Staats- und Verwaltungsrecht

Staats- und Verwaltungsrecht 1. Semester

Staats- und Verwaltungsrecht 1. Semester


Kartei Details

Karten 333
Lernende 19
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 28.09.2016 / 21.06.2024
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Was ist ein Staat?

Das Volk zusammen gründet einen Vertag und gibt die Macht einem einzelnen.
Erweiterung des Vertrages durch Freiheiten des Einzelnen.
Machtformen teilen: Judikative, Exekutive und Legislative.

Welches sind die Merkmale eines Staates? (Drei-Elemente-Lehre)

Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt

Was ist ein Rechtsstaat?

1. alles stattliche Handeln muss auf Gesetz basierend sein / Legalitätsprinzip

2. Gewaltenteilung

3. Grundrechte

Welche innere Gliederungen gibt es?

3 Gliederungen: Staatenbund, Bundesstaat, Einheitsstaat

Staatenbund

Einzelne unabhängige Staaten, die sich mit 1. Vertrag binden.

Bsp.: Schweiz 1845

Bundesstaat

Souveräner Staat, autonome Gebiete

Bsp.: Schweiz heute

Einheitsstaat

unteilbare Einheit, Zentralstaat

Bsp.: Frankreich

Merkmale Verfassungsgebung

Verfassungsgeber = Volk + Stände

Obligatorisches Referendum

Volksinitiative

Merkmale Bundesgesetz

Gesetzgeber: Bundesparlament (evt. Volk)

fakultatives Referendum (50'000 Unterschriften sammeln)

Merkmale Verordnungen

Verordnungsgeber: Bundesrat (+Parlament + Gerichte)

Rechtsetzungsdelegation

Wie verläuft der Gesetzgebungsprozess?

Anstoss durch: Parlament / Bundesrat / evtl. Kantone

Bundesrat -> Vorentwurf

Vernehmlassung (Stellungnahme)

definitiver Entwurf

Vorberatung Kommissionen

Plenum Nationalrat / Ständerat

(Eventuell Differenzbereinigung)

Schlussbestimmung / Bundesbeschluss

(Eventuell Referendum )

(Volksmehr)

Publikation, Inkraftsetzen

supernationale Gemeinschaft

Eigene autonome Rechtsordnung (Bsp.: EU)

Eigene Gerichtsinstanz (Bsp.: Europäischer Gerichtshof)

Lückenfüllung

Das Gesetz hat eine Lücke -> etwas wurde nicht geregelt.
Unterscheidung zwischen: unechter und echter Lücke


echte Lücke = Parlament hat es vergessen, hätte es aber geregelt
Ausnahmefall: darf die Lücke selber schliessen und eine Bestimmung machen


unechte Lücke = Fallauslegung, passt nicht auf den Fall, jedoch geht man davon aus dass das Gesetz vollständig ist.

Konkordanzdemokratie

die grossen Parteien versuchen immer einen Kompromiss zu finden

Kollegialregierung

Art 177 Abs 1 BV

Die Parteien müssen immer eine gemeinsame Lösung und einen gemeinsam Kompromis finden. Die Parteien müssen auch nach aussen diese Meinung vertreten.

Freiheitsrechte

Wichtigstes Element des Rechtsstaats

Grundlegenede Freiheiten, die den Individuen gegenüber dem Staat zustehen.

Grundrechte ab Art 7 BV bis Art 36 BV

Ausgangspunkt: Menschenwürde

Kategorien der Grundrechte

  1. Rechtsstaatliche Garantien (Rechtsgleichheit, Willkürverbot, Verfahrensgaranten etc)
  2. Freiheitsrechte
  3. Politische Grundrechte (Mitwirkung am politischem Prozess)
  4. Sozialrechte

Wie kann man prüfen, ob der Staat in die Freiheitsrechte eingreifen darf?

  • Art 36 BV Einschränkungen von Grundrechten
  • jeder Absatz einzeln prüfen
  • Abs 1: Gesetzliche Grundlage (schwerwiegende Einschränkung und Aussnahme)
  • Abs 2: öffentliches Interesse
  • Abs 3: Verhältnismässigkeit (Eignung, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit)
  • Abs 4: Kerngehalt

Normdichte

hinreichend bestimmter Rechtsatz!

Gesetzliche Grundlage muss genügend bestimmt sein (d.h. ein Normalbürger muss verstehen, was von ihm verlangt wird und was die Folgen sind)

Wird bei Art 36 Abs 1 geprüft

Normstufe

  • schwerwiegende Einschränkung: Gesetz im formellen Sinn
  • leichte Einschränkungen: Verordnungen

Nennen Sie mir Beispiele für ein öffentliches Interesse

  1. Polizeigüter (Allgemeinwohl):
  • öffentliche Ordnung
  • öffentliche Sicherheit
  • öffentliche Ruhe
  • öffentliche Gesundheit
  • öffentliche Sittlichkeit
  1. weitere öffentliche Interessen:
  • Sozialpolitik
  • Raumplanung
  • Natur- und Heimatschutz
  1. Schutz von Grundrechten Dritter

Wie prüft man die Verhälnismässigkeit laut Art 36 Abs 3 BV?

  • Massnahme muss geeignet sein
  • Massnahme muss erforderlich sein (mildeste mögliche Massnahme)
  • Massnahme muss zumutbar sein (Übergegenstellung von öffentliche Interesse und privaten Interesse)

Wer kann sich auf die Grundrechte berufen?

  • Alle volljährigen, natürlichen Personen dürfen sich auf alle Grundrechte berufen
  • minderjährige ebenfalls, nur eingeschränkt
  • Ausländer die in der Schweiz anwesend sind, ausser Niederlassungsfreiheit + politische Rechte
  • jurstische Personen nur auf bestimmte Grundrechte

Wer kann sich auf Art 10 BV berufen?

natürliche Personen unabhängig von Alter und Herkunft

Wer kann sich auf Art 13 BV berufen?

natürliche Personen unabhängig von Alter und Herkunft

Wer kann sich auf Art 25 BV berufen?

  • Abs. 1 Schweizerbürger
  • Abs. 2 Flüchtlinge
  • Abs. 3 natürliche Personen unabhängig von Alter und Herkunft

Nennen Sie mir die Wichtigsten Merkmale zur Eigentumsgarantie Art. 26 BV

  1. Überprüfung ob der Staat laut Art 36 BV einschränken darf
  2. Institutsgarantie Abs. 1 (Man darf Eigentum haben)
  3. Bestandesgarantie (Erhaltung des Eigentums)
  4. Wertgarantie Abs. 2 (Enteignungen werden entschädigt)

Arten von Wertgarantie

Art 26 Abs 2 BV

Es gibt zwei Arten von Wertgarantien

  1. formelle Enteignung (Bsp.: Grundstück wird weggenommen, um eine Strasse zu bauen)
  2. materielle Enteignung (Bsp.: Man darf an der Wohnung nichts ändern, da es unter Heimatschutz steht)

materielle Enteignung

  1. schwerer Eingriff
  2. Sonderopfer (Eine Kleinigkeit wird entzogen, nur sie sind die einzige Person die davon betroffen sind für das Allgemeinwohl. Bsp.: Haus wird unter Denkmalschutz gestellt)

Prüfungen der Einschränkungen für Freiheitsrechte

Ob Freiheitsrechte eingeschränk werden dürfen. kann man mit Art 36 BV  überprüfen.

Träger von Grundrechten

alle Menschen

minderjährige Personen als Träger von Grundrechten

Können von allen Grundrechten gebrauch machen.

Ausnahmen: politische Rechte oder Religionsfreiheit

ausländische Personen als Träger von Grundrechten

können von allen Grundrechten gebrauch machen.

Ausnahme: politische Rechte oder Niederlassungsfreiheit

juristische Personen des Privatrechts als Träger von Grundrechten

können sich nur auf wenige Grundrechte berufen.

Nicht auf: Ehe und Familien, Diskriminierungsverbot, Recht auf Leben uvm.

juristische Personen des öffentlichen Rechts als Träger von Grundrechten

Können sich im Grundsatz auf keine Grundrechte berufen

Rechtsstaatliche Garantien

  • Art 8 BV Rechtsgleichheit
  • Art 29 BV Verfahrensgarantien
  • Art 29a BV Rechtsweggarantie
  • Art 30 BV Gerichtsverfahren
  • Art 31 und 32 BV Freiheitsentzug und Strafverfahren

Prüfung der Einschränkungen für Rechtsstaatliche Garantien

Art 36 BV ist nicht relevant!!

  • Sind die zwei zu prüfenden gleich
  • bestehen sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung

Normenkontrolle

Gesetzes- oder Verordnungsnorm mit dem übergeordneten Recht vereinbar

Bsp.: ist kantonales Gesetz vereinbar mit BV

abstrakte Normenkontrolle

Ein Gesetz oder eine Verordnung wird unmittelbar nach dem Erlass (noch vor Inkrafttreten) angefochten mit der Begründung, eine / mehrere Normen verletzten übergeordnetes Recht.


-> nur au kantonaler Ebene

Konkrete Normenkontrolle

In einem konkreten Einzelfall wird eine Verfügung angefochten und gerügt, die Verfügung beruhe auf einer Rechtsnorm, die gegen übergeordnetes Recht verstosse.