STOWE - Begründung (Kapitel 3)

Rechtliche und Gesetzliche Grundlagen, Materielle Grundlagen, Formelle Voraussetzungen, Grundbuch

Rechtliche und Gesetzliche Grundlagen, Materielle Grundlagen, Formelle Voraussetzungen, Grundbuch


Kartei Details

Karten 19
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 31.10.2014 / 21.10.2023
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Welches sind die gesetzlichen Grundlagen für das Stockwerkeigentum?

  • Art. 712a bis 712t ZGB (Stockwerkeigentum)
  • Art. 646 ff ZGB (Miteigentum)
  • Art. 69 ff ZGB (Vereinsrecht)

Was sind Grundstücke im Sinne des Gesetzes?

  • Liegenschaften
  • in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte
  • Bergwerke (für STOWE nicht relevant)
  • Miteigentumsanteile an Grundstücken (fjür STOWE nicht relevant)

Was versteht man unter Liegenschaft?

Unter Liegenschaft versteht man ein abgegrenztes Stück Land der Erdoberfläche, egal ob darauf ein Gebäude erstellt ist oder nicht.

Was muss eine Stockwerkeinheit zwingend sein?

  • in sich abgeschlossen sein
  • über einen eigenen Zugang verfügen

Was ist die Definition der Wirtschaftlichen Einheit?

Die zu einer Stockwerkeinheit zusammengefassten Räume sollen eine wirtschaftliche Einheit bilden und für sich existenzfähig sein.

Was muss abgegeben werden, damit der Grundbuchverwalter den Eintrag ins Grundbuch vornehmen kann?

  • Begründungsakt
  • Grundbuchanmeldung
     

Wie wird Stockwerkeigentum begründet?

Eintragung im Grundbuch (Art. 712d ZGB)

Nenne die beiden möglichen Rechtsgründe für die Begründung von Stockwerkeigentum (Begründungsakt)?

  • Ein Vertrag der Miteigentümer über die Ausgestaltung ihrer Miteigentumsanteile zu Stockwerkeigentum (zweiseitiges Rechtsgeschäft)
  • eine Erklärung des Eigentümers einer Liegenschaft oder des Eigentümers eines selbständigen und dauernden Baurechts über die Bildung von Miteigentumsanteilen und deren Ausgestaltung zum Stockwerkeigentum (einseitiges Rechtsgeschäft
  • Art. 712d ZGB

Was muss vorliegenh, um Stockwerkeigentum begründen zu können

ein zweiseitiges oder einseitiges Rechtsgeschäft (Rechtsgrund); Art. 712d ZGB

Nenne die zwingenden Vertragsinhalte des Begründungsaktes?

  • klarer Wille zur Bildung von Miteigentum an einem Grundstück und Ausgestaltung dieses Miteigentums zu Stockwerkeigentum
  • genaue Bezeichnung der Stockwerke mit Angabe ihrer Anteile am Gesamtgrundstück in Bruchteilen mit einem gemeinsamen Nenner
  • räumliche Ausscheidung jedes Stockwerkes

Was dient als Basis für eine Stockwerkeigentumergemeinschaft und das spätere Zusammenleben in der Gemeinschaft?

  • Begründungsakt
  • Reglement (Benutzungs- und Verwaltungsordnung)

Wozu dienen Aufteilungspläne?

Sie dienen dazu, die Sonderrechte, die gemeinschaftlichen Teile sowie die gemeinschaftlichen Teile, die mit ausschliesslichen Benutzungsrechten belastet sind, klar und bestimmt zu definieren.

In welchem Fall sind die Aufteilungspläne für dessen Eintragung in die Eidg. Grundbuchverordnung vorgeschrieben?

Begründung des Stockwerkeigentums vor Erstellung des Gebäudes (Art. 33c GBV)

Von wem kann die Grundbuchanmeldung abgegeben werden?

  • Eigentümer
  • Bevollmächtigter des Eigentümers

Wo wird die Begründung von Stockwerkeigentum vermerkt

Grundbuchblatt

Aus welchem Grund wird für jede Stockwerkeinheit ein separates Grundbuchblatt eröffnet?

Dies ermöglicht, dass jede einzelne Stockwerkeinheit separat veräussert oder mit beschränkt dinglichen Rechten (z. B. Grundpfandrechten) belastet werden kann.

Welche Daten sind aus dem Grundbuch ersichtlich?

  • Bezeichnung des Grundstückes: Grundbuchblatt-Nr., Kataster-Nr., Grundbuch-Nr.
  • Angaben über die Art und Grösse des Grundstückes
  • Eigentümer
  • Gebäude-Nr.
  • Anmerkungen
  • Vormerkungen
  • Dienstbarkeiten und Grundlasten
  • Grundpfandrechte und Bemerkungen zu den Grundpfandrechten

Was empfiehlt sich in der Praxis bei einer Areal-Überbauung mit mehreren Gebäuden vorzunehmen/zu begründen?

  • eine Parzellierung vornehmen pro Haus je separat Stockwerkeigentum zu begründen
  • Gemeinsame Einrichtungen (Spielplatz etc.) sind entsprechende Dienstbarkeiten zugunsten und zulasten der beteiligten Grundstücke zu errichten

Wann muss die Grundstückaufteilung inkl. den zu errichtenden Dienstbarkeiten erfolgen?

Vor dem Eintrag der Stockwerkbegründungen