Staats- und Verwaltungsrecht
Staats- und Verwaltungsrecht 1. Semester
Staats- und Verwaltungsrecht 1. Semester
Kartei Details
| Zusammenfassung | Diese Karteikarten bieten einen umfassenden Überblick über das Staats- und Verwaltungsrecht auf Universitätsniveau. Sie decken zentrale Themen wie Grundrechte, Verfassungsprinzipien, Staatshaftung und Abgaberecht ab, wobei besonders die schweizerische Rechtsordnung im Fokus steht. Die Lernkarten sind ideal für Studierende der Rechtswissenschaften, die sich auf Prüfungen vorbereiten oder ihr Verständnis der rechtlichen Grundlagen vertiefen möchten. |
|---|---|
| Karten | 333 |
| Lernende | 18 |
| Sprache | Deutsch |
| Kategorie | Recht |
| Stufe | Universität |
| Erstellt / Aktualisiert | 28.09.2016 / 21.06.2024 |
| Weblink |
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Um welche öffentlichen Abgaben handelt es sich bei den folgenden Beispielen?
Gebühr für das Recht, während 50 Jahren ein Flughafen zu betreiben
Konzessionsgebühr
Was sind die Voraussetzungen bei der Staatshaftung?
- Art. 146 BV
- Schaden
- Amtliche Tätigkeit
- Widerrechtlichkeit
- Kausalzusammehang
- Herabsetzungsgründe
- (Verschulden -> nur bei Genugtuung!)
Wann kommt die Beamtenhaftung zum zug?
Wenn sich der Beamte verschuldet hat, kann sich der Staat intern auf eine Beamtenhaftung berufen.
Was bedeutet das verfassungsrechtliche Legalitätsprinzip im Allgemeinen (Art. 5 Abs. 1 BV)?
Der Staat muss sich ans Recht halten d.h ein Handeln setzt ein formelles Gesetz (Verordnung, Gesetzt) voraus.
Was bedeutet das verfassungsrechtliche Legalitätsprinzip im Zusammenhang mit den Grundrechten (Art. 36 Abs. 1 BV)?
Bei schwerwiegenden Eingriffe in die Grundrechte benötigt man eine höhere Normstufe = Gesetz, ansonsten reicht eine Verordnung.
Was bedeutet das verfassungsrechtliche Legalitätsprinzip im Abgaberecht (Art. 127 Abs. 1 BV)?
Es muss im Gesetz angegeben sein, wer das Steuern zahlen muss, Worauf man Steuern zahlen muss und die Steuerbemessung. -> Ausser bei den Kausalabgaben
Was bedeutet das verfassungsrechtliche Legalitätsprinzip im Strafrecht (Art. 1 StGB)?
Keine Strafe ohne Gesetzte
Welche Anforderungen an die kantonale Volksinitiative müssen gegeben sein?
- inhaltliche Anforderungen Art. 51 BV
- formelle Anforderungen: Einhalt der Form und Materie Art.34 abs. 2 BV
Kantonale Volksinitiative: Das fakultative Referendum gegen Gesetze, die das Kantonsparlament erlassen hat, wird abgeschafft.
Gültig oder ungültig?
Die Initiative ist zulässig, da sie nicht nach Art. 51 BV verstösst.
Kantonsverfassungen bedürfen eine Volksabstimmung.
Eidgenössische Volksinitiative: Das fakultative Referendum gegen Gesetze, die die Bundesversammlung erlassen hat, wird abgeschafft.
Gültig oder ungültig?
Es ist keine Verletzung des Art. 139 Abs. 3 BV und ist zulässig.
Kantonale Volksinitiative: Einführung einer Hundesteuer sowie der Volkswahl der kantonalen Richter/innen.
Gültig oder ungültig?
Die Einheit der Materie nach Art. 34 Abs. 2 BV ist nicht gegeben.
Die Hundesteuer und die Wahl des kantonalen Richters führen nicht zu einer unverfälschten Stimmabgabe.
Eidgenössische Volksinitiative: Einführung einer Hundesteuer sowie der Volkswahl der eidgenössischen Richter/innen.
Gültig oder ungültig?
Einheit der Materie nach Art. 139 Abs. 3 BV ist nicht gegeben. Man kann nicht über zwei unterschiedliche Themen gleichzeitig abstimmen.
Nennen Sie die Voraussetzung für die Rechtsdelegation.
- Das übergeordnete Recht enthält kein Delegationsverbot (Kein Ausschluss durch Verfassung)
- Die Delegation ist im formellen Gesetz enthalten (Delegationsnorm)
- Die Delegation betrifft eine umgrenzte, bestimmte Materie
- in der Delegationsnorm werden die Grundzüge der zu delegierenden Materie geregelt
Nennen Sie je zwei Elemente, die typisch sind für das parlamentarische Regierungssystem.
- Regierung wird aus der Parlamentsmehrheit gebildet
- Parlament kann eine Neuwahl der Regierung erzwingen
Nennen Sie je zwei Elemente, die typisch sind für das präsidiale Regierungssystem.
- Präsident wird für eine bestimmte Amtsdauer von der Bevölkerung gewählt
- Präsident ist nicht vom Parlament abhängig
Nennen Sie je zwei Elemente, die typisch sind für das schweizerische Regierungssystem.
- Die Bevölkerung hat mit initiativen, Reformen und Wahlen Mitspracherecht an den Entscheidungen = Opposition
- Das Parlament (Bundesversammlung) wählt die Regierung
- Konkurdanzsystem = Mehrparteien-Parlament
Nennen Sie stichwortartig die Neuerung im Bereich des Strukturprinzips Demokratie, die im betreffenden Jahr eingeführt wurde: 1848.
Gründung der Bundesverfassung und Einführung des Männerwahlrechts
Nennen Sie stichwortartig die Neuerung im Bereich des Strukturprinzips Demokratie, die im betreffenden Jahr eingeführt wurde: 1874.
Fakultatives Verfassungsreferendum wurde eingeführt
Nennen Sie stichwortartig die Neuerung im Bereich des Strukturprinzips Demokratie, die im betreffenden Jahr eingeführt wurde: 1918.
Einführung der Proporzwahl für die Nationalratswahlen
Nennen Sie stichwortartig die Neuerung im Bereich des Strukturprinzips Demokratie, die im betreffenden Jahr eingeführt wurde: 1971.
Einführung des Frauenstimm- und Wahlrecht in der Bundesverfassung
Was ist ein Staat?
Das Volk zusammen gründet einen Vertag und gibt die Macht einem einzelnen.
Erweiterung des Vertrages durch Freiheiten des Einzelnen.
Machtformen teilen: Judikative, Exekutive und Legislative.
Welches sind die Merkmale eines Staates? (Drei-Elemente-Lehre)
Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt
Was ist ein Rechtsstaat?
1. alles stattliche Handeln muss auf Gesetz basierend sein / Legalitätsprinzip
2. Gewaltenteilung
3. Grundrechte
Welche innere Gliederungen gibt es?
3 Gliederungen: Staatenbund, Bundesstaat, Einheitsstaat
Staatenbund
Einzelne unabhängige Staaten, die sich mit 1. Vertrag binden.
Bsp.: Schweiz 1845
Bundesstaat
Souveräner Staat, autonome Gebiete
Bsp.: Schweiz heute
Einheitsstaat
unteilbare Einheit, Zentralstaat
Bsp.: Frankreich
Merkmale Verfassungsgebung
Verfassungsgeber = Volk + Stände
Obligatorisches Referendum
Volksinitiative
Merkmale Bundesgesetz
Gesetzgeber: Bundesparlament (evt. Volk)
fakultatives Referendum (50'000 Unterschriften sammeln)
Merkmale Verordnungen
Verordnungsgeber: Bundesrat (+Parlament + Gerichte)
Rechtsetzungsdelegation
Wie verläuft der Gesetzgebungsprozess?
Anstoss durch: Parlament / Bundesrat / evtl. Kantone
Bundesrat -> Vorentwurf
Vernehmlassung (Stellungnahme)
definitiver Entwurf
Vorberatung Kommissionen
Plenum Nationalrat / Ständerat
(Eventuell Differenzbereinigung)
Schlussbestimmung / Bundesbeschluss
(Eventuell Referendum )
(Volksmehr)
Publikation, Inkraftsetzen
supernationale Gemeinschaft
Eigene autonome Rechtsordnung (Bsp.: EU)
Eigene Gerichtsinstanz (Bsp.: Europäischer Gerichtshof)
Lückenfüllung
Das Gesetz hat eine Lücke -> etwas wurde nicht geregelt.
Unterscheidung zwischen: unechter und echter Lücke
echte Lücke = Parlament hat es vergessen, hätte es aber geregelt
Ausnahmefall: darf die Lücke selber schliessen und eine Bestimmung machen
unechte Lücke = Fallauslegung, passt nicht auf den Fall, jedoch geht man davon aus dass das Gesetz vollständig ist.
Konkordanzdemokratie
die grossen Parteien versuchen immer einen Kompromiss zu finden
Kollegialregierung
Art 177 Abs 1 BV
Die Parteien müssen immer eine gemeinsame Lösung und einen gemeinsam Kompromis finden. Die Parteien müssen auch nach aussen diese Meinung vertreten.
Freiheitsrechte
Wichtigstes Element des Rechtsstaats
Grundlegenede Freiheiten, die den Individuen gegenüber dem Staat zustehen.
Grundrechte ab Art 7 BV bis Art 36 BV
Ausgangspunkt: Menschenwürde
Kategorien der Grundrechte
- Rechtsstaatliche Garantien (Rechtsgleichheit, Willkürverbot, Verfahrensgaranten etc)
- Freiheitsrechte
- Politische Grundrechte (Mitwirkung am politischem Prozess)
- Sozialrechte
Wie kann man prüfen, ob der Staat in die Freiheitsrechte eingreifen darf?
- Art 36 BV Einschränkungen von Grundrechten
- jeder Absatz einzeln prüfen
- Abs 1: Gesetzliche Grundlage (schwerwiegende Einschränkung und Aussnahme)
- Abs 2: öffentliches Interesse
- Abs 3: Verhältnismässigkeit (Eignung, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit)
- Abs 4: Kerngehalt
Normdichte
hinreichend bestimmter Rechtsatz!
Gesetzliche Grundlage muss genügend bestimmt sein (d.h. ein Normalbürger muss verstehen, was von ihm verlangt wird und was die Folgen sind)
Wird bei Art 36 Abs 1 geprüft
Normstufe
- schwerwiegende Einschränkung: Gesetz im formellen Sinn
- leichte Einschränkungen: Verordnungen
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