Staats- und Verwaltungsrecht
Staats- und Verwaltungsrecht 1. Semester
Staats- und Verwaltungsrecht 1. Semester
Kartei Details
Karten | 333 |
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Lernende | 19 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 28.09.2016 / 21.06.2024 |
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Prinzipien des Verwaltungshandelns
- Gesetzmässigkeit (Art. 5 Abs. 1 BV)
- Rechtsgleichheit (Art. 8 BV)
- Willkürverbot (Art. 9 BV)
- öffentliches Interresse (Art. 5 Abs. 2 BV)
- Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2 BV)
- Treu und Glauben im öffentlichen Recht (Art. 5 Abs. 3) -> sich nicht widersprüchlich verhalten
Legalitätsprinzip als Grundsatz des Verwaltungsrechts. Was bedeutet dieser Grundsatz?
- Art. 5 Abs. 1 BV
- Normdichte (Rechtsstaatliche Funktion; Vorhersehbarkeit und Je einschneidender eine Norm, desto bestimmter muss sie sein)
- Normstufe (Legitimität, bei BV Grundlegendes; Volk und Stände, bei Gesetze Wichtiges; Parlament und bei Verordnungen Details; Exekutive
Sind die folgenden Regelungen mit Art. 5 Abs. 1 BV vereinbar?
Laut einer kantonalen Polizeiverordnung darf die Polizei zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben allgemein zugängliche Orte mit technischen Geräten offen oder verdeckt überwachen und soweit notwendig Bild- und Tonaufnahmen machen.
Normstufe: Verordnung
Die Privatpersonen können sich gestört fühlen -> benötigt ein Gesetz, da ein starker Eingriff in die Privatsphäre.
Normdichte: technischen Geräten, offen oder verdeckt ist -> ist nicht klar formuliert
hoher Handlungsspielraum für die Polizei.
Problem der Normstufe und der Normdichte!
Sind die folgenden Regelungen mit Art. 5 Abs. 1 BV vereinbar?
Laut einem kantonalen Polizeigesetz kann die Polizei Personen von einem Ort vorübergehend wegweisen oder fernhalten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie oder andere, die der gleichen Ansammlung zuzurechnen sind, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder stören.
generell-abstrakt
Normstufe: Gesetz
Normdichte: klar vorgeschrieben, was genau die Massnahme ist welche man ergreifen kann. Es ist zulässig.
Wie kann man eine Rechtssetzung delegieren?
Bsp.: Gesetz -> Verordnung
Der Bund erlässt ein Gesetz, bei welcher gefährliche Hunde einen Maulkorb tragen müssen. Der Bund delegiert dem Kanton eine Verordnung mit der Liste gefährlicher Rassen zu mache.
Voraussetzung der Rechtssetzungsdelegation
- Für Verfassungen: kein Delegationsverbot
- Für Gesetze: Die Delegation von der Legislative an die Exekutive muss in einem Bundesgesetz geregelt sein.
Was bedeutet Ermessen?
Beurteilungsspielraum der Behörde, die eine Norm im Einzelfall anwendet.
Ermessensarten
- Entschliessungs-Ermessen
- Auswahl-Ermessen
- Auslegungs-Ermessen
Entschliessungs-Ermessen
Gesetzesgeber überlässt der Behörde, OB sie handelt oder nicht
Bsp.: Der Bundesrat KANN gemäss SVG Reklametafeln an Autobahnen verbieten.
Auswahl-Ermessen
Gesetzgeber überlässt der Behörde verschiedene Handlungsmöglichkeiten
Bsp.: Hinweistafeln können rechteckig oder quadratisch sein, nicht aber rund
Auslegungs-Ermessen
Gesetzgeber verwendet offene Begriffe, die im Einzelfall auslegungsbedürftig sind
Bsp.: Art 12 BV menschenwürdiges Dasein
Ermessensfehler
- Ermessensüberschreitung
- Ermessensunterschreitung
- Ermessensmissbrauch
- Unangemessenheit
Ermessensüberschreitung
Anordnung ausserhalb des Spielraums
Bsp.: Die Schulbehörde schliesst einen Schüler für 13 Wochen von der Schule aus
Ermessensunterschreitung
Pflichtwidrige Nichausnützung des Spielraums
Bsp.: Die Schulbehörde ordnet wegen relativ harmloser Vorkommnisse einen 12-Wöchigen Schulausschluss an, weil ihr nicht bewusst ist, dass auch ein kürzerer Ausschluss möglch ist.
Ermessensmissbrauch
Sachfremde Begründung, rechtsungleiche Behandlung
Bsp.: Die Schulbehörde ordnet wegen harmloser Vorkommnisse einen 12-wöchigen Schulausschluss an mit der Begründung, beim Schüler handle es sich um einen Sans-Paper
Unangemessenheit
gerichtlich nicht überprüfbar
Bsp.: Die Schulbehörde ordned wegen harmloser Vorkommnisse einen 2-tägigen Schulausschluss an. Ein 1-tägiger Schulausschluss wäre zweckmässiger gewesen.
Gemäss Art. 14 des Bürgerrechtsgesetzes wird im Einbürgerungsverfahren geprüft, ob der Bewerber zur Einbürgerung geeignet ist – unter anderem ob er in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut ist.
Steht es im Ermessen der Einbürgerungsbehörde, einen Ausländer mit der Begründung nicht einzubürgern, dass er keinem Verein der Gemeinde angehöre und deshalb nicht genügend integriert sei?
Man ist nicht verpflichtet einem Verein beizutreten.
Man kann auch anders integriert sein.
Viele Schweizer sind ebenfalls nicht in einem Verein angemeldet.
Ermessensmissbrauch! (Sachfremde Begründung)
Voraussetzungen für Praxisänderung bei Rechtsgleichheit
- auf ernsthafte und sachliche Gründe gestützt
- grunsätzlic, d.h. auf Dauer ausgelegt
- öffentliches Interesse überwiegt Rechtssicherheit
- nicht gegen Treu und Glauben
- Bsp.: Abstimmungsbeschwerde (wenn knapp 49.4% Ja, 50.6% Nein)
Wann ist eine Gleichbehandlung im Unrecht?
- ständige Praxis, nicht nur vereinzelte Fälle (wenn ständig falsch Behandlung vorlag)
- Behörde gedenkt auch künftig, gleich zu entscheiden
- Bsp.: Toleranz bei geringfügiger Abweichung von Bauabstandsvorschriften
A und B haben die Prüfungsfrage X falsch beantwortet. A erhält dafür 1 Punkt, B nicht. Hat B Anspruch darauf, für seine Antwort ebenfalls einen Punkt zu erhalten, gestützt auf Rechtsgleichheit oder Willkür?
Nein, weil es nicht ständig passiert. A hat zu unrecht einen Punkt erhalten, es ist in Einzelfall.
Bis 2015 ging das Zürcher Verwaltungsgericht davon aus, nächtliches Kirchengeläut könne erst ab 60 dB eine unzulässige Lärmimmission sein. In einem 2016 gefällten Urteil setzte das Gericht die Schwelle tiefer an. Dies vor dem Hintergrund einer neuen ETH-Studie, die zum Schluss gekommen war, dass zusätzliche Aufwachreaktionen bei viertelstündlichen Kirchenglockenimmissionen nicht erst bei 60 dB auftreten, sondern je nach Schlafdauer schon ab 40–45 dB. Ist dies nach Rechtsgleichheit oder Willkür möglich?
Gerechtsfertigt. Es ist auf Dauer angelegt und sachlich begrüdet, öffentliches Interesse ist höher zu Gewichten.
Grundsatz von Treu und Glaube
Der Grundsatz gebietet ein loyales und vertrauenswürdiges Verhalten im Rechtsverkehr zwischen dem Staat und den Bürgern
Der Grundsatz von Treu und GLaube umfasst welche Teilaspekte?
- Verbot wodersprüchliches Verhalten
- Verbot des Rechtsmissbrauchs
- Grundsatz des Vertrauensschutzes (berechtigtes Vertrauen in unrichtige Auskünfte wird geschützt)
Was ist beim Vertrauensschutz zu prüfen?
- Vertrauensgrudlage: Vorbehaltslose vertrauensweckende Auskunft der Behörde, Behörde war für Eteilung der Auskunft zuständig , unrichtigkeit der Auskunft war nicht zu erkennen
- Vertrauensbestätigung: Die Privatperson traf im Vertrauen auf Richtigkeit der Auskunft
- Keine Änderung der gesetzlichen Ordnung seit Auskunftserteilung
- Interesse an Vertrauensschutz überwiegt Interesse an Rechtssicherheit
Was sind die Eigenschaften einer Zentralverwaltung?
- Sachliche Untereinheiten ohne eine eigene Rechtspersönlichkeit
- wenig Autonomie: Dienstaufsicht, Weisungsbefugnisse
- Beispiele: UEVK, BAZL, BAKOM
Was sind die Eigenschaften Zwischen Zentralverwaltung und denzentraler Verwaltung?
- Unselbständige Anstalten: keine eigene Rechtspersönlichkeit
- wenig Autonomie
- Beispiele: Strafanstalten, Altersheime, EWZ
Was sind die Eigenschaften einer Dezentralen Verwaltung?
- Eigene Rechspersönlichkeit
- Autonomie
- Verbandsaufsicht
- Bsp.: Öffentlich-rechtliche Stiftungen (Nationalpark), Öffentliche Betriebe (Post, Flughafen) und Private, die öffentliche Aufgaben erfüllen (Krankenkassen im Bereich Grundversicherung)
Öffentlich-rechtliche Körperschaft
Staatlicher Personenverbadn mit Mitgliedern, die aktiv mitwirken
Bsp.: Vereine
Öffentlich-rechtliche Anstalt
Von der Zentralverwaltung ausgelagerte Verwaltungseinheiten mit Personal- / Sachmitteln
-> passive Benützer wie bei einem Fitnessclub oder in der Bibliothek
Arten von öffentlich-rechtlichen Anstalten
- Unselbständige Anstalt: Ohne Rechtspersönlichkeit (Bsp.: Strafanstalt)
- Selbständige Anstalt: Mit Rechtspersönlichkeit (Bsp.: ZHAW, ETH, SUVA) -> Eigene Rechte und Pflichten; Finanzautonomie
Arten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften
- Gebietskörperschaften: abhängig vom Wohnsitz
- Personalkörperschaften: abhängig von persönlicher Eigenschaft
- Realkörperschaften: abhängig vom Eigentum an bestimmten Sachen
Öffentlich-rechtliche Stiftungen
Vom Staat errichtete Verwaltungseinheit mit genussberechtigen Destinatären
Bsp.: Pro Helvetia oder Nationalpark
Welche Arten von zivilrechtlichen Verwaltungsträgern gibt es?
- Öffentliche Betriebe (staatliche Kontrolle durch Beteiligung)
- Spezialgesetzliche AG -> Staat Allein- oder Mehrheitsaktionär einer AG -> Einfluss hat der Staat. Bsp.: Swisscom, SBB, Post
- Öffentliche Unternehmen im Privatrechtsform -> Gehören zu 100% dem Staat. Bsp.: SRG (Stiftung) oder Ruag (AG)
- Gemischtwirtschaftliche Unternehmen -> private und staatliche Aktionäre. Bsp.: Flughafen, Swiss und Messe Basel
- Private (Gesetzliche Übertragung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben). Bsp.: Krankenkassen im Grundsicherungsbereich oder Nationalfonds
Welche Formen des Verwaltungshandels gibt es?
- formelles -> Rechtsakte -> Verfügung
- informelles -> Realakte -> tatsächliche Handlung -> Verfügungsfrei
Nennen Sie mir drei Beispiel für formelle Rechtsakte.
- Baubewilligung
- Steruerveranlagung
- Entzug des Führerausweises
- Prüfungsentscheid
Nennen Sie mir drei Beispiel für informelle Realakte.
- behördliche Ausfünkte und Informationen
- amtliche Berichte
- Strassenunterhalt, Kehrichtabfur
- polizeiliche Kontrollen
Ist eine Verfassung "generell Abstrakt" oder "individuell Konkret"?
Generell Abstrakt
Ist ein Gesetz "generell Abstrakt" oder "individuell Konkret"?
Generell Abstrakt
Ist eine Verordnung "generell Abstrakt" oder "individuell Konkret"?
Generell Abstrakt
Ist eine Verfügung "generell Abstrakt" oder "individuell Konkret"?
Individuell Konkret