Staatsrecht

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Langue Deutsch
Catégorie Matières relative au métier
Niveau Autres
Crée / Actualisé 21.01.2014 / 21.03.2018
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Was ist ein Staat

Ein Staat ist eine politische Einheit von Menschen, die in einem bestimmten Gebiet unter einer gemeinsamen Herrschaft leben

Elemente des Staates

  • Staatsgebiet: bezeichnet das durch Staatsgrenzen festgelegte geografische Gebiet, den Luftraum, die Küsten- und Eigengewässer, über die ein Staat Hoheitsrechte ausübt
  • Staatsvolk: sind alle Menschen mit derselben Staatsangehörigkeit (Staatsbürger)
  • Staatsgewalt: bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen

Sinn von Gewaltenteilung

Sinn und Zweck der Gewaltenteilung ist es, einen inneren Kontrollmechanismus innerhalb der staatlichen Organe zu schaffen, um einem Machtmissbrauch zu verhindern.

Merkmale für die Verfassungsgrundsätze

  • demokratisch: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen. Es herrscht Meinungsfreiheit
  • sozial: Schutz der Menschenwürde, Schutz von Ehe und Familie, Sozialpflichtigkeit des Eigentums
  • Bundesstaat: Staatliche Hoheit von Bund und Länder, Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes

Bundesstaat

Mehrere Staaten schließen sich zu einem Gesamtstaat zusammen, dabei haben Bund und Bundesländer eine eigene Staatsgewalt.

Staatenbund

ist eine völkerrechtliche Verbindung von Staaten, aber politisch losere Vereinigung als ein Bundesstaat, da die Staaten des S. ihre volle innere und äußere Souveränität behalten.

Demokratie

Demokratie: bedeutet Volksherrschaft, d.h. die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Die Bevölkerung hat Mit- und Selbstbestimmungsrechte. In jedem demokratischen Staat muss es auch die Gewaltenteilung geben. Man unterscheidet zwischen direkter und indirekter Demokratie.

Aufgaben des Staates

  • dafür sorgen, dass Menschen in Würde und Freiheit leben
  • Ordnung: Hoheitliche Aufgaben: Gesetze erlassen, Volk und Staat vor Angriffen schützen
  • Soziale Sicherung: Wirtschaftlich Stärkere sollen wirtschaftlich Schwächere unterstützen
  • Sicherheit: Internationale Aufgaben: Einsatz der Bundeswehr, Kontakte aufrecht erhalten
  • Private Aufgaben: Personal einstellen, Grundstücke kaufen

Staatsprinzipien

  • Republik: Staatsoberhaupt wird für einen begrenzten Zeitraum gewählt und kann auch wieder abgewählt werden.
  • Demokratie: Volksherrschaft.
  • Bundesstaat
  • Sozialstaat: findet sozialer Ausgleich zur Verminderung sozialer Unterschiede zwischen den Staatsbürgern statt.
  • Rechtsstaat: Staatsorgane sind an Recht und Gesetz gebunden und Gerechtigkeit spielt eine wichtige Rolle. Grundsatz der Gewaltenteilung.
  • Rechtsgrundlage Art. 20 GG

vertikale Gewaltenteilung

Die vertikale Gewaltenteilung meint die Aufteilung der Macht. Angefangen bei der Kommune, über die Länder und den Bund

horizontale Gewaltenteilung

Horizontale Gewaltenteilung meint die Aufteilung der Staatsgewalt in:

- Judikative (rechtsprechende Gewalt z. B.: unabhängige Richter)

- Exekutive (vollziehende Gewalt z. B.: Polizei, Verwaltung)

- Legislative (gesetzgebende Gewalt z. B.: Bundestag, Bundesrat)