Steuersystem CH

Wer ist steuerpflichtig? Wo fallen Steuern an?

Wer ist steuerpflichtig? Wo fallen Steuern an?


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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Autres
Crée / Actualisé 17.03.2013 / 14.06.2021
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Was ist eine juristische Person?

Juristische Personen sind Gesellschaften, Körperschaften oder Anstalten, denen das Zivelrecht oder das öffentliche Recht eine eigene Rechtspersönlichkeit und damit die Fähikgkeit verleiht, selbstständig Rechte auszuüben und Pflichten zu übernehmen (namentlich Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen).

Das Steuerrecht trägt dem Rechnung und behandelt die juristischen Personen als von ihren Mitgliedern oder Anteilsinhabern unabhängige Steuersubjekte.

Weshalb werden juristische Personen als Steuersubjekte betrachtet?

Weil sie rechtlich und wirtschaftlich selbstständig sind und damit ihre eigene finanzielle Leistungsfähigkeit steuerlich nicht unbeachtet bleiben darf. Dies umso weniger, als auch juristische Personen auf Leistungen des Staates angewiesen sind. Man denke an die öffentliche Sicherheit, die Justiz, das Transportwesen, an Kommunikationsmittel usw., die dem Staat grosse Kosten verursachen.

Was wird bei einer juristischen Person besteuert?

Wie bei natürlichen Personen unterscheidet man auch bei juristischen Personen zwei Arten der Steuerpflicht. Die beschränkte und unbeschränkte Art der Steuerpflicht unterscheiden sich wodurch?

  • Unbeschränkt steuerpflichtig sind juristische Personen, deren Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz bzw. im besteuernden Kanton liegt (Persönliche Zugehörigkeit). Sie werden auf der Gesamtheit ihres Gewinns und Kapitals besteuert.
  • Beschränkt steuerpflichtig sind juristische Personen, die ihren Sitz oder die tatsächliche Verwaltung im Ausland (oder ausserhalb des Kantons) haben, aber in der Schweiz bzw. im Kanton über Kapital oder bestimmte Einkommensquellen verfügen, für die sie steuerpflichtig werden (wirtschaftliche Zugehörigkeit).

 

Alle Steuergesetze sehen die Befreiung von juristischen Personen mit öffentlich-rechtlichem Charakter (Bund, Kantone, Gemeinden, Kirchgemeinden und ihre Anstalten) vor. Auch konzessionierte Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen, Einrichtungen der beruflichen und sozialen Vorsorge, gemeinnützige Institutionen, politische Parteien usw. sind ganz oder teilweise steuerbefreit.

Da die Besteuerungsmethode nicht für alle juristischen Personen gleich ist, werden diese im Steuerrecht in drei Hauptkategorien unterscheidet. Welche?

  1. Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung),
  2. Genossenschaften und
  3. übrige Kategorien wie Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen (z.B. öffentlich-rechtliche und kirchliche Körperschaften sowie Anstalten).

Das Handelrecht ist nicht gleich Steuerrecht. Erkläre.

Handelsrecht

  • Verhinderung, dass Unternehmen sich zu gut darstellen
  • "Höchstbewertungsvorschriften"

Steuerrecht

  • Versteuerung Mindestreingewinn
  • "Tiefstbewertungsvorschriften"

Steuerliche Korrekturvorschriften in Steuererklärung berücksichtigen bzw. in der Steuerveranlagung vorgenommen. Abweichungen, wenn steuerliche Korrekturen Aktiven oder Passiven beeinflussen. 

 

Meist wird vom Massgeblichkeitsprinzip gesprochen, d.h. die handelsrechtliche Jahresrechnung ist massgeblich für die steuerliche Gewinnermittlung mit Vorbehalt von stuerlichen Korrekturvorschriften. Folge:

Steuerpflichtiger ist an die eigenen Buchungen gebunden. 

Was gibt es sonst noch für Prinzipien?

  • Prinzip der wirtschaftl. Leistungsfähigkeit
  • Perioditätsprinzip (Abgrenzung TA/TP --> wichtig bei selbstständig erwerbende, da Steueraufwand von z.B. 2010 im 2012 für Nachzahlen, kein Aufwan darstellt)
  • Totalgewinnprinzip
  • Imparitätsprinzip (drohende Verluste sind zu berücksichtigen)
  • Realisationsprinzip (Gewinn erst verbuchen, wenn realisiert)

Was können Korrekturen für nicht geschäftsmässig begründeten Aufwand sein? Art. 58 Abs. 1 lit. b / c DBG

  • Anlagevermögen: Kosten für die Anschaffung, Herstellung oder Wertvermehrung
  • zu hohe Abschreibungen oder Rückstellungen
  • Einlagen in die Reserven
  • Einlagen in das EK aus nicht versteuerten Reserven
  • offene oder verdeckte Gewinnausschüttungen (evtl. VST, z.B. bei Auto zu niedrig gekauft) und nicht begründeter Zuwendungen an Dritte
  • nicht in Erfolgsrechnung erfasste, Erträge, inkl. Kapital-, Aufwertungs- und Liquidationsgewinne

Religiöse Zuwendungen sind ebenfalls aus keinem zusammenhängenden Recht. 

 

Typische Steuerkorrekturen in der Bilanz?

  • Warenlagerdrittel
  • Delkredere
  • Abschreibungen
  • künftige Forschungs- und Entwicklungsauftäge an Dritte
  • freiwillige Zuwendungen
  • Bestechungsgelder
  • (Steuerbussen)

Was sind erfolgsneutrale Vorgänge? Art. 60 DBG

  • Kapitaleinlagen von Mitgliedern von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, inkl. Aufgelder und Leistungen à fonds perdu
  • Verlegung Sitz, Geschäftsbetrieb oder Betriebsstätte innerhalb der Schweiz ohne Veräusserungen oder Aufwertungen
  • Kapitalzuwachs aus Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung

Umstrukturierungen sind bei der Berechnung des Reingewinns extrem wichtig. Erkläre bei natürlichen Personen: Art. 19 DBG

Steuerneutrale Umstrukturierungen

  • Übertragung von Vermögenswerten auf eine andere Personenunternehmung
  • Übertragung eines Bettriebs oder Teilbetriebs auf eine juristische Person
  • Austausch von Beteiligungsrechten anlässlich von Umstrukturierungen oder von fusionsähnlichen Zusammenschlüssen

Keine Besteuerung von stillen Reserven falls:

  • Steuerpflicht weiter in CH besteht
  • bisherigen für die Einkommensteuer massgeblichen Werte übernommen werden

Umstrukturierungen sind bei der Berechnung des Reingewinns extrem wichtig. Erkläre bei juristischen Personen: Art. 61 DBG

Steuerneutrale Umstrukturierungen

  • Umwandlung in eine Personenunternehmung oder in eine andere jur. Person
  • Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs auf eine jur. Person
  • Austausch von Beteiligungsrechten anlässlich von Umstrukturierungen oder von fusionsähnlichen Zusammenschlüssen
  • Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens auf inländische Tochtergesellschaften

Keine Besteuerung von stillen Reserven falls:

  • Steuerpflicht weiter in CH besteht
  • bisherigen für die Gewinnsteuer massgeblichen Werte übernommen werden

ACHTUNG bei Veräusserungs innerhalb der nachfolgenden fünf Jahren.

Was gibt es zu Abschreibungen zu erwähnen? Art. 62 DBG

  • buchmässiger oder separater Ausweis
  • steuerliches Merkblatt über zulässige Abschreibungen
  • Aufrechnung Abschreibung, wenn folgender Vorgang: Aufwertungen - Vorjahresverlustverrechnung - Abschreibung im Zeitpunkt, in welchem Vorjahrsverlustverrechnung nicht mehr zulässig
  • Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Beteiligungen wieder korrigiert, wenn nicht mehr begründet
  • Abschreibungen während einem Bau sind nicht zulässig

Was sind Rückstellungen zulässig? Art. 63 DBG

Sie sind zulässig, wenn...

  • im Geschäftsjahr Verpflichtung besteht, deren Höhe unbestimmt ist (z.B. Steuern, Prozess, usw.)
  • Verlustrisiken Umlaufvermögen (z.B. Warendrittel, Delkredere, usw.)
  • andere drohende Verlustrisiken, die im Geschäftsjahr bestehen
  • künftige Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Dritte bis 10% des steuerbaren Gewinn, max. CHF 1 Mio. (-20% nennt Steuern Rücklagen und nicht erlaubt)

Was gilt als Ersatzbeschaffung? Art. 64 DBG

  • Ersatz von Gegenständen des betriebsnotwendigen Anlagevermögens
  • Übertrag der stillen Reserven
  • Neue Gegenstände ebenfalls betriebsnotwendig
  • Gegenstand in der Schweiz befindet

Vorbehalt: Besteuerung beim Ersatz von Liegenschaften durch Gegenstände des beweglichen Vermögens. 

Was gibt es zu verdecktem Eigenkapital zu sagen? Art. 65 DBG

  • Aufrechnung Schuldzinsen (die auf jenen Teil des Fremdkapitals entfallen, dem wirtschaftlichen die Bedeutung von Eigenkapital zukommt)
  • Kantonale Vermögenssteuer: Teil des verdecktem Eigenkapital = steuerbares Kapital

Was gibt es bei Verlusten zu erwähnen? Art. 67 DBG

  • Verlustvortrag 7 der Steuerperiode vorangegangene Geschäftsjahre
  • Bei Sanierung unbeschränkter Verlustvortrag

Der Gegenstand der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital. Was umfasst es alles? Art. 29 f. StHG

  • einbezahltes Grund- oder Stammkapital
  • offene Reserven
  • versteuerte stille Reserven
  • verdecktes Eigenkapital

Was gibt es zu Unternehmen ohne Beteiligungen und Liegenschaften zu erwähnen?

  • füllen eine eigene Gewinn- und Kapitalsteuererklärung aus
  • Massgeblichkeit der Handelsbilanz: Eine Jahresrechnung ist zwingend zu erstellen
  • deklariert werden.
    • laufender Gewinn/Verlust (sowie Korrekturen z.B. verdeckte Gewinnausschüttung, Vorjahresverluste)
    • Gewinnverwendung
    • Kapital nach ordentlicher Gewinnverwendung (allfällige Korrekturen zur Handelsbilanz --> Steuerbilanz, z.B. Deklaration versteuerter stiller Reserven)
    • Einkünfte der geschäftsführenden Organe der Gesellschaft (i.d.R. Lohnausweise)
  • Verrechnungssteuerpflicht: massgebende Verrechnungssteuerbestände sind zu deklarieren (Selbstveranlagungssystem) bei einigen Fällen kann sie auch gemeldet werden
  • evtl. Quellensteuerpflicht
  • evtl. MWST-Pflicht
  • evtl. Umsatzabgabepflicht

 

Was gibt es zu Unternehmen mit Beteiligungen zu erwähnen? Was ist mit Beteiligungserträgen und -abzügen? Art. 69 f. DBG ; Art. 28 Abs. 1 StHG

Unternehmen mit Beteiligungen füllen zusätzlich ein Formular für Beteiligungsabzug aus, der Rest ist wie ohne Beteiligungen (VST-, MWST-Pflicht, Umsatzabgabepflicht wenn z.B. steuerbare Urkunden > CHF 10 Mio.,  usw)

Beteiligungsertrag mit möglichem Beteiligungsabzug

  • Beteiligung von mind. 10% oder mind. Verkehrswert von >CHF 1 Mio.
  • Ermässigung Gewinnsteuer im Verhältnis des Nettoertrages der Beteiligungsrechte zum gesamten Reingewinn
  • Ermässigung auf Beteiligungserträge ausser:
    • Erträge, die bei der leistenden Gesellschaft geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen
    • Aufwertungsgewinne auf Beteiligungen
    • Kapitalgewinne, wenn
      • veräusserte Beteiligung <1Jahr gehalten wurde
      • Bestimmungen betreffend Beteiligungsquote nicht erfüllt werden
      • oder der Veräusserungserlös die Gewinnungskosten nicht übersteigen

 

Was gibt es zu Unternehmen mit Liegenschaften zu erwähnen?

Grundstückgewinne auf Geschäftsliegenschaften werden je nach der Gesetzgebung des jeweiligen Kantons mit der Grundstückgewinnsteuer oder der Einkommens- / Gewinnsteuer erfasst:

  1. Monistisches System (Zürcher Modell)
    • Grundstückgewinne: Grundstückgewinnsteuer
    • Wieder eingebrachte Abschreibungen: Einkommens- oder Gewinnsteuer
  2. Dualistisches System (St. Galler Modell)
    • Grundstückgewinne und wieder eingebrachte Abschreibungen: Einkommens- oder Gewinnsteuer

Was gibt es zu Holdinggesellschaften zu erwähnen? Art. 28 Abs. 2 StHG

Holdinggesellschaften sind mit Unternehmen mit Beteiligungen zu vergleichen, da das Holdingprivileg nur für kantonale Steuern gilt.

Vorraussetzung für Holdingprivileg

  • Kapitalgesellschaften / Genossenschaften
  • statutarischer Zweck zur Hauptsache in der dauernden Verwaltung von Beteiligungen
  • keine Geschäftstätigkeit in der Schweiz
  • längerfristig mind. 2/3 der Aktiven aus Beteiligungen oder mind. 2/3 der Erträge aus Beteiligungserträge

Kantonssteuern

  • keine Gewinnsteuer; i.d.R. reduzierte Kapitalsteuer
  • Erträge aus Schweizer Grundeigentum werden ordentlich besteuert

Teilweise wird verlang, dass mit der Steuererklärung noch ein Nachweis zur Erfüllung des Holdingstatus beigelegt wird. 

Was gibt es zu Domizilgesellschaften zu erwähnen? Art. 28 Abs. 3 StHG

Domizilgesellschaften werden gleich behandelt wie Unternehmen mit Beteiligungen.

Voraussetzungen für Steuerprivileg

  • Kapitalgesellschaften / Genossenschaften
  • nur Verwaltungstätigkeit in der Schweiz
  • keine Geschäftstätigkeit in der Schweiz

Kantonssteuern

  • i.d.R. reduzierte Kapitalsteuer
  • Beteiligungserträge und Kapitalgewinne, wenn die Voraussetzungen für den Beteiligungsabzug erfüllt werden, sind steuerfrei
  • Schweizer Erträge werden ordentlich besteuert
  • Ausländische Erträge werden nach der Bedeutung der Schweizer Verwaltungstätigkeit ordentlich besteuert

Mit der Steuererklärung ist eine Spartenrechnung einzureichen. 

Was gibt es zu Gemischte Gesellschaften zu erwähnen? Art. 28 Abs. 4 StHG

Gemischte Gesellschaften sind zu vergleichen mit Unternehmen mit Beteiligungen.

Voraussetzung für Steuerprivileg

  • Kapitalgesellschaften / Genossenschaften
  • Geschäftstätigkeit überwiegend auslandbezogen und in der Schweiz nur untergeordnete Geschäftstätigkeit

Kantonssteuern

  • i.d.R. reduzierte Kapitalsteuer
  • Beteiligungserträge und Kapitalgewinne, wenn die Voraussetzungen für den Beteiligungsabzug erfüllt werden, sind steuerfrei
  • Schweizer Erträge werden ordentlich besteuert
  • Ausländische Erträge werden nach Massgabe des Umfangs der Geschäftstätigkeit in der Schweiz ordentlich besteuert

Mit der Steuererklärung ist eine Spartenrechnung einzureichen. 

Was gibt es für Möglichkeiten und Steuerfolgen in folgendem Beispiel:

Herr Müller, deutscher Staatsbürger, zieht in die Schweiz und möchte ein Handelsunternehmen (Handel mit speziellen Industriegütern) eröffnen. Er hat bereits ein Beziehungsnetz. Folgender Umsatz ist budgetiert:

im 1. Jahr von 150'000- CHF

im 2. Jahr von 250'000.- CHF

im 3. Jahr von 350'000.- CHF

im 4. Jahr von 450'000.- CHF

ab dem 5. Jahr von 600'000.- CHF 

Je nach Bedarf wird er Personal einstellen. Die Anfangsinvetitionen belaufen sich auf 250'000.- CHF. 

Unterschied Einzelfirma / GmbH, AG und Schlussfolgerung.

Einzellfirma

  • Steuerfolgen Gründung/Eröffnung
    • keine direkten Steuerfolgen
  • Administration
    • i.d.R. Anmeldung Handelsregister
    • Anmeldung AHV
    • evtl. Anmeldung MWST

GmbH / AG

  • Steuerfolgen Gründung / Eröffnung
    • Emissionsabgabe von 1% auf Kapitaleinlage > CHF 1 Mio. (Vorsicht bei Sacheinlagen und -übernahmen)
  • Administrations, insbesondere
    • Gründung mittels öffentlicher Beurkundung
    • Anmeldung Handelsregister
    • Anmeldung AHV (Lohnbezug wahrscheinlich)
    • evtl. Anmeldung MWST
    • evtl. Abrechnung Emissionsabgabe

Schlussfolgerung

  • Die einzig richtige Rechtsform gibt es nicht. Jede Form bietet Vorteile und ist aber auch mit Nachteilen behaftet. 
  • Die Steuerauswirkungen zeigen sich meist erst zu einem späteren Zeitpunkt, da in der Gründungs-/Beginnphase sehr viele Unklarheiten bestehen. 

Was gibt es zum Mantelhandel zu erwähnen?

Falls keine neue Kapitalgesellschaft gegründet sondern der Mantel einer in liquide Form gebrachte Gesellschaft gekauft wird, betrachten die Steuerbehörden diesen Vorgang als Liquidation der Gesellschaft mit anschliessender Neugründung. Der neue Aktionär kann deshalb unerwarteten Steuerfolgen gegenüberstehen (z.B. keine Anrechnung der Vorjahrjahresverluste, evtl. Emissionsabgabe und evtl. Verrechnunssteuerfolgen). 

Was sind Gestehungskosten (Investitionskosten) bei Liegenschaften?

Anlagekosten

Grundstückgewinne auf Geschäftsliegenschaften werden je nach der Gesetzgebung des jeweiligen Kantons mit der Grundstückgewinnsteuer oder der Einkommens-/Gewinnsteuer erfasst. Erkläre die zwei Systeme. 

Monistisches System (Zürcher Modell)

  • Grundstückgewinne = Grundstückgewinnsteuer
  • Wieder eingebrachte Abschreibungen = Einkommens- oder Gewinnsteuer

Dualistisches System (St. Galler Modell)

  • Grundstückgewinne und wieder eingebrachte Abschreibung = Einkommens- oder Gewinnsteuer

 

Die Anlagekosten sind 500', davon werden 100' abgeschrieben und der Verkaufspreis beträgt 1Mio. Wie wird abgerechnet in SG / ZH?

Was ist eine typische gemischte Gesellschaft?

Sie haben in der CH Firma (mit Personal), typischer Handelsbetrieb, kauft in F und verkauft in D, AT, H. Keine Betriebsstätte im Ausland. Aufwand und Ertrag zu 80% im Ausland zu erfolgen (ZG).