeln (Vorallem in Voruntersuchung. Vorsicht: Aggregation nicht zwingend sinnvoll. Es interessiert nicht unbedingt ob das ganze Projekt umweltverträglich ist bzw. nicht ist, sondern wo Probleme und Massnahmen notwendig sind (z.B. Lärm))
Zusammenhänge erkennen => Quantifizieren => Beurteilen
19.) Welche Grundlagen benötigen Sie zur Beurteilung eines UVP-pflichtigen Projektes? Erläutern Sie Ihre Aussagen anhand eines konkreten Beispiels (Flusskraftwerk Ruppoldingen).
*Projektunterlagen
*Angaben über das Gebiet (Vegetation etc.)
*Beschreibung des Ausgangszustandes:
- aktuelle Nutzung
- bestehende Konflikte
- natürliche Ressourcen
- kulturelle Ressourcen
*kartographische Informationen:
- Geologie
- Hydrologie
- Klima
- Topographie
Grundlagen für Prüfung durch zuständige Behörde:
- UVB
- Fachgutachten
20) Erläutern Sie den Ablauf einer UVP. Nennen sie in diesem Zusammenhang die Beteiligten, deren Zuständigkeit, Pflichten und Befugnisse. (Handbuch S.15)
UVP-Pflicht ? -> Voruntersuchung -> Pflichtenheft -> Hauptuntersuchung -> Bericht -> Beurteilung ->
Prüfung -> Entscheid über Vorhaben
Beteiligte:
- Gesuchsteller: Berichterstellung, Auskunftspflicht, Bezahlung der UVP, Öffentlichkeitsarbeit
- Umweltschutzfachstelle: Beurteilung des UVB, Begutachtung Pflichtenheft, Beratende Funktion, Beantragung zusätzlicher Abklärungen
Zuständige Behörde: Prüfung, Bewilligungs-, Genehmigungs- oder Konzessionsverfahren (massgebliches Verfahren), Vermittlung zwischen Gesuchsteller und Umweltschutzfachstelle, Zugänglichkeit UVB, Entscheid
Öffentlichkeit: Petitionen, Meinungsäusserung, Einsicht UVB
Umweltschutzorganisationen: Beschwerderecht, beratende Funktion evtl. Subventionsbehörde: subventionsberechtigte Vorhaben (Energie 2000)
21.) Welche Anforderungen werden an die UVP-Methodik und an die konkreten Aussagen einer Umweltvertäglichkeitsprüfung gestellt? Begründen Sie diese Anforderung anhand eines konkreten Beispiels. (-> Flusskraftwerk Ruppoldingen)
- UVP-Methodik
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit
- Zuverlässigkeit
- Gültigkeit
- Genauigkeit
- Akzeptanz
Resultate einer UVP:
*Die Auswirkungen auf die Umwelt einer projektierten Anlage sind zu ermitteln:
- in Funktion von Raum und Zeit
- mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und
- ihrer Genauigket -> Sensitivitätsanalyse
* Die resultate der UVP sollen zuverlässig sein (Erfassung der relevanten Auswirkungen, Methodenunabhängikeit der Resultate).
22.) Nennen Sie Zweck, Stellenwert und Methoden der Voruntersuchung im Rahmen eines UVP-Verfahrens.
Zweck: Wenn UVP-Pflicht besteht, gilt es herauszufinden, welches voraussichtlich die wichtigen Fragen
und Wirkungsbereiche, Rahmenbedingungen, Annahmen und Projektvorgaben sind und welche die unwichtigen. So dass in der Hauptuntersuchung nur noch die relevanten Umweltauswirkungen im Detail betrachtet werden.
Stellenwert: Die Voruntersuchung genügt als UVB wenn festgestellt werden kann dass die Anlage die
Vorschriften zum Schutz der Umwelt einhält. So können die Kosten gering gehalten werden. Durch die Vorselektion der Umweltauswirkungen können die Kosten ebenfalls minimiert werden.
Methoden:
analytische Werkzeuge wie:
- Ad hoc Instrumente (Brainstorming)
- Checklisten
- Relevanztabellen
- Netzwerke (Ursachen-Wirkungsnetze)
- Overlays (GIS)
- quantitative kausalanalytische Bewertungsmodelle
- Mathematische Modelle
die ersten vier Methoden sind für Voruntersuchung geeignet (weniger komplex und datenintensiv)
23.) In einem Ingenieurbüro übergeben Sie einem Mitarbeiter die Projektleitung zur Erarbeitung eines UVBs für ein umfangreiches Vorhaben (Flusskraftwerk). Welche konkreten Ratschläge erteilen Sie ihm bezüglich fachlicher Abwicklung, Methodik, Organisation
Fachliche Abwicklung: rotes Handbuch S.23
Methodik: (einf. Fragen f) -Transparenz und Nachvollziehbarkeit
-Zuverlässigkeit
-Gültigkeit
-Genauigkeit
-Akzeptanz
Organisation /Leitung: (einf. Fragen r) -rechtliche Grundlagen
-Wahl des Verfahrens (im Einverstaendnis mit dem Gesuchsteller)
-Terminplanung
-Koordination der interdisziplinaeren Zusammenarbeit
-Erhaltung des Informationsflusses -Budget und Kostenkontrolle
24.) Wozu dient Ihnen eine Relevanzmatrix? Was verstehen Sie unter einer zweistufigen Wirkungsanalyse? Was bezweckt diese Zweistufigkeit?
Die Relevanzmatrix hilft die Beziehungen zwischen Wirkungen und Auswirkungen ("Black-Box") besser zu erkennen und systematisch aufzulisten, wodurch die wichtigen (relevanten) Probleme und Wirkungen von den weniger wichtigen abgegrenzt werden können.
- 1. Stufe: Ressourcenbezogene Beschreibung der Umwelt (Luft, Boden, Wasser)
- 2. Stufe: Raumbezogene, nutzunsorientierte Beschreibung der Umwelt (Wohnen, Landwirtschaft, etc.)
Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise wird so sichergestellt, dass nicht nur die primären, sondern auch die sekundären Wirkungen (Wirkungsketten und Synergieeffekte) beru?cksichtigt werden. Die Auswirkungen auf die natu?rlichen Ressourcen lassen sich qualitativ und auch quantitativ relativ einfach beschreiben. Hingegen sind Verknu?pfungen zwischen den Ressourcen und den Raumnutzungen äusserst komplex. Eine getrennte Betrachtung ist zweckmässig. Falls schon in der 1. Stufe Grenzwertu?berschreitungen festgestellt werden, kann man die Untersuchung abbr.
25.) Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Raum- und einer Umweltvertäglichkeitsprüfung und welche Konsequenzen leiten sich daraus ab? Was heisst überhaupt "umweltverträglich"?
Raumvertäglichkeitsprüfung (Instrument der Raumplanung) Prüfung auf Raumwirksamkeit
-Bezug der Anlage zum Raum räumliche Probleme
- Koordinationsbedarf; Konflikte und deren Behandlung
- Standortwahl (Linienführung)
Umweltverträglichkeitsprüfung (Instrument des Umweltschutzes) Prüfung auf Umweltvertäglichkeit
- Projekt vorhanden (Standort gegeben)
- Umweltsauswirkungen in Szenario festhalten für gegebene Zeit an gegebenem Ort
Die Umweltvertäglichkeit wird anhand der Umweltauswirkungen eines Projektes beurteilt. Diese Beurteilung basiert dabei auf
- Gesetzesnormen
- Interessenabwägungen
- naturwissenschaftlichen Erkenntnissen
- Werthaltungen der Gesellschaft und
- Erfahrungen aus der Vergangenheit.
Aufgrund dieser Punkte wird ermittelt, ob die Umweltauswirkungen eines Projektes vertretbar sind oder nicht.
26.) Was verstehen Sie unter einer mehrstufigen Umweltverträglichkeitspru?fung? Erläutern Sie Ihre Aussagen anhand eines konkreten Beispiels.
Ist bei einem Projekt das massgebliche Verfahren mehrstufig, so schreibt die UVPV auch eine mehrstufige UVP vor.
Bei einer mehrstufigen UVP wird die Prüfung in jedem Verfahren so weit durchgeführt, als die Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt für den jeweiligen Entscheid nach dem anwendbaren Recht bekannt sein mu?ssen. Die Gesamtheit aller stufenweisen Umweltabklärungen erbringt damit den lu?ckenlosen Nachweis über die Umweltvertäglichkeit der Anlage. Nachfolgende UVP-Stufen (z. B. Ausführungsprojekt im Nationalstrassenbau) haben sich nicht mehr mit den erfolgten (Grundsatz-)Entscheiden (Genehmigung der allgemeinen Linienführung bzw. des generellen Projektes), sondern mit der umweltmässigen Optimierung der Anlage zu befassen.
27.) Welche Aspekte von Umweltauswirkungen sind zu untersuchen, um entsprechende Belastungen abschätzen und beurteilen zu können? Nennen Sie entsprechende Beispiele.
- Räumliche Ausdehnung der Konflikte
- Dauer der Konflikte
- Art der Schäden (Lebewesen, Gesundheit, Wohlbefinden, etc.)
- Intensität der Schädigung
- Regenerationszeit
28.) Nennen Sie die massgebenden Kriterien zur Bewertung von Umweltbelastungen. Welche Methoden und Verfahren kennen sie, um relevante Wirkungszusammenhänge aufzuzeigen?
Kriterien:
- räumliche Ausdehnung der Konflikte
- Dauer der Konflikte
- Art der Schäden (Lebewesen, Gesundheit, Wohlbefinden, etc.)
- Intensität der Schädigung
- Regenerationszeit
Methoden: analytische Werkzeuge wie:
- Ad hoc Instrumente (Brainstorming)
- Checklisten
- Relevanztabellen
- Netzwerke (Ursachen-Wirkungsnetze)
- Overlays (GIS)
- quantitative kausalanalytische Bewertungsmodelle
- Mathematische Modelle
29.) Welche Bedeutung kommt im Rahmen des Umweltverträglichkeitspru?fverfahren der Voruntersuchung zu? Erläutern Sie den Zweck, Inhalt und Verfahren. Welche Erkenntnisse und konkreten Resultat ergeben sich aus der Voruntersuchung?
Die Umweltverträglichkeit wird in zwei Schritten geprüft, der Vor- und der Hauptuntersuchung. Die Voruntersuchung hat den Zweck, aus der Sicht der Umwelt die relevanten Fragen und Wirkunsbereiche, Projektzustände, die wichtigen Rahmenbedingungen, Annahmen und Projektvorgaben von den irrelevanten auszusortieren und die relevanten so präzis wie möglich als Problemstellung zu definieren.
Steht bereits nach der Voruntersuchung fest, dass ein (einfaches) Vorhaben den Vorschriften zum Schutz der Umwelt entspricht, eru?brigt sich eine Hauptuntersuchung. Die Ergebnisse der Voruntersuchung stellen dann den Bericht dar.
30.) Erläutern Sie die Mindestanforderungen an den Inhalt eines UVB. Wo sind diese Mindestanforderungen geregelt ?Wer entscheidet u?ber die Vollständigkeit des UVB?
Mindestanforderungen:
- muss Art. 9 Abs. 2 und 4 USG entsprechen
- alle Angaben um das Projekt prüfen zu können
- Ermittlung und Bewertung aller dem Projekt zurechenbarer Auswirkungen (einzeln und gesamthaft)
- muss den Abklärungen der Raumplanung entsprechen (entweder in den Richtlinien des BUWAL oder in den Richtlinien der kantonalen Umweltschutzfachstelle.)
Die Umweltschutzfachstelle untersucht anhand der Richtlinien, ob die fu?r die Pru?fung erforderlichen Angaben im Bericht vollständig und richtig sind. Stellt sie Mängel fest, so beantragt sie der zuständigen Behörde, vom Gesuchsteller ergänzende Abklärungen zu verlangen oder Experten beizuziehen. (Art. 13 UVPV)
31.) Geben Sie eine Übersicht über die Pflichten und Aufgaben der Hauptbeteiligten an einem UVP-Verfahren. Gesuchsteller, zuständige Behörde, Umweltschutzfachstelle (vgl. Handbuch S.15)
Gesuchsteller:
- UVP-Pflicht ? Abklären
- Voruntersuchung
- Pflichtenhefterstellung
- Berichterstellung
- Einreichung des Berichts
- Auskunftspflicht gegenu?ber den Hauptbeteiligten
- Öffentlichkeitsarbeit (Empfehlung)
zuständige Behörde:
- Sicherstellung der UVP-Pflicht
- Koordination zwischen Gesuchsteller und Umweltschutzfachstelle
- dass Umweltschutzfachstelle alle Unterlagen hat (Bericht, Pflichtenheft etc.)
- Koordination mit Subventionsbehörde
- Sicherstellung des öffentlichen Zuganges zum Bericht
- Prüfung
- Entscheid über das Vorhaben
Umweltschutzfachstelle:
- Sicherstellung der UVP-Pflicht (Beratung)
- Fachliche Begleitung der UVP
- Begutachtung Pflichtenheft
- Vollständigkeit des Berichtes (allenfalls Beantragung von weiteren Abklärungen
- Beurteilung ob umweltverträglich
32.) Konzept zur Erfolgskontrolle eines konkreten Projekts (z.b. Ruppoldingen) zu entwerfen. Erläutern sie ein mögliches Vorgehen (Kontrollpunkte, Methodik, Zeitrahmen, Verantwortlichkeit, Kostenfolge,..) Wo vermuten Sie Probleme und Schwierigkeiten?
Kontrollpunkte:
- Entscheidungsebene: Überprüfung von der Umweltschutzfachstelle formulierten Anträgen übernommen?
- Vollzugsebene: Überprüfung ob Anträge von der Bauherrschaft richtig umgesetzt werden.
- Wirkungsebene: Überprüfung ob die Massnahmen ihre gewünschten Ziele erreichen.
Zeitrahmen: Von der Projektierung bis weit nach der Inbetriebnahme (Kostenfrage!)
Verantwortlichkeit: Der Gesuchsteller ist verantwortlich dafür dass eine Erfolgskontrolle von einem ”unabhängigen” Büro durchgefu?hrt wird. Die Kosten sind dabei auch von ihm zu tragen. Der Gesuchsteller profitiert letztendlich auch von der Erfolgskontrolle -> grössere Akzeptanz in der Öffentlichkeit und Erfahrungswerte für zukünftige Projektierungen. Hilfreiches ”Beweismittel” bei Schadenersatzforderungen.
33.) Parkhaus unter der Gessnerallee (Stadt ZH) geplant. Wo vermuten Sie das Schwergewicht der umweltrelevanten Probleme und Konflikte im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb. Welche Grundlagen und Fachleute benötigen Sie?
Schwergewicht Probleme und Konflikte
Bauphase:
Lärm, Emmissionen (Staub, Abgase), Mehrverkehr, Grundwasser
Betriebsphase:
Mehrverkehr, Lärm, Emmissionen
Grundlagen:
- Zahlen zum Verkehr (benötigte Parkplätze, Fahrten), sowohl zum bestehenden Zustand, wie auch zum geplanten Zustand
- Verkehrsentwicklung, Prognosen
- Lärmkataster
- Grundwasserkarten
- Schützenswerte Objekte
- Altlasten
Fachleute:
- Verkehrsplaner (Weidmann, Axhausen)
- Wasser (Burlando, Kinzi)
- Geologe (Löw)
- Ev. Archäologe (unbekannt)
34.) Sonderabfallverbrennungsanlage, 3 geeignete Standorte ermittelt, je eine UVP. Wie gehen sie als Gesuchsteller im Rahmen einer UVP vor, um in der Bevölkerung Akzeptanz für ein solch stark umstrittenes Projekt zu erlangen?
- Frühe Öffentlichkeitsarbeit, Information ->Reaktionen beurteilen, beachten
- Begleitkommision (zusammengesetzt aus Vertretern aller Akteuren. -> binden der Interessen)
- Info-fluss (regelmässige Infos über den Verlauf des Projektes...inkl. Probleme die auftauchen (Transparenz)
- allfällige Entschädigung von Leidtragenden
35.) Umweltschutzfachstellen verfassen alle 3-5 J. Bericht über die Umweltsituation im Kt-gebiet. Wie definieren Sie "Umwelt"? Welche Umweltbelange müssen für Gesamtüberblick berücksichtigt werden? Zweck des Berichts? ZusHang zur UVP?
Umwelt: weiter Begriff. Die Umwelt umfasst die Menschen-, Tier- und Pflanzenwelt inkl. deren Beziehungen untereinander, der funktionale Austausch, sowie die abiotischen Faktoren Boden, Luft und Wasser.
Es müssen die ressourcenbezogenen Faktoren berücksichtigt werden sowie die nutzungsorientierten Faktoren. Mit Hilfe einer Relevanzmatrix kann eine Wirkungsanalyse durchgeführt werden. Der Bericht bildet die Entscheidungsgrundlage daru?ber ob eine Anlage umweltverträglich ist oder nicht. Der UVB ist das Resultat einer UVP. D.h. die Ergebnisse der UVP werden im UVB zusammengetragen und übersichtlich dargestellt.
36.) Firma nimmt Waschanlage für kontaminierte Böden in Betrieb (im Industriegebiet). Mit welchen Auswirkungen ist zu rechnen? Wo und wie können Sie sich über das Projekt informieren? Wie können sie sich als Anwohner gegen das Projekt wehren?
Auswirkungen: Lärm, Staub, Gestank, Verkehr, längerfristig vielleicht Bodenkontaminierung
Infos: öffentliche Auflage des UVBs, Informationsveranstaltung der Firma, Direktion der Firma, zuständige Behörde
Massnahmemöglichkeiten:
- Brief an zuständige Behörde
- Petition
- Kontaktsuche mit Firma ->Kompromisslösung suchen
- Informieren und motivieren einer beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisation (vom Bund bezeichnet und mind. 10 Jahre existent)
- Einsprache bei öffentl. Auflage im Baubewilligungsverfahren (massgebliches Verfahren) als betroffene Person möglich
37.) Golfpl. Wo Konflikte mit der Umwelt in Bau, Betrieb und Unterhalt? Welche Empfehlungen und Massnahmen können sie sich vorstellen, um Golfplatz ökologischer zu gestalten und gut in die Landschaft einzubetten? Wann Umweltschutz in Planung miteinbez.?
Konflikte:
- Bauphase: Lärm, 50 Hektaren Baustelle (riesig), Beeinträchtigung der angrenzenden Landnutzung, Staubentwicklung, (ireversible) Bodenverdichtung
- Betrieb: Barriere für Fauna und Flora
- Unterhalt: ?
Massnahmen: Biotopvernetzung, Schaffung von Magerwiesen, Teiche, Mähtermine festsetzen, so dass Versamung möglich.
Zeitpunkt: So früh wie möglich, das heisst während der Projektierung. So lassen sich am ehesten wirkungsvolle Massnahmen umsetzen. Zudem entsteht so ein Dialog zwischen Umweltschutzfachstelle und Gesuchsteller, der den Ablauf der UVP sicherlich unterstützt. Bedenken der Öffentlichkeit können mit entsprechenden Massnahmen ebenfalls schon berücksichtigt werden.
38.) Als Projektleiter haben Sie die Aufgabe, einen UVB zu einem umfangreichen Vorhaben (z.B. Ruppoldingen) zu erstellen. Wo sehen Sie ihr Arbeitsschwergewicht (fachlich, organisatorisch), wo wesentliche Probleme und Konfliktpunkte.
=> siehe Frage 1
Arbeitsschwergewicht:
a) Führung, Koordination, leitende & überwachende Funktion (org.)
b) Hoher Querschnittsbezug -> interdisziplinäre Zusammenarbeit (org.)
c) Öffentlichkeitsarbeit (org.)
d) Emissionen/Immissionen (Lärm, Abgase, Staub, Erschütterungen) (fachlich)
e) Stadtbild (fachlich)
Probleme & Konflikte:
- fachlich: fehlende Kompetenz, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Ungenauigkeit der Prognosen
- organisatorisch: Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit
- finanziell: Die Kosten für die UVP sollten im Vergleich zu den Kosten des Projektes in einem vernünftigen Verhältnis bleiben. keine exakten Modelle -> keine exakten Resultate