Test 1
Test
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Set of flashcards Details
Flashcards | 300 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Traffic |
Level | Primary School |
Created / Updated | 29.07.2013 / 07.08.2013 |
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https://card2brain.ch/box/test_12
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Grundsätzlich sind alle Führer von Motorfahrzeugen (egal ob Verbrennungsmotot oder Elektromotor) mit einer Antriebsleistung ab 4,4 kW patentflichtig (4,4 kW = 6 PS) und benötigen einen Befähigungsnachweis. (Schiffsführerpatent).
Schiffsführerpatent 10 m
Es berechtig zur selbstständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m (PS unbeschränkt) auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.
Mit Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m
Max. 10 m
Auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.
* als Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW * als Führer von Flößen und Ruderfahrzeugen, wenn sie nicht der gewerbsmäßigen Schifffahrt dienen * als Führer von Segelfahrzeugen
Schiffsführerpatent 10 m
* jemand der das 18. Lebensjahr vollendet hat * jemand der die körperliche und geistige Eignung zur Führung eines Fahrzeuges besitzt * jemand der die persönliche Verlässlichkeit besitzt * jemand der die erforderliche Fahrpraxis nachgewiesen hat * Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (8-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung) oder KFZ-Führerschein nach 01.01.1973)
Durch ärztliche Untersuchung (wie für den Führerschein der Klasse B oder KFZ Führerschein)
KFZ Führerschein nach 01.01.1973
Jeder, der die Lenkberechtigung vor dem 01.01.1973 ausgestellt bekommen hat, muss einen Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen erbringen.
der Landeshauptmann von OÖ, NÖ oder Wien (jene 3 Bundesländer, durch die die Donau fließt)
der Landeshauptmann nach freier Wahl
Donau (einschließlich Donaukanal) March Enns Traun
March bis km 6 Enns bis km 2,7 Traun bis km 1,8
Danach sind sie sonstige Binnengewässer (Flüsse)
Alle verbleibenden Seen und Flüsse Österreichs (außer Wasserstrassen!), soweit für sie das Schifffahrtsgesetz anwendbar ist. Sonderregelungen gibt es für den Alten Rhein und den Bodensee
Das Schiffahrtsgesetz
für den Alten Rhein und den Bodensee
Fahrzeuge, deren Länge, gemessen am Schiffskörper, 20 m nicht überschreitet, ausgenommern Fahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 12 Personen zugelassen sind (Fahrgastschiffe)
Mondsee, OÖ Teil des Wolfgangsees, div. Badeseen
Binnenschiffe einschließlich Kleinfahrzeugen, Fahrgastschiffe, Sportfahrzeuge, Fähren, schwimmende Geräte und Seeschiffe
Fahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind
Aufblasbares Ruderfahrzeug, das zum Befahren von Flüssen mit hoher Strömungsgeschwindigkeit (Wildwasser) bestimmt ist, und auf Grund seiner Bauart die Beförderung von mindestens vier Personen zuläßt
Flöße und andere fahrtaugliche Konstruktionen, Zusammenstellungen oder Gegenstände mit oder ohne Maschinenantrieb, die weder Fahrzeuge noch schwimmende Anlagen (zb Segelbretter, Wetbike, Jetski, unbemannte Schlepp- oder Wasserschischleppgeräte) sind
Schwimmkörper mit weniger als 4 m Länge, der mit einem Verbrennungsmotor mit Strahlpumpenantrieb als Hauptantrieb ausgestattet ist. Kann von einer oder mehreren Personen gefahren werden, die nicht IN, sondern AUF dem Rumpf sitzen, stehen oder knien.
Fahrgastschiff im Linien- oder im Gelegenheitsverkehr mit einer zugelassenen Fahrgastanzahl von mehr als 20 Personen (dürfen grünen Ball führen)
Ein auf Grund eines Rechtstitels zur Benützung der Sache Berechtigter: Eigentümer, Bestandnehmer, Leasingnehmer, Entlehner
* Der Schiffsführer muss zur Führung des Fahrzeuges befähigt sein und auch geistig und körperlich geeignet sein * Als Nachweis für die Befähigung gilt das entsprechende Patent * Wer sich in einem durch Alkohol oder sonstige Rauschmittel beeinträchtigten Zustand befindet, gilt als nicht geeignet.
0,5 Promille bei der Sportschifffahrt und bei der gewerblichen Schiffahrt 0,1 Promille
Ja
Der Schiffsführer.
Ja, die Besatzung und die Fahrgäste haben den Anweisungen unbedingt Folge zu leisten, damit die Sicherheit und Ordnung an Bord gewährleistet ist.
In der Zulassungsurkunde
Ja, der Schiffsführer kann sich zur Führung des Fahrzeuges entsprechend kundiger Personen (Rudergänger, Steuerleute) bedienen. Das Steuern das Fahrzeuges kann somit auch Personen überlassen werden, die nicht das entsprechende Patent besitzen, sofern sie geistig und körperlich dazu in der Lage sind und mindestens 16 Jahre alt sind. Der verantwortliche Schiffsführer muss aber immer an Bord sein (er darf zb nicht Wasserskifahren)
mindestens 16 Jahre
Er/Sie muss geistig und körperlich dazu in der Lage sein und mindestens 16 Jahre alt sein.
Nein, der verantwortliche Schiffsführer muss immer an Bord sein
Pflicht ist es nicht, aber die Führung eines Logbuches wird für Motorboote dringend empfohlen.