Staats- und Verwaltungsrecht

Staats- und Verwaltungsrecht 1. Semester

Staats- und Verwaltungsrecht 1. Semester


Fichier Détails

Cartes-fiches 333
Utilisateurs 19
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 28.09.2016 / 21.06.2024
Lien de web
https://card2brain.ch/cards/staats_und_verwaltungsrecht1?max=40&offset=80
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/staats_und_verwaltungsrecht1/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Darf die Ausrichtung von Nothilfe nach Art 12 BV verweigert werden, wenn die gesuchstellende Person nicht bereit ist, vollständige Angaben zu ihren finanziellen Verhältnissen zu machen?

Es gibt 2 Voraussetzungen für die Nothilfe -> wenn man diese Angaben nicht beweisen kann, darf die Nothilfe verweigert werden.

Darf die Ausrichtung von Nothilfe nach Art 12 BV verweigert werden, wenn ein arbeitsfähiger Jurist nicht dazu bereit ist, an einem einmonatigen Beschäftigungsprogramm in einem Reinigungsunternehmen teilzunehmen?

Wenn es dem Jurist gesundheitlich möglich ist diese Aufgabe wahrzunehmen, muss er diesen Job annehmen. -> er kann sich so selber aus der Notlage befreien. -> Wenn er sich weigert, kann man ihm die Nothilfe verweigern.

Darf die Ausrichtung von Nothilfe nach Art 12 BV verweigert werden, wenn sich eine asylsuchende Person trotz gesetzlicher Auskunftspflicht weigert, ihr Herkunftsland bekanntzugeben?

 

Er befindet sich in der Schweiz und hat Anrecht auf Nothilfe, egal wo er herkommt. Alle sind Träger!-> Nothilfe darf nicht verweigert werden.

Darf die Ausrichtung von Nothilfe nach Art 12 BV verweigert werden, wenn die gesuchstellende Person selbstverschuldet – wegen Drogenkonsums – in eine Notlage geraten ist?

 

Selbst wenn er durch sein Selbstverschulden in die Notlage geraten ist, hat er Anrecht auf Nothilfe.

Inwiefern unterscheiden sich Sozialversicherung-, Sozialhilfe- und Nothilfeleistungen?

Nothilfe ist ein Grundrecht und alle sind Träger. -> Existenz -> muss man nicht zurückzahlen

Sozialhilfe ist gesetzlich vom Kanton geregelt. -> zielt auf Integration -> möglich dass man es zurückzahlen muss

Sozialversicherung -> Arbeitslosenversicherung -> gesetzlich Geregelt -> haben nichts mit einer Notlage zutun

Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede gibt es zwischen dem Recht auf Hilfe in Notlagen, der Niederlassungsfreiheit und der Abstimmungsfreiheit in Bezug auf die Trägerinnen und Träger der Grundrechte?

 

Notlage ist ein soziales Grundrecht. -> Träger sind alle

Niederlassungsfreiheit ist ein Freiheitsrecht -> Träger sind Schweizer

Abstimmungsfreiheit ist ein politisches Grundrecht -> Träger sind Schweizer ab 18 Jahren

Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede gibt es zwischen dem Recht auf Hilfe in Notlagen, der Niederlassungsfreiheit und der Abstimmungsfreiheit in Bezug auf die Voraussetzungen für Grundrechteinschränkungen?

 

Notlage -> nicht einschränkbar

Niederlassungsfreiheit -> Art 36 BV

Abstimmungsfreiheit -> Voraussetzungen müssen erfüllt sein -> wenn gegeben sind sie nicht einschränkbar

Wann gilt in der Schweiz das «ius soli», wann das «ius sanguinis»?

jus soli = Geburtsort
jus sanguinis = Abstammung der Eltern

Bürgerrecht in der Schweiz: Erhält man nach der Abstammung der Eltern (mind. ein Elternteil). Ausnahme: bei Findelkinder (Babys die nach der Geburt weggegeben wurden -> Babyklappe)

Unter welchen Umständen kann ein Schweizer Bürger ausgebürgert werden, der verdächtigt wird, sich in Syrien einer terroristischen Organisation angeschlossen zu haben?

Es ist zulässig wenn keine Staatenlosigkeit daraus resultiert.
Doppelbürgerschaft wäre notwendig, damit man jemanden ausbürgern kann. Wenn Bsp.: Schweizer Staat gefährdet ist.

X und seine 10-jährige Tochter wohnen in Zürich. Die Tochter besucht daheim – via Fernkurse – die «Deutsche Fernschule» in Wetzlar. Darf die Bildungsdirektion dies verbieten?

Art 19 BV: Deutsche Fernschule kann verboten werden -> ersetzt keine Grundschulausbildung -> keine soziale Komponente

Subsidiäre Generalkompetenz der Kantone

Jede Aufgabe, die von der Bundesverfassung nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen ist, fällt in die Zuständigkeit der Kantone (Art. 3, 42, 43 BV).

Bsp.: Baurecht

Subsidiärprinzip

Der Bund soll nicht Aufgaben an sich ziehen, die auf kantonaler Ebene besser oder ebenso gut aufgehoben sind (Art. 5a, 43a BV).

Wie kann man die Tragweite einer Bundeskompetenz überprüfen?

  1. Liegt eine Bundeskompetenz vor?
  2. Wie weit geht die Bundeskompetenz? (Umfang)
  3. Wie wirkt sich die Bundeskompetenz auf die kantonale Zuständigkeit aus? ("zeitliche" Wirkung)

Arten von Umfang der Bundeskompetenzen

  • umfassende Kompetenz des Bundes (Art. 92 BV) -> ganze Reglung darf vom Bund durchgeführt werden
  • fragmentische Kompetenz des Bundes (Steuern) -> Teilbereiche werden vom Bund geregelt
  • Rahmengesetzgebungs-Kompetenz des Bundes (Art 75 BV) = Grundsatzgebungs-Kompetenz -> Grundzüge vom Bund, andere Bereiche kann der Kanton regeln
  • Förderungskompetenz (Art. 68 BV) -> Bund fördert etwas, setzt sich für Gelder ein.

Wie gross ist der Umfang der Bundeskompetenzen in den Bereichen Schulwesen?

Eine fragmentarische Kompetenz des Bundes

Wie gross ist der Umfang der Bundeskompetenzen in den Bereichen Raumfahrt?

Eine umfassende Kompetenz des Bundes

Wie gross ist der Umfang der Bundeskompetenzen in den Bereichen Film?

Eine Förderungskompetenz des Bundes

Wie gross ist der Umfang der Bundeskompetenzen in den Bereichen Einbürgerung?

Eine Rahmengesetzgebungs-Kompetenz des Bundes

Arten von Wirkung der Bundeskompetenzen

  • Nachträglich derogierende Wirkung (Regelfall)
  • Ursrünglich derogierende Wirkung (Ausnahme 1)
  • Parallele Kompetenzen (Ausnahme 2)

Nachtäglich derogierende Wirkung

Bundesrecht verdrängt kantonales Recht zum Zeitpunkt der Kompetenzerlangung (BV) noch nicht. Erst zum Zeitpunkt der Umsetzung der Kompetenz (Gesetz) wird das kantonale Recht derogiert.

Ursprünglich derogierende Wirkung

Bundesrecht verdrängt kantonales Recht sofort, d.h. gleichzeitig mit der Kompetenzerlangung (BV) -> Gefahr eines Vakuums.

"Sache des Bundes, nur diesem allein"

 

Parallele Kompetenzen

Gleichzeitige, unabhängige Zuständigkeit von Bund und Kantonen

Bsp.: Hochschulen (Art. 63a BV)

Normenkollision

Zwei Normen widersprechen sich inhaltlich

Folge einer Normkollision

Unzulässigkeit des kantonalen Rechts

Kompetenzenkollision

Bund und Kanton stützen sich zu Unrecht auf eine Kompetenz, die nur entweder dem Bund oder dem Kanton zustehen kann.

Folge einer Kompetenzenkollision

  • bei fehlender kantonaler Kompetenz: Unzulässigkeit des kantonalen Rechts
  • bei fehlender Bundeskompetenz: Art. 190 BV -> bei erlassenen Bundesgesetzen trotzdem anwendbar

Prüfen Sie in den folgenden Fällen, ob das Gesetz mit übergeordnetem Recht vereinbar ist: Der Kanton Glarus erlässt ein Gesetz, wonach auf Kantonsgebiet einzig der Friedolinstag ein bezahlter Feiertag ist.

Nur Fredolinstag ist icht zulässig, da der 1. August in der BV geregelt ist.

Prüfen Sie in den folgenden Fällen, ob das Gesetz mit übergeordnetem Recht vereinbar ist: Der Bund erlässt ein Gesetz, wonach nur Personen, die älter als 25-jährig sind, in das Bundesparlament gewählt werden können.

Es besteht eine Normkollision , da in BV ab 18 Jahren. Ist jedoch zulässig, da es ein Bundesgesetz ist.

Prüfen Sie in den folgenden Fällen, ob das Gesetz mit übergeordnetem Recht vereinbar ist: Der Kanton Zürich erlässt ein Gesetz, wonach auf kantonaler Ebene nur Personen, die jünger als 65-jährig sind, wählen und abstimmen dürfen.

Es besteht eine Kompetenzkollision. Art. 39 Abs 1. der Kanton ist berechtigt, jedoch ist der Inhalt zu überprüfen, da es wegen Art. 8 BV Probleme gibt.
Ist somit nicht zulässig.

Wie können Bund und Kantone zusammenwirken?

  • Art. 44 ff. BV
  • Kompetenzen des Bundes in Einbezug der Kantone
  • Kooperativer Föderalismus

Arten von kooperativer Föderalismus

  • horizontaler Föderalismus (Verschiedene Kantone können Verträge miteinander abschliessen)
  • vertikaler Föderalismus (Bund und die Kantone arbeiten zusammen)

Exekutive der Bundesbehörde

Bundesrat

Legislative der Bundesbehörde

Bundesversammlung

Judikative der Bundesbehrden

Bundesgericht

Was ist Verwaltungsrecht?

Alltagsrecht

Öffentliches Recht

  • Jemand, der staatliche Aufgaben ausübt, tritt gegenüber einer Privatperson hoheitlich auf.
  • Öffentliches Recht betrifft auch Private, die staatliche Aufgaben ausüben (Bsp.: Krankenkassen)

Rechtssetzung soll generell-abstrakt sein. Was bedeutet dies?

  • Generell: Unbestimmte Anzahl von Adressaten
  • Abstrakt: Unbestimmte Anzahl betroffener Fälle
  • Rechtsetzung bei BV erfolgt durch Volk und Stände
  • Rechtsetzung bei Gesetze erfolgt durch Parlament
  • Rechtsetzung bei Verordnungen erfolt durch Regierung + Verwaltungsbehörden

Rechtsanwendung soll individuell-konkret sein. Was bedeutet dies?

  • Individuell: Bestimmte Anzahl von Adressaten
  • Konkret: Bestimmte Anzahl von betroffener Fälle
  • Rechtsanwendung erfolg durch Verwaltungsbehörden = Erlass von Verfügungen

Nennen Sie mir die Verhaltensvorschriften für Verwaltungsbehörden

  • Materiell: Verwaltungsbehörden vollziehen Verwaltungsrecht
  • Formell: Formvorschriften sind zu beachten
  • Bsp.: schriftlich begründete Verfügung

Nennen Sie mir Verhaltensvorschriften für Private

  • Materiell: Private Pflichten (Z.B. Steuerrecht) und Rechtsschutzvorschriften
  • Formell: Formvorschriften einhalten
  • Bsp.: Einhaltung der Frist bei der Anfechtung von Verfügungen