Technische Versicherung - Buch
Montageversicherung
Montageversicherung
Fichier Détails
Cartes-fiches | 36 |
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Utilisateurs | 12 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Matières relative au métier |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 27.11.2014 / 30.11.2021 |
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Mit welchen zwei Gruppen befasst sich die Montageversicherung hauptsächlich?
Einzelne Maschinen
Ganze Anlagen, die aus einer Mehrzahl von Komponenten verschiedener Lieferanten bestehen (KVA)
Wie lange bleibt das Risiko beim Hersteller?
Während der Montage und Inbetriebnahme bis zur Übergabe.
Industriearten
- Energieversorgung, Kläranlage, Kehrichtverbrennungsanlage
- Metallindustrie
- Baugewerbe, Steinindustrie
- Holzindustrie
- Papierindustrie, grafisches Gewerbe
- Chemische und Textilindustrie
- Ernährungs- und Genussmittelindustrie
- Transport-, Umschlag- und Lagerbetriebe, Seilbahnen
- Verwaltungen, Grosshaushalte
- Übrige Industrien, Gewerbe, Stahl- und Wasserbau
Sinn und Zweck?
Unternehmen, welche an einer Montage von Maschinen, Anlagen oder Konstruktionen beteiliegt sind, einen umfassenden Versicherungsschutz gegen bestimmte Risiken zu bieten, während der Montagezeit und Inbetriebsetzung bis zur Übergabe.
Bietet Schutz vor finanziellen Verlusten infolge Montageschäden aber auch während des Probebetriebes. Die Hauptvorteile sind:
- Sicherung des Investitionskapital (Krediterhalten, Kreditsicherung)
- Liquidität
- Wegfall von Reserven und Rückstellungen für Montagerisiken
- Kalkulierbare Prämien
Versicherung kann vereinbart werden mit?
Transport ab Werk
Vor- oder Zwischenlagerung
Montage mit oder ohne Probebetrieb
unterschiedlichen Gefahrenumfanges
der Versicherung verschiedener ZUsatzkosten infolge eines versicherten Schadens
Versicherte Sachen - Montageobjekte?
Machinen, machinelle und Elektrische Einrichtungen sowie technische Anlagen.
Kontruktionen aus vorfabrizierten Teilen. (Stahlskelette, Betonelement, Glasfassaden...)
Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten bis zu der in der Police vereinbarten VS.
Welche Maschinen können nicht in der Montage versichert werden?
Fahrbare und selbstfahrende Maschinen
Nicht versicherte Sachen
Betriebs- und Hilfsstoffe, die nicht konstruktive Elemente darstellen (Brennstoffe, Schmiermittel, Produktionsstoffe, Kühl- und Lagergut)
Auswechselbare Werkzeuge, die einem raschen Verschleiss unterworfen sind (Bohrer, Fräser, Sägeblätter...)
Zusatzversicherung
Montageausrüstung (Werkzeuge, Gerüste, Baracken...)
Gefährdete Sachen (Sachen, die nicht Teil der Montage oder -ausrüstung sind)
Kosten für Erd- und Bauarbeiten (Fundament)
Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten
Mehrkosten für Eil- und Luftfracht sowie Überzeit-, Nacht- und Wochenendarbeiten
Deckungserweiterung
Feuer- und Elementarschäden (möglich auch für Montageausrüstung und gefährdete Sachen)
Verlust durch Diebstahl (Verluste, die erst bei der Bestandeskontrolle bemerkt werden, sind nicht versichert)
Transporte ausserhalb des Montageplatzes
Vorlagerung
Streik und Aussperrungen ausserhalb der Schweiz
Innere Unruhen
Maintenance-Versicherung (Gewährleistungzeit ist der Zeitraum zwischen der prov. Abnahme und der def.) Visits Maintenance und Extended Maintenance
Versicherte Gefahren und Schäden
Planungs- und Berechnungsfehler, Konstuktions-, Material- oder Fabrikationsfehler
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
Unfälle, äussere Einwirkungen und Fremdkörper
Transporte innerhalb des Versicherungsortes
Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Bodensenkungen, Senkungen von Gebäudeteilen
Fertigungsphasen während der Montagedauer
Montage (Das Zusammenfügen von Teilen und Komponenten zu Maschinen und /oder Anlagen am versicherten Ort)
Vorbetriebs- oder Kalttestphase (Teile werden eine Vorprüfung unterzoge, z.B. Abpressen von Rohrleitungen, Anschliessen von Elektromotoren)
Inbetriebsnahme/Probebetrieb oder Warmtestphase (Probebetrieb und evtl. Ausbildung der MA)
Abnahme der Maschine oder Anlage (Nutzen und Gefahr gehen auf den Besteller über. Mit der Abnahme endet die Montageversicherung)
Einschränkungen des Versicherungsumfanges
Generelle Einschränkungen
- Voraussehbare Schäden
- Aufwendungen zur Behebung von Mängel
- Vermägensschäden und Schönheitsfehler
- Altlast und Asbest
- Vorzeitige Abnützung
- Inventarverluste (Diebstahl muss sofort gemeldet werden)
- Beschlagnahme behördliche Eingriffe
- Katastrophenrisiko
Indirekte Einschränkungen
- Feuer- und Elementarereignisse
- Diebstahl
- Transporten ausserhalb des Versicherungsortes
- Streik und Aussperrung aussergakb der Schweiz
- ¨Beschädigungen oder Zerstörungen infolge inneren Unruhen
Vertragliche Einschränkungen
- Ausschluss des Herstellerrisiko
- Beschränkung der Deckung auf das Herstellerrisiko
- Beschränkung der Versicherung auf das Montageinstruktionsrisiko
- Beschränkung der Versicherung auf das Hersteller- und Montageinstruktionsrisiko
- Ausschluss des Bestellerrisikos
Versicherungssummen
Vertragspreis als definitive VS muss einer neuen gleichen Sache entrsprechen (Normalfall) - VS für Montageobjekt inkl Zoll-, Transport- und Aufstellungskosten
Prov. VS (Grossobjekte mit Preisanpassungsklausel) - Mind. dem Vertragspreis entsprechen inkl Zoll-, Transport- und Aufstellungskosten. Verzicht auf Unterversicherung.
SB
Abzugsfranchise oder fixer SB genannt.
Beginn und Ende der Versicherung
Beginn: Mit dem Ablad am Montageort
Ende: Gemäss Police, spätestens jedoch nach Abschluss der Montagearbeiten ein Probebetrieb von längstens der in der Police dafür vereinbarten Dauer zu Ende geht (mit oder ohne Unterbrechung).
Spätestens sobald der Besteller die prov. Abnahme genehmigt hat bzw. der Lieferant die Betriebsbereitschaft genehmigt hat (was zuerst eintrifft).
Wie sind die Ersatzleistungen geregelt?
Die in der Police für die versicherten Sachen und Kosten vereinbarten Versicherungssummen bilden die Grenze der Ersatzleistunge je Schadenfall.
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Wiederherstellung einer versicherten Sache in den Zustand vor dem Schaden, höchstens jedoch die Kosten der Neuanschaffung unter Berücksichtigung des Abzuges eines dem Alter und der Abnutzung des zerstörten Gegenstandes entsprechenden Betrages.
Einschränkungen im Leistungsumfang
Mehrkosten, die entstehen durch Veränderungen, Verbesserungen oder Revision, die während der Reparatur ausgeführt werden.
Kosten, die auch ohne Schadenereignis hätten aufgewendet werden können (Ohnehin-Kosten)
Einen Minderwert nach der Wiederinstandstellung oder Reparatur
Rabatte
Für den prozentualen SB
Erhöhung des Mindest-SB
Für höhere VS
Für Rahmen- und Umsatzverträge
Aufbau des Tarifes
- Prämien
- Prämiensätze für die Zusatzversicherungen, -deckungen und -leistungen (Vorlagerung, F/E, Diebstahl, Transport, Gef. Sachen, Montageausrüstung, Mehrkosten für Eil-..., Kosten für Erd und Bauarbeiten, Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten)
- Prämiensatzfaktoren für die Erweiterung der versicherten Gefahren oder Einschränkungen des Versicherungsumfanges (Streik und Aussperrung, De- und Remontage, Überzeit-, Sonntags-, Feiertags und Nachtarbeit, Auslandrisiko, Beschränkung des Herstellerrisikos und/oder Montageinstruktionsrisiko, Ausschluss des Bestellerrisikos, Einschluss der Kosten bei Schäden infolge von Mängerl)
- Rabatte
Antragsfragen
- Montageort bzw. Versicherungsort
- Beginn und Ende (Transport, Vorlagerung, Montage, Probebetrieb)
- Montageobjekt
- Besondere Gefahren (Politische Situation, Infrastruktur, Gefahrenbereich, Bodenverhältnisse)
- Versicherungsumfang
- Versicherungsschutz beschränkt (z.B. Herstellerrisiko)
Prüfung und Beurteilung der Risiken UW
- Wer leitet die Montage vor Ort?
- Wie setzt sich das Montagepersonal zusammen?
- Werden Schutzmassnahmen gegen Diebstahl ergriffen? Welche?
- Inwieweit ist der Montageort mit einer Montage in der CH vergleichbar?
- Welche Reparaturmöglichkeiten bestehen im Ausland?
- Welche Transportwege und -möglichkeiten für eine Reparatur sind vorhanden?
- Montage unter Zeitdruck? Führen Konventionalstrafen zu Belastung der Montage?
Police und Vertragsformen: Einzelvertrag
Individuelle Lösung für den Versicherungsbedarf: Gefahren und Interessen, Zusatzversicherungen, VS, Objekt- und Risikobezogen.
Objektive Beratung und Berechnung einer risikogerechten Prämie
Police und Vertragsformen: Rahmenvertrag
Rahmenvertrag mit Anmeldeverpflichtung: Jedes Montageobjekt muss deklariert werden. Die Prämie ist gleich zu entrichten. Gesellschaft verpflichtet sich, jede Montage anzunehmen. Anmeldeverfahren ist einfacher. Versehensklausel (Anmeldung bis 30 Tage nach Montagebeginn). Integrierte Prämiensätze. Festgelegten Rabatt. SFR
Rahmenvertrag ohne Anmeldeverpflichtung: Freiwillige Vereinbarung. Im Voraus bekannte Prämie. Vereinfachte Anmeldung. Versehensklausel fehlt.
Umsatzvertrag: Jährlich geschätzer Umsatz wird mit Vorausprämie bezahlt. Mit Schlussabrechung wird definitiv abgerechnet (Deklaration). Keine Anmeldung erforderlich. Versehensklausel entfehlt, da nicht notwendig. Evtl. Rabatt nach abgerechneten Umsatz.
Erection-All-Risk
Grossprojekte wie Kraftwek, Stahlwerk oder Papierfabriken.
Wichtige Prunkte:
- Obligatorium (bei staatlichen Monopol oder lokale Gesellschaft)
- Erfolgt durch eine CH Gesellschaft oder eine Gesellschaft, an der die CH beteiliegt ist.
- Erfolgt durch eine lokale Gesellschaft (Fronting-Geschäft)
Erection-All-Risk: Versicherungsschutz
Alle am Werk beteiliegten Parteien sind versichert.
- Immer inkl. Feuer-, Naturgefahren und Erdbeben
- Aufräumungs- und Entsorgungskosten
- Bestehende Gebäude, Einrichtungen und Maschinen
- Anlage und Montageausrüstungen der beteiliegten Unternehmer
- Dritthaftpflichtansprüche (Third Party Liability): alle sind versichert, Kreuthaftpflicht (Cross Liability): Lokal geltende gesetzliche Haft
Erection-All-Risk: Versicherungsdauer
- Vorlagerung auf der Baustelle
- Montage
- Kalttest
- Warmtest und die Inbetriebssetzung
- auf besondere Vereinbarung auch die Maintenance-Periode
In Obhut genommene Sachen
Schliesst die Deckungslücke zwischen Montagevers. und Haft.
Nur betriebsfertig aufgestellte Objekte sind versichert. Reine Montagen und/oder Demontagen sind nicht versichert. (Kann in die normale Montagevers. eingeschlossen werden)
Ausgeschlossen sind: EDVA, Foto- und Lichtsatzanlagen, Satzcomputer und Scanner, Trag- und Zugseile allein.
Deckung besteht solange sich das Objket in Obhut von VN befindet bis 14 Tage nach Inobhutnahme.
Auch vom VN gelieferte Ersatzteile sowie Schäden an gefährdeten Sachen (z.B. Stromanschluss, nach freiem Ermessen) sind versichert.
Nicht gefährdete Sachen:
- Sachen, die Teile des Objekts sind
- Krane-, Motor-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie selbstfahrend oder schwimmend eingesetzte Objekte
- Betriebs- und Hilfsmittel
- Sachen, die Eigentum des VN sind
Montageausrüstung sowie Erd- und Bauarbeiten können in der Zusatzvers. eingeschlossen werden.
Als Erweiterung kann Verlust infolge Transporten, F/E, Mehrkosten für eil- und Luftfrachen sowie Überzeit, Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit versichert werden.
Wenn ein Mangel zum ersatzpflichtigen Schaden führt, ist die Wiederherstellung des Objektes im Zustand vor dem Schaden versichert. Ausgeschlossen ist: Vorbestandene Schäden und Mängerl, wenn der Hersteller gesetzlich und vertraglich haftet, Versuchen mit Experimenten.
Für die Berchnung der Prämie gilt die AHV-LS der aller Personen im versicherten Betrieb. Wird jährlich deklariert.
Besondere Versicherungsarten
Erection-All-Risk (EAR)
In Obhut genommene Sachen
Reparatur-, Revisions-, Wartungs- und Retrofit-Versicherung
Konditionsdifferenz- und Schutzversicherung (KDS)
Reparatur-, Revisions-, Wartungs- und Retrofit-Versicherung
Erweiterte Vatiante für in Obhut genommene Sachen.
Retrofit sind Umbauten und Teilerneuerungen bestehender Anlagen
Versicherungschutz: Gefährdete Sachen und Montageausrüstung
Nicht versichert: F/E, Vertragsstrafen, Transporte, Visit oder Extendet Maintenance
Grundlage für die Prämienberchnung:
- Umsatzverträge (entspricht den gesamten Umsatz aller Rep... einschlilsslich Ersatzteile). Wenn ein Auftrag die Summe Limite erreicht, muss er als Einzelanmeldung versichert werden.
- Einzelanmeldung des Vertragspreises.
Konditionsdifferenz- und Schutzversicherung (KDS)
Der Erfolg des Projekts soll nicht gefährdet werden durch:
- Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverweigerung durch die Versicherungsgesellschaft
- Unprofessionelle und verzögerte Schadenabwicklungen
- Lücken im Versicherungsschutz
- Interessenverflechtungen zwischen den Auftraggebern und lokalen Versicherungsgesellschaften.
Gewährleistung, dass der VN im Ausland die gleiche Deckung erhält, wie in der CH
Es wird eine Doppelversicherung abgeschlossen (Schutzpolice).
Keine Unterschiede zum Hauptvertrag. Das gleiche Vorgehen. Gleiche Deckung. Volle Prämie.
Zeichnungskiterien
- Vertrauensverhältnis zwischen beide Parteien.
- Die Existenz muss dem lokalen Versicherer verborgen bleiben, da sie sonst ihren Pflichen nicht nachkommen werden.
- Kein Zutritt zum Schadenort. Deshalb muss man sich auf die Angaben des VN verlassen können.
- Politische und Wirtschaftliche Situation
- Devisenkontrolle und erschwerter Geldtransver
- Stabilität der Wechselkurse
- Ruf und Solvanilität der lokalen Gesellschaft
Was ist eine Montage?
Als Montage in der industriellen Fertigung bezeichnet man den planmässigen Zusammenbau von Bauteilen und/oder Baugruppen zu Erzeugnissen bzw. zu Baugruppen höherer Erzeugnisebenen.
Auf was muss man achten bei Montageprojekten im Ausland?
Die aufsichtsrechtlichen lokalen Zulassungsvorschriften sind für den Versicherungsunternehmungen zu beachten.
Kann die Produktion und die Vormontage beim Hersteller versichert werden?
Nein nur während der Montage und Inbetriebnahme am endgültigen Standort bis zur Übergabe an den Besteller ist eine Montageversicherung möglich.
Funktion der VS
Basis der Prämienberechnung
Grenze der Ersatzleistungen
Grundlage für eine Unterversicherung
Allgemeine Bestimmungen
- Prämienzahlung
- Gefahserhöhung
- Obliegengeiten im Schadenfall
- Schadenermittlung
- Sachverständigenverfahren
- Zahlung der Entschädigung
- Versicherungsverhältnis nach dem Schadenfall