Turnaround Management
Turnaround Management - Begrifflichkeiten und Fragestellungen rund um das Thema TM
Turnaround Management - Begrifflichkeiten und Fragestellungen rund um das Thema TM
Kartei Details
Karten | 49 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 16.04.2015 / 13.10.2015 |
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Welche Bestandteile und Nutzen bietet ein integrierter Businessplan?
Bestandteile: (Plan-) Bilanz, GuV sowie Liquiditätsplan.
Alle Effekte der operativen, finanziellen und strategischen Restrukturierung müssen im Businessplan zusammengefasst werden.
Aktualisierung der Pläne angesichts veränderten Marktsituation. Rechnen von reellen Cases und Entwicklung Notfallplan (sofern notwendig).
Weiterer Nutzen: Kosteneinsparung, Flexibilisierung
Welche 4 Arten der Liquiditätsbeschaffung unterscheidet man?
Liquiditätszufuhr durch EK
Liquiditätszufuhr durch FK
Verkauf von VG
Organisatorische Möglichkeiten/Sofortmaßnahmen
Nennen Sie (5) Maßnahmen, durch die sich mittels Eigenkapital die Liquiditätssituation im Unternehmen verbessern lässt und erklären Sie diese!
Kapitalerhöhung durch Gesellschafter: Erhöhung des Stammkapitals (GmbH) oder Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe junger Aktien (AG). Unabhängigkeit bleibt bestehen. Zudem Signalwirkung, dass Vertrauen in Zukunft des UN besteht.
Freiwilliger Nachschuss d. Gesellschafter: Neben der gegebener Nachschusspflicht können Gesellschafter auch freiwillige Kapitalerhöhung vornehmen. Vorteil: Geringe(re) Kosten und Nachschuss muss nicht publiziert werden.
EK-Ersetzendes Gesellschafterdarlehen: Gesellschafter stellt Darlehen aus mit Rückzahlungsanspruch nach der Krise. Vorteil: Kein neuer Gesellschafter kommt ins UN und schnelle Liquiditätszufuhr.
Rangrücktrittserklärungen von Gläubigern: Vertragliche Vereinbarung zwischen UN und Gläubigern, dass Gläubiger die Geltendmachung seiner Forderungen bis zur Sanierung zurückstellt ohne sie zu verlieren.
Debt-Equity-Swap: Forderungen eines Gläubigers werden in EK umgewandelt. Gläubiger erhält entsprechende UN-Beteiligung. Nur mit Zustimmung von 75% der Gesellschafter bzw. Aktionäre möglich.
Nennen Sie (5) Maßnahmen, durch die sich mittels Fremdkapital die Liquiditätssituation im Unternehmen verbessern lässt und erklären Sie diese!
Bankkredit: Chance auf Bankkredit gering --> Möglichkeiten während Krise eingeschränkt, da Sicherheiten nicht erbracht werden können.
Überbrückungskredit: Form eines sehr kurzfristigen Kredits --> Dient zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Wird oftmals benötigt um Überleben des UN während Sanierungsphase zu sichern.
Umwandlung kurzfristige in langfristige Kredite: Kredit-Umschuldung Vorteil: Günstiger Zinssatz und feste Ratenzahlungen.
Kredit durch Bankenpool: Banken, die Kredite an UN vergeben haben, können Bankenpool bilden. Bank/Lieferant mit höchsten Forderungen wird i.d.R. Poolführer
Steuer-Stundung: Zeitlich befristeter Kredit des FA an das UN unter der Voraussetzung, dass UN spätere Zahlung sicherstellen kann --> Stundung mit Zinsaufschlag 0,5% p.M. verbunden.
Nennen Sie (5) Maßnahmen, durch die sich mittels organisatorischer Maßnahmen die Liquiditätssituation im Unternehmen verbessern lässt und erläutern diese!
Verschiebung von Investitionen:
Genaue Untersuchung, welche Investitionen dringend notwendig sind und welche in Zukunft geschoben werden können.
Prüfung, ob Verschiebung nicht mit evtl. Risiken verbunden ist --> Hierdurch werden mehr finanzielle Mittel für dringende Zahlungen möglich.
Verbesserung des Forderungsmanagements:
Grundsätzlich: Zahlungsziele Forderungen kürzer als Zahlungsziele Verbindlichkeiten.
Durch Kreditversicherungs-/Forderungsausfallversicherungen.
Optimierung Mahn- und Inkassowesen.
Strengere Auswahl der Kunden, denen Lieferantenkredit gewährt wurde.
Lageroptimierung:
Verringerung der Lager- und damit Kapitalbindung durch Just-in-Time-Lieferung oder Übertragung des Lagers auf Lieferanten.
Verbesserung Ablauforganisation im UN.
Anpassung der Mengen an das Kaufverhalten der Kunden.
Verkauf schwer verkäuflicher Waren zu niedrigen Preisen (Selbstkosten)
Outsourcing:
Auslagerung von (Teil-)Bereichen eines UN die nicht dem Kernbereich des UN angehören --> Kapitalaufbringende Maßnahme. Nur sinnvoll, wenn Auslagerung im Vergleich kostengünstiger ausgeführt werden kann.
Liquiditätsvorteil, weil man z.B. seinen Fuhrpark verkaufen, Personal abbauen oder Räume einsparen kann.
Verbesserung des Raummanagements:
Verringerung Raumkosten durch Umzug --> niedrigere Mietzahlungen.
Kündigung Mietverträge bei nicht mehr zwingend benötigten Räumen.
Alternativ: Vermietung von nicht mehr benötigten Räumen.
Erhöhung Mieteinnahmen
Weitere:Verbesserung der Einkaufskonditionen und Senkung der Personalkosten
Beschreiben Sie detailliert den Ablauf des Insolvenzverfahrens von der Antragsstellung bis zur Eröffnung! ? Buch 15a ff. InsO
Antragstellung von Schuldner (Eigenantrag) oder Gläubiger (Fremdantrag) bei Gericht --> Eröffnungsgrund wird aufgenommen. --> i.d.Z. Antragsfristen beachten: unverzüglich, max. 3 Wochen nach Insolvenzgrund.
Insolvenzgericht bestellt Gutachter/vorläufigen (schwachen) Insolvenzverwalter: Dieser prüft ob Insolvenzgrund vorliegt und ob Massekosten gedeckt sind.
Sicherungsmaßnahme(n): Gericht kann vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen. Dieser ist zuständig, die Insolvenzmasse zu sichern:
Starker Insolvenzverwalter: Schuldner bekommt vom Gericht allgemeines Verfügungsverbot auferlegt --> Insolvenzverwalter haftet für begründete Vbk.
Schwacher Insolvenzverwalter: Keine HaftungGutachter wird i.d.R. auch vorläufiger Insolvenzverwalter
--> i.d.Z.: Gericht bestimmt im eigenen Ermessen ob konkrete Besetzung eines Gläubigerausschusses erfolgen muss.
Einreichen des Gutachten vor Gericht --> Sofern Insolvenzgrund und Insolvenzmasse vorliegen/ausreichen eröffnet Insolvenzgericht das Verfahren.
Beschreiben Sie detailliert den Ablauf des Insolvenzverfahrens von der Eröffnung bis zur Beendigung/zum Abschluss!
Sofern Insolvenzgrund und Insolvenzmasse vorliegen/ausreichen eröffnet das Insolvenzgericht das Verfahren --> Es erfolgt ein Eröffnungsbeschluss.
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den Insolvenzverwalter über.
Gläubiger werden zur Geltendmachung ihrer Forderungen innerhalb einer Frist aufgefordert.
Ein Berichts- und Prüfungstermin werden festgelegt.
Berichtstermin: Insolvenzverwalter erstellt Vermögensübersicht, berichtet über Vermögen des Schuldners und die Möglichkeit der Betriebsfortführung --> Insolvenzplan.
Prüfungstermin: Formale Prüfung der Forderungen. i.d.R. nach 6 Wochen: Gläubigerversammlung findet statt. Versammlung wird zudem einen Gläubigerausschuss wählen, der den Insolvenzverwalter unterstützt und überwacht.
Versammlung entscheidet vorallem über Fortführung des Verfahrens.
Bericht vom Insolvenzverwalter endet mit Handlungsempfehlung --> Sanierung, übertragende Sanierung, Liquidation.
Der von der Gläubigerversammlung entschiedene Weg wird bestritten.
Erlöse werden gemäß Quote an Gläubiger verteilt.
Verfahren wird nach Fortführung bzw. Auszahlung der Quote beendet.
Erklären Sie die Begriffe „Insolvenzplanverfahren“ und „übertragende Sanierung“ und erläutern Sie Vor- und Nachteile! oder Welche Möglichkeiten bestehen ein Unternehmen im gerichtlichen Insolvenzverfahren zu sanieren? Zeigen Sie jeweils Vor- und Nachteile auf!
Insolvenzplanverfahren:
Ziel --> wirtschaftlich bessere Verwertungsergebnisse als im Falle der gesetzlichen Zerschlagung zu erlangen.
Eine Sanierung, bei der die Gläubiger die wichtigsten Entscheidungen treffen.
Insolvenzverwalter erstellt Sanierungskonzept für UN, welches vom zuständigen Gericht abgesegnet wird.
Im Nachgang erfolgen Verhandlungen mit Gläubigern über Verzichtsmöglichkeiten.
Der Insolvenzplan besteht aus zwei Bestandteilen:
Darstellender Teil: Beschreibt geplante wirtschaftlichen Maßnahmen --> Umstrukturierungsmaßnahmen im Bereich Produktion, Management, Vertrieb
In diesem Teil wird Sanierungsplan erstellt.
Gestaltender Teil: Regelt die Beteiligung der jeweiligen Gläubiger an der UN-Sanierung.
Einteilung der Gläubiger in Gruppen,
Festlegung des Forderungsverzichts,
Festlegung des Zahlungsplans.
In dieser Phase wir der Finanzplan erstellt.
Gläubigerversammlung entscheidet über die Annahme oder Ablehnung des Insolvenzplans
Vorteile: Verlustvorträge sichern, Kontinuität des UN, positive PR, Erhalt der Lieferanten, zukünftig höhere Quoten für Gläubiger, viele Arbeitsplätze bleiben erhalten
Nachteile: Über Austausch des Managements und Abbau von MA entscheidet nicht die Gläubigerversammlungüber --> Einigung mit Betriebsrat notwendig,
Einmaliger Forderungsverzicht bedeutet meist keine grundlegende Sanierung
Übertragene Sanierung: Übertragene Sanierung = Verkauf d. UN --> Sanierung ist hierbei keine „Heilung“.
In der Regel: Gründung einer Auffanggesellschaft und Übernahme von Teilen des Geschäftsbetriebs --> meist GmbH.
Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens durch Sachverständigen.
Veräußerung des profitablen AV und UV sowie des Geschäftsbetriebs an Investor (ohne Forderungen)
i.d.Z.: Genehmigungen durch Gläubigerversammlung erforderlich.
Vorteile: Übernahme nur der erhaltenswerten Unternehmensteile, Erhalt des Firmennamens, geräuschlose Sanierung möglich, neue Gesellschaft haftet nicht für Altverbindlichkeiten
Nachteile: Übergang sämtlicher Arbeitsverhältnisse, Folgeinsolvenz möglich, Verlust der Verlustvorträge, negative PR
Nennen Sie 4 Haftungstatbestände, die zu einer persönlichen Haftung des GF führen können und erläutern Sie diese!
Haftung wegen fehlerhafter Gründung:
Falsche Angaben ggü. Handelsregister im Zusammenhang mit der Gründung
Schädigung der Gesellschafter durch z.B. nicht werthaltige Einlagen und nicht offen gelegten Gründungsaufwand
Haftung wegen Insolvenzverschleppung:
Antrag wird nicht rechtzeitig gestellt --> Antrag muss unverzüglich, jedoch spätestens 3 Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrundes erfolgen --> i.d.Z.: Einholung eines kompetenten Rechtsrats mit dem Ergebnis, dass kein Insol-vengrund vorliegt stellt keine Pflichtverletzung dar.
Haftung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge:
Betroffen hiervon: AN-Beiträge.SV-Beiträge sind zu entrichten auf alle geschuldeten Löhne/Gehälter, auch wenn diese nicht ausbezahlt wurden.
Haftung für nicht abgeführte Steuern:
LSt wird in voller Höhe nur auf gezahlte Löhne geschuldet.
Ratsam: Zahlungen an AN sind bei Liquiditätsengpässen zu kürzen, so dass Mittel für Lohnsteuer zur Verfügung stehen.
Weitere Haftungstatbestände: Haftung für Zahlungen in der Krise & Haftung wegen Untreue (Führung schwarzer Kassen, Aufhebung Beherrschungsvertrag…)