Test 1
Test
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Set of flashcards Details
Flashcards | 300 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Traffic |
Level | Primary School |
Created / Updated | 29.07.2013 / 07.08.2013 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/test_12
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Nein
Motorfahrzeuge, die ausschließlich mit einem Akkumulatoren gespeisten elektrischen Maschinenantrieb, mit einer Arbeitsleistung von weniger als 4,4 kW ausgestattet sind, benötigen keine Zulassung.
Nein
Ja
Ja
Nein, es sind rein Yachtgebräuche und Traditionen.
Die Flaggenführung richtet sich nach Yachtgebräuchen und Traditionen.
Nationalflagge und Gastlandflagge?
Die Nationalflagge richtet sich nach dem Staat, in dem das Boot zugelassen ist - nicht nach dem Herkunftsstaat des Kapitäns.
Die Flagge das Staats, in der das Boot zugelassen ist.
Am Heck, entweder in der Schiffsmitte oder auf der Steuerbordseite.
Sobald man in ein fremdes Gewässer kommt, wird die Gastlandflagge gesetzt.
Am Bug (bei Segelbooten an der Steuerbordreling)
Ja
Man setzt die Gastlandflagge über der eigenen Nationalflagge, auch am Heck in der Schiffsmitte oder auf der Steuerbordseite.
Die Steuerbordseite
* bei Sonnenuntergang: Flagge einholen * bei Sonnenaufgang: Flagge hissen
Die Flagge/Flaggen müssen eingeholt werden.
* Toplicht: Leuchtsektor 225° weiß * Seitenlichter: Leuchtsektor Steuerbord 112,5° grün/ Backbord 112,5° rot * Hecklicht: Leuchtsektor 135° weiß
* Topplicht: weiß * Seitenlicht Steuerbord: grün * Seitenlicht Backbord: rot * Hecklicht: weiß
* Topplicht: 225° * Seitenlicher: je 112,5° * Hecklicht: 135°
1) Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht 2) Topplicht, Seitenlichter nebeneinander. Kann auch in einer einzigen Leuchte am Bug (Zweifarbenlaterne) sein und gesondert das Hecklicht 3) Ein weißes von allen Seiten sichtbares Licht (Rundumlicht). Sowie die Seitenlichter auf einer der vorgenannten Arten
Kleinfahrzeuge mit Maschienenantrieb mit einer Länge bis zu 7 Metern benötigen, wenn sie nicht schneller als 10 km/h (im stehenden Wasser) fahren können, ein weißes Licht, welches von allen Seiten sichtbar ist.
1) Bis zu einer Länge von 7 m ein weißes von allen Seiten sichtbares Licht und bei Annäherung an andere Fahrzeuge ein zweites weißes Licht 2) Seitenlicher nebeneinander oder in einer einzigen Leuchte an Bug, sowie ein Hecklicht 3) Seitenlicher und Hecklicht in einer einzigen Leuchte im Topp oder im obersten Teil des Mastes (Dreifahrbenlaterne)
1) Bis zu einer Länge von 7 m ein weißes von allen Seiten sichtbares Licht und bei Annäherung an andere Fahrzeuge ein zweites weißes Licht 2) Seitenlicher nebeneinander oder in einer einzigen Leuchte an Bug, sowie ein Hecklicht 3) Seitenlicher und Hecklicht in einer einzigen Leuchte im Topp oder im obersten Teil des Mastes (Dreifahrbenlaterne)
weißes Licht - von allen Seiten sichtbar
Ein weißes Rundumlicht
Ein weißes von allen Seiten sichtbares Licht (Geschleppte oder längsseits gekuppelte Fahrzeuge) (Einzeln weder mit Maschinenantrieb noch unter Segeln fahrendes Kleinfahrzeug) (ich glaub auch: Steg oder Badeplattform)
Kleinfahrzeug unter Segel, die gleichzeitig ihre Antriebsmaschine benützen.
Fahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen (Fahrgastschiffe) zugelassen sind, mit den Abmessungen von Kleinfahrzeugen.
*rot über weiß (Vorbeifahren erlaubt - Wellenschlag vermeiden) können Lichter, Bälle, Tafeln oder Flaggen sein * 2 grüne Doppelkegel am Tag (keine Wellenschlagbeachtung) oder 2 grüne Lichter übereinander in der Nacht
Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge sowie schwimmende Geräte bei der Arbeit die gegen Wellenschlag zu schützen sind; die Vorbeifahrt ist erlaubt * bei Nacht: nach der Seite oder den Seiten, wo das Fahrwasser frei ist, ein rotes über einem weißen Licht * bei Tag: nach der Seite oder den Seiten, wo das Fahrwasser frei ist, einen roten über einen weißen Ball - oder Tafeln (auch rot über weiß)
Rot zeigt die gesperrte Seite an
Bei Nacht auf der gesperrten Seite ein rotes Licht und zwei grüne Lichter übereinander auf der Seite, wo die Vorbeifahrt frei ist - bei Tag ein roter Ball auf der gesperrten Seite und 2 grüne Doppelkegel auf der freien Seite
Ein roter Ball auf der gesperrten Seite, zwei grüne Doppelkegel übereinander auf der Seite, wo die Vorbeifahrt ohne Berücksichtigung des Wellenschlages frei ist
Ein weißes Licht bzw weiße Lichter in genügender Zahl, um die Umrisse kenntlich zu machen
* Bezeichnung das Fahrzeuges: 2 weiße Lichter (ankerseitig) * Bezeichnung das Schwimmkörpers: 2 weiße Lichter (ankerseitig) * zusätzlich Bezeichung des Ankers, der die Schifffahrt gefährden kann: Boje oder Schwimmer mit weißem Licht
An einem blauen Funkellicht
An einem blauen Funkellicht und einem weißen Wimpel mit dem Zeichen der Schifffahrtsaufsicht (weißer Rhombus mit blauen Rand). An beiden Seiten das Buges befinden sich ebenfalls der weiße Rhombus mit blauen Rand
Fahrzeuge, die Arbeiten in der Wasserstrasse ausführen