Test 2
Test
Test
Kartei Details
Karten | 299 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Verkehrskunde |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 29.07.2013 / 07.08.2013 |
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Opferanoden oder Opfermäuse
A,B,C,D
Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die unter Glutbildung verbrennen. Holz, Kohle, Papier, Stroh, Faserstoffe, Textilien
Brände flüssiger Stoffe oder flüssig werdender Stoffe Benzin, Benzol, Heizöl, Äther, Alkohol, Stearin, Harze, Teer
Brände von Gase Acetylen, Wasserstoff, Methan, Propan, Stadtgas, Erdgas
Brände von Metallen Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium Löschmittel sind: Wasser, Schaum, Flammbrandpulver, Glutbrandpulver, Halon, Kolendioxid, Metallbrandpulver
Geräte müssen gut sichtbar und leicht zugänglich montiert sein
Mindestens alle 2 Jahre von fachkundigen Personen
Auf der Prüfplakette mit Datum und Zeichen das Prüfers, die am Löschgerät angebracht wurde. Auf dieser Plakette sthe, wann die letzte Überprüfung war und wann die nächste Überprüfung fällig ist.
Da Benzindämpfe schwerer sind, als Luft, sammeln sich diese in der Bilge. Um ein gefahrloses Starten zu ermöglichen, muss man vor dem Starten die Bilge entlüften. Es gehen hierbei Schläuche bis in die Bilge runter, die mit dem Blower aus dem Motorraum befördert werden. Erst nach diesem Vorgang kann man beruhigt Starten.
Ein Fachorgan
Ja, 1,6 bis 2 mal schwerer als Luft
Ein Dichtheitsattest
Sofortmaßnahmen Notruf weitere "Erste Hilfe" Transport ärztliche Versorgung
Absichern und Bergen (eigentlich Retten) Atemwege freimachen (Krawatte, Halstuch, Halskette) Atemkontrolle, ev. Seitenlage Wiederbelebung (wenn notwendig) Blutstillung Schockbekämpfung
Über die im Gesetz vorgeschriebene Meldung an die Schiffahrtsbehörde erfolgt auch die Meldung an die Schifffahrtspolizei und Rettung WAS ist vorgefallen (Art des Unfalls) WO befindet sich der Verunfallte In welchem ZUSTAND befindet er sich WER ist der Verletzte Sind MEHRERE Verletze Wenn bekannt; WANN fand der Unfall statt
Polizei: Ortswahl + 133 Rettung: Ortswahl + 144 Bei Handy entfällt Ortswahl
Die Notfalldiagnose beinhaltet die Kontrolle der Lebensfunktionen Atmung, Bewußtsein, Kreislauf (Circulation) ABC-Diagnose
SCHOCK ist ein lebensbedrohender Zustand. Die Haut ist meist blass (kalter Schweiß), der Puls schnell und flach, die Atmung schnell und hechelnd. Außerdem zeigt der Verunfallte Angst, Unruhe, Zittern, Benommenheit, Durst
Durch Schocklagerung, dh Beine hoch lagern (ev anwinkeln und halten) Bei Unterkühlung auf Decke lagern und zudecken. Ist der Verletzte bei Bewußtsein, kann ein Getränk verabreicht werden - KEIN Alkohol
Unter Wiederbelebung versteht man Maßnahmen, um die wichtigsten Körperfunktionen wie Atmung, Bewusstsein und Kreislauf anzuregen bzw teilweise zu ersetzen. Wiederbelebung wird nur bei jemanden, bei dem das Bewusstsein und die Atmung bzw der Kreislauf ausgefallen ist, durchgeführt
Beatmung
Beatmung und Herzmassage (wobei nach neuersten Erkenntnissen die Herzmassage vorrangig ist=
Mit einem Druckverband
Mindestens 10 min lang mit sauberen, kalten Wasser spülen und dann mit einem keimfreien Verband versehen - anschließend ärztliche Versorgung
Weiteren Wärmeverlust vermeiden, langsames Erwärmen, Extremitäten mit lauwarmen Wasser behandeln - KEINESFALLS massieren
Das in den Armen und Beinen vorhandene kalte Blut könnte zum Herzen gelangen und damit einen lebensbedrohlichen Zustand auslösen
* Öffentliche Gewässer: die im Anhang A zum Wasserrecht namentlich aufgezählten Ströme, Flüsse, Bäche und Seen mit all ihren Armen, Seitenkanälen und Verwzeigungen (§2 WRG) * Öffentliches Wassergut: wenn der Bund als Eigentümer eingetragen ist * Private Gewässer gehören dem Grundeigentümer
Ein auf Grund eines Rechtstitels zur Benützung der Sache Berechtigter: Eigentümer, Bestandnehmer, Leasingnehmer, Entlehner
Fahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als (12 auf Wassrstrassen u.20 auf Seen) Fahrgästen zugelassenen sind
Fahrzeug mit Machinenantrieb (Eingebaut, angehängt oder sonst irgendwie mitgeführt)
Fahrzeuge, deren Länge, gemessen am Schiffskörper, 20 m nicht überschreitet, ausgenommern Fahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 12 Personen zugelassen sind (Fahrgastschiffe)
Aufblasbares Ruderfahrzeug, das zum Befahren von Flüssen mit hoher Strömungsgeschwindigkeit (Wildwasser) bestimmt ist, und auf Grund seiner Bauart die Beförderung von mindestens vier Personen zuläßt
Gewässer, auf dem wegen seiner besonderen Bedeutung für die gewerbsmäßige Schifffahrt od. auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Schifffahrt gestellt und Maßnahmen zur Gewährung der Flüssigkeit das Verkehrs, der Ordnung an Bord sowie der Ordnung beim Stilliegen getroffen werden müssen.
Eine dem öffentlichen Verkehr dienende, fahrplanmäßige Beförderung von Fahrgästen zwischen zwei Anlegestellen.
Eine dem öffentlichen Verkehr dienende, nichtfahrplanmäßige Beförderung von Fahrgästen
Eine dem öffentlichen Verkehr dienende, fahrpalnmäßige Beförderung von Fahrgästen oder Gütern zwischen bestimmten Anlegestellen einander gegenüberliegender Ufer eines Gewässers.
Ja, unter beachtung gesetzlicher Vorschriften
Ab 12
Das Treffen aller Vorsichtsmaßnahmen welche die Rücksicht auf die Sicherheit der Schifffahrt und von Personen sowie berufliche Übung gebietet um zu vermeiden * Gefährdung von Menschen * Beschädigung von Fahrzeugen, Schwimmkörpern, Ufern, Bauten, Anlagen jeder Art im Gewässer oder am Ufer * Behinderung der Schifffahrt oder Berufsfischerei * Verunreinigung der Gewässer