Strafrecht alle Definitionen 2014
Omasnudelholz
Omasnudelholz
Fichier Détails
Cartes-fiches | 81 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | École primaire |
Crée / Actualisé | 10.01.2014 / 31.01.2015 |
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Mordlust
„Aus Mordlust handelt, wer eine unnatürliche Freude an der Vernichtung menschlichen Lebens empfindet
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes = „Sexuelle Befriedigung wird durch den Tod oder an dem Toten gesucht oder Tod des Opfers bei Vergewaltigung wird in Kauf genommen.“
Habgier
= „Wer tötet zur Erlangung eines wirtschaftlichen Vorteils oder zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Nachteils. Dieses Rücksichtslose Gewinnstreben muss dabei ungewöhnlich, ungesund und ein sittlich anstößiges Maß erreicht haben.“
Sonstige niedrige Beweggründe
„sind solche Beweggründe, die ihrer sittlichen Bewertung den anderen benannten Motiven gleichkommen. Niedrig ist ein
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Tötungsbeweggrund, durch hemmungslose triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich ist. Bsp: Tötung aus Rachsucht, Neid, Hass, Wut, Rassenhass, etc.
! restriktive Auslegung beachten – wenn irgendwie menschlich nachvollziehbar dann nicht. Zu bejahen jedoch bei rücksichtslosem Egoismus.
Heimtücke (Mord)
Nr. 5: Heimtücke = „Ist die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindseliger Willensrichtung.“
Eine andere Person
„Nicht der Täter selbst, sondern eine andere Person.“
Körperlich misshandelt
Jede üble unangemessene Behandlung, durch die entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit, nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Körperliche Wohlbefinden
ist der Zustand der vor der Einwirkung vorhanden war, das Zufügen eines Schmerzes ist nicht unbedingt erforderlich.“
Körperliche Unversehrtheit
Ist bei jeder substanzverletzenden Einwirkung gegeben.“
Gesundheitsbeschädigung
Hervorrufen oder steigern einer Krankheit bzw. eines krankhaften Zustandes körperlicher oder seelischer Art.“
Gift
Jede organische oder anorganische Substanz, die unter bestimmten Bedingungen durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung im konkreten Fall gesundheitsschädlich ist.“
Andere gesundheitsschädlichen Stoffe (gef.KV)
„Wenn sie geeignet sind, einen wenn auch nur vorübergehenden krankhaften Zustand hervorzurufen oder zu steigern.“
Beibringen (gef.KV)
Liegt vor, wenn der Täter den Stoff mit dem Körper des Opfers derart in Verbindung gebracht hat, dass der Stoff seine gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann.“
Waffe
„Waffe i. technischen Sinn gem. WaffG, also jeder Gegenstand, der schon nach seiner Konstruktion dazu bestimmt ist, als Angriffs- oder Verteidigungsmittel eingesetzt zu werden und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.“
Gefährliches Werkzeug
„Ist ein Gegenstand, der bei der konkreten Art der Verwendung oder obj. Beschaffenheit, in der konkreten Situation, geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.“
Hinterlistiger Überfall
„Ein planmäßig vorbereiteter, überraschend vorgetragener Angriff, unter Verdeckung der wahren Absicht
Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
„mind. 2 Personen, bewusstes Zusammenwirken, wobei die eigenhändige Mitwirkung jedes Einzelnen an der Verletzungshandlung nicht erforderlich ist.“
Eine das Leben gefährdende Behandlung
„Liegt vor, wenn die Verletzungshandlung geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen. Abstrakte Gefahr reicht nicht aus. Allerdings ist von maßgeblicher Bedeutung die Dauer und Stärke der Einwirkung. Bsp.: Schläge auf den Kopf, wichtige Organe, Niere, Leber, Würgen, Faustschlag Schläfe, Hinterkopf, etc.“
§ 226 Schwere Körperverletzung
§ 226 (1) Nr. 1
Verlust des Sehvermögen = „…bedeutet die fast vollständige Aufhebung der Fähigkeit, Gegenstände als solche zu erkennen.“
Gehör = „…geht es um die Fähigkeit, artikulierte Laute akustisch zu verstehen.“
Sprechvermögen = „…ist die Fähigkeit, sich durch Worte zu artikulieren.“
Fortpflanzungsfähigkeit = „jegliche, vom Geschlecht unabhängige Möglichkeit, Nachkommen zu erzeugen oder den Vorgang auszuüben.“
§ 226 (1) Nr. 2
Wichtiges Glied
jedes durch ein Gelenk verbundene Körperteil, der eine in sich abgeschlossene Existenz mit besonderen Funktionen im Gesamtorganismus hat.“
§ 226 (1) Nr. 3 1 Alt.
Erheblich entstellt
„wenn ihr äußeres Erscheinungsbild durch eine körperliche Verunstaltung wesentlich beeinträchtigt wird.“
§ 226 (1) Nr. 3 1 Alt.
Dauernd =
„…ist eine Entstellung, wenn sie mit einer bleibenden oder unbestimmt langwierigen Beeinträchtigung des Aussehens verbunden ist.“
§ 226 (1) Nr. 3 2 Alt.
Siechtum
„Chronischer Krankheitszustand, der ein Schwinden der körperlichen und geistigen Kräfte zur Folge hat und bei dem sich eine Heilung zeitlich nicht bestimmen lässt.“
§ 226 (1) Nr. 3 2 Alt.
Lähmung =
„Ist die erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit eines Körperteils, die den ganzen Körper in Mitleidenschaft zieht.“
Beleidigung =
„…ist der rechtswidrige Angriff auf die Ehre eines Anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung.“ (Werturteile oder Tatsachen geg. dem Betroffenen oder Dritten)
§ 186 Üble Nachrede
Verbreitung von Tatsachen geg. dritten, wenn nicht erweislich als wahr!
Nachstellen =
„Dieser Begriff umschreibt alle Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, durch mittelbare oder unmittelbare Annäherung an das Opfer in dessen persönlichen Lebensbereich einzugreifen und dadurch seine
Einsperren =
„Die Schaffung äußerer Vorrichtungen, durch die ein Verlassen eines Raumes verhindert wird.“
Entführen =
„Ist das Herbeiführen einer Ortsveränderung gegen den Willen des Opfers.“
Sich bemächtigen =
„Der Täter erlangt physische Gewalt über sein Opfer.“
Nötigungsmittel
1. Gewalt
„…setzt eine erhebliche Kraftentfaltung voraus, durch die entweder physischer oder psychischer Zwang ausgelöst wird, den das Opfer als körperlichen Zwang empfindet. Dies ist dann gegeben, wenn das Opfer ihm gar nicht, nur mit erheblicher Kraftentfaltung oder in unzumutbarer Weise begegnen kann.“
Nötigungsmittel Drohung
„…ist das in-Aussicht-stellen eines Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt und der dann eintreten soll, wenn der Bedrohte nicht das tut, was der Täter von ihm verlangt.“
+ mit einem emfpindlichen Übel (Nötigung)
„Empfindlich ist das angedrohte Übel, wenn der in Aussicht gestellte Nachteil so erheblich ist, dass seine Ankündigung geeignet erscheint, das bezweckte Verhalten zu veranlassen, es sei denn, dass erwartet werden kann, dass das Opfer der Drohung in selbstbesonnener Behauptung standhält.“
Nötigungserfolg (Nötigung)
muss Handlung, Duldung oder Unterlassung des Opfers sein!!! Nennen in Klausur! – welche kausal durch die Nötigungshandlung hervorgerufen wurde.
Rechtswidrigkeit gem. § 240 (2) StGB - Verwerflichkeitsklausel:
1. Kein Rechtfertigungsgrund
2. Indiz Wirkung körperlicher Gewalt (Staatsorganen vorbehalten)
3. Verwerflichkeit der Mittel-Zweck Relation
!!! Ev. Besonders schw. Fall nach Abs.3 – Abgrenzung zur sexuellen Nötigung, wenn das angedrohte Übel nur empfindlich ist!!!
Urkunde
„ist eine menschliche verkörperte Gedankenerklärung,
die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und
den Aussteller erkennen lässt.“
Nr. 1 Herstellen einer unechten Urkunde
Herstellen
„ist jede zurechenbare – nicht notwendige eigenhändige – Verursachung der Existenz der unechten Urkunde.“
Unecht = „ist eine Urkunde?
Unecht = „ist eine Urkunde, wenn sie nicht von demjenigen herrührt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht, wenn also über die Identität des Ausstellers getäuscht wird.“
Verfälschen Urkunde
„ist jede nachträgliche Veränderung des gedanklichen Inhalt, durch die der Anschein erweckt wird, dies sei die ursprüngliche Erklärung des Ausstellers.“
Nr. 3 Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde
Gebrauchen
Dem zu Täuschenden so zugänglichen machen, dass dieser die Urkunde wahrnehmen kann.“