Steuerrecht

- Grundlagen des schweizerischen Steuerrechts - Direkte Bundessteuer - Mehrwertsteuer - Vermögens- und Verrechnungssteuer - Doppelbesteuerung ausländischer Steuerpflichtiger

- Grundlagen des schweizerischen Steuerrechts - Direkte Bundessteuer - Mehrwertsteuer - Vermögens- und Verrechnungssteuer - Doppelbesteuerung ausländischer Steuerpflichtiger


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
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Crée / Actualisé 28.12.2015 / 08.05.2025
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3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Gehören die folgenden Kriterien zur persönlichen oder zur wirtschaftlichen Zugehörigkeit gemäss DBG 3 ff.?

A. Qualifizierter Aufenthalt

B. Betriebsstätten

C. Grundstücke

D. Bundesbedienstete

E. Wohnsitz

F. Handel mit Grundstücken

G. Ausländischer Verwaltungsrat einer Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz

 

Frage 41

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Wann sind die folgenden Einkünfte steuerrechtlich erzielt (Realisationszeitpunkt bei Entstehung des Rechtsanspruchs oder bei Zahlung)?

A. Arbeitslohn

B. Provision, Bonus

C. Anteil am Geschäftsergebnis

D. Gratifikation, Firmenjubiläum (vertraglich nicht geschuldete Leistungen des Arbeitsgebers)

E. Verwaltungshonorar/Tantieme

F. Verdeckte Gewinnausschüttung

 

Frage 43

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Herr B arbeitet seit 15 Jahren in der gleichen Firma. Nun hat er ein Dienstaltersgeschenk erhalten. Er kann wählen zwischen einem halben Monatslohn von 3'250 CHF oder 2 Wochen bezahltem Urlaub. Herr B hat sich für den Bezug von 2 zusätzlichen Ferienwochen entschieden. Wie ist dieser Bezug im Lohnausweis zu deklarieren?

 

Frage 44

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Die Mitarbeiter der Bank C können Aktien dieser Bank mit einem Nominalwert 100 CHF und einem Verkehrswert von 500 CHF für 200 CHF beziehen. Die Aktien können während 2 Jahren nicht verkauft. Wie wird die Ausgabe dieser Aktien besteuert?

 

Frage 45

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Sind die folgenden Kosten steuerlich vom Einkommen abziehbar?

A. Kosten eines Handwerkers für die Vorbereitung auf die Meisterschule

B. Kosten eines Handwerkers für den Besuch einer Handelsschule zwecks Erlangung eines kaufmännischen Diploms

C. Kosten des Besuchs einers Abendgymnasims zwecks Vorbereitung auf die Matura

D. Kosten für den Besuch einer berufsbegleitenden Fachhochschule

Frage 46

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Kapitalgewinne auf Wertschriften des Privatvermögens sind in allen Schweizer Kantonen sowie beim Bund steuerfrei, während Kapitalgewinne auf Wertschriften des Geschäftsvermögens zum steuerbaren Ertrag gehören. Welche Ausnahmen fallen nicht unter den Grundsatz der Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne?

 

Frage 47

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Nennen Sie Beispiele für geldwerte Leistungen an den Aktionär (steuerbare Einkünfte aus beweglichem Vermögen).

 

Frage 48

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Herr I ist Alleinaktionär der I-AG, die ein Aktienkapital von 500'000 CHF und übrige Reserven von 4,5 Mio. CHFaufweist; stille Reserven besehen indess keine. Herr I verkauft die Aktien der I-AG an die H-AG zum Preis von 5 Mio. Die H-AG finanziert den Kaufpreis durch eigene Mittel in Höhe von 500'000 CHF und die ein Darlehender I-AG von 4,5 Mio. CHF. Die I-AG verfügt über liquide Mittel in Höhe dieses Darlehens. Dieses Darlehen wird anschliessend durch eine Dividende in derselben Höhe von 4,5 Mio.CHF getilgt. Handelt es sich bei diesem Betreiligungsverkauf um einen steuerfreien Kapitalgewinn?

 

Frage 49

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Die Aktionäre des Elektrizitätswerks S-AG haben an der Generalversammlung folgende Auschüttung beschlossen: Bardividende von 200 CHF je Aktie und Gratisaktie (Nominalwert 50 CHF/Verkehrswert 100 CHF) und Gutschein von 100 CHF zum Bezug von Strom (Gutschrift auf Rechnung). Wie hoch ist der steuerbare Vermögensertrag des Aktionärs?

 

Frage 51

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Was fällt unter den Begriff des unbeweglichen Privatvermögens?

 

Frage 52

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Herr S besitzt eine Wohnung, die einen Eigenmietwert von 20'000 CHF hat. Er vermietet diese zu 11'000 CHF an seinen Freund E. Welchen Ertrag aus dieser Wohnung muss Herr Sockar versteuern?

 

Frage 53

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Frau M hat 50 Aktien zu nominal 1'000 CHF der M-AG für je 2'500 CHF gekauft. Die M-AG bestitz ein Aktienkapital von 500'000 CHF. Bei der Liquidation der M-AG erhält Frau M einen Liquidationserlös von 2'000 CHF/Aktie. Von den 1'000 CHF sind 400 CHF Reserven aus Kapitaleinlagen und 600 CHF übrige Reserven, die in der Bilanz der M-AG separat ausgewiesen werden. Wie viel beträgt der steuerbare Liquidationserlös von Frau M bei der dirketen Bundessteuer im Jahr 2016?

Frage 54

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Stellen folgende Ausgaben Lebenshaltuns- oder Gewinnungskosten dar?

A. Frau M kauft einen Blumenstrauss für Ihren Ehemann

B. Ein Versicherungsagent kauft einen Blumenstrauss für seine Klientin

C. Hausmeister H besucht einen Deutschkurs

D. Bankangestellter I besucht einen Deutschkurs

E. Dr. F kauft sich ein Set Ärtzekittel für 1'000 CHF

F. Dr. F kauft ein paar weisse Socken für 50 CFH

G. Bankangestellter I kauft sich beim Wochenendeinkauf ein Sandwich

H. Bankangestellter I verpflegt sich unter der Woche über den Mittag am Arbeitsort, weil sich eine Rückkehr nach Hause nicht lohnt

Frage 55

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Unterhaltsbeiträge bei Trennung und Scheidung: Sind die folgenden Zahlungen gemäss DBG 33 Abs. 1 lit. c abziehbar oder nicht?

A. Unterhaltsbeitrag an getrennten Partner

B. Unterhatlsbeitrag an geschiedenen Partner

C. Unterhaltsbeitrag an handlungsunfähige 85-jährige Mutter

D. Unterhaltsbeitrag an geschiedenen Partner für unter dessen elterlicher Sorge stehende Kinder

E. Unterhaltsbeiträge an geschiedenen Partner für den 21-jährigen Sohn, welcher noch an der Univerität studiert

F. Kapitalleistungen an geschiedenen Partner zur Abgeltung von güterrechtlichen Ansprüchen

Frage 56

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Welche 2 Funktionen erfüllt die Vermögenssteuer aus sicht des Fiskus?

Frage 58

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Handelt es sich in den folgenden Fällen um steuerbares Vermögen?

A. Todesfallrisikoversicherung, auszahlung bei Tod innert einer bestimmten Zeit

B. Gemischte Lebensversicherung, auszahlung bei Erleben eines bestimmten Alters oder bei Tod 

C. Lebenslängliches Wohnrecht

D. Briefmarkensammlung

E. Nicht börsenkotierte Wertpapiere

F. selbst gemalte Gemälde

Frage 59

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

D ist Eigentümer einer Villa. Seine Mutter K besitzt am Haus ein lebenslängliches Nutzniessungsrecht. Wer ist für die Nutzniessung steuerpflichtig und zählt diese überaupt zum steuerbaren Vermögen?

Frage 60

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Beurteilen Sie folgende Aussage:

¨Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbestitz sind keine juristischen Personen und unterstehen deshalb nicht der Gewinnsteuer.¨

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Welche Hoheitsträger erheben in der Schweiz Gewinn- und/oder Kapitalsteuern?

Frage 62

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Was ist massgebend für die persönliche Zugehörigkeit (unbeschränkte Steuerpflicht) einer juristischen Person?

Frage 63

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Was sind mögliche Zeitpunkte des Beginns der Steuerpflicht einer juristischen Person?

Frage 64

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Was sind mögliche Zeitpunkte des Endes der Steuerpflicht einer juristischen Person?

Frage 65

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Nennen Sie Beispiele für von der Gewinnsteuer des Bundes befreite Organisationen.

Frage 66

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Wie werden die folgenden Aufwendungen bei Aktiengesellschaften steuerlich behandelt?

A. Gewinn- und Kaptialsteuer der Aktiengesellschft

B. Mehrwertsteuer

C. Gemeinnützige Zuwendungen

D. Arbeitgeberbeiträge an BVG-Stiftungen

Frage 67

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Die Personal R-AG ist eine Tochtergesellschaft der Personal S-AG, welche sämtliche Personal-Gruppengesellschaften zu 100% hält. Die Personal S-AG gilt als Holdinggesellschaft. Was versteht man unter einer Holdingeselschaft und was für andere besondere Steuerstatus kennen Sie und wie werden diese besteuert?

Frage 68

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Für welche Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus trifft folgende Definition zu:¨Unternhemungen oder Teile von Unternehmungen, die zwar in der Schweiz einen eingerichteten Geschäftsbetrieb haben, jedoch bezüglich Geschäftstätigkeit und damit Ertragsstruktur einen intensiven Auslandbezug haben.¨

Frage 69

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Was besagt das sog. Massgeblichkeitsprinzip?

Frage 70

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Die M-AG ist Alleinaktionärin ihrer Tochtergesellschaften N-AG und T-AG. Die N-AG erwirtschaftet stets Gewinn, während die T-AG, welche erst vor einigen Jahren geründet wurde, bis anhin nur Verluste erzielte. Da die M-AG handelsrechtlich verpflichtet ist, einen konsolidierten Abschluss zu erstellen, geht sie davon aus, dass auch steuerlich die Verluste der T-AG mit dem Gewinn der N-AG verrechnet werden können. Ist diese Überlegung richtig?

Frage 71

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Die E-AG hat in der Handelsbilanz eine Maschine um 10'000 CHF abgeschrieben (steuerrechtlich ist eine Abschreibung von max. 20'000 CHF zulässig). Gleichzeitig hat die E-AG eine EDV-Analge um 40'000 CHF abgeschrieben (steuerrechtlich ist eine Abschreibung von max. 30'000 CHF zulässig). Wie sind diese Buchungen gewinnsteuerlich zu behandeln?

Frage 72

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Gemäss DBG 58 Abs. 1 lit.c gehören Kapital-, Aufwertungs- und Liquidationsgewinne zum steuerbaren Reingewinn. Dien R-AG veräussert ein im Sitzungszimmer hängedes (nicht betriebsnotwendiges) Gemälde, dessen Gewinnsteuerwert 30'000 CHF beträgt, für 50'000 CHF. Gleichzeitig erwirbt die R-AG ein neues Gemälde für 70'000 CHF. Sind die beim Verkauf des alten Gemäldes realisierten stillen Reserven von 20'000 CHF in jedem Fall dem Gewinn hinzurechenbar?

Frage 73

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Die Bilanz der E-AG weist Aktiven von 2 Mio. CHF auf (Gewinnsteuerwerte). Der Verkehrswert dieser Aktien beträgt 2,5 Mio. CHF. Die Gewinnsteuerwerte der Passiven entsprechen den Gewinnsteuerwerten der Aktiven. Welche gewinnsteuerrechtlichen Konsequenzen ergeben sich, wenn die E-AG ihren Sitz und ihren Betrieb ins Ausland verlegen?

Frage 74

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Die X-AG möchte aus steuerrechtlichen Gründen ihren Sitz vn T (Kanton B) nach Z (Kanton Z) verlegen. Die Bilanz weist nicht versteuerte sitlle Reserven von 2 Mio. CHF aus. Müssen diese stillen Reserven vor dem Wegzug noch im Kanton B versteuert werden?

Frage 75

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Bestimmen Sie ob in den nachfolgenden Fällen eine verdeckte Gewinnausschüttung, eine Gewinnvorwegnahme oder keine verdeckte Leistung vorliegt:

A. Bezahlung einer privaten Ferienreise des Alleinaktionärs durch  die Gesellschaft

B. Erwerb von Wertschriften von einem Anteilsinhaber für 150'000 CHF (der Verkehrswert liegt zw. 110'000 CHF und 120'000 CHF)

C. Verkauf einer Maschine an den Bruder des Alleinaktionärs für 35'000 CHF (der Verkehrswert beträgt 42'000 CHF)

D. Kauf einer Immobilie von einem Anteilsinhaber für 1,2 Mio. CHF (der Verkehrswert liegt zw. 1 Mio. CHF bis 1,2 Mio. CHF)

E. Eine Gesellschaft gewährt ihrer vom gleichen Anteilsinhaber beherrschten Schwestergesellschaft ein zinsloses Darlehen

F. Die Gesellschaft bezahlt die Miete für die Privatwohnung der Tochter des Alleinaktionärs

Frage 76

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Eine Gesellschaft überträgt Wertschriften (Kurswert: 70'000 CHF) unentgeltlich an ihren Alleinaktionär. Der Gewinnsteuerwert der Wertschrift beträgt 40'000 CHF. In welchem Umfang werden dabei Mittel von der Gesellschaft an den Aktionär ausgeschüttet?

Frage 77

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Eine Maschine ist in der Handelsbilanz mit 70'000 CHF aufgeführt. Der Gewinnsteuerwert beträgt 90'000 CHF und der Verkehrswert beträgt 100'000 CHF. Wie hoch sind die unversteuerten stillen Reserven?

Frage 78

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Die A-AG hat im Jahr 2010 eine Rückstellung für das Risiko aus einem laufenden Prozess von 250'000 CHF gebildet. Im Jahr 2012 konnte der Prozess mit einer Zahlung von 150'000 CHF beendet werden. Der Restbetrag der Rückstellung ist zugunsten der Erfolgsrechnung aufzulösen. Der Gewinnsteuerwert (vor Bezahlung der effektiven Kosten) der Rückstellung beträgt im Zeitpunkt der Beendigung des Prozesses 210'000 CHF. Welcher Betrag wird aufgrund der Bezahlung der Prozesskosten und der Auflösung des Restbetrags der Rückstellungen der Gewinnsteuer unterworfen?

Frage 79

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Ein der A-AG gehörendes Gebäude ist im vergangenen Jahr durch einen Brand vollständig zerstört worden. Die A-AG hat das Gebäude kurz darauf wieder erstellen lassen. Liegt eine echte Realisation vor?

Frage 80

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Die J-AG betreibt eine Bauunternehmung. Ein Lastwagen soll durch einen neuen, moderneren Lastwagen ersetzt werden. Der zu ersetzende Lastwagen hat einen Gewinnsteuerwert von 50'000 CHF und kann für 70'000 CHF an eine andere Bauunternehmung verkauft werden. Der neue Lastwasgen kostet 210'000 CHF. Zu welchem Gewsinnsteuerwert wird der neue Lastwagen, nach Vornahme der Ersatzbeschaffungsverbuchungen, in der Steuerbilanz geführt?

Frage 81

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Die T-AG absorbiert ihre 100% ige Tochergesellschaft P-AG. Vor der Absorbtion verfügt die T-AG über steuerlich noch nicht verrechnete Vorjahresverluste von 5 Mio. CHF. Anlässlich der Absorption erzielt die T-AG einen Fusionsgewinn von 3 Mio.CHF (Jahresgewinn ohne Absortion besträgt 1 Mio. CHF). Das auf Fusionsgewinnen grundsätzlich der Beteiligungsabzug geltend gemacht werden kann, geht die T-AG davon aus, dass der Verlustvortrag vn 5 Mio. CHF durch die Absortion nicht tangiert wird. Liegt die T-AG mit dieser Überlegung richtig?

Frage 82

3. Teil - Die einzelnen Steuerarten

Die F-AG hält sämtliche Aktien der S-AG. Die S-AG wurde 1991 zu einem Preis von 7 Mio. CHF erworben. Per 1. Januar 1997 betrug der Gewinnsteuerwert 5 Mio. CHF. Ab der Jahrtausendwende geriet die S-AG in eine Krise, was dazu führte, dass die F-AG die Beteiligung an der S-AG auf 2 Mio. CHF abscheiben musste. Mittlerweile hat sich die S-AG wieder erholt und weist einen Verkehrswert von 10 Mio. CHF auf. Bis auf welchen Wert muss die F-AG ihre 2 Mio. CHF bilanzierte Beteiligung von der S-AG gemäss DBG 62 Abs. 4 wieder aufwerten?

Frage 83