Strafrecht BT II - §§ 242 f., § 246 StGB
Diebstahl und Unterschlagung
Diebstahl und Unterschlagung
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Kartei Details
Karten | 42 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 17.11.2013 / 03.11.2015 |
Weblink |
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Anvertraut
Eine Sache ist anvertraut, wennd die Erlangung des Gewahrsam durch den Täter durch den Anvertrauenden unter den Voraussetzungen stattfand, mit der Sache in dessen Interesse zu verfahren oder sie ihm zurückzugeben.
Bsp.: Miete, Leihe, Pacht, Verwahrung, Kauf unter Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung
Ist ein Teilrücktritt von der Qualifikation denkbar?
BGH: nicht möglich, weil Qualifikation vollendet wure
a.A.: möglich, denn Verzicht auf Qualifikation, etwa Waffe, stellt erhebliche Unrechtsreduzierung dar;
desweiteren entspricht es dem Gedanken der Tätigen Reue
h.S.: bei aufgeben einer Qualifikation ist dies auch zu berücksichtigen