Test 1
Test
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 300 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Code de la route |
Niveau | École primaire |
Crée / Actualisé | 29.07.2013 / 07.08.2013 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/test_12
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Intégrer |
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In Schleusen und Schleusenvorhöfen ist zu den Fahrzeugen und Verbänden, die das blaue Licht oder den blauen Kegel führen, ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten.
Beim Stillliegen sind zwischen Fahrzeugen oder Verbänden folgende Mindestabstände einzuhalten: * 10 m wenn 1 blaues Licht oder 1 blauer Kegel * 50 m wenn 2 blaue Lichter oer 2 blaue Kegel * 100 wenn 3 blaue Lichter oder 2 blaue Kegel
Wird bei einem Zwischenfall oder Unfall von Fahrzeugen mit 1-3 blauen Lichtern oder 1-3 blauen Kegeln abgegeben und muss auch von Sportschiffen richtig erkannt werden. Das Bleib-Weg-Signal besteh aus einem Schallzeichen oder einem Lichtzeichen. Das Schallzeichen besteht aus der mindestens 15 min lang ununterbrochenen Wiederholung abwechselnd eines langen und kurzen Tons. Gleichzeitig mit den Schallzeichen mus das Lichtzeichen gegeben werden -> Tonsignallicht Fahrzeuge, die das Bleib-Weg-Signal wahrnehmen, müssen alle Maßnahem ergreifen, eine drohende Gefahr abzuwenden, daher * wenn sie in Richtung Gefahrenzone fahren, möglichst weit entfernt beleiben und gegebenenfalls wenden * wenn sie schon an der Gefahrenzone vorbeifahren, so schnell, wie möglich weiterfahren * die nächsten erreichbaren Organe der zuständigen Schifffahrtsaufsichtsdienststelle so schnell wie möglich unterrichten.
Dieses wird bei einem Zwischenfall oder Unfall von Fahrzeugen mit 1-3 blauen Kegeln oder Lichtern abgegeben und muß auch von Sportschiffen richtig erkannt werden.
Bei Sportbootschleusungen muss man sich zuvor über Funk oder das Schleusentelephon anmelden. Man erhält dann die Information wann und in welcher Kammer eine Sportbootschleusung möglich ist. Eine Einfahrt/ Ausfahrt in/aus der Schleuse ist immer nur hinter der Großschifffahrt erlaubt.
* Jochenstein, 2203,300 km, Kanal ?? * Aschach, 2162,670 km, Kanal 18 * Ottersheim, 2146,800, Kanal 20 * Abwinden-Asten, 2119,600, Kanal 22 * Wallsee, 2095,100, Kanal 18 * Persenbeug, 2060,420, Kanal 20 * Melk, 2038,100, Kanal 22 * Altenwörth, 1980,100, Kanal 20 * Greifenstein, 1949,200, Kanal 22 * Freudenau, 1921,05, Kanal 18
Anker, Trossen oder Ketten schleifen lassen, der Gebrauch von eisenbeschlagenen Bootshaken * Kleinfahrzeugen (unter 20 m) sind nicht berechtiget, dies besondere Schleusung zu verlangen - Anmeldung nur über Funk oder Ufertelephonanlage * Schleusenzeit für Sportbootfahrer gemäß Verlautbarung des Bundesamtes für Schifffahrt in Wien Einfahrt in die Schleusung und Stellung nur hinter der Großschifffahrt! Aufstellung innerhalb der an den Schleusenwänden markierten Grenzen - nicht fix verheften (Slip) bei Schwimm - oder Nischenpollern Schwimmfähige Fender verwenden Bei den Schleusen Ottersheim, Abwinden, Wallsee, Melk, Altenwörth, Greifenstein und Freudenau dürfen Sportfahrzeuge bei der Bergschleusung nur in der stromaufwärtigen Hälfte der Schleusenkammer festmachen, da diese Schleusen von hinten befüllt werden und es zu einer Strömung von hinten kommt.
Sämtliche österreischischen Kraftwerke haben 2 Schleusenkammern
Eine Schleusenkammer ist 240 m lang und 24 m breit
die rechte Schleusenkammer ist immer diejenige, die dem rechten Ufer näher ist. Insbesondere bei der Bergfahrt ist darauf zu achten, dass "Rechte Schleuse" und "Linke Schleuse" sich nach der Fließrichtung der Donau richten.
* zwei rote Lichter übereinander: Schleuse außer Betrieb * zwei rote Lichter nebeneinander: Schleuse geschlossen * Erlöschen eines der beiden Lichter: Einfahrt verboten, öffnen der Schleuse wird vorbereitet * zwei grüne Lichter nebeneinander: Einfahrt frei
* ein rotes Licht: Ausfahrt verboten * ein grünes Licht: Ausfahrt frei
Ja - von allen Personen
Als Schleusenbereich gilt die Strecke zwischen den Vorsignalen (ca. 2 km vor der Schleuse)
6 Hainburg, Wien, Krems, Grein, Linz und Engelhartszell
Hainburg, Wien, Krems, Grein, Linz und Engelhartszell
* Schifffahrtssperren * Schiffs- und Sportbootkontrollen * Überwachung und Kontrollen von Häfen und Länden * Kontrolle von Schifffahrtszeichen und Nachtbeleuchtungen * Schleusendienst
* Hafenmeister * Angehörige von Bauleitungen der Wasserstraßendirektion im jeweiligen Straßenbezirk * Organe der Zollwache * Angehörige des Bundesheeres im Einsatz
Ja, sie darf * Dokumente kontrollieren * Alkoholkontrollen durchführen (und entsprechende Maßnahmen ergreifen) * Treppelwege überwachen
* Längswerke und Querwerke