Test 2
Test
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Set of flashcards Details
Flashcards | 299 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Traffic |
Level | Primary School |
Created / Updated | 29.07.2013 / 07.08.2013 |
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Nein
Öffentliche Häfen dürfen von allen Fahrzeugen und Schwimmkörpern benützt werden, nicht öffentliche entsprechend der Entscheidung der darüber Verfügungsberechtigten
weder die Sicherheit von Personen noch der Schifffahrt darf beeinträchtigt werden Vorrang haben Ausfahrende - der Einfahrende darf vor allem die gewerbsmäßige Schifffahrt nicht behindern Beim einfahren haben aber Vorrang: Vorrangfahrzeuge und Fahrzeuge/Verbände, die bei Not oder stürmischen Wetter oder Wellengang im Hafen Schutz suchen Nach dem Einlaufen muss man sich Anmelden
nur mit geringsmöglicher Geschwindigkeit
*Wehr- und Kraftwerksarme dürfen nur bis zur geraden Verbindungslinie zwischen den auf den gegenüberliegenden Ufern aufgestellten Verbotzeichen befahren werden * Sportboote dürfen die Altwässer u. Wasserflächen hinter Leitwerken nicht befahren (ausgenommern Fischfang * Kleinfahrzeuge habe bei Begegnen und Überholen von Fischerei mit mind. 30 m Abstand gerade vorbeizufahren und Wellenschlag zu vermeiden * bei Pegel Überschreitung von 780 Pegel Passau ist die Schifffahrt außerhalb der Häfen verboten * Sprechfunk auf Kanal 10 bei der Schleuse Passau - sonst kanal 16 * Baden und Schwimmen verboten
*Fahrzeuge und Schwimmende Anlagen dürfen nicht stilliegen - ausgenommen Notfälle und Fahrzeuge zur Regulierung und Instandhaltung der Wasserstrasse * ab Pegel 770 Bratislava ist die Schifffahrt verboten Veranstaltungen, Wasserskifahren und ähnliches ist nur mit slowakischer Bewilligung erlaubt - nur im Einvernehmen mit der Zollaufsicht und den für die Grenzpolizei zuständigen Behörden * Bei Annäherung an der Zollstelle Hainburg über Kanal 16 melden
April bis September - nur zu Berg - Tempo 20 mit Viertaktmotoren; Überholen der gewerblichen Schifffahrt verboten
Keine Sportboote - nur Rettung, Schifffahrtspolizei, Zollwache, Wasserbauverwaltung und gewerbliche Schifffahrt
*Die Schifffahrt auf öffentlichen fließenden Gewässern und Gewässern in Anlage 1 des Schifffahrtsgesetzes - gilt nicht für Wasserstrassen, Bodensee und AltenRhein * für Privatgewässer gilt es, soweit der Verfügungsberechtigte nichts anderes bestimmt - kann von der Behörde angewendet werden, wenn nötig
Isar, Inn, Ilz, Traun, Enns, Wien, March, Theiß, Drau, Save
Schwimmende Zusammenstellung von Auftriebskörpern
Fahrgastschiff im Linien- oder im Gelegenheitsverkehr mit einer zugelassenen Fahrgastanzahl von mehr als 20 Personen (dürfen grünen Ball führen)
der Zeitraum zwischen Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
nein - nur Bälle oder Flaggen
Vorrangfahrzeuge (sind auf Flüssen und Seen Fahrgastschiffe mit einer zugelassenenen Fahrgastanzahl von mehr alds 20 Personen. * Nachtbezeichnung zusätzlich zu den Positzionslichtern ein grünes Rundumlicht (über dem Topplicht) * Tagbezeichnung, ein von allen Seiten sichtbarer grüner Ball)
optinaler weißer Ball/ Licht zusätzliche Bezeichnung das Netzes: weiße Lichter in genügender Zahl bei Schleppangel: weiße Flagge
* Achtung * ich halte meinen Kurs bei * Hafenausfahrtsignal * Nebelsignal der Fahrzeuge (ausgenommern Vorrangfahrzeuge - das hat 2 lange Töne) * Brückendurchfahrtssignal
Notsignal der Fahrzeuge
* Nebelsignal der Häfen * Landungsplätze und Nebelwarnanlagen
Durchbrechung der Uferzone zum Landen
50 km/h am Tag und 25 km/h in der Nacht
Schifffahrtshindernis
200 m breiter Streifen den Motorfahrzeuge nur zum An- und Ablegen auf kürzesten Weg mit max 10 km/h durchfahren dürfen; wenn sich die Uferzonen treffen, weil der See so schmal ist, dann darf man in der Mitte max 25km/h haben Fahrzeuge der Berufsfischerei haben sich nur an die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten Elektroantriebe unter 500 W dürfen auch näher ran
* Einsatzfahrzeuge * Vorrangfahrzeuge * Fischer mit weißen Ball * Flöße * Segelfahrzeuge * Ruderfahrzeuge * Motorfahrzeuge * Schwimmkörper (ausgenommen Flöße)
50 m Abstand
Backbordbug vor Steuerbordbug Lee vor Luv
Wenn die Gefahr eines Zusammenstosser ausgeschlossen ist, dann keines
Das muss von der örtlichen Behörde erfragt werden
1 Großbuchstabe u ev 1 Kleinbuchstabe; Bindestrich; 5stellige Zahl
Alle Fahrzeuge ausgenommen - im Ausland zugelassene Fahrzeuge - Ruderfahrzeuge unter 20 m - Segelfahrzeuge unter 10 m - Segelfahrzeuge ohne Aufbau und Wohneinrichtung unter 15m - E-boote unter 4,4 kW - Rennboote für die Dauer der Veranstaltung - Rettungs- und Beiboote - Schifffahrtspolizei, Zoll, Bundesheer
Für die Dauer der Überstellung oder zur Erprobung eine vorübergehende Kennzeicheneinteilung (vor das Kennzeichen wird noch ein "P" gestellt) schwarze Schrift auf gelben Grund
nein bis zu einer Länge von 3 m Länger darf nur eine Antriebsmaschine von max 4,4 Leistung maximale Motorisierung für 4 m Länge: 50 PS und bis 5 m Länge: 100 PS hat auch mit der Verdrängung des Bootes - der Schwerpunktlage, der Manövrierbarkeit zu tun
Antriebsmaschine bis 4,4 kW
Innenborder: * Starter, Lichtmaschine und Verteiler ex-geschützt * Umbau des Kühlsystems * Kühlung des Auspuffsystems (zb mit Wassermantel) * das Auspuffsystem muss gegen von achtern auftretende Wellen durch einen Schwanenhals geschützt werden * der Motorraum muss entlüftet werden können - zb mit ex-geschützen Gebläse * eine Bodenwanne aus Blech muss vorhanden sein
bis zu 30 kW - darüber mit Rad- oder Volantsteuerung; Motorzillen bis 25 kW und Schlauchboote bis 15 kW
Zur Absaugung der Benzingasse aus dem Motorraum vor dem Starten; ist ex-geschützt; Gasschnüffler;
nur aus Metall; und nur außerhalb des Motorraums; Einfüllstutzen und Entlüftungsleitungen nur außenbord; Entlüftungsausgang spritzwassergeschützt; Tank und Einfüllstutzen geerdet;
A (feste Stoffe) B (flüssige Stoffe) C (gasförmige Stoffe)
alle 2 Jahre
1,5 kg je m Bootslänge