Staatskunde BM

Staatskunde Teil 1 - Berufsmaturität Quellen: Der Bund kurz erklärt 2015 Beilageblätter

Staatskunde Teil 1 - Berufsmaturität Quellen: Der Bund kurz erklärt 2015 Beilageblätter


Kartei Details

Karten 96
Sprache Deutsch
Kategorie Geschichte
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 13.12.2015 / 13.11.2018
Weblink
https://card2brain.ch/box/staatskunde_bm
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/staatskunde_bm/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Anarchie

Zustand der Gesetz- und Herrschaftslosigkeit

Aktives Wahlrecht

wählen gehen

Anfrage

Parlamentarischer Vorstoss:

Vom Bundesrat Auskunft verlangen:

Antwort schriftlich

Arten von Mehr

Absolutes Mehr: Alle gültigen Stimmen / 2 plus 1
     z.B: Ständerat beim 1. Wahlgang
Relatives Mehr: Wer am meisten Stimmen erhält, ist gewählt.
     z.B: Ständerat beim 2. Wahlgang
Qualifiziertes Mehr: erforderlich ist eine Zahl über dem absoluten Mehr
     z.B: Bei Vereinsauflösung (Zahl wird im Vorfeld definiert)

Bevölkerung

8‘239‘600 Einwohner

Bund

= Schweiz = Eidgenossenschaft,
CH = Confoederatio Helvetica:
Entwickelte sich aus den drei Urkantonen Uri, Schwyz und Unterwalden zum heutigen Bundesstaat.
Der Bund ist dort zuständig, wo ihn die Bundesverfassung (BV) dazu ermächtigt (Aussen-, Sicherheitspolitik, Zoll, Geld, Rechtsetzung [Bundesrecht]).
Alles, was die BV dem Bund nicht zuordnet, wird automatisch zur Kantonssache (Kantonskompetenz).

CVP

= Christlichdemokratische Volkspartei Parteipräsident: Nationalrat Christophe Darbellay Die Schwerpunkte der CVP sind:

  • Familien: gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie, tiefe Steuern, hohe Kaufkraft.
  • Wirtschaft: attraktive Steuern, erstklassige Infrastrukturen und Bildungsangebote.
  • Soziale Sicherheit: gezielten Reformen, ohne unrealistischen Aus- oder Abbau.
  • Umweltpolitik: Kombination von Ökologie und Ökonomie

Demokratie allgemein

Demokratie ist eine Regierungsform, bei der eine gewählte Volksvertretung die politische Macht ausübt.
Volksherrschaft, das Volk ist oberster Entscheidungsträger im Staat

Demokratie direkt (rein)

Das Volk wählt seine Abgeordneten und entscheidet über Verfassung und Gesetze endgültig. Das Parlament bereitet die Geschäfte vor.

Demokratie halbdirekt

Das Volk wählt nicht nur seine Abgeordneten, sondern hat auch direkte Einflussmöglichkeiten auf die Verfassung und die Gesetzgebung (über Initiative und Referendum)

Demokratie repräsentativ

= indirekte Demokratie

Das Volk wählt seine Abgeordneten. Diese entscheiden allein und endgültig über Verfassung und Gesetze.

(Bundesrepublik Deutschland, Italien, Frankreich)

Diktatur

eine totalitäre Staatsform, in der für einen Einzelnen oder eine Gruppierung eine nahezu uneingeschränkte Macht besteht und es keine (nennenswerte) Opposition gibt.

Entstehung eines Gesetzes

Nachdem der Anstoss angegeben wurde
1. Vorparlamentarische Phase

  • Vorentwurf
  • Vernehmlassung
  • Behandlung im Bundesrat
  • Botschaft zuhanden des Parlaments

2. Parlamentarische Phase

  • Behandlung im Erstrat
  • Behandlung im Zweitrat
  • evtl. Differenzbereinigung
  • Schlussabstimmung

3. Nachparlamentarische Phase
Bei einer Verfassungsänderung:

  • obligatorische Abstimmung

Volks- und Ständemehr
Bei einem neuen Gesetz:

  • fakultative Abstimmung (wenn Abstimmung, dann reicht Volksmehr)

Exekutive

Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung ist die Exekutive jene Staatsgewalt, der das Regieren obliegt. Die Regierung führt die vom Parlament beschlossenen Gesetze aus und leitet die Verwaltung. In der Schweiz bildet der Bundesrat die Landesregierung.

fakultatives Referendum

Geänderte oder neue Gesetze und ähnliche Beschlüsse des Parlaments sowie bestimmte völkerrechtliche Verträge kommen nur dann zur Abstimmung, wenn dies mit dem fakultativen Referendum verlangt wird.
Zur Annahme einer derartigen Vorlage genügt das Volksmehr.

FDP

= FDP. Die Liberalen

Parteipräsident: Ständerat Philipp Müller

Kurzbeschrieb:

  • kämpft für Freiheit, Gemeinsinn und Fortschritt.
  • Wollen sichere Arbeitsplätze
  • Wir fordern bessere Schulen, tiefere Steuern, ein liberales Arbeitsrecht und verteidigen den bilateralen Weg.
  • Gesunde Sozialwerke. (AHV)
  • Weniger Bürokratie. (Kosten sparen und mehr Freiheit)

Föderalismus

Organisationsform eines Staates, bei dem die einzelnen Glieder, bspw. Kantone und Gemeinden, eine möglichst grosse Unabhängigkeit besitzen.

ein politischer Grundsatz, bei dem den einzelnen Gliedern eines Bundesstaates größtmögliche Eigenständigkeit zugestanden wird.

Aufbau: Gemeinde – Kanton – Bund

Fragestunde

Parlamentarischer Vorstoss:
Vom Bundesrat Auskunft verlangen.

Antwort mündlich.

Fraktionen

= Interessengemeinschaft

Die Mitglieder einer Partei oder gleichgesinnter Parteien formieren sich zu Fraktionen.

Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens fünf Mitglieder aus einem Rat erforderlich. Nur wer einer Fraktion angehört, kann also wirksam Politik betreiben. Parteien mit weniger als fünf Parlamentsmitgliedern bemühen sich deshalb um Anschluss an eine andere Fraktion.

Gemeinden

Kleinste politische Einheit.
Wegen Gemeindefusionen nimmt ihre Anzahl stetig ab. Die Kompetenzen der Gemeinden sind je nach Kanton verschieden.
Gewisse Aufgaben sind ihnen vom Bund resp. den Kantonen zugewiesen, andere nehmen sie selber wahr.
Rund ein Fünftel der Gemeinden hat ein eigenes Parlament.
Vier Fünftel kennen hingegen noch die direkt-demokratische Entscheidung in der Gemeindeversammlung.

Gemeinde-Versammlung

80 Prozent der Gemeinden besitzen kein eigenes Parlament. Die stimmberechtigten Gemeindebürger versammeln sich mehrmals pro Jahr zu Abstimmungen und Geschäften, die so in direkt-demokratischer Weise behandelt werden. Das heisst, das Volk lässt sich nicht durch Abgeordnete vertreten, sondern fällt selbst Beschlüsse und wählt die Exekutive.

Gewaltenteilung

Grund: Zur Verhinderung von Machtkonzentration und Machtmissbrauch.
drei unabhängige Gewaltbereiche:

  • die Legislative (gesetzgebende Gewalt)
  • die Exekutive (gesetzesausführende Gewalt)
  • die Judikative (richterliche Gewalt).

Niemand darf gleichzeitig mehr als einer der drei Bundesbehörden – dem Parlament, der Regierung, dem obersten Gericht – angehören.

Gewaltentrennung auf Bundesebene

Exekutive: Bundesrat (7)

Legislative: Bundesversammlung (246)

Judikative:Bundesgericht

Gewaltentrennung auf Gemeindeebene

Exekutive: Stadtrat oder Gemeinderat
Legislative: Gemeindeversammlung oder Einwohnerrat
Judikative: Friedensrichter -> Bezirksgericht

Gewaltentrennung auf Kantonsebene

Exekutive: Regierungsrat (5)

Legislative: Grossrat (144)

Judikative: Obergericht

Helvetier

keltische Völkerstamm/ lebte vor 2000 Jahren auf dem Gebiet der heutigen Schweiz

Initiativrecht

= Forderungen stellen

Bürgerinnen und Bürger können einen Volksentscheid über eine von ihnen gewünschte Änderung oder Ergänzung der Verfassung verlangen. Anders als in den Kantonen ist es auf Bundesebene nicht möglich, ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung zu verlangen. Damit eine Volksinitiative zustande kommt, braucht es innert einer Sammelfrist von 18 Monaten die Unterschriften von 100‘000 Stimmberechtigten.

Interpellation

Parlamentarischer Vorstoss:
Vom Bundesrat Auskunft verlangen.

Antwort mündlich oder schriftlich.

Judikative

Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung ist die Judikative jene Staatsgewalt, der die Rechtssprechung obliegt. In der Schweiz liegt die Rechtssprechung auf Staatsebene beim Bundesgericht.

Kantone
(auch Stände genannt)

Ursprünglich Staaten, die sich 1848 zum Bund, der Schweiz, zusammenschlossen und dabei Teile ihrer Souveränität abtraten. Die Kantone haben immer noch eine hohe Selbstständigkeit, besitzen eigene Verfassungen und Parlamente (mit Ausnahme von Appenzell Innerrhoden und Glarus, welche die direkte Demokratie der Landsgemeinde besitzen) und sind untereinander gleichberechtigt.
Gesundheitswesen, Bildung und Kultur gehören zu jenen Politikbereichen, in denen sie über grosse Handlungsspielräume verfügen.
Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament, eine eigene Regierung und eigene Gerichte.
Auch die kantonalen Regierungen werden überall vom Volk gewählt, meistens mittels Mehrheitswahlrecht (Majorz).

Kommission

dort wird besprochen, was im Nationalrat besprochen wird.

Die Kommissionen bieten Raum, um ausführliche und vertiefte Diskussionen zu führen, Sachfragen zu klären, Fachleute der Verwaltung, Expertinnen und Experten und die betroffenen Kreise anzuhören und sich mit den Bundesrätinnen und Bundesräten auszutauschen. Sie sind aber auch der Ort, wo ausprobiert werden kann, ob bestimmte Ideen über Parteigrenzen hinweg mehrheitsfähig sind.

Konkordanz-System

-> alle grösseren Parteien sind in der Regierung vertreten = Zauberformel

Bundespräsident hat nicht mehr Rechte als Bundesräte (Vertritt Schweiz im Ausland) z.B. Schweiz

Bundespräsident = primus inter pares = Einer unter Gleichen

Konkurrenz-System

Bundeskanzler/ Premierminister/ Ministerpräsident

  • Mehrheitspartei/ Einparteien-Regierung

oder

  • Koalition aus zwei Parteien (absolutes Mehr)

z.B. D, A, I, GB

Kumulieren

Verändern der Nationalratsliste

das heisst zweimal auf einer Liste aufführen.

Landessprachen

Hauptsprachen der Bevölkerungsmehrheit:
Deutsch: 64.9%
Französisch: 22.6%
Italienisch: 8.3%
Rätoromanisch: 0.5%
Andere Sprachen: 21.0%

Legislative

= Schweizer Parlament/ gesetzgebende Gewalt

Besteht aus zwei Kammern (National- und Ständerat) = Vereinigte Bundesversammlung Die 246 Parlamentsmitglieder stehen für die unterschiedlichen Sprachgemeinschaften, Parteien, Interessen, Weltanschauungen und Regionen.

National- und Ständerat tagen in der Regel getrennt, gewisse Geschäfte behandeln sie als Vereinigte Bundesversammlung jedoch gemeinsam. Dazu gehören unter anderem die Wahl der Mitglieder des Bundesrats und der Bundesgerichte.

Die Bundesversammlung übt damit die oberste Gewalt im Bund aus. Im Unterschied zu anderen Ländern wählt in der Schweiz das Parlament die Regierung und das oberste Gericht. Ausserdem kann das Parlament nicht vor Ablauf einer Legislatur aufgelöst werden.

Legislatur

Periode = 4 Jahre

Links und Rechts-Einteilung

Links: SP – CVP – FDP – SVP :Rechts

Mehrheitswahl

= Majorzsystem
gewählt ist, wer in seinem Kanton am meisten Stimmen erhalten hat. Dieses Verfahren begünstigt grosse Parteien und bekannte Persönlichkeiten.

Personenwahl ohne Parteilisten.

Monarchie

= König oder Fürst

Alleinherrschaft bei der in der Regel ein Adliger das Amt des Staatsoberhaupts durch Vererbung oder Wahl auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat.