Staats- und Verwaltungsrecht

Staats- und Verwaltungsrecht 1. Semester

Staats- und Verwaltungsrecht 1. Semester


Kartei Details

Karten 333
Lernende 19
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 28.09.2016 / 21.06.2024
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Was ist das Dispositionsprinzip der Verfahrensmaximen?

  • Verfahrensherschaft der Privaten / Parteien
  • d.h. Einleitung oder Rückzug des Gesuchs durch Private
  • Bsp.: Einbürgerungsgesuche; Rechtsmittelverfahren

Was ist das Untersuchungsprinzip der Verfahrensmaximen?

  • Sachverhaltsabklärung durch Behörden
  • Gilt im öffentlichen Recht
  • Ziel: Wahrheit
  • Mitwirkung von Privaten -> Mitwirkungspflicht

Was ist das Verhandlungsprinzip der Verfahrensmaximen?

  • Sachverhaltsdarlegung durch die Privaten / Parteien
  • Gilt im Privatrecht d.h. zwischen Privaten
  • Ziel: Rechtsfrieden

Was ist die Rechtsanwendung vom Amtes wegen der Verfahrensmaximen?

  • Ermittlung der Rechtsformen durch die Behörden
  • Gilt grundsätzlich im gesamten Verfahren
  • Auf welche Bestimmungen man sich stützt
  • Bsp.: Rügepflicht vor Bundesgericht

Wie ist der Ablauf des anfechtungs Verfahren?

1a) Nichtstreitiges Verfahren (untere Verwaltungsbehörde) -> Einleitung des Verfahrens

1b) Nur kantonal: Verwaltungsinterne Anfechtung (obere Verwaltungsbehörde) -> Anfechtung Verfügung

2.) Justizverfahren (verwaltungsexternes bzw. gerichtliches Verfahren) -> Anfechtung Verfügung bzw. Entscheids

3.) Vollstreckung des rechtkräftigen Entscheids / Urteils (Exekutive) 

Was beinhaltet das nichtstreitige Verfahren (untere Verwaltungsbehörde)?

  • Einleitung des Verfahrens (Durch ein Gesuch oder des Amtes wegen)
  • Feststellung des Sachverhalts
  • Erlass einer Verfügung

Was beinhaltet die Verwaltungsinterne Anfechtung (obere Verwaltungsbehörde)?

  • Anfechtung der erstinstanzlichen Verfügung bei der Verwaltungsbehörde
  • Streitiges Verfahren vor einer nicht-gerichtlichen Behörde
  • Abschluss durch Entscheid

Wie kommt es zu einem verwaltungsexterne bzw. gerichtliches Verfahren? Und was beinhaltet es?

  • Anfechtung der Verfügung bzw. des Entscheids bei einem Gericht
  • Streitiges Verfahren vor einer gerichtlichen Instanz
  • Abschluss durch Urteil
  • Kantone haben zum Tiel mehrere gerichtliche instanzen (Z.B. Baurekursgericht / Verwaltungsgericht)

Nennen Sie mir für den Rechtsschutz die Rechtsmittel und Rechtsbefehle.

  • Beschwerde / Rekurs
  • Einsprache
  • Revision
  • Wiedererwägung / Aufsichtsbeschwerde

Wann und an wen kann man eine Beschwerde / Rekurs einleiten?

  • Ordentliches Rechtsmittel (= innert Rechtsmittelfrist)
  • an eine übergeordnete Verwaltungsinstanz (obere Behörde)

Wann und an wen kann man eine Einsprache einleiten?

  • Ordentliches Rechtsmittel (=innert Rechtsmittelfrist)
  • an die gleiche (verfügende) Behörde

Wann und an wen kann man eine Revision einleiten?

  • Ausserordentliches Rechtsmittel (= nach Ablauf der Rechtmittelfrist)
  • an die Entscheidbehörde
  • nur bei Vorliegen von Revisionsgründen

Wann und an wen kann man eine Wiedererwägung einleiten?

  • Formloser Rechtsbefehl ohne Handlungsanspruch
  • ohne Fristvorschriften
  • an die gleiche Behörde
  • -> keinen Anspruch auf Entscheid

Wann und an wen kann man eine Aufsichtsbeschwerde einleiten?

  • Formloser Rechtsbefehl ohne Behandlungsanspruch
  • ohne Fristvorschriften
  • an eine übergeordnete Instanz
  • -> keinen Anspruch auf einen Entscheid

Bedeutung des Begriffs "Eintreten" einer Beschwerde

  1. Anfechtungsbehörde prüft die Formvorschrift (Z.B. Frist) der Beschwerde
  2. Entweder wurden die Vorschriften eingehalten oder nicht
    • Nichteintreten: Nichteinhaltung einer Formvorschrift -> keine materielle Überprüfung
    • Eintreten: Einhaltung aller Formvorschriften -> Prüfung materiellen Fragben
  3. Nach dem Eintreten wird die Beschwerde entweder Abgewiesen oder Gutgeheissen

Wichtigste Eintretensvoraussetzungen

  1. Was? Zulässiges Objekt
  2. Wo? Zuständige Instanz
  3. Wann? Frist
  4. Wie? Form
  5. Wer? Legitimation

Welche Akte können angefochten werden?

  • Gesetz / Verordnung:
    • Neue / geänderte Erlassnormen (kantonal)
    • Anfechtung innert 30 Tagen ab Publikation
    • Generell gültig
  • Verfügung:
    • Behördliche Anordnung im Einzelfall
    • Anfechtung innert 30 Tagen ab Zustellung
    • individuell gültig

Welche Akte sind nicht direkt anfechtbar?

  • Realakt:
    • Behördliche Handlung ohne Verpflichtungsabsicht
    • Anfechtbare Verfügung kann unter Umständen verlangt werden -> bei schutzwürdigen Interessen

Kann man Gesetze beim Bund anfechten?

Gesetze sind nicht anfechtbar.

Jedoch kann man vor einem Erlass eines Gesetzes ein Referendum einleiten.

Kann man Verordnungen beim Bund anfechten?

Sie sind nicht anfechtbar.

Sie sind jedoch vom Bundesgericht akzessorisch überprüfbar. -> 2 Schnittprüfungen

Können Verfügungen beim Bund angefochten werden?

Sie sind anfechtbar.

Man muss folgende Stufen durchlaufen:

  1. Bundesverwaltungsgericht
  2. Bundesgericht

Wie ist die Frist von Rechtsmitteln?

  • in der Regel 30 Tage
  • Postaufgabe am letzten Tag der Frist
  • Die Fristen sind nicht erstreckbar
  • Wiederherstellung der Fristen nur bei fehlendem Verschulden möglich (Bsp.: falsche Rechsmittelbelehrung)

Wie ist die Form von Rechtsmitteln?

  • In der Regel schriftlich
  • Begehren
  • Begründung
  • Unterschrift

Wer darf die Verwaltungsakte anfechten?

Die Baubehörde bewilligt das Baugesuch von X, obwohl das gepante Haus höher ist als baurechtlich erlaubt.

Die Nachbarschaft ist legitimiert eine Beschwerde einzureichen.

Sie sind persönlich unmittelbar betroffen

Wer darf die Verwaltungsakte anfechten?

Das Baugesuch von X wird zu unrecht abgewiesen. Wer ist zur Beschwerde legitimiert?

X ist zur Beschwerde legitimiert, da er direkt betroffen ist.

Wer darf die Verwaltungsakte anfechten?

Das Baugesuch von X wird zu Unrecht abgewiesen. Während des Beschwerdeverfahrens verkauft X das Grundstück an Y.

Wenn der Verkauf abgeschlossen ist, ist Y der neue Eigentümer und isr somit auch legitimiert.

Wenn der Verkauf noch nicht abgeschlossen ist, ist immer noch X der Eigentümer und somit ist er noch legitimiert.

Regeln zur Legitimation

Art. 89 Abs. 1 BGG:

  1. Besondere Betroffenheit
    • grössere Betroffenheit als die Allgemeinheit
    • Verbot der Popularbeschwerde
  2. Aktueller praktischer Nutzen
  3. formelle Beschwer
  4. Partei- und Prozessfähigkeit (Volljährig + Urteilsfähig)

Wer ist legitimiert?

Bewilligung für eine neue Anflugroute des Flughafen Zürichs.

  • Zahlreiche besonders Betroffene:
    • Individualbeschwerde
    • Egoistische Verbandsbeschwerde (Verein kann für die Mitglieder Beschwerde erheben) 

Wer ist legitimiert?

Baubewilligung für ein hohes Gebäude auf dem Üetliberg.

Es gibt keine direkte Nachbarn die betroffen sind.

Wegen einem öffentlichem Interesse kann man eine Ideelle Verbandsbeschwerde einreichen.

Dies ist eine Spezialgesetzliche Legitimation.

Wer ist legitimiert?

Neue Bestimmung zur Erhöhung der maximalen Bauhöhe.

Erlassbeschwerde: Virtuelle Betroffenheit

Auch wenn man zu diesem Zeitpunkt nicht direkt betroffen ist, kann man eine Beschwerde erheben, weil man einmal davon betroffen werden sein könnte.

A. betreibt einen Nachtclub im Zürcher Stadtkreis 4. Eines Tages erhält er ein Schreiben der Stadtpolizei, die ihn darüber informiert, dass die Polizei in den letzten Wochen – aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung – während 3 Nächten jeweils um 24 Uhr einen Augenschein im Umkreis seines Nachtclubs vorgenommen habe. Dabei habe sich herausgestellt, dass die Lärmbelästigung tatsächlich zu hoch sei. A. bemängelt, dass er an diesem Augenschein nicht teilnehmen konnte. Welches Recht macht A. geltend?

 

Anspruch auf rechtliches Gehör gemäss Art. 29 Abs. 2 BV

Mitwirkung an der Beweiserhebung

A besteht das medizinische Staatsexamen nicht. Die Prüfungskommission verweigert ihm die Einsicht in seine Prüfungsakten mit der Begründung, die Prüfung enthalte geheime «Ankerfragen» – d.h. Fragen aus früheren Prüfungen, die wiederverwendet werden müssten, um ein konstantes Prüfungsniveau zu garantieren. Ist das zulässig?

Art. 29 Abs. 2 BV rechtliches Gehör ist tangiert -> Akteneinsicht

Es gibt jedoch ein medizinisches Gesetz das besagt, dass diese Ankerfragen nicht heraugegeben werden. daher ist er zulässig

Die Gemeinde Trimmis weist das Einbürgerungsgesuch des Taxifahrers T wegen ungenügender Integration ab. T erhebt Beschwerde und macht geltend, er pflege intensive Kontakte zu seinen Nachbarn. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab und hält fest, T habe die von ihm behaupteten Nachbarschaftskontakte nicht belegt. Ist dieses Urteil rechtskonform?

Abklärung des Sachverhalts -> Untersuchungsprinzip

Das Bundesgericht hätte ihm zuerst Zeit geben müssen, um diese Beweislage zu belegen.

Mitwirkung von Privaten -> Wenn der Bund dies nicht alleine rausfinden kann, müsste T dem Bundesgericht beweise vorlegen

Sind die folgenden Beschwerdeführenden zur BörA ans Bundesgericht legitimiert?

Ein 16-jähriger Schüler wehrt sich bis vor Verwaltungsgericht erfolglos dagegen, dass er aus disziplinarischen Gründen von der Sekundarschule gewiesen wurde.

 

Er ist noch nicht volljährig.
Die Gesetzlichen Vertreter könnten sich dagegen wehren und könnten die Beschwerde für ihn erheben

Sind die folgenden Beschwerdeführenden zur BörA ans Bundesgericht legitimiert?

Der Zürcher Kantonsrat fügt im Hundegesetz eine Bestimmung ein, wonach Rottweiler auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten sind. Dagegen wehrt sich der Winterthurer Sennenhundbesitzer X.

Es ist ein Gesetz.
Er muss nicht direkt betroffen sein, es reicht das er virtuell betoffen ist. Vielleicht möchte er einmal einen Rottweiler haben.
Er ist legitimiert.

Sind die folgenden Beschwerdeführenden zur BörA ans Bundesgericht legitimiert?

Eine Einwohnerin der Gemeinde Grindelwald sowie die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz wehren sich beim kantonalen Verwaltungsgericht erfolglos gegen die Errichtung eines Wellness-Centers auf dem Jungfraujoch.

Eine Gemeinde und Landschaftsschutz sind legitimiert.
Ideelle Verbandesbeschwerde -> sie können dieses öffentliche Interesse wahrnehmen.

Sind die folgenden Beschwerdeführenden zur BörA ans Bundesgericht legitimiert?

Eine Einwohnerin der Gemeinde Grindelwald wehrt sich beim kantonalen Verwaltungsgericht erfolglos gegen die Errichtung eines Wellness-Centers auf dem Jungfraujoch.

Nur eine Privatperson der Gemeinde ist nicht legitimiert, da sie nicht direkt betroffen ist.

Sie müsste sich an einen Verein wenden.

Sind die folgenden Beschwerdeführenden zur BörA ans Bundesgericht legitimiert?

Die Baubehörde der Gemeinde X. bewilligt – mit Auflagen – ein Bauprojekt auf der Parzelle Nr. 1310. Der Eigentümer der Parzelle 1310 möchte sich – nach erfolgloser Anfechtung bei den kantonalen Rechtsmittelinstanzen – beim Bundesgericht gegen die baulichen Auflagen wehren.

Eigentümer der Parzelle ist betroffen, da er die Baubewilligung nur mit Auflagen erhalten hat. Er ist legitimiert und hat die Abfolge befolgt.

Sind die folgenden Beschwerdeführenden zur BörA ans Bundesgericht legitimiert?

Die Baubehörde der Gemeinde X. bewilligt – mit Auflagen – ein Bauprojekt auf der Parzelle Nr. 1310. Nachbar Y möchte sich gegen die Höhe und den Umfang des Bauvorhabens beim Bundesgericht zur Wehr setzen.

 

Nachbar Y kann nicht direkt an das Bundesgericht. Er muss seine Beschwerde zuerst an die untere Instanz weiterleiten.
Nachbar Y ist legitimiert, muss jedoch zuerst die Abfolge durchlaufen.

Sind die folgenden Beschwerdeführenden zur BörA ans Bundesgericht legitimiert?

Die Baubehörde der Gemeinde X. bewilligt – mit Auflagen – ein Bauprojekt auf der Parzelle Nr. 1310. Der 500 Meter entfernt wohnende Z möchte sich gegen die Höhe und den Umfang des Bauvorhabens beim Bundesgericht zur Wehr setzen.

 

Der 500 Meter entfernte Z ist nicht legitimiert, da er nicht direkt betroffen ist.