Strafrecht

Definitionen Nötigung, Raub, Erpressung, Angriff auf Kfz-Führer

Definitionen Nötigung, Raub, Erpressung, Angriff auf Kfz-Führer

Ling Ling

Ling Ling

Kartei Details

Karten 28
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 20.03.2011 / 07.02.2015
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auf frischer Tat betroffen

In Tatortnähe und alsbald nach Tatausführung

Vermögen

Summe aller geldwerten Rechte und Güter einer Person, abzüglich der Verbindlichkeiten

stoffgleich

wenn der rechtswidrige Vermögensvorteil und der eingetretene Schaden auf derselben Vermögensverfügung beruhen, der Vermögensvorteil also unmittelbar die Kehrseite des Schadens bildet

kausal

jeder Vorgang oder jede Handlung ist kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Form entfällt

Gewalt

physisch wirkender Zwang

Gewaltformen

vis absoluta: Willensbildung des Opfers wird unmöglich gemacht,

vis compulsiva: Willensbildung des Opfers in eine bestimmte Richtung

Drohen mit empfindlichem Übel

Inaussichtstellen eines erheblichen Nachteils, dessen Verwirklichung der Täter als in seiner Macht stehen hinstellt und dessen Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten i.S.d. Täterverlangens zu motivieren

Verwerflich

grob sizialwidrig und wegen seines grundsätzlich anstößigen Charakters in besonders hohem Maße zu missbilligen

Sache, beweglich, fremd

körperlicher Gegenstand, tatsächlich fortzubewegen, nicht im Alleineigentum des Täters

Wegnahme

Bruch fremden und Begründen neuen Gewahrsams

Gewahrsam

tatsächliche Sachherrschaft getragen von einem natürlichen Herrschaftswillen

Herrschaftswille

die Vorstellung, Sachherrschaft ausüben zu wollen und sich die ungehinderte Einwirkungsmögichkeit auf die Sache zu erhalten

Herrschaftsmöglichkeit

die Fähigkeit zur Ausübung von Sachherrschaft

Zueignungsabsicht

Anmaßung einer eigentümerähnlichen Herrschaftsmacht (Enteignungswille und Aneignungsabsicht)

Enteignungswille

mit Enteignungswillen handelt, wer bei der Wegnahme vorhat, die Sache dem Eigentümer auf Dauer zu entziehen

Aneignungsabsicht

mit Aneignungsabsicht handelt, wer die Sache seinem Vermögen auch nur vorrübergehend einverleiben will

Drohen mit gegenwärtiger Gefahr

Inaussichtstellen einer Gefahr, auf die der Drohende Einfluss zu haben vorgibt und die jederzeit in einen Schaden umschlagen kann.

Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des StV

liegt vor, wenn der Täter die typischen Situationen und Gefahren des fließenden Verkehrs in den Dienst seines Vorhabens stellt

Entschlussfreiheit

Freiheit zur Willensentschließung und -betätigung

Führer eines Kfz

wer das Fzg. in Bewegung setzt unter Verwendung seiner technischen Vorrichtungen

Kfz

Fahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird (Landfahrzeug nur, wenn es nicht an Schienen gebunden ist)

Angriff

Jede auf Verletzung eines der genannten Rechtsgüter gerichtete feindselige Handlung.

Bande

auf ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbahrung beruhender Zusammenschluss von mind. 3 Personen

gefährliches Werkzeug

körperlicher Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und Art der Benutzung im konkreten Fall nach Vorstellung des Täters geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen

Waffe

jeder Gegenstand, der nach seiner Bauart bestimmt ist, erhebliche Verletzungen beizubringen

dolus directus 1. Grades

zielgerichtetes Wollen, "es kommt ihm darauf an"

dolus directus 2. Grades

sicheres Wissen

dolus eventualis

hält Erfolg für möglich und nimmt zumindest billigend in Kauf