Strafrecht
Definitionen Nötigung, Raub, Erpressung, Angriff auf Kfz-Führer
Definitionen Nötigung, Raub, Erpressung, Angriff auf Kfz-Führer
Set of flashcards Details
Flashcards | 28 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 20.03.2011 / 07.02.2015 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/strafrecht
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/strafrecht/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
auf frischer Tat betroffen
In Tatortnähe und alsbald nach Tatausführung
Vermögen
Summe aller geldwerten Rechte und Güter einer Person, abzüglich der Verbindlichkeiten
stoffgleich
wenn der rechtswidrige Vermögensvorteil und der eingetretene Schaden auf derselben Vermögensverfügung beruhen, der Vermögensvorteil also unmittelbar die Kehrseite des Schadens bildet
kausal
jeder Vorgang oder jede Handlung ist kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Form entfällt
Gewalt
physisch wirkender Zwang
Gewaltformen
vis absoluta: Willensbildung des Opfers wird unmöglich gemacht,
vis compulsiva: Willensbildung des Opfers in eine bestimmte Richtung
Drohen mit empfindlichem Übel
Inaussichtstellen eines erheblichen Nachteils, dessen Verwirklichung der Täter als in seiner Macht stehen hinstellt und dessen Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten i.S.d. Täterverlangens zu motivieren
Verwerflich
grob sizialwidrig und wegen seines grundsätzlich anstößigen Charakters in besonders hohem Maße zu missbilligen
Sache, beweglich, fremd
körperlicher Gegenstand, tatsächlich fortzubewegen, nicht im Alleineigentum des Täters
Wegnahme
Bruch fremden und Begründen neuen Gewahrsams
Gewahrsam
tatsächliche Sachherrschaft getragen von einem natürlichen Herrschaftswillen
Herrschaftswille
die Vorstellung, Sachherrschaft ausüben zu wollen und sich die ungehinderte Einwirkungsmögichkeit auf die Sache zu erhalten
Herrschaftsmöglichkeit
die Fähigkeit zur Ausübung von Sachherrschaft
Zueignungsabsicht
Anmaßung einer eigentümerähnlichen Herrschaftsmacht (Enteignungswille und Aneignungsabsicht)
Enteignungswille
mit Enteignungswillen handelt, wer bei der Wegnahme vorhat, die Sache dem Eigentümer auf Dauer zu entziehen
Aneignungsabsicht
mit Aneignungsabsicht handelt, wer die Sache seinem Vermögen auch nur vorrübergehend einverleiben will
Drohen mit gegenwärtiger Gefahr
Inaussichtstellen einer Gefahr, auf die der Drohende Einfluss zu haben vorgibt und die jederzeit in einen Schaden umschlagen kann.
Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des StV
liegt vor, wenn der Täter die typischen Situationen und Gefahren des fließenden Verkehrs in den Dienst seines Vorhabens stellt
Entschlussfreiheit
Freiheit zur Willensentschließung und -betätigung
Führer eines Kfz
wer das Fzg. in Bewegung setzt unter Verwendung seiner technischen Vorrichtungen
Kfz
Fahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird (Landfahrzeug nur, wenn es nicht an Schienen gebunden ist)
Angriff
Jede auf Verletzung eines der genannten Rechtsgüter gerichtete feindselige Handlung.
Bande
auf ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbahrung beruhender Zusammenschluss von mind. 3 Personen
gefährliches Werkzeug
körperlicher Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und Art der Benutzung im konkreten Fall nach Vorstellung des Täters geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen
Waffe
jeder Gegenstand, der nach seiner Bauart bestimmt ist, erhebliche Verletzungen beizubringen
dolus directus 1. Grades
zielgerichtetes Wollen, "es kommt ihm darauf an"
dolus directus 2. Grades
sicheres Wissen
dolus eventualis
hält Erfolg für möglich und nimmt zumindest billigend in Kauf