Steuern

Theorie und Begriffe im Thema Steuern

Theorie und Begriffe im Thema Steuern

Nicola Krebs

Nicola Krebs

Kartei Details

Karten 45
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 05.11.2013 / 13.12.2016
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Einnahmen des Staates:

Steuern

Steuern sind Abgaben, ohne direkte Gegenleistung an den Steuerzahler.

Einnahmen des Staates:

Gebühren

Gebühren sind zweck gerichtete Abgaben für Dienstleistungen der öffentliche Verwaltung oder für die Beanspruchung öffentlicher Einrichtungen (z.B Kehrichtgebühr. Passgebühr, usw.)

Einnahmen des Staates:

Erträge aus Staatsbetrieben

z.B Post, SBB etc.

Einnahmen des Staates:

Privatwirtschaftliche Einnahmen

Wertschriftenerträge und Beteiligungen. gewerbliche Betriebe, Vermietungen

Steuerbegriff:

Steuersubjekt

Natürlich oder juristische Person, die die bestimmte Steuer zu entrichten (bezahlen) hat. (Wer ?)

Steuerbegriff:

Steuerobjekt

Der Gegenstand der Besteuerung (was?), also der Tatbestand, welcher die Steuerpflicht auslöst. zB. Einkommen, Vermögen, Alkohol, Tabakwaren, benzin usw.

Grundlagen 2.1

Nennen Sie 3 Bsp, wie sich eîn Gemeinwesen klassischerweise finanzieren kann.

 

Die Einnahmequellen der Gemeinwesen sind:

Bussen

öffentliche Abgaben

privatwirtschaftliche Einkünfte

 

Grundlagen 2.2:

Erklären Sie den Unterschied zwischen Steuern und Kausalabgaben.

Kausalabgabe: Kausalabgaben haben eine direkte Gegenleistung wie zum Bsp. Gebühren, Vorzugslasten oder Ersatzabgaben.

Steuern: Sind bedingungslos geschuldet (ohne konrete Gegenleistung)

Grundlagen 2.3:

Zähle 3 Arten von Kausalabgaben auf und nenne je ein Beispiel.

Gebühren: -> Passgebühren, Schulgebühren usw.

Vorzugslasten: -> Jagdpaten oder Fischerpatent

Ersatzabgaben: -> Feuerwehrpflichtersatz oder Militärpflichwehrersatz

Grundlagen 2.4:

Zähle 3 Arten von Steuern auf und nenne je ein Beispiel.

Finanzsteuer: -> Einkommensteuer, Kapitalsteuer, Verrechnungssteuer

Zwecksteuer: -> Kurtaxen, Treibstoffzuschlag

Lenkungssteuer: -> Alkoholsteuer, Tabaksteuer

Grundlage 2.5:

Bennene die 5 Punkte des Steuerverhältnisses auf.

1: Steuerhoheit ( Wer darf steuern erheben?)

2: Steuersubjekt (Wer muss steuern bezahlen?)

3: Steuerobjekt (Was wird besteuert ist steuerpflichtig?)

4: Steuerbemessungsgrundlage: (Wie viel ist steuerpflichtig?)

5: Steuermass (Wie hoch ist der Steuerbetrag?)

Grundlage 2.5:

Bennene die 5 Punkte des Steuerverhältnisses anhand foldendem Beispiel.

Der Lohnausweis von Fritz Fluri weist einen Nettolohn II von 75'000.00 CHF auf. Das Nettoeinkommen gemäss Steuererklärung beträgt 60'000.00 CHF. 

1: Steuerhoheit= Bund, Kanton

2: Steuersubjekt= Fritz Fluri

3: Steuerobjekt= Nettolohn II

4: Steuerbemessungsgrundlage:= CHF 60'000.00 CHF

5: Steuermass= geschuldete Steuern gemäss Tarifen (hier nicht berrechnet)

Grundlage 2.5:

Bennene die 5 Punkte des Steuerverhältnisses anhand foldendem Beispiel.

Susanne Fluri kauft in der Migros ein Shirt für 21.60 CHF.

1: Steuerhoheit= Bund

2: Steuersubjekt= Migros

3: Steuerobjekt= Kauf des Shirts 

4: Steuerbemessungsgrundlage:= CHF 20.00 (Shirt exkl. MwSt)

5: Steuermass= MwSt. 8% (1.60 CHF)

Steuerpflicht 2.8

Der Sprinter Jonny J Speed aus Jamaika nimmt an einem Wettbewerb in der Schweiz teil und gewinnt ein Preisgeld von 20'000.00 CHF. 

Beurteile die Steuerpflicht in der Schweiz von Jonny J Speed.

Gemäss Art. 9 DBG ist in der Schweiz steuerpflichtig, wer hier eine Erwerbstätigkeit ausübt. Darunter fallen auch Sportler, Referenten, Künstler etc. Somit begründet Jonny J Speed hier eine beschränkte Steuerpflicht. Die verdienten 20'000.00 CHF werden mit der Quellsteuer erfasst.

Gemäss Art. 92 DBG Berrechungsgrndlage Quellensteuer für  Künstler, Sportler und Referenten

 

Steuerpflicht 2.9:

Toni Müller und seine Ehefrau Susanne leben faktisch getrennt. Trotzdem werden die beiden nach wie vor gemeinsam veranlagt. 

Ist dies Korrekt?

Nein ist es nicht!

Gemäss Art. 9 DBG werden nur in ungetrennter Ehe lebende Ehegatten gemeinsam veranlagt. 

Sofern jeder Ehepartner eine eigene Kasse (une Einkünfte) hat, ist die gemeinsame Veranlagung nicht rechtens.

Steuerpflicht 2.10:

Die Handels AG hat ihren Hauptsitz in Zug, wo sich die Verwaltung und das Lager befindet. In Basel und Bern verfügt die Gesellschaft über eine Filliale, in denen sich Verkaufserlöse befinden. Wo und was für eine Steuerpflicht begründet die Handels AG?

Aufgrund des Hauptsitzes in Zug ist die Handels AG dort unbeschränkt steuerpflichtig. Je eine beschränkte Steuerpflicht begründet Basel und Bern.

Steuerpflicht 2.11:

Die Transport AG in Lörrach Deutschland verfügt in Basel über eine Beteriebsstätte (Verkauf und Werkstatt). Wird die Transport AG in der Schweiz steuerpflichtig?

JA, aufgrund der Betriebsstätte in Basel wird sie in der Schweiz gemäss Art. 3 bzw. 4 DBG beschränkt steuerpflichtig. Die Pflicht beschränkt sich auf Gewinn und Verlust.

Steuerpflicht 2.12:

Der Nachlass des am 31.03.2010 verstorbenen Herr Müller wurde erst am 31.12.2010 unter die Erben verteilt. Wer hat das Nachlassvermögen und den Ertrag vom 01.04.2010 bis zum 31.12.2010 zu versteuern?

Die Erben versteuern sowohl den Ertrag wie auch das Vermögen anteilsmässig mit den überigen Einkünften.

Steuerpflicht 2.12:

Nach dem Tod ihrer Eltern erben Gabe, Susi und Hans Müller das elterliche Vermögen. Im Nachlass bestehen Einkommenssteuerschulden in Höhe von 15'000.00 CHF. Die Erben werden zu anteiligen Zahlung der Schulden aufgefordert. Hans kommt dieser Aufforderung nicht nach! Welche Folgen hat dies für die Erben?

 

Gemäss Art.12 DBG haften Erben bis zur Höhe des eigenen Empfangens solidarisch für die von den Erblassern geschuldeten Steuern. Im vorliegenden Fall werden die Steuerbehörden Gabi und Susi zur Zahlung auffordern. Diese müssen sich dann bei Hans schadlos halten.

Einkommen 2.1:

Nenne 4 Einkommenskategorien gemäss DBG.

1: Erwerbseinkommen

2: Vermögenserträge

3: Einkünfte aus Vorsorge

4: Übrige Einkünfte

Aufgabe 1:

Der Gläubiger X. betreibt den Schuldner Y. Herr Y. erhebt Rechtsvorschlag. Liegt hier Privatrecht oder öffentliches Recht vor? 

Der Rechtsvorschlag gemäss SchKG (BG über die Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889) dient zur Abwehr gegenüber einem staatlichen Eingriff, nämlich der Zwangsvollstreckung. Das SchKG bestimmt, unter welchen Umständen Ansprüche mit Staatsgewalt durchgesetzt werden können. Es geht somit um das Verhältnis des Bürgers zur Staatsgewalt. Nach der Subordinationstheorie gehört dies zum öffentlichen Recht. 

Einkommen 2.2:

Kurt Hauser bezieht von der Keller AG folgende Entgelte:

Ermitteln Sie das steuerbare Einkommen aus diesen Positionen.

Einkommen 2.3.1:

Stellt folgende Einnahme steuerbares Einkommen dar?

 

Zusätzlicher Monatslohn anlässlich eines Firmenjubiläums,

JA, gemäss Art. 17 DBG

1 Steuerbar sind alle Einkünfte aus privatrechtlichem oder öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis mit Einschluss der Nebeneinkünfte wie Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen, Zulagen, Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke, Gratifikationen, Trinkgelder, Tantiemen, geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen und andere geldwerte Vorteile.

Einkommen 2.3.2:

Stellt folgende Einnahme steuerbares Einkommen dar?

Trinkgelder von Gästen an das Servicepersonal im Restaurant.

JA gemäss Art. 17 DBG

1 Steuerbar sind alle Einkünfte aus privatrechtlichem oder öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis mit Einschluss der Nebeneinkünfte wie Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen, Zulagen, Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke, Gratifikationen, Trinkgelder, Tantiemen, geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen und andere geldwerte Vorteile.

Einkommen 2.3.3:

Stellt folgende Einnahme steuerbares Einkommen dar?

Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien.

Privatvermögen= nein

Geschäftsvermögen= ja

Einkommen 2.3.4:

Stellt folgende Einnahme steuerbares Einkommen dar?

Ein Student erhält von einer privaten Stiftung einen Betrag für sein Studium.

NEIN gemäss Art.24 DBG

d. die Unterstützungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln;

Einkommen 2.3.5:

Stellt folgende Einnahme steuerbares Einkommen dar?

Kost und Logis für eine Hausangestellte der Familie Baumann

JA gemäss Art. 17 DBG

1 Steuerbar sind alle Einkünfte aus privatrechtlichem oder öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis mit Einschluss der Nebeneinkünfte wie Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen, Zulagen, Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke, Gratifikationen, Trinkgelder, Tantiemen, geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen und andere geldwerte Vorteile.

MwSt. Definition:

Die Mehrwertsteuer ist eine Nettoallphasensteuer. Erklären Sie den Begriff!

Die Umsatzsteuer wird auf jeder Wertschöpfungskette erhoben. Die bezahten Vorsteuern können jedoch angerechnet werden. Damit erfolgt eine endliche Steuerbelastung beim privaten Endkonsum im Inland.

MwSt. Steuerpflicht:

Hr. Meier ha sich als Steuerberater selbstständig gemacht. Sein Umsatz erreicht CHF 95'000.-  Zudem hat er für CHF 40'000.- Schulungsleistungen an einer Fachhochschule erbracht. Ist er MwSt. Pflichtig ?

Nein, da der Umsatz von CHF 100'000.- nicht übersteigt.

Art. 10 Grundsatz

2 Von der Steuerpflicht nach Absatz 1 ist befreit, wer:

a.im Inland innerhalb eines Jahres weniger als 100 000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt, sofern er oder sie nicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht verzichtet; der Umsatz bemisst sich nach den vereinbarten Entgelten ohne die Steuer;

MwSt. Umsatzqualifikation:

Was ist der Unterschied zwischen steuerfreien Umsätzen und von der Steuer ausgenommenen Umsätze? 

`Steuerfrei= keine UST; VOST-Abzug -> echt befreit ( Export und DL im Ausland (siehe Art. 23 MwStG)

Ausgenommen= keine UST; keine VOST -> unecht befreit ( Leistungen nach Art. 21 MwStG)

Art. 23 Von der Steuer befreite Leistungen

1 Ist eine Leistung nach diesem Artikel von der Steuer befreit, so ist auf dieser Leistung keine Inlandsteuer geschuldet.

2 Von der Steuer sind befreit:

1.die Lieferung von Gegenständen mit Ausnahme der Überlassung zum Gebrauch oder zur Nutzung, die direkt ins Ausland befördert oder versendet werden;

Art. 21 Von der Steuer ausgenommene Leistungen

1 Eine Leistung, die von der Steuer ausgenommen ist und für deren Versteuerung nicht nach Artikel 22 optiert wird, ist nicht steuerbar.

Unbeschränkte Steuerpflicht 

Art. 3 DBG

1 Natürliche Personen sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben.

2 Einen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hat eine Person, wenn sie sich hier mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält oder wenn ihr das Bundesrecht hier einen besonderen gesetzlichen Wohnsitz zuweist.

3 Einen steuerrechtlichen Aufenthalt in der Schweiz hat eine Person, wenn sie in der Schweiz ungeachtet vorübergehender Unterbrechung:

a. während mindestens 30 Tagen verweilt und eine Erwerbstätigkeit ausübt;

b. während mindestens 90 Tagen verweilt und keine Erwerbstätigkeit ausübt.

Erwerbseinkommen 2.4:

Sind folgende Leistungen Einkommen des Empfängers?

a) Zuwendung von Liefranten des Arbeitgebers.

b) Entschädigung wegen erhöhten Lebenskosten bei Tätigkeiten ausserhalb des Wohnortes.

c) Der Arbeitgeber verkauft dem Arbeitnehmer win Grundstück in Wet von 500.000 zu 400.000

a) ja, ob ihm Zuwendung zusteht, ist für die Besteuerung nicht von Bedeutung

b) ja

c) ja, der geldwerte Vorteil stellt Lohn dar (nicht Dividende, da nicht an der Gesellschaft beteiligt)

Erwerbseinkommen 2.5:

Ein unselbständig erwerbender Maurer erstellt in seiner Freizeit ein Einfamiienhaus als Eigenheim. Dabei nimmt er Eigenleistungen im Wert von 50'000.- CHF in der Freizeit selber vor. Hat er damit steuerbare Einkünfte erzielt ?

Grundsätzlich nicht. Sofern er allerdings die Leistungen bei der Gebäudeversicherung geltend machen will (Bauabrechnung) muss er die Eigenleistung versteuern.

Gewinnungskosten 2.7:

Inwiefern unterscheiden sich Weiterbildungskosten von Ausbildungskosten?

 

 

Ausbildungskosten= stellen nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten dar.

Weiterbildung= setzt eine Ausbildung voraus und ist abzugsfähig.

Selbstständige Erwerbstätigkeit 2.8:

Ein Angestellter handelt in seiner Freizeit mit EDV Hard- und Software und macht dabei jährlich einen Umsatz von 80'000.- CHF

Handelt es sich hierbei um eine Selbstständige Erwerbstätigkeit ?

 

  

Hier stellt sich die Frage, ob der Händler auch einen Gewinn erzielt. Sollte lediglich Verluste resultieren, würde die Steuerbehörde nach spätestens drei bis fünf Jahren Liebhaberei erkennen und die Verluste nicht zur Verrechnung mit den übrigen Einkünften zulassen. Erzielt er aber Gewinne, stellt dies eine Selbstständige Erwerbstätigkeit dar.

 

Selbstständige Erwerbstätigkeit 2.10:

Ein Handwerker mit einem jährlichen Umsatz von CHF 450'000'000.- CHF bildet im GJ 2010 eine Rückstellung für Garantiearbeiten von 60'000.- CHF und schreibt sein FZ, welches er im Juni des gleichen Jahres für 50'000.- CHF gekauft hat, per 31.12.2010 auf 1.- CHF ab.

Ist dies zulässig und was sind allenfalls die Steuerfolgen?

 

Garantierückstellung: Soweit der Handwerker sich tatsächlich konkreten Garantieansprüchen ausgesetz sieht, muss er für dies aus handelsrechtlicher Sicht Rückstellungen bilden. Ohne konkrete Garantiefälle akzeptieren die Steuerbehörden in der Regel einen Bestand von 1% bis 2% eines Jahresumsatzes.

Fahrzeug: Die zulässige Abschreibung beträgt CHF 25'000.- CHF. Somit würden 24'999.- CHF zum Einkommen hinzugerechnet werden. Im Folgejahr dürfte der Handwerker aber auf den Bestand gemäss Steuerbilanz CHF 25'000.- (50%) abschreiben. Handelsrechtlich erfolgt keine Korrektur, da das Fahrzeug bereits abgeschrieben ist.

Einkünfte aus Vorsorge 2.27:

Einkünfte aus Lotterien 2.28:

Frau Dachser setzt wöchentlich CHF 20.- fürs Zahlenlotto ein. Im vergangenen Jahr gewann sie mit einem Fünfer brutto CHF 5'000.- 

Wo und wieviel hat sie als Einkommen zu deklarieren?

Gewinn aus Treffer                                                5'000.-

./. Lottoscheine (max 5% der Erträge                     -250.-

Steuerbares Einkommen                                       4'750.-

Steuerpflicht 3.1:

Welche Gesellschaftsformen fallen unter den Begriff der juristischen Person?

 

Aktiengesellschaft AG 

GmbH

Genossenschaft

Verein 

Stiftung

Steuerpflicht 3.2:

Wodurch wird ein Nebensteuerdomizil begründet? Was sind die Auswirkungen?

 

Liegenschaftsbesitz, Betriebsstätte sowie Baustellen (Bauzeit über 6 Monate), Pipelines, Verkaufsautomaten.

Juristische Personen sind an ihrer Nebensteuerdomizilen steuerpflichtig für die dort erzielten Einkünfte ( Gewinne).