Test 1
Test
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Set of flashcards Details
Flashcards | 300 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Traffic |
Level | Primary School |
Created / Updated | 29.07.2013 / 07.08.2013 |
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https://card2brain.ch/box/test_12
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Ruderpinne, einarmiger Hebel für Bootssteuerung
Ein Poller ist ein kurzer Pfahl aus Metal oder Holz zum Festmachen eines Schiffes
Schiffsgeländer
Zuwasserbringen des Bootes
In Fahrtrichtung gesehen die rechte Seite des Bootes
Ein Bootsanhänger
Eine seichte Stelle im Wasser
Brigach und Breg (bringen die Donau auf den Weg)
Brigach und Breg fließen bei Donaueschingen zusammen
2.888 km
Schwarzes Meer * Deutschland * Österreich * Slowakei * Ungarn * Kroatien * Serbien u. Montenegro * Rumänien * Bulgarien * Moldawien * Ukraine
Km 0 ist in Sulina im Donaudelta und es wird stromaufwärts gemessen
Die Kilometrierung findet man am rechten Ufer, wobei der jeweiliger Stromkilometer mit weißen Ziffern auf schwarzen Tafeln steht
Die Kilometrierung findet man am rechten Ufer, wobei der jeweiliger Stromkilomerter mit weißen Ziffern auf schwarzen Tafeln steht
Die Kilometrierung findet man am rechten Ufer, wobei der jeweiliger Stromkilomerter mit weißen Ziffern auf schwarzen Tafeln steht
Sie wird an beiden Ufern gezeigt, wobei der jeweilige Hektometer durch rote Ziffern auf weißen Platten, die in die Uferböschung einbetoniert sind, gekennzeichnet ist. Hier kann es infolge von Strombiegungen zu Ungenauigkeiten zwischen dem rechten und dem linken Ufer kommen. Als Bezugspunkt dient immer die Strommitte. Geht von 0 bis 9
Sie wird an beiden Ufern gezeigt, wobei der jeweilige Hektometer durch rote Ziffern auf weißen Platten, die in die Uferböschung einbetoniert sind, gekennzeichnet ist. Hier kann es infolge von Strombiegungen zu Ungenauigkeiten zwischen dem rechten und dem linken Ufer kommen. Als Bezugspunkt dient immer die Strommitte. Geht von 0 bis 9
Sie wird an beiden Ufern gezeigt, wobei der jeweilige Hektometer durch rote Ziffern auf weißen Platten, die in die Uferböschung einbetoniert sind, gekennzeichnet ist. Hier kann es infolge von Strombiegungen zu Ungenauigkeiten zwischen dem rechten und dem linken Ufer kommen. Als Bezugspunkt dient immer die Strommitte. Geht von 0 bis 9
Deutschland und Slowakei
Der beim jeweiligen Wasserstand für durchgehende Schifffahrt benutzbare und durch Fahrwasserzeichen bezeichnetet Teil der Wasserstrasse
Der Teil des Fahrwassers, der bei Niederwasser von der gewerbsmäßigen Schifffahrt benutzt werden kann
An Ufern und Dämmen von Wasserstrassen, für Zwecke der Schifffahrt und für Radfahrer (NICHT aber für den öffentlichen Verkehr)
Durch die "Wasserstraßenverkehrsordnung" (WVO)
Nein, Sportboote sind auf March und Thaya zur Zeit verboten
* Sportschiffahrt nur von April bis September von 09.00 bis 22.00 * Einbahn für bergfahrende Sportfahrzeuge mit Viertaktmotor * max 20 km/h * Schleusung nach Fahrgastschiffen, Überholverbot der gewerblichen Schifffahrt, Anlegen verboten * Die Schleuse liegt bei Strom km 1933,33 und ist unter Kanal 19 erreichbar * Sportbootschleusungen werden im April bis September um 9.30, 11.20, 13.00 und 14.00 durchgeführt * in den Monaten Juni bis Septmber zusätzlichen an Feiertagen und Samstagen um 19.00 und 21.00 gemeinsam mit den Schleusungen der gewerbsmäßigen Schifffahrt * kein Anspruch auf gesonderte Schleusung
Kleinfahrzeuge müssen allen anderen Fahrzeugen den für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen
* Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen allen anderen Kleinfahrzeugen (zb Ruderbooten und Segelbooten) ausweichen * Ruderboote müssen Segelbooten ausweichen * Ausweichpflichtige Kleinfahrzeuge müssen ihren Kurs rechtzeitig nach Steuerbord richten. Abweichen dieser Regel sind durch deutliche Kursmanöver oder auch Schallzeichen anzuzeigen * Ausweichenregel der Segelboote untereinander: + Backbordbug vor Steuerbordbug; + Lee vor Luv; + Überholen im Luv
* nur, wenn das Fahrwasser hinreichend Raum bietet * keine Kursänderung erlaubt, die eine Kollision herbeiführen könnte * der Talfahrer hat Wegrecht besonders in Fahrwasserengen * Begegnungsseite ist normalerweise Backbord/Backbord. Bei Abweichen von dieser Grundregel zeigt dies der Bergfahrer durch ein weißes helles Funkellicht an seiner Steuerbordseite (od. durch Schwenken einer hellblauen Flagge) bis zur Beendigung durch den Talfahrer mittels Funkellicht (od. blauer Flagge) und Schallzeichen (zwei kurze Töne) an * Überholen an Backbord oder Steuerbord des Vorausfahrenden möglich * Die Verständigung unter den Fahrzeugen erfolgt fast immer über Funk, gelegentlich werden Schallzeichen verwendet
Der Einsatz von Schwimmkörpern, ausgenommen Flößen, ist verboten (Jetski etc) Amphibienfahrzeuge sind Schwimmkörper, die auch Wasserfahrzeuge sind - ihr Einsatz ist verboten
Segelfahrzeuge dürfen Wasserstrassen nur befahren, wenn sie mit einer geeigneten Einrichtung zum Rudern ausgerüstet sind, (zb durch Anbringen von Rudergabeln). Beträgt die Wasserverdrängung im Leerzustand mehr als 250 kg, muss man anstelle von Rudergabeln mit einem für das Manövrieren ausreichendem Maschinenantrieb ausgerüstet sein. Fahrzeugen mit einem Maschinenantrieb mit einer Leistung von weniger als 4,4 kW ist aber das Befahren von Schleusenbereichen verboten.
* nur bei Tag und klarer Sicht * Fahrzeuge, mit denen solche Sportarten ausgeübt werden, müssen neben dem Schiffsführer mit einer weiteren Person besetzt sein, die den geschleppten Wassersportausübenden zu beobachten hat. Diese Person muss das 14. Lebensjahr vollendet habe. Außer dieser Person dürfen nur Wassersportausübenden an Bord sein. * Das gleichzeitige Schleppen von mehr als zwei Wasserschifahrern durch ein Fahrzeug ist verboten * Die Verwendung umbemannter, mechanisch angetriebener Schleppgeräte und das Schleppen von Land ist verboten * Der Bereich von je 200 m oberhalb und unterhalb von in Betrieb befindlichen Fähren ist von den schleppenden Fahrzeugen auf gerade verlaufenden Kurs zu durchfahren * Die Wassersportausübenden müssen einen Abstand von mindestens 20m von anderen Fahrzeugen und Badenden halten * Das Schleppseil muss schwimmfähig und unelastisch sein. Es darf nicht ohne Belastung im Wasser nachgezogen werden. * wenn die schleppenden Fahrzeuge anderen Fahrzeugen begegnen oder diese überholen, müssen sich die geschleppten Sportausübenden im Kielwasser ihres Schleppfahrzeuges halten * geschleppte Personen müssen eine Schwimmweste oder einen Schwimmgürtel oder Schwimmanzug tragen Die Ausübung des Schleppsportes ist verboten: * im Bereich öffentlicher Häfen und im Schleusenbereich * in den für die Schifffahrt empfohlenen Durchfahrtsöffnungen von Brücken, wenn diese eine geringere Breite als 100 m aufweisen * in Fahrwasserengen * im Bereich schwimmender Arbeitsgeräte in Privathäfen ist die Ausübung nur mit Zustimmung der Hafenverwaltung gestattet das Schleppen von Flugkörpern (Flugdrachen, Drachenfallschirmen) ist verboten
Verboten ist es: * 100 m oberhalb und 50 m unterhalb von Hafeneinfahrten, Umschlaganlagen, Anlegestellen für Fahrgastschiffe und Fähren, Schiffswerften sowie Schleusenanlagen einschließlich ihrer Vorhäfen, auf der Seite der Wasserstraße, auf der sich die Einfahrt oder Anlage befindent * im Arbeitsbereich schwimmender Geräte * im Bereich der Strudenstrecke (Stromkm 2079,5 bis 2074,8) Badende und Schwimmende müssen sich so verhalten, dass in Fahrt befindliche Fahrzeuge weder ihren Kurs nich ihre Geschwindigkeit vermindern müssen, insbesondere ist es verboten * in dern Kurs in Fahrt befindlicher Fahrzeuge hineinzuschwimmen * näher als 30 m an vorüberfahrende Fahrzeuge heranzuschwimmen Badenden und Schwimmenden ist es verboten, sich an in Fahrt befindliche Fahrzeuge sowie an stilliegende Fahrzeuge und deren Festmachvorrichtungen anzuhängen, sie zu erklettern oder zu betreten
Die Zulassung ist möglich, wenn eine CE-Kennzeichnung erbracht wird und bei der zuständigen (Wohnsitz-)Schiffszulassungsbehörde ein Antrag gestellt wird. Das Fahren mit Waterbikes ist derzeit auf der Wasserstraße Donau und auch auf den österreichischen Seen und Flüssen verboten. Bestimmte Waterbikes-Zonen (bezeichnet durch gelbe Bojen) außerhalb der Fahrrinne der Wasserstrasse Donau können bei Tag und guter Sicht für derartige Schwimmkörper bewilligt werden. * der Führer des Waterbikes muss mind. Inhaber eines Schiffsführerpatentes 10 m sein * Alle Personen müssen Schwimmweste und Sturzhelm tragen * der Bewilligungsinhaber der Waterbike-Zone muss während der gesamten Betriebszeit für die Bereitstellung eines für mindestens 5 Personen zugelassenen mit 2 Personen besetzten Sportfahrzeuges sorgen, das ständig einsatzbereit gehalten wird * Vom Bewilligungsinhaber sind Aufzeichnungen über die eingesetzten Waterbikes und deren Fahrer zur führen, die auf Verlangen der zuständigen Behörde gezeigt werden müssen.
Talfahrer: Bei Wasserständen von mehr als dem höchsten Schiffswasserstand (883 cm Pegel Grein), sowie Havarien oder Regulierungsarbeiten gilt die Strudenstrecke km 2079,5 bis 2074,8 als Fahrwasserenge, die nur im abwechselnden Einbahnverkehr befahren werden darf. Dies wird für Talfahrer in der Schleuse Wallsee durch das Schifffahrtszeichen " Gebot, unter den in schifffahrtspolizeilichen Vorschriften gesehenen Umständen anzuhalten" mit dem Zusatzzeichen "Signalstelle Tiefenbach" angezeigt. Die Signalstelle regelt die Durchfahrt durch die vin der Insel Wörth geteilten Donau ind den nördlichen "Strudenkanal" und den südlichen "Hößgang". Doe Lichtsignale der Signalstelle Tiefenbach (km 2080,9 rechtes Ufer), regeln dir Durchfahrt durch die beiden Donauarme für Einzelfahrer (eine Lichtreihe) und Verbände (zwei Lichtreihen). Dabei gilt: links für Strudenkanal und rechts für Hößgang, grün für Erlaubnis und rot für Verbot. Bei Regelung durch die Strudenstrecke besteht Nachtfahrverbot für Talfahrer.
Bergfahrer haben die Lichtsignale der Signalstelle St. Nikola (km 2074,8 links) und Föhre (2078,05, links) zu beachten. Zeigt die Signalstelle St. Nikola ein rotes Licht, so müssen Bergfahre an der öffentlichen Lände St. Nikola anhalten. Zeigt die Signalstelle St. Nikola ein grünes Licht, so haben die Bergfahrer umgehend ihre Fahrt durch den Strudenkanal fortzusetzten; der Hößgang darf von Bergfahrern nicht benutzt werden. Zeigt die Signalstelle Föhre ein weißes Taktlicht, so ist kein Talfahrer unterwegs, dh die Weiterfahrt für Einzelfahrer und Verbände ist erlaubt. Zeigt die Signalstelle Föhre weißes Festlicht, so ist ein Talfahrer unterwegs, dh die Einzelfahrer dürfen weiterfahren und Verbände müssen anhalten.
4 sec
1 sec
* 1 langer Ton: Achtung * 1 kurzer Ton: ich richte meinen Kurs nach Steuerbord * 2 kurze Töne: ich richte meinen Kurs nach Backbord * 3 kurze Töne: meine Machine geht rückwärts * 4 kurze Töne:ich bin manövrierunfähig * Folge sehr kurzer Töne: Akute Gefahr eines Zusammenstoßes * Wiederholt lange Töne oder Gruppen von Glockenschlägen: "Notsignal"
* lang kurz: ich wende über Steuerbord * lang kurz kurz: ich wende über Backbord
* lang lang lang kurz: ich will nach Steuerbord fahren * lang lang lang kurz kurz: Ich will nach Backbord fahren