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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 29.12.2014 / 13.06.2025
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TB für unrechtsmässige Aneignung

subj. TB:

  • Wissen und Willen
  • Bereicherungsabsicht

 

obj. TB:

  • fremde bewegliche Sache
  • Aneignung
    • Aneignungsabsicht + betätigen
  • Voraussetzungen von Art 138 - 140 StGB nicht erfüllt

Was ist anders in Art. 137 StGB Ziff 2 als Ziff 1?

auf Strafantrag und keine Breicherungsabsicht nötig

Was sind die TB von Diebstahl Art. 139 Ziff. 1 StGB?

subj. TB:

  • Wissen und WIllen
  • Aneignungsabsicht
  • Bereicherungsabsicht

 

 

obj. TB:

  • fremde bewegliche Sache
  • wegnimmt
  • Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams (Sachherrschaft)

TB von Raub Art. 140 Ziff. 1 StGB?

obj. TB

  • Nötigungshandlungen / Gewalt gegen eine Person / Androhungen gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben / zum Widerstand unfähig gemacht hat
  • fremde bewegliche Sache
  • wegnimmt

 

subj. TB

  • Wissen und Willen
  • Aneigungsabsicht
  • Bereicherungsabsicht

 

 

Was sind die Sonderregelung in Art. 172bis und Art. 173ter STGB?

Art. 173ter --> Bagatellfälle / kleinere Fälle (wenn Wert <300 CHF; bitte siehe Bild)

Art. 172bis --> Richter kann Sanktion erweitern, zusätzliche Geldstrafe

 

TB für Veruntreuung Variante 1? (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB)

subj. TB:

  • Wissen und Wollen
  • Bereicherungsabsicht
    • Absicht sich oder für einen anderen + unrechtmässig zu bereichern.

obj. TB:

  • fremde bewegliche Sache
  • anvertraut
    • Überlassung der Sache + mit Verpflichtung, des bestehende fremde Eigentum zu erhalten (gemäss Vertrag oder Gesetz)
  • Aneignung
    • Aneignungsabsicht + betätigen

TB Veruntreuung Variante 2? (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB)

 

subj. TB:

  • Wissen und Willen
  • Bereichungsabsicht

 

obj. TB:

  • wirtschaftlich fremder Vermögenswert
  • anvertraut
    • Übertragung Vermögenswert + mit Verpflichtung Vermögenswert ständig zur Verfügung des Treugebers zu halten
  • unrechtmässige Vewendung
    • Vereitelungsabsicht + manifestieren

Was sind die TB bei ungetreue Geschäftsbesorgung; Treuebruch?

subj. TB

  • Wissen und Wollen (Eventualvorsatz genügt)
  • Bereicherungsabsicht

 

 

obj. TB:

  • Vermögen eines anderen verwalten / Aufsicht über Vernögensverwaltung (gemäss Vertrag / Gesetz)

Vermögensfürsorgepflicht--> Selbständigkeit, Verwaltung als Zweck und Bedeutsamkeit

  • Pflichtverletzung / Verletzung der Aufsichtspflicht 
  • Schädigung des anvertrauten Vermögens (Kaualzusammehang von oberen Punkt)

Was sind die TB bei ungetreue Geschäftsbesorgung; Missbrauch?

subj. TB:

  • Wissen und Willen (mind. Eventualvorsatz)
  • Bereicherungsabsicht

 

obj. TB:

  • Ermächtigung zur Vertretung (gemäss Gesetz oder Vertrag)
  • Missbrauch der Vertretungsmacht
  • Vermögensschaden (Vermehrung Passiven, Verminderung Aktiven, Gefährdung Vermögen)
     Kausalzusammenhang mit oberen Punkt wichtig!

Wieso werden Unternehmungen bestraft? (Art. 102 StGB)

Vorwurf der mangelhaften Organisation

Welche Verantwortlichkeit Unternehmung bei Straftaten gibt es?

  1. subsudiäre (unterstützend)

Tat kann keinem zugerechnet werden, Unternehmung wird bestraft.

Tat kann einem zugerechnet werden, Unternehmung ist straflos.

 

      2. kumulative (Unternehmung hat Garantenstellung, um Tat zu verhindern)

Beide Pateien werden bestraft; Unternehmund und private Person.

Verantwortlichkeit des Unternehmungs: Art. 102 Abs. 1

Wie muss Anlasstat sein?

Wer kommt als Täter in Frage?

 

 

  • Anlasstat:

Tat muss tatbestandsmässig und rechtswidrig sein

mit Sicherheit nachgewiesen

 

  • Täter

organisatorisch und hierarchiesch in das Unternehmung eingebunden ;  unter Aufsicht und Kontrolle des Unternehmens stehen

Drei Phasen der Geldwäscherein?

  • placement: Einschleusen illegale Vermögenswerte ins legal Finanzsystem 
    (Deklerations- und Identifikationspflicht umgehen)
  • layering: Verschleusen der illegalen Herkunft
  • intergration: Rückflusder Vermögenswerte als scheinbar legal Vermögenswerte an Täter

TB für Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff.1)

 

subj. TB:

  • weiss oder anehmen muss
  • Täter kann jedermann, auch derjenige, der das von ihm geschwaschene Geld selber durch ein Verbrechen erlangt hat.

 

obj. TB:

  • Vorliegen einer Geldwäschereihandlung
  • Vorliegen eines Verbrechens
  • Nachweis, geschwaschene Vermögenswert aus Vortat (z.B. Drogenhandel) stammen

Geldwäscherei auch durch Unterlassung möglich.

Nenne die 3 Verbrechenselemente (Verbrechensaufbau)?

 

  • Straftat als menschliches Verhalten

Deliktsfähigkeit + Verhalten eines Menschen durch Willen

 

  • Straftat als rechtswidriges Verhalten

tatbestandsmässig + rechtswidrig

 

  • Straftat als schuldhaftes Verhalten

keine Schuldausschlussgründe vorhanden z.B. Wahnvorstellungen

Was sind die TB für Mord (qualifizierte Tötungsdelikt)?

obj. TB:

  • einen Menschen töten

subj. TB:

  • vorsätzlich (mit Wissen und Willen), besonders skrupelos

Was sind die TB für Totschlag (priviligiertes Tötungsdelikt)?

vorsätzliche (subj.) Tötung eines Menschen (obj)

 

sthenischer Affekt --> heftige Gemütsbewegung

(durchschn. Mensch hätte gleich gehandelt)

 

astenischer Affekt --> grosse seelische Belastung

(z.B. Mörder von Kinder steht vor Mutter, sie tötet ihn)

Was sind Tätlichkeiten? Art 126 StGB

körperlichen Gewalt

Was ist "Tötung auf Verlangen"?

siehe Bild

Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord Art. 115 StGB

siehe Bild

Einfache Körperverletzung Art. 123 StGB

  1. Gesundheitsschädigung:
  • Nicht bloss vorübergehende Störung des Wohlbefindens (vorbestehender Gesundheitszustand irrelevant)
  • Schmerzen des Opfers
  • Psychische Gesundheit
  • Quetschung
  • Nervenschock
  • Schürfung
  • Brüche
  • Ansteckung einer Krankheit
  1. Körperschädigung
  • Dauernde Beeinträchtigung Wohlbefinden/Sozialleben

 

Schwere Körperverletzung Art.122 StGB

  1. Lebensgefährliche KV
  2. Bleibende schwere Gesundheitsschäden
  3. Andere schwere Schädigung des Körpers (Generalklausel)

Konkretes Gefährdungsdelikt: Aussetzung Art. 127 StGB

siehe Foto

Konkretes Gefährdungsdelikt: Gefährdung des Lebens Art. 129 StGB

siehe Foto

Abstraktes Gefährdungsdelikt: Unterlassung der Nothilfe Art. 128 StGB

bitte siehe Bild