Test 2
Test
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Set of flashcards Details
Flashcards | 299 |
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Language | Deutsch |
Category | Traffic |
Level | Primary School |
Created / Updated | 29.07.2013 / 07.08.2013 |
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* 3 lange Töne * nur, wenn dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderen Fahrzeuge oder Schwimmkörper erfolgen kann; Ausfahrende haben Vorrang (1 langer Ton) * Fahrzeuge die bei Not oder stürmischen Wind einlaufen oder vor Wellengang im Hafen Schutz suchen haben auch Vorrang - sogar vor Fahrzeugen mit blauen Funkellicht
Treibenlassen ist auf Wasserstrassen verboten
Propulsionsorgane nicht in Betrieb
* Schleusenvorsignal (weißes Festlicht = halt, Taktlicht = Weiterfahrt in den Unterhafen) * dann zwei rote Lichter nebeneinander = halt; ein rotes Licht = halt, Kammer in Kürze frei; zwei rote Licher übereinander = Schleuse in Revision, zwei grüne Lichter = einfahren * Ausfahrt: rot = halt, grün = ausfahren
* Gößer als 20 m - Recht auf Schleusung, da Wasserstrasse * Maximale Größe: 230m mal 22m / Schubverband 230 mal 23 * Talfahrer hat Vorsignal und Abrufsignal zu beachten * Vorsignal: 2 weiße Lichter (2 Festlichter: Schleuse nicht benutzbar - entweder an der Wartelände oder als einzelnes Fahrzeug im oberen Vorhafen / (links Fest-rechts Takt = voraussichtig rechte Schleuse; links Takt - rechts Fest = voraussichtlich linke Schleuse; zwei Takt = voraussichtlich beide Schleusen benutzbar - 1. Fahrzeug rechts, 2. Fahrzeug links * Abrufsignal: 2 weiße Lichter (2 Festlichter: bis zum Abruf warten / links Fest-rechts Takt: Weiterfahrt zur rechten Schleuse; rechts Fest-links Takt: Weiterfahrt zur linken Schleuse *für die Einfahrt in die Schleuse: 2 rote Lichter übereinander = Einfahrt Verboten - Schleuse außer Betrieb; 2 rote Lichter nebeneinander = halt -Schleuse geschlossen; 1 rotes Licht = halt - Öffnung wird vorbereitet; 2 grün - Einfahrt frei * Ausfahrt: rot = Ausfahrt verboten; grün = Ausfahrt frei
der dient zb fürs Schnelle festmachen, hält aber nicht sicher
Schleusenoberhaupt - weiße Linie - Oberdrempel
Wasserskifahren, Schwimmen und Sporttauchen, Überholen, Benützung eines Ankers
* Auf Abschnitten mit generellen Stillliegeverbot * auf den von den zuständigen Behörden bestimmten Strecken * im Bereich entsprechender Verbotszeichen *unter Brücken und Überspannungen * im Bereich von Fahrwasserengen * in Bereichen, die dadurch zu Engstellen würden * an Mündungen von Nebenwasserstrassen * in der Fahrlinie von Fähren * im Zu- und Abfahrtsbereich von Anlegestellen * auf Wendeplätzen * neben einem Fahrzeug mit rotem Licht oder Kegel = 100m; mit 1 blauen Licht oder Kegel = 10 m; mit 2 blauen Lichtern oder Kegel = 50m; neben einem Fahrzeugen, dass die das Zeichen "Verbot des Stillliegens nebeneinander führt" in dem Abstand, der auf der Tafel steht * Wasserflächen, die das Zeichen Liegeverbot führen
Durch Ländentafeln und Bojen
Lattenpegel (cm), Leuchtpegel, Luftpegel Voranzeiger (in cm) vor Schleusen
der Wasserstand liegt 537 cm über dem Pegel Nullpunkt
ein schwimmfähiges - fahrtaugliches Landfahrzeug, das als Schwimmkörper gilt
Flöße und andere fahrtaugliche Konstruktionen, Zusammenstellungen oder Gegenstände mit oder ohne Maschinenantrieb, die weder Fahrzeuge noch schwimmende Anlagen (zb Segelbretter, Wetbike, Jetski, unbemannte Schlepp- oder Wasserschischleppgeräte) sind
Wenn es zu einer Ansammlung von Fahrzeugen oder Schwimmkörpern kommen kann
An allen Fahrzeugen ausgenommen Kleinfahrzeuge (wenn dies nicht der gewerblichen Schifffahrt dienen)
An allen Schiffen, deren Tiefgang 1m erreicht; zeigt deren Tiefgang; in Ö an allen Fahrzeugen ausgenommen Kleinfahrzeugen - wenn dies nicht der gewerblichen Schifffahrt dienen
Eistreiben, das auf der Donau im Durchschnitt drei Zehntel der Strombreite erreicht: Stillliegende Fahrzeuge und Schwimmkörper sind aus dem FahrWasser zu bringen - an Land oder in einen Hafen. Ist das nicht möglich, so ist die Unterbringung in Buchten, Nebenarmen oder schützenden Uferstellen erlaubt. Die Fahrzeuge mussen sicher verheftet werden
Verboten ist es: * 100 m oberhalb und 50 m unterhalb von Hafeneinfahrten, Umschlaganlagen, Anlegestellen für Fahrgastschiffe und Fähren, Schiffswerften sowie Schleusenanlagen einschließlich ihrer Vorhäfen, auf der Seite der Wasserstraße, auf der sich die Einfahrt oder Anlage befindent * im Arbeitsbereich schwimmender Geräte * im Bereich der Strudenstrecke (Stromkm 2079,5 bis 2074,8) Badende und Schwimmende müssen sich so verhalten, dass in Fahrt befindliche Fahrzeuge weder ihren Kurs nich ihre Geschwindigkeit vermindern müssen, insbesondere ist es verboten * in dern Kurs in Fahrt befindlicher Fahrzeuge hineinzuschwimmen * näher als 30 m an vorüberfahrende Fahrzeuge heranzuschwimmen Badenden und Schwimmenden ist es verboten, sich an in Fahrt befindliche Fahrzeuge sowi an stilliegende Fahrzeuge und deren Festmachvorrichtungen anzuhängen, sie zu erklettern oder zu betreten
30 m Abstand an vorbeifahrenden Fahzeugen
bei Tag und klarer Sicht in Bereichen, die von den Behörden erlaubt sind
* ist nur bei Tag und klarer Sicht erlaubt * in Uferzonen (200m) verboten, ausgenommen Start- und Landegassen und Sportzonen * es muss eine weitere Person zur Beobachtung das Wasserschifahrers an Bord sein, die mind. 14 Jahre alt ist. Außer dem Schifffsführer und dem Beobachter dürfen nur Personen zur Sportausübung an Bord sein. *Abstand zu anderen Fahzeugen und Badenden: min. 20 m * Schleppseil muss schwimmfähig sein und darf nicht elastisch sein; es darf nicht leer nachgezogen werden * max 2 Wasserskifahrer dürfen geschleppt werden * Schwimmwestenzwang für geschleppte Personen
min 15 Min lange ununterbrochene Wiederholung von kurzen und lange Tönen mit Lichtzeichen (Tonsignallicht), automatische Abgabe
An den dafür vorgesehenen Sammelstellen in Häfen oder Schleusen
Ab 10 Personen
Auf Fahzeugen mit Wohnräumen: 150 L/ Person
Stromkilometer 1879-1909 zwischen 10 u.30 m Abstand von der Wasseranschlaglinie
Möglichst große Entfernung halten Fenster und Öffnungen schließen Rauchen einstellen nicht erforderliche Hilfsmaschinen abstellen allgemeine Funkenbildung vermeiden nächste Behörde verständigen
Normale Verhältnisse = wenn Pegel Grein unter 883 cm ist und wenn es weder Havarien / Regulierungsarbeiten gibt - sonst gilt die Strudenstrecke als Fahrwasserenge *Signalstelle Nikola: zwei grüne übereinander mit Festlich weiß = Wartepflicht für Verbände (über 110m x 17) zwei grün mit Taktlich weiß = Freie Fahrt für Verbände fünf weiße Lichter nebeneinander, die der Reihe nach erlöschen zeigen an, dass ein Talfahrer durchgefahren ist (Info bez Wartezeit) Kleinefahrzeuge haben auch bei 2 grün mit weiß fest freie Fahrt *Bergfahrt durch den Strudenkanal bei km 2077 * Signalstelle Föhre: weißes Taktlicht: alle Freie Fahr; weißes Festlicht: Verbände warten
Normal: Pegel Grein unter 883 cm UND keine Havarien oder Regulierungsarbeiten * Signalstelle Tiefenbach: "aus roten und grünen Lichtern werden zwei "V" übereinander geformt; oben einzelreihig - unten doppelreihig; oben gilt für Einzelfahrer - untern für Verbände; linke Schenkel der "Vs" gelten für den Strudenkanal und die rechten Schenkel für den Hößgang; rot heißt "gesperrt" - grün heißt "durchfahren" * Brücke Grein: linkes Landjoch gesperrt für Talfahrer; mittleres Joch gedacht für Verbände ; rechtes Landjoch für Sportboote - die Durchfahrt durch das mittlere Joch löst das Signal bei der Signalstelle Nikola aus, was bedeutet, dass Verbände Wartepflicht haben
das rechte Landjoch der Greiner Brücke ist für Sportbootfahrer zu befahren
Talfahrer des Strudengaus haben die Schifffahrtszeichen in der Schleuse Wallsee zu beachten und haben bei Einbahnverkehr (wenn Strudengau als Engstelle gilt) durch die Strudenstecke anzuhalten (Zeichen: "Gebot, unter den in den schifffahrtspolizeilichen Vorschriften vorgesehenen Umständen anzuhalten" - weiße rechteckige Tafel mit roten Rand und schwarzen waagrechten Strich in der Mitte - mit dem Zusatzzeichen "Signalstelle Tiefenbach"
rechte Seite
nein
unter 110 m länge und 17 m breite
Bergfahrende Verbände, die ihre Fahrt von dort zu Berg fortsetzen
Fahrtunterbrechungen der Schleuse Wallsee bzw Persenbeug bekannt geben - ausgenommen Linienschiffe
weißes Festlicht: Verbände halten, da sich ein Talfahrer in der Strudenstrecke befindet weißes Taktlicht: Verbände fahren
weißes Festlicht: Talfahrer zwischen Tiefenbach und Hößgangeinfahrt - Weiterfahrt nur für Einzelfahrer weißes Taktlicht: Verbände fahren auch
bei einer Havarie oder Sanierungsarbeiten und wenn der Pegel Grein 883 cm übersteigt